Nachrichtenlose Vermögen

ShortId
96.3610
Id
19963610
Updated
25.06.2025 02:16
Language
de
Title
Nachrichtenlose Vermögen
AdditionalIndexing
Eigentumsübertragung;Bankeinlage;Information
1
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L03K120101, Information
  • L04K05070107, Eigentumsübertragung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten:</p><p>- durch welche Banken, Versicherungen, Anwälte, Notare, Treuhänder und andere natürliche oder juristische Personen oder Personengemeinschaften, die Vermögenswerte verwalten, dazu verpflichtet werden, Vermögenswerte, für welche seit einer im Gesetz festzulegenden Frist keine Eigentumsrechte mehr geltend gemacht wurden und keine Berechtigten mehr bekannt sind, einer zentralen Stelle zu melden;</p><p>- welche dieser zentralen Stelle die Aufgabe überträgt, unter Wahrung des Bankgeheimnisses die Eigentumsverhältnisse feststellen zu lassen, soweit dies möglich ist, sowie mögliche Rechtsnachfolger bei der Suche nach verschollenen Vermögen zu unterstützen;</p><p>- welche die gemeinnützige Verwendung jener Vermögenswerte regelt, für die sich keine Berechtigten finden.</p>
  • Nachrichtenlose Vermögen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten:</p><p>- durch welche Banken, Versicherungen, Anwälte, Notare, Treuhänder und andere natürliche oder juristische Personen oder Personengemeinschaften, die Vermögenswerte verwalten, dazu verpflichtet werden, Vermögenswerte, für welche seit einer im Gesetz festzulegenden Frist keine Eigentumsrechte mehr geltend gemacht wurden und keine Berechtigten mehr bekannt sind, einer zentralen Stelle zu melden;</p><p>- welche dieser zentralen Stelle die Aufgabe überträgt, unter Wahrung des Bankgeheimnisses die Eigentumsverhältnisse feststellen zu lassen, soweit dies möglich ist, sowie mögliche Rechtsnachfolger bei der Suche nach verschollenen Vermögen zu unterstützen;</p><p>- welche die gemeinnützige Verwendung jener Vermögenswerte regelt, für die sich keine Berechtigten finden.</p>
    • Nachrichtenlose Vermögen

Back to List