Medikamentenhandel auf Internet

ShortId
96.3608
Id
19963608
Updated
10.04.2024 15:14
Language
de
Title
Medikamentenhandel auf Internet
AdditionalIndexing
Computer;Handelsregelung;Handelsbeschränkung;Telekommunikation;Medikament
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L05K0701030302, Handelsregelung
  • L04K07010201, Handelsbeschränkung
  • L04K12020201, Telekommunikation
  • L04K12030201, Computer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat teilt die Sorge des Interpellanten. Es ist ihm bekannt, dass Firmen auf Internet Medikamente anbieten und bestellte Medikamente direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher versenden. Ein solcher Versandhandel mit Medikamenten ist besonders dann problematisch, wenn dadurch nicht registrierte oder gefälschte oder mit unvollständigen Informationen versehene Medikamente verwendet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliches Rezept im Ausland bestellt werden. Solche Praktiken gefährden die Medikamentensicherheit in der Schweiz.</p><p></p><p>Für die Regelung des Verkehrs mit immunbiologischen Erzeugnissen, Blutprodukten und Betäubungsmitteln ist der Bund zuständig. Für die übrigen Arzneimittel sind die Kantone zuständig, die zu diesem Zweck die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) eingerichtet haben. Neben den üblichen Vorschriften über den Gross- und Detailhandel gibt es in vielen Kantonen Bestimmungen über den Versandhandel. Dieser ist in der Regel verboten. Ein Arzneimittelhandel von der Schweiz aus an Private im In- oder Ausland ist damit in den meisten Kantonen unzulässig. Die Lieferung von verschreibungspflichtigen Medikamenten an Private, ohne dass ein von einem berechtigten Arzt ausgestelltes Rezept vorliegt, ist nicht gestattet. Die Berechtigung des Arztes zur Berufsausübung und die Korrektheit des ausgestellten Rezeptes muss dabei im Rahmen der Sorgfaltspflicht von der Versandfirma vor dem Versand abgeklärt werden. Die gleiche oder eine ähnliche Rechtslage existiert auch in anderen Ländern. Auch dort müssten die Behörden gegen einen Versandhandel von Medikamenten auf Internet, welcher die oben genannten Bedingungen nicht einhält, einschreiten.</p><p></p><p>In der Schweiz gibt es bisher mit Ausnahme der immunbiologischen Erzeugnisse, Blutprodukte und der medizinisch verwendeten Betäubungsmittel inklusive Vorläufer - keine Grenzkontrolle für Arzneimittel. Für die Kontrolle an der Grenze ist der Bund zuständig. Eine umfassende Grenzkontrolle wäre deshalb nur gestützt auf ein Bundesgesetz möglich. Das EDI hat in diesem Zusammenhang im Frühling 1995 eine Expertenkommission mit der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Heilmittelgesetz betraut. Dabei ist auch die Schaffung von Regelungen über die Ein- und Ausfuhr von Heilmitteln vorgesehen.</p><p></p><p>Der Bundesrat hat zur Zeit jedoch keine Rechtsgrundlagen, um dringliche Massnahmen gegen den Medikamentenhandel auf Internet anzuordnen. Indessen haben die Kantone schon heute die Möglichkeit, einen allfällig rechtswidrigen Medikamentenhandel von der Schweiz aus zu verhindern oder bei entsprechenden Kenntnissen über eine rechtswidrige Einfuhr in die Schweiz, die ausländischen Behörden in geeigneter Weise zu kontaktieren.</p><p></p><p>2. Der Versandhandel auf Internet beschäftigt auch andere Staaten. Die meisten haben für den Handel mit Medikamenten ähnliche Bestimmungen erlassen, wie sie in der Schweiz gelten. Sie haben damit ebenfalls alles Interesse daran, dass der Medikamentenhandel auf Internet kontrolliert werden kann.</p><p></p><p>Auf der internationalen Ebene bestehen bisher noch keine Abkommen. Im Expertenkomitee für pharmazeutische Fragen des Europarates hat der schweizerische Vertreter das Problem an der Herbstsession von 1996 zur Sprache gebracht. Die Behörden der beteiligten Länder sind dabei willens, Meldungen über Arzneimittelhandel via Internet in ihren Ländern nachzugehen und die Rechtsmässigkeit eines solchen Handels in jedem Fall zu überprüfen. Um über Europa hinaus Massnahmen treffen zu können, hat der schweizerische Vertreter das Problem an der zweijährlich stattfindenden WHO-Sitzung der nationalen Arzneimittelkontrollbehörden in Bahrain im November 1996 zur Diskussion gestellt. Die WHO ist daran, eine entsprechende Resolution auszuarbeiten. Dieses Vorgehen wird von der Schweiz unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aus Fachkreisen wird bestätigt, dass der Medikamentenhandel über Internet beunruhigende Ausmasse annimmt.</p><p>In der Schweiz sind nunmehr beliebige Mengen von Medikamenten ohne Kontrolle erhältlich, die eigentlich rezeptpflichtig sind (Psychopharmaka, Antidepressiva, Hormone usw.), ganz abgesehen von solchen, deren Vertrieb verboten ist.</p><p>1. Welche dringlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um diesem gefährlichen Handel einen Riegel vorzuschieben?</p><p>2. Welche Schritte gedenkt der Bundesrat, in Anbetracht der starken internationalen Verflechtung dieses Kommunikationssystems, bei den Regierungen der Länder zu unternehmen, in denen die inkriminierten Unternehmen ihren Sitz haben?</p>
  • Medikamentenhandel auf Internet
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat teilt die Sorge des Interpellanten. Es ist ihm bekannt, dass Firmen auf Internet Medikamente anbieten und bestellte Medikamente direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher versenden. Ein solcher Versandhandel mit Medikamenten ist besonders dann problematisch, wenn dadurch nicht registrierte oder gefälschte oder mit unvollständigen Informationen versehene Medikamente verwendet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliches Rezept im Ausland bestellt werden. Solche Praktiken gefährden die Medikamentensicherheit in der Schweiz.</p><p></p><p>Für die Regelung des Verkehrs mit immunbiologischen Erzeugnissen, Blutprodukten und Betäubungsmitteln ist der Bund zuständig. Für die übrigen Arzneimittel sind die Kantone zuständig, die zu diesem Zweck die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) eingerichtet haben. Neben den üblichen Vorschriften über den Gross- und Detailhandel gibt es in vielen Kantonen Bestimmungen über den Versandhandel. Dieser ist in der Regel verboten. Ein Arzneimittelhandel von der Schweiz aus an Private im In- oder Ausland ist damit in den meisten Kantonen unzulässig. Die Lieferung von verschreibungspflichtigen Medikamenten an Private, ohne dass ein von einem berechtigten Arzt ausgestelltes Rezept vorliegt, ist nicht gestattet. Die Berechtigung des Arztes zur Berufsausübung und die Korrektheit des ausgestellten Rezeptes muss dabei im Rahmen der Sorgfaltspflicht von der Versandfirma vor dem Versand abgeklärt werden. Die gleiche oder eine ähnliche Rechtslage existiert auch in anderen Ländern. Auch dort müssten die Behörden gegen einen Versandhandel von Medikamenten auf Internet, welcher die oben genannten Bedingungen nicht einhält, einschreiten.</p><p></p><p>In der Schweiz gibt es bisher mit Ausnahme der immunbiologischen Erzeugnisse, Blutprodukte und der medizinisch verwendeten Betäubungsmittel inklusive Vorläufer - keine Grenzkontrolle für Arzneimittel. Für die Kontrolle an der Grenze ist der Bund zuständig. Eine umfassende Grenzkontrolle wäre deshalb nur gestützt auf ein Bundesgesetz möglich. Das EDI hat in diesem Zusammenhang im Frühling 1995 eine Expertenkommission mit der Erarbeitung eines Entwurfs für ein Heilmittelgesetz betraut. Dabei ist auch die Schaffung von Regelungen über die Ein- und Ausfuhr von Heilmitteln vorgesehen.</p><p></p><p>Der Bundesrat hat zur Zeit jedoch keine Rechtsgrundlagen, um dringliche Massnahmen gegen den Medikamentenhandel auf Internet anzuordnen. Indessen haben die Kantone schon heute die Möglichkeit, einen allfällig rechtswidrigen Medikamentenhandel von der Schweiz aus zu verhindern oder bei entsprechenden Kenntnissen über eine rechtswidrige Einfuhr in die Schweiz, die ausländischen Behörden in geeigneter Weise zu kontaktieren.</p><p></p><p>2. Der Versandhandel auf Internet beschäftigt auch andere Staaten. Die meisten haben für den Handel mit Medikamenten ähnliche Bestimmungen erlassen, wie sie in der Schweiz gelten. Sie haben damit ebenfalls alles Interesse daran, dass der Medikamentenhandel auf Internet kontrolliert werden kann.</p><p></p><p>Auf der internationalen Ebene bestehen bisher noch keine Abkommen. Im Expertenkomitee für pharmazeutische Fragen des Europarates hat der schweizerische Vertreter das Problem an der Herbstsession von 1996 zur Sprache gebracht. Die Behörden der beteiligten Länder sind dabei willens, Meldungen über Arzneimittelhandel via Internet in ihren Ländern nachzugehen und die Rechtsmässigkeit eines solchen Handels in jedem Fall zu überprüfen. Um über Europa hinaus Massnahmen treffen zu können, hat der schweizerische Vertreter das Problem an der zweijährlich stattfindenden WHO-Sitzung der nationalen Arzneimittelkontrollbehörden in Bahrain im November 1996 zur Diskussion gestellt. Die WHO ist daran, eine entsprechende Resolution auszuarbeiten. Dieses Vorgehen wird von der Schweiz unterstützt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aus Fachkreisen wird bestätigt, dass der Medikamentenhandel über Internet beunruhigende Ausmasse annimmt.</p><p>In der Schweiz sind nunmehr beliebige Mengen von Medikamenten ohne Kontrolle erhältlich, die eigentlich rezeptpflichtig sind (Psychopharmaka, Antidepressiva, Hormone usw.), ganz abgesehen von solchen, deren Vertrieb verboten ist.</p><p>1. Welche dringlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um diesem gefährlichen Handel einen Riegel vorzuschieben?</p><p>2. Welche Schritte gedenkt der Bundesrat, in Anbetracht der starken internationalen Verflechtung dieses Kommunikationssystems, bei den Regierungen der Länder zu unternehmen, in denen die inkriminierten Unternehmen ihren Sitz haben?</p>
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