Friedensprozess in Guatemala. Beitrag der Schweiz

ShortId
96.3614
Id
19963614
Updated
10.04.2024 10:15
Language
de
Title
Friedensprozess in Guatemala. Beitrag der Schweiz
AdditionalIndexing
Guatemala;indigenes Volk;Politik der Zusammenarbeit;Gute Dienste;Wirtschaftshilfe;Menschenrechte;Friedenspolitik
1
  • L03K040103, Friedenspolitik
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K01090202, indigenes Volk
  • L05K0305020204, Guatemala
  • L03K100108, Gute Dienste
  • L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
  • L04K10010415, Wirtschaftshilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Nach über dreissigjährigem Bürgerkrieg im zentralamerikanischen Land Guatemala, der unermessliches Leid über die mehrheitlich indianische Bevölkerung gebracht hat, ist die bevorstehende Unterzeichnung des Friedensvertrages zwischen den Konfliktparteien von historischer Bedeutung. Der Friedensprozess wurde initiiert durch das Abkommen von Esquipulas II, das im Jahre 1988 von allen zentralamerikanischen Präsidenten unterzeichnet worden war. Der zur Unterzeichnung kommende Friedensvertrag ist die Frucht eines jahrelangen Ringens um einzelne Teilabkommen, mit denen wirkungsvolle Instrumente geschaffen werden sollten, um die Ursachen, die zum Krieg geführt haben, zu beseitigen. Zu den wichtigsten Teilabkommen, die mehrheitlich erst mit der Unterzeichnung des Gesamtvertrages vom 15. Dezember 1996 rechtskräftig werden, gehören: "Übereinkunft über die Menschenrechte", "Wahrheitsfindung über die begangenen Verbrechen gegen die Menschenrechte", "Abkommen über sozio-ökonomische Rechte" und "Abkommen über die Rechte der indianischen Völker" und andere, für die Einführung einer demokratischen Ordnung wichtige Vereinbarungen.</p><p>2. Dass es in Guatemala zu einem ausgehandelten Friedensvertrag zwischen den beiden Konfliktparteien kommen konnte, ist weniger die Folge einer einsichtigeren Politik und grösseren Berücksichtigung der Interessen breiter, bis anhin marginalisierten Bevölkerungssektoren, als vielmehr eine Reaktion auf klare Signale der internationalen Gemeinschaft, die nicht mehr länger gewillt war, die offensichtlich von Regierung und Armee angeordnete Repressionspolitik zu dulden. Vorab ist es ein Ziel der US-Regierung, an der Südgrenze des Nafta-Freihandelsraumes politisch stabile Verhältnisse zu schaffen.</p><p>3. Obwohl Guatemala seit 1986 demokratisch gewählte Regierungen hat, liegt die entscheidende wirtschaftliche, politische und militärische Macht weiterhin in den Händen einer kleinen Oberschicht. Diese ist wohl interessiert daran, sich durch die Unterzeichnung des Friedensvertrages den Zugang zu internationaler Wirtschaftshilfe und zum Weltmarkt zu verschaffen. Sie scheint jedoch wenig interessiert zu sein daran, sich dafür einzusetzen, die Strukturen, die ständig mehr Menschen in die extreme Armut drängen, zu verändern. Es besteht die grosse Gefahr, dass die durch die Unterzeichnung des Friedensvertrages freigesetzten Mittel der internationalen Gemeinschaft die Reichen noch reicher und die Armen noch ärmer machen werden.</p><p>4. Nur eine aktive Rolle der internationalen Gemeinschaft kann dazu beitragen, dass diese drohende Entwicklung entschärft werden kann. Eine Entwicklung, die über kurz oder lang erneut in eine bewaffnete Auseinandersetzung, die allenfalls kaum mehr auf dem Verhandlungsweg gelöst werden könnte, führen würde.</p><p>5. Die Abkommen, die mehrheitlich mit der bevorstehenden Unterzeichnung des Friedensvertrages rechtskräftig werden, werden von breiten Sektoren der guatemaltekischen Gesellschaft für gut bis sehr gut bezeichnet. In der Umsetzung der Teilabkommen des Friedensvertrages kommt der internationalen Gemeinschaft eine ebenso grosse Verantwortung zu, wie sie es bis anhin für das Zustandekommen des Friedensprozesses und der Erreichung der einzelnen Teilabkommen hatte.</p><p>6. Die Schweiz hat grosse Erfahrung im Anbieten ihrer guten Dienste, die ohne Zweifel auch im Fall von Guatemala dazu beitragen würden, die Gefahr erneuter bewaffneter Auseinandersetzungen zu minimalisieren. Auf der Grundlage des Friedensvertrages haben die ausländischen Regierungen und multinationale Institutionen die nötige Legitimation, all ihre zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um in Guatemala einem dauerhaften Frieden auf der Grundlage von Gerechtigkeit eine Chance zu geben.</p>
  • <p>Mit der Unterzeichnung des umfassenden Friedensvertrages am 29. Dezember 1996 durch Vertreter der Regierung und der Guerilla sowie den Uno-Generalsekretär ist das Ende des gut 30jährigen Bürgerkrieges in Guatemala offiziell besiegelt worden. Nach den zu Beginn der neunziger Jahre erfolgten Friedensschlüssen in El Salvador und Nicaragua herrscht nun erstmals in ganz Zentralamerika Frieden im Zeichen gewählter Regierungen. Die veränderten geo- und regionalpolitischen Bedingungen der neunziger Jahre hatten neben den Bemühungen der internationalen Gemeinschaften bei den Konfliktparteien die Einsicht wachsen lassen, dass aus der Pattsituation des gewaltsamen Konfliktes nur mit einer Friedenslösung herauszufinden war. Der Bundesrat beantwortet dementsprechend die Fragen des Interpellanten wie folgt:</p><p>1. (Bedeutung des Friedensvertrages) Der Frieden in Guatemala eröffnet die Chance einer dauerhaften Verankerung der Demokratie in der Region und trägt entscheidend zur regionalen Stabilität bei. Er ist unabdingbare Voraussetzung für den demokratisch-rechtsstaatlichen Aufbau von Staat und Gesellschaft sowie für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Guatemala. Der Bundesrat ist in diesem Sinne der Auffassung, dass der Friedensvertrag von grosser Bedeutung ist.</p><p>2. (Umsetzung der Abkommen) Im Verlauf des mehrjährigen Verhandlungsprozesses wurden von den Konfliktparteien mehrere Teilabkommen unterzeichnet, welche in ihrer Gesamtheit die drängendsten und auch dem bewaffneten Konflikt zugrundeliegenden Probleme des Landes aufgreifen. Der Bundesrat stimmt mit dem Interpellanten darin überein, dass der Umsetzung der in der Interpellation hervorgehobenen Abkommen eine zentrale Bedeutung bei der längerfristigen Sicherung des Friedens und der Demokratie zukommt. Die Abkommen vom Juni 1994 über die Wiederansiedlung der Kriegsvertriebenen bzw. vom September 1996 über die Stärkung der Zivilgewalt und die Rolle der Armee in einer demokratischen Gesellschaft sind nach Ansicht des Bundesrates ebenfalls von grundlegender Bedeutung für die Friedenssicherung.</p><p>Der Bundesrat ist allerdings überzeugt, dass Guatemala mit der Unterzeichnung der Friedensverträge nicht am Ende, sondern erst am Anfang eines wohl langen und mühsamen Wiederaufbauprozesses steht. Die Abkommen lösen die grundlegenden Probleme Guatemalas nicht per se, liefern aber die Leitlinien des zukünftigen politischen Handelns und stellen wichtige Instrumente zur Umsetzung der übergeordneten demokratisch-rechtsstaatlichen Werte dar. Der Verhandlungsprozess hat aber bereits jetzt bedeutende Veränderungen bewirkt, indem die Öffnung des politischen Systems Spielraum geschaffen hat, der das Durchbrechen der bisherigen Spirale von Gewalt und Gegengewalt erlaubt und Mechanismen einer friedlichen Lösung sozialer Konflikte verfügbar macht. Die Zivilgesellschaft ist gestärkt, die linken und Zentrumskräfte haben wieder Zugang zur politischen Bühne, und die zunehmend selbstbewussten Indigenas formieren sich vermehrt als eigenständige politische Kraft, wie das Beispiel der Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú belegt.</p><p>3. (externe Unterstützung) Die Präsenz verschiedener internationaler Akteure und der durch diese direkt oder indirekt auf die Bürgerkriegsparteien ausgeübte Druck, auf dem Verhandlungsweg eine friedliche Lösung des Konfliktes zu suchen, hat auch nach Einschätzung des Bundesrates wesentlich zum Erfolg des Friedensprozesses beigetragen. Eine wichtige Rolle haben dabei zahlreiche Nichtregierungsorganisationen im Entwicklungs- und Menschenrechtsbereich gespielt, darunter auch schweizerische Hilfswerke. Von grosser Bedeutung war die Mission der Vereinten Nationen zur Überwachung der Menschenrechte und die Respektierung der aus der Unterzeichnung des Rahmenabkommens über die Menschenrechte fliessenden Verpflichtungen (Minugua). Diese Mission hat seit ihrer Einsetzung Ende 1994 wesentlich zu einer Verringerung der Menschenrechtsverletzungen und zur Verbesserung der Sicherheit von exponierten Zivilpersonen beigetragen und durch ihre friedenspolitische Aufklärungsarbeit den politischen Dialog namentlich auf lokaler Ebene entscheidend gefördert.</p><p>4. (Verantwortung für Umsetzung) Ob mit der Umsetzung der Verträge wirklicher Friede geschaffen werden kann, hängt jedoch primär vom politischen Willen aller Beteiligten und ihrer Bereitschaft ab, für den Wiederaufbau selbst die Verantwortung zu übernehmen. Internationale Hilfe und Einwirkung soll und kann die Eigenverantwortung der Regierung grundsätzlich nur ergänzen, aber nicht ersetzen. Sie kann über eine intensive Präsenz zu einer Besserung der Menschenrechtslage beitragen und verhindern helfen, dass die Bevölkerung von Kreisen des Militärs und der Oberschicht, die dem Friedensprozess aus Angst vor dem Verlust von Privilegien ablehnend gegenüberstehen, gewaltsam von der Einforderung ihrer demokratischen Rechte abgehalten wird.</p><p>In diesem Sinne wird der Bundesrat im Rahmen des auf bi- wie multilateraler Ebene geführten politischen Dialoges mit den Vertreten der guatemaltekischen Regierung den Friedensprozess weiterhin kritisch begleiten und der Frage der Menschenrechte besondere Beachtung schenken. Er wird die Erfüllung der in den Abkommen festgelegten Ziele aufmerksam verfolgen und bei ausbleibender oder mangelhafter Umsetzung allfällige Massnahmen prüfen. Als erste rasche Massnahme nach dem Friedensschluss hat die Schweiz mit der Minugua ein Abkommen unterzeichnet, mit dem Ziel, diese bei ihrer Informationstätigkeit über Inhalt und Auswirkungen der Teilabkommen zu unterstützen und die lokalen Strukturen unter besonderer Berücksichtigung der Indigenas zu stärken.</p><p>5. (Unterstützung durch die Schweiz) Die Schweiz leistet seit Jahren Entwicklungszusammenarbeit in Guatemala. Der Bundesrat ist entschlossen, die bisher geleistete Unterstützung im Rahmen der budgetierten Mittel fortzuführen. Er berücksichtigt dabei, dass Guatemala das reichste Land im nördlichen Teil Zentralamerikas mit einem gegenüber dem ärmsten zentralamerikanischen Land (Nicaragua) dreimal so hohen Bruttosozialprodukt ist, zugleich aber ein Steueraufkommen hat (8 Prozent des Bruttoinlandproduktes), das nur gerade der Hälfte des zentralamerikanischen Mittelwertes entspricht. Angesichts dieses Profils ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Schlüssel zur Fortsetzung des Friedensprozesses nicht in erster Linie in zusätzlicher externer Unterstützung, sondern in der Schaffung der strukturellen Voraussetzungen für ein nachhaltiges und gerecht verteiltes Wirtschaftswachstum liegt.</p><p>Die schweizerische Unterstützung des Friedensprozesses, wie sie auch an der am 21./22. Januar 1997 in Brüssel unter Federführung der Interamerikanischen Entwicklungsbank durchgeführten Geberkonferenz vorgestellt wurde, soll mittelfristig folgende Pfeiler umfassen:</p><p>- Entwicklungszusammenarbeit: Guatemala soll in Berücksichtigung der massgebenden Entwicklungsindizes und der bestehenden Programme auch zukünftig kein Schwerpunktland der öffentlichen Schweizer Entwicklungszusammenarbeit werden. Im Rahmen des Regionalprogrammes der Deza für Zentralamerika ist Guatemala jedoch in verschiedene Entwicklungsprojekte in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Trinkwasserversorgung einbezogen. Rund 25 private Schweizer Hilfswerke sind in Guatemala tätig, die grösseren mit Unterstützung der Deza. Dafür sollen insgesamt rund 3,5 Millionen Schweizerfranken jährlich bereitgestellt werden.</p><p>- Die humanitäre Hilfe wird für die Weiterführung von Projekten zur Wiederansiedlung und Unterstützung von Vertriebenen rund 0,5 Millionen Franken jährlich verfügbar machen (zukünftig primär für die Wiedereingliederung der intern Vertriebenen).</p><p>- Im Bereich der Wirtschaftshilfe wird zurzeit durch die zuständigen Dienste geprüft, ob der seit 1989 laufende Mischkredit in der Höhe von 35 Millionen Schweizerfranken, der zurzeit praktisch vollständig verpflichtet ist, aufgestockt werden soll. Der Kredit umfasst eine Bundestranche von 14 Millionen Schweizerfranken in Geschenkform und konzentriert sich auf die Finanzierung von entwicklungspolitisch prioritären Projekten im Elektrizitätssektor.</p><p>- Punktuelle friedenspolitische und menschenrechtliche Projekte zur Förderung der Menschenrechte, der Versöhnung und der Konsolidierung des Friedensprozesses sollen in Zusammenarbeit mit anderen Gebern die Integration der indigenen Bevölkerung, die Aufklärung des Schicksals Verschwundener und die Wiedereingliederung der demobilisierten Soldaten und Guerilleros ins Zivilleben fördern. Sie sollen im laufenden Jahr mit rund 150 000 Franken unterstützt werden.</p><p>6. (schweizerische Position bei der Weltbank) Im Januar 1996 beriet der Exekutivrat der Weltbank über die Freigabe der dritten Tranche des Darlehens zur Modernisierung der Wirtschaft Guatemalas. Die wichtigste Frage stellte sich in bezug auf die an die Freigabe dieser Ressourcen gebundene Aufhebung von acht Konditionalitäten. Diese betrafen die Umsetzung von Reformen namentlich im öffentlichen Sektor (u. a. Erhöhung der staatlichen Investitionen im Sozialbereich sowie die Durchführung von Spezialprogrammen zur Verringerung der Armut). Dabei vertrat die Schweiz die Position, dass für die Grunderziehung und die grundlegenden Gesundheitsdienste zuwenig Mittel bereitgestellt würden und dass die Investitionsbudgets der Sozialressorts zu gering seien. Ausserdem forderte die Schweiz die Bank auf, die Fortschritte Guatemalas bei der Verwirklichung dieser Reformen strenger zu überwachen. Die Weltbank hat mittlerweile ein lokales Büro in Guatemala eröffnet.</p><p>Guatemala wurde erst Anfang 1997 in die Liste der geographischen Prioritäten der Schweiz bei der Weltbank aufgenommen. Die Schweiz hat sich deshalb bisher nur punktuell mit diesem Land im Rahmen des Exekutivrates der Bank befasst. In Zukunft wird der Bundesrat jedoch die Ausrichtung und die sektorielle Zusammensetzung der Länderstrategie der Weltbank für Guatemala gründlich prüfen, wie er es bereits für andere prioritäre Länder im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Weltbank macht. Im Vordergrund steht dabei die Prüfung der Wirkung der Projekte auf die Verringerung der Armut sowie des Engagements der Regierung bei der Umsetzung wesentlicher Massnahmen zugunsten der Armen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass dem zwischen der guatemaltekischen Regierung und der bewaffneten Opposition URNG ausgehandelten und voraussichtlich am 15. Dezember 1996 zur Unterzeichnung vorliegenden Friedensvertrages eine historische Bedeutung als Mittel zur langfristigen Friedenssicherung in Guatemala zukommt?</p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass den Teilabkommen "Übereinkunft über die Menschenrechte", "Wahrheitsfindung über die begangenen Verbrechen gegen die Menschenrechte", "Abkommen über sozio-ökonomische Rechte" und "Abkommen über die Rechte der indianischen Völker" eine prioritäre Bedeutung in bezug auf Friedenssicherung zukommt und dass sie deshalb möglichst rasch zur Umsetzung gelangen müssen?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass der internationale Druck und die politische Unterstützung durch ausländische Regierungen und multinationale Institutionen, vorab der Vereinten Nationen, von ausschlaggebender Bedeutung für das Zustandekommen des Friedensvertrages gewesen sind?</p><p>4. Welche Pläne hat der Bundesrat, um auf die guatemaltekische Regierung einzuwirken, einzelne Abkommen des Friedensvertrages möglichst umfassend und rasch umzusetzen? Welche Instrumente gedenkt der Bundesrat einzusetzen, um die gesetzten Ziele zu erreichen?</p><p>5. In welchem Umfang und innerhalb welcher Zeitspanne sollen die unterstützenden Massnahmen der Schweizer Regierung zur Anwendung kommen?</p><p>6. Welche Position bezüglich Konditionierung von Wirtschaftshilfe an Guatemala vertritt die Schweizer Regierung im Direktorium der Weltbank?</p>
  • Friedensprozess in Guatemala. Beitrag der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Nach über dreissigjährigem Bürgerkrieg im zentralamerikanischen Land Guatemala, der unermessliches Leid über die mehrheitlich indianische Bevölkerung gebracht hat, ist die bevorstehende Unterzeichnung des Friedensvertrages zwischen den Konfliktparteien von historischer Bedeutung. Der Friedensprozess wurde initiiert durch das Abkommen von Esquipulas II, das im Jahre 1988 von allen zentralamerikanischen Präsidenten unterzeichnet worden war. Der zur Unterzeichnung kommende Friedensvertrag ist die Frucht eines jahrelangen Ringens um einzelne Teilabkommen, mit denen wirkungsvolle Instrumente geschaffen werden sollten, um die Ursachen, die zum Krieg geführt haben, zu beseitigen. Zu den wichtigsten Teilabkommen, die mehrheitlich erst mit der Unterzeichnung des Gesamtvertrages vom 15. Dezember 1996 rechtskräftig werden, gehören: "Übereinkunft über die Menschenrechte", "Wahrheitsfindung über die begangenen Verbrechen gegen die Menschenrechte", "Abkommen über sozio-ökonomische Rechte" und "Abkommen über die Rechte der indianischen Völker" und andere, für die Einführung einer demokratischen Ordnung wichtige Vereinbarungen.</p><p>2. Dass es in Guatemala zu einem ausgehandelten Friedensvertrag zwischen den beiden Konfliktparteien kommen konnte, ist weniger die Folge einer einsichtigeren Politik und grösseren Berücksichtigung der Interessen breiter, bis anhin marginalisierten Bevölkerungssektoren, als vielmehr eine Reaktion auf klare Signale der internationalen Gemeinschaft, die nicht mehr länger gewillt war, die offensichtlich von Regierung und Armee angeordnete Repressionspolitik zu dulden. Vorab ist es ein Ziel der US-Regierung, an der Südgrenze des Nafta-Freihandelsraumes politisch stabile Verhältnisse zu schaffen.</p><p>3. Obwohl Guatemala seit 1986 demokratisch gewählte Regierungen hat, liegt die entscheidende wirtschaftliche, politische und militärische Macht weiterhin in den Händen einer kleinen Oberschicht. Diese ist wohl interessiert daran, sich durch die Unterzeichnung des Friedensvertrages den Zugang zu internationaler Wirtschaftshilfe und zum Weltmarkt zu verschaffen. Sie scheint jedoch wenig interessiert zu sein daran, sich dafür einzusetzen, die Strukturen, die ständig mehr Menschen in die extreme Armut drängen, zu verändern. Es besteht die grosse Gefahr, dass die durch die Unterzeichnung des Friedensvertrages freigesetzten Mittel der internationalen Gemeinschaft die Reichen noch reicher und die Armen noch ärmer machen werden.</p><p>4. Nur eine aktive Rolle der internationalen Gemeinschaft kann dazu beitragen, dass diese drohende Entwicklung entschärft werden kann. Eine Entwicklung, die über kurz oder lang erneut in eine bewaffnete Auseinandersetzung, die allenfalls kaum mehr auf dem Verhandlungsweg gelöst werden könnte, führen würde.</p><p>5. Die Abkommen, die mehrheitlich mit der bevorstehenden Unterzeichnung des Friedensvertrages rechtskräftig werden, werden von breiten Sektoren der guatemaltekischen Gesellschaft für gut bis sehr gut bezeichnet. In der Umsetzung der Teilabkommen des Friedensvertrages kommt der internationalen Gemeinschaft eine ebenso grosse Verantwortung zu, wie sie es bis anhin für das Zustandekommen des Friedensprozesses und der Erreichung der einzelnen Teilabkommen hatte.</p><p>6. Die Schweiz hat grosse Erfahrung im Anbieten ihrer guten Dienste, die ohne Zweifel auch im Fall von Guatemala dazu beitragen würden, die Gefahr erneuter bewaffneter Auseinandersetzungen zu minimalisieren. Auf der Grundlage des Friedensvertrages haben die ausländischen Regierungen und multinationale Institutionen die nötige Legitimation, all ihre zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um in Guatemala einem dauerhaften Frieden auf der Grundlage von Gerechtigkeit eine Chance zu geben.</p>
    • <p>Mit der Unterzeichnung des umfassenden Friedensvertrages am 29. Dezember 1996 durch Vertreter der Regierung und der Guerilla sowie den Uno-Generalsekretär ist das Ende des gut 30jährigen Bürgerkrieges in Guatemala offiziell besiegelt worden. Nach den zu Beginn der neunziger Jahre erfolgten Friedensschlüssen in El Salvador und Nicaragua herrscht nun erstmals in ganz Zentralamerika Frieden im Zeichen gewählter Regierungen. Die veränderten geo- und regionalpolitischen Bedingungen der neunziger Jahre hatten neben den Bemühungen der internationalen Gemeinschaften bei den Konfliktparteien die Einsicht wachsen lassen, dass aus der Pattsituation des gewaltsamen Konfliktes nur mit einer Friedenslösung herauszufinden war. Der Bundesrat beantwortet dementsprechend die Fragen des Interpellanten wie folgt:</p><p>1. (Bedeutung des Friedensvertrages) Der Frieden in Guatemala eröffnet die Chance einer dauerhaften Verankerung der Demokratie in der Region und trägt entscheidend zur regionalen Stabilität bei. Er ist unabdingbare Voraussetzung für den demokratisch-rechtsstaatlichen Aufbau von Staat und Gesellschaft sowie für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Guatemala. Der Bundesrat ist in diesem Sinne der Auffassung, dass der Friedensvertrag von grosser Bedeutung ist.</p><p>2. (Umsetzung der Abkommen) Im Verlauf des mehrjährigen Verhandlungsprozesses wurden von den Konfliktparteien mehrere Teilabkommen unterzeichnet, welche in ihrer Gesamtheit die drängendsten und auch dem bewaffneten Konflikt zugrundeliegenden Probleme des Landes aufgreifen. Der Bundesrat stimmt mit dem Interpellanten darin überein, dass der Umsetzung der in der Interpellation hervorgehobenen Abkommen eine zentrale Bedeutung bei der längerfristigen Sicherung des Friedens und der Demokratie zukommt. Die Abkommen vom Juni 1994 über die Wiederansiedlung der Kriegsvertriebenen bzw. vom September 1996 über die Stärkung der Zivilgewalt und die Rolle der Armee in einer demokratischen Gesellschaft sind nach Ansicht des Bundesrates ebenfalls von grundlegender Bedeutung für die Friedenssicherung.</p><p>Der Bundesrat ist allerdings überzeugt, dass Guatemala mit der Unterzeichnung der Friedensverträge nicht am Ende, sondern erst am Anfang eines wohl langen und mühsamen Wiederaufbauprozesses steht. Die Abkommen lösen die grundlegenden Probleme Guatemalas nicht per se, liefern aber die Leitlinien des zukünftigen politischen Handelns und stellen wichtige Instrumente zur Umsetzung der übergeordneten demokratisch-rechtsstaatlichen Werte dar. Der Verhandlungsprozess hat aber bereits jetzt bedeutende Veränderungen bewirkt, indem die Öffnung des politischen Systems Spielraum geschaffen hat, der das Durchbrechen der bisherigen Spirale von Gewalt und Gegengewalt erlaubt und Mechanismen einer friedlichen Lösung sozialer Konflikte verfügbar macht. Die Zivilgesellschaft ist gestärkt, die linken und Zentrumskräfte haben wieder Zugang zur politischen Bühne, und die zunehmend selbstbewussten Indigenas formieren sich vermehrt als eigenständige politische Kraft, wie das Beispiel der Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú belegt.</p><p>3. (externe Unterstützung) Die Präsenz verschiedener internationaler Akteure und der durch diese direkt oder indirekt auf die Bürgerkriegsparteien ausgeübte Druck, auf dem Verhandlungsweg eine friedliche Lösung des Konfliktes zu suchen, hat auch nach Einschätzung des Bundesrates wesentlich zum Erfolg des Friedensprozesses beigetragen. Eine wichtige Rolle haben dabei zahlreiche Nichtregierungsorganisationen im Entwicklungs- und Menschenrechtsbereich gespielt, darunter auch schweizerische Hilfswerke. Von grosser Bedeutung war die Mission der Vereinten Nationen zur Überwachung der Menschenrechte und die Respektierung der aus der Unterzeichnung des Rahmenabkommens über die Menschenrechte fliessenden Verpflichtungen (Minugua). Diese Mission hat seit ihrer Einsetzung Ende 1994 wesentlich zu einer Verringerung der Menschenrechtsverletzungen und zur Verbesserung der Sicherheit von exponierten Zivilpersonen beigetragen und durch ihre friedenspolitische Aufklärungsarbeit den politischen Dialog namentlich auf lokaler Ebene entscheidend gefördert.</p><p>4. (Verantwortung für Umsetzung) Ob mit der Umsetzung der Verträge wirklicher Friede geschaffen werden kann, hängt jedoch primär vom politischen Willen aller Beteiligten und ihrer Bereitschaft ab, für den Wiederaufbau selbst die Verantwortung zu übernehmen. Internationale Hilfe und Einwirkung soll und kann die Eigenverantwortung der Regierung grundsätzlich nur ergänzen, aber nicht ersetzen. Sie kann über eine intensive Präsenz zu einer Besserung der Menschenrechtslage beitragen und verhindern helfen, dass die Bevölkerung von Kreisen des Militärs und der Oberschicht, die dem Friedensprozess aus Angst vor dem Verlust von Privilegien ablehnend gegenüberstehen, gewaltsam von der Einforderung ihrer demokratischen Rechte abgehalten wird.</p><p>In diesem Sinne wird der Bundesrat im Rahmen des auf bi- wie multilateraler Ebene geführten politischen Dialoges mit den Vertreten der guatemaltekischen Regierung den Friedensprozess weiterhin kritisch begleiten und der Frage der Menschenrechte besondere Beachtung schenken. Er wird die Erfüllung der in den Abkommen festgelegten Ziele aufmerksam verfolgen und bei ausbleibender oder mangelhafter Umsetzung allfällige Massnahmen prüfen. Als erste rasche Massnahme nach dem Friedensschluss hat die Schweiz mit der Minugua ein Abkommen unterzeichnet, mit dem Ziel, diese bei ihrer Informationstätigkeit über Inhalt und Auswirkungen der Teilabkommen zu unterstützen und die lokalen Strukturen unter besonderer Berücksichtigung der Indigenas zu stärken.</p><p>5. (Unterstützung durch die Schweiz) Die Schweiz leistet seit Jahren Entwicklungszusammenarbeit in Guatemala. Der Bundesrat ist entschlossen, die bisher geleistete Unterstützung im Rahmen der budgetierten Mittel fortzuführen. Er berücksichtigt dabei, dass Guatemala das reichste Land im nördlichen Teil Zentralamerikas mit einem gegenüber dem ärmsten zentralamerikanischen Land (Nicaragua) dreimal so hohen Bruttosozialprodukt ist, zugleich aber ein Steueraufkommen hat (8 Prozent des Bruttoinlandproduktes), das nur gerade der Hälfte des zentralamerikanischen Mittelwertes entspricht. Angesichts dieses Profils ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Schlüssel zur Fortsetzung des Friedensprozesses nicht in erster Linie in zusätzlicher externer Unterstützung, sondern in der Schaffung der strukturellen Voraussetzungen für ein nachhaltiges und gerecht verteiltes Wirtschaftswachstum liegt.</p><p>Die schweizerische Unterstützung des Friedensprozesses, wie sie auch an der am 21./22. Januar 1997 in Brüssel unter Federführung der Interamerikanischen Entwicklungsbank durchgeführten Geberkonferenz vorgestellt wurde, soll mittelfristig folgende Pfeiler umfassen:</p><p>- Entwicklungszusammenarbeit: Guatemala soll in Berücksichtigung der massgebenden Entwicklungsindizes und der bestehenden Programme auch zukünftig kein Schwerpunktland der öffentlichen Schweizer Entwicklungszusammenarbeit werden. Im Rahmen des Regionalprogrammes der Deza für Zentralamerika ist Guatemala jedoch in verschiedene Entwicklungsprojekte in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Trinkwasserversorgung einbezogen. Rund 25 private Schweizer Hilfswerke sind in Guatemala tätig, die grösseren mit Unterstützung der Deza. Dafür sollen insgesamt rund 3,5 Millionen Schweizerfranken jährlich bereitgestellt werden.</p><p>- Die humanitäre Hilfe wird für die Weiterführung von Projekten zur Wiederansiedlung und Unterstützung von Vertriebenen rund 0,5 Millionen Franken jährlich verfügbar machen (zukünftig primär für die Wiedereingliederung der intern Vertriebenen).</p><p>- Im Bereich der Wirtschaftshilfe wird zurzeit durch die zuständigen Dienste geprüft, ob der seit 1989 laufende Mischkredit in der Höhe von 35 Millionen Schweizerfranken, der zurzeit praktisch vollständig verpflichtet ist, aufgestockt werden soll. Der Kredit umfasst eine Bundestranche von 14 Millionen Schweizerfranken in Geschenkform und konzentriert sich auf die Finanzierung von entwicklungspolitisch prioritären Projekten im Elektrizitätssektor.</p><p>- Punktuelle friedenspolitische und menschenrechtliche Projekte zur Förderung der Menschenrechte, der Versöhnung und der Konsolidierung des Friedensprozesses sollen in Zusammenarbeit mit anderen Gebern die Integration der indigenen Bevölkerung, die Aufklärung des Schicksals Verschwundener und die Wiedereingliederung der demobilisierten Soldaten und Guerilleros ins Zivilleben fördern. Sie sollen im laufenden Jahr mit rund 150 000 Franken unterstützt werden.</p><p>6. (schweizerische Position bei der Weltbank) Im Januar 1996 beriet der Exekutivrat der Weltbank über die Freigabe der dritten Tranche des Darlehens zur Modernisierung der Wirtschaft Guatemalas. Die wichtigste Frage stellte sich in bezug auf die an die Freigabe dieser Ressourcen gebundene Aufhebung von acht Konditionalitäten. Diese betrafen die Umsetzung von Reformen namentlich im öffentlichen Sektor (u. a. Erhöhung der staatlichen Investitionen im Sozialbereich sowie die Durchführung von Spezialprogrammen zur Verringerung der Armut). Dabei vertrat die Schweiz die Position, dass für die Grunderziehung und die grundlegenden Gesundheitsdienste zuwenig Mittel bereitgestellt würden und dass die Investitionsbudgets der Sozialressorts zu gering seien. Ausserdem forderte die Schweiz die Bank auf, die Fortschritte Guatemalas bei der Verwirklichung dieser Reformen strenger zu überwachen. Die Weltbank hat mittlerweile ein lokales Büro in Guatemala eröffnet.</p><p>Guatemala wurde erst Anfang 1997 in die Liste der geographischen Prioritäten der Schweiz bei der Weltbank aufgenommen. Die Schweiz hat sich deshalb bisher nur punktuell mit diesem Land im Rahmen des Exekutivrates der Bank befasst. In Zukunft wird der Bundesrat jedoch die Ausrichtung und die sektorielle Zusammensetzung der Länderstrategie der Weltbank für Guatemala gründlich prüfen, wie er es bereits für andere prioritäre Länder im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Weltbank macht. Im Vordergrund steht dabei die Prüfung der Wirkung der Projekte auf die Verringerung der Armut sowie des Engagements der Regierung bei der Umsetzung wesentlicher Massnahmen zugunsten der Armen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass dem zwischen der guatemaltekischen Regierung und der bewaffneten Opposition URNG ausgehandelten und voraussichtlich am 15. Dezember 1996 zur Unterzeichnung vorliegenden Friedensvertrages eine historische Bedeutung als Mittel zur langfristigen Friedenssicherung in Guatemala zukommt?</p><p>2. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass den Teilabkommen "Übereinkunft über die Menschenrechte", "Wahrheitsfindung über die begangenen Verbrechen gegen die Menschenrechte", "Abkommen über sozio-ökonomische Rechte" und "Abkommen über die Rechte der indianischen Völker" eine prioritäre Bedeutung in bezug auf Friedenssicherung zukommt und dass sie deshalb möglichst rasch zur Umsetzung gelangen müssen?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass der internationale Druck und die politische Unterstützung durch ausländische Regierungen und multinationale Institutionen, vorab der Vereinten Nationen, von ausschlaggebender Bedeutung für das Zustandekommen des Friedensvertrages gewesen sind?</p><p>4. Welche Pläne hat der Bundesrat, um auf die guatemaltekische Regierung einzuwirken, einzelne Abkommen des Friedensvertrages möglichst umfassend und rasch umzusetzen? Welche Instrumente gedenkt der Bundesrat einzusetzen, um die gesetzten Ziele zu erreichen?</p><p>5. In welchem Umfang und innerhalb welcher Zeitspanne sollen die unterstützenden Massnahmen der Schweizer Regierung zur Anwendung kommen?</p><p>6. Welche Position bezüglich Konditionierung von Wirtschaftshilfe an Guatemala vertritt die Schweizer Regierung im Direktorium der Weltbank?</p>
    • Friedensprozess in Guatemala. Beitrag der Schweiz

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