Eingezäuntes Bundesbern?
- ShortId
-
96.3616
- Id
-
19963616
- Updated
-
10.04.2024 09:03
- Language
-
de
- Title
-
Eingezäuntes Bundesbern?
- AdditionalIndexing
-
Sicherheit;öffentliche Ordnung;Bundeshaus;Bundesbauten;Finanzierung
- 1
-
- L07K07050303030101, Bundeshaus
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L04K08020225, Sicherheit
- L06K070503030301, Bundesbauten
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bundesbern droht eingezäunt zu werden. Damit die Staatsschützer auch in Zukunft ruhig und ungestört ihrer Arbeit nachgehen können, soll einerseits das Gebäude der Bundesanwaltschaft an der Taubenstrasse 16 umfassend gesichert werden. Geplant ist u. a. ein Sicherheitsmantel aus Glas, der das Gebäude gegen aussen abschirmen soll. Andererseits forderte im Oktober die Arbeitsgruppe "Sicherheit um das Bundeshaus" die Einzäunung von Bundeshaus und Umgebung. Nur so könne die "Würde des Parlamentes" gewahrt werden. Mit den beiden Projekten würde Bundesbern eine grossräumig von der Stadt abgegrenzte Sperrzone.</p><p>Beide Projekte wären ein Affront gegenüber der Bevölkerung der Stadt Bern. Eine Sperrzone für Bundesbern würde den Bemühungen für einer bürger- und bürgerinnennähere Politik diametral entgegenstehen.</p><p>Wir sind erstaunt darüber, dass Teile der Verwaltung in der gegenwärtigen Finanzlage nichts Besseres zu tun haben, als Pläne für sündhaft teure Absperrungen zu entwerfen, und erwarten, dass der Bundesrat solche Projekte beendet.</p>
- <p>1. Das Verwaltungsgebäude Taubenstrasse 16 wurde Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre unter Berücksichtigung der damals gültigen Vorschriften und Normen geplant und erbaut. Die heutige Gefährdungssituation weicht von der Ausgangslage ganz wesentlich ab. Bei Brand- und Sprengstoffanschlägen, Kundgebungen, Gelände- und Gebäudebesetzungen sowie Vandalismus besteht heute eine relativ hohe Gefährdung für Personen, für das Objekt sowie die Betriebsabläufe. Durch bauliche und technische Massnahmen sollen die Risiken für Personen und Einrichtungen sowie die Anfälligkeit für Betriebsstörungen erheblich gesenkt werden. Insbesondere soll die Gefahr eines Einsturzes der von Säulen gestützten Gebäudeflügel infolge eines Erdbebens oder Sprengstoffanschlags durch Schutz der einzelnen Säulen vermindert werden. Die Verlegung der Bundesanwaltschaft in ein weniger gefährdetes Objekt wurde geprüft, musste aber mangels Alternativen fallengelassen werden. Im übrigen ist festzuhalten, dass die Bundesanwaltschaft lediglich rund 150 der insgesamt knapp 550 Arbeitsplätze des Gebäudes belegt. Die restlichen Arbeitsplätze sind zurzeit von Teilen des Bundesamtes für Flüchtlinge, des Bundesamtes für Justiz, des Bundesamtes für Polizeiwesen und des Generalsekretariates des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes belegt. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat nicht bereit, auf das Projekt zu verzichten.</p><p>2. Gemäss Terminplan soll das Projekt Traubenstrasse 16 in Bern im Herbst 1998 dem Parlament vorgelegt und mit dem Bau in der zweiten Hälfte des Jahres 1999 begonnen werden. Die 1994 erstellte Machbarkeitsstudie zeigt die Möglichkeit auf, die Anforderungen des Benützers bezüglich Sicherheit seines Personals gegenüber Anschlägen durch eine Einmantelung des heute offenen Erdgeschosses zu erfüllen. Auf dieser Basis hat der Bundesrat am 1. Mai 1996 den Auftrag für die Ausarbeitung eines Bauprojektes erteilt. Die Gesamtkosten für die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigte Lösung belaufen sich auf etwa 15,8 Millionen Franken, wovon etwa 9,3 Millionen Franken auf eigentliche Sicherheitsmassnahmen entfallen. Die restlichen etwa 6,5 Millionen Franken umfassen Massnahmen zugunsten zusätzlicher Arbeitsplätze. Im Interesse einer generellen Kostensenkung werden im Rahmen der Vorprojektphase noch einmal konzeptionelle Überlegungen angestellt. Somit ist es möglich, dass sowohl das auszuführende Projekt als auch die Kosten von der Machbarkeitsstudie abweichen können.</p><p>3. Seit 1990 hat sich die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte immer wieder und vorwiegend aufgrund parlamentarischer Reklamationen mit der als unhaltbar empfundenen Situation um das Bundeshaus (Drogen-, Prostitutions- und Alkoholikerszene) befasst. Deshalb hat sie zusammen mit dem Bundesrat Massnahmen zur Beseitigung der Missstände von der Stadt Bern verlangt. Angesichts der teilweise immer noch desolaten Zustände auf der Bundesterrasse, auf der "Kleinen Schanze" und um das Verwaltungsgebäude Taubenstrasse 16 hat am 26. Februar 1996 eine letzte Aussprache zwischen der Verwaltungsdelegation, dem Bundesrat und dem Gemeinderat der Stadt Bern zum Thema Sicherheit um das Bundeshaus stattgefunden. Anlässlich dieses Gesprächs wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Parlamentsdienste, des Bundes und der Stadt Bern ins Leben gerufen. Zur Verbesserung der prekären Situation wurde ein Vorschlag zur Schaffung einer öffentlich zugänglichen Parkanlage um die Bundeshäuser mit richterlichem Verbot gegen Besitzesstörungen und einer entsprechenden Parkordnung ausgearbeitet. Der Vorschlag stiess bei der politischen Begleitgruppe grundsätzlich auf Zustimmung. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Notwendigkeit, die geschilderte Situation zu verbessern, will der Bundesrat zusammen mit dem Gemeinderat der Stadt Bern das in Bearbeitung stehende Projekt prüfen und danach über das weitere Vorgehen befinden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir fragen den Bundesrat:</p><p>1. Welcher Fahrplan und welche Kosten sind für das Bauprojekt Taubenstrasse 16 (Gebäude der Bundesanwaltschaft) in Bern vorgesehen, und wieviel kostet insbesondere der geplante Sicherheitsmantel?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, auf dieses Bauprojekt zu verzichten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die kürzlich bekanntgewordenen Pläne für eine Umzäunung des Bundeshauses aufzugeben, welche die Arbeitsgruppe "Sicherheit um das Bundeshaus" entworfen hat?</p><p>4. Falls die Frage 3 verneint wird: Welche Kosten erwartet der Bundesrat für die Umzäunung? Welche Bevölkerungsgruppen will der Bundesrat, mit welchen Mitteln, vom Bundeshaus fernhalten?</p>
- Eingezäuntes Bundesbern?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bundesbern droht eingezäunt zu werden. Damit die Staatsschützer auch in Zukunft ruhig und ungestört ihrer Arbeit nachgehen können, soll einerseits das Gebäude der Bundesanwaltschaft an der Taubenstrasse 16 umfassend gesichert werden. Geplant ist u. a. ein Sicherheitsmantel aus Glas, der das Gebäude gegen aussen abschirmen soll. Andererseits forderte im Oktober die Arbeitsgruppe "Sicherheit um das Bundeshaus" die Einzäunung von Bundeshaus und Umgebung. Nur so könne die "Würde des Parlamentes" gewahrt werden. Mit den beiden Projekten würde Bundesbern eine grossräumig von der Stadt abgegrenzte Sperrzone.</p><p>Beide Projekte wären ein Affront gegenüber der Bevölkerung der Stadt Bern. Eine Sperrzone für Bundesbern würde den Bemühungen für einer bürger- und bürgerinnennähere Politik diametral entgegenstehen.</p><p>Wir sind erstaunt darüber, dass Teile der Verwaltung in der gegenwärtigen Finanzlage nichts Besseres zu tun haben, als Pläne für sündhaft teure Absperrungen zu entwerfen, und erwarten, dass der Bundesrat solche Projekte beendet.</p>
- <p>1. Das Verwaltungsgebäude Taubenstrasse 16 wurde Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre unter Berücksichtigung der damals gültigen Vorschriften und Normen geplant und erbaut. Die heutige Gefährdungssituation weicht von der Ausgangslage ganz wesentlich ab. Bei Brand- und Sprengstoffanschlägen, Kundgebungen, Gelände- und Gebäudebesetzungen sowie Vandalismus besteht heute eine relativ hohe Gefährdung für Personen, für das Objekt sowie die Betriebsabläufe. Durch bauliche und technische Massnahmen sollen die Risiken für Personen und Einrichtungen sowie die Anfälligkeit für Betriebsstörungen erheblich gesenkt werden. Insbesondere soll die Gefahr eines Einsturzes der von Säulen gestützten Gebäudeflügel infolge eines Erdbebens oder Sprengstoffanschlags durch Schutz der einzelnen Säulen vermindert werden. Die Verlegung der Bundesanwaltschaft in ein weniger gefährdetes Objekt wurde geprüft, musste aber mangels Alternativen fallengelassen werden. Im übrigen ist festzuhalten, dass die Bundesanwaltschaft lediglich rund 150 der insgesamt knapp 550 Arbeitsplätze des Gebäudes belegt. Die restlichen Arbeitsplätze sind zurzeit von Teilen des Bundesamtes für Flüchtlinge, des Bundesamtes für Justiz, des Bundesamtes für Polizeiwesen und des Generalsekretariates des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes belegt. Aus diesen Gründen ist der Bundesrat nicht bereit, auf das Projekt zu verzichten.</p><p>2. Gemäss Terminplan soll das Projekt Traubenstrasse 16 in Bern im Herbst 1998 dem Parlament vorgelegt und mit dem Bau in der zweiten Hälfte des Jahres 1999 begonnen werden. Die 1994 erstellte Machbarkeitsstudie zeigt die Möglichkeit auf, die Anforderungen des Benützers bezüglich Sicherheit seines Personals gegenüber Anschlägen durch eine Einmantelung des heute offenen Erdgeschosses zu erfüllen. Auf dieser Basis hat der Bundesrat am 1. Mai 1996 den Auftrag für die Ausarbeitung eines Bauprojektes erteilt. Die Gesamtkosten für die in der Machbarkeitsstudie aufgezeigte Lösung belaufen sich auf etwa 15,8 Millionen Franken, wovon etwa 9,3 Millionen Franken auf eigentliche Sicherheitsmassnahmen entfallen. Die restlichen etwa 6,5 Millionen Franken umfassen Massnahmen zugunsten zusätzlicher Arbeitsplätze. Im Interesse einer generellen Kostensenkung werden im Rahmen der Vorprojektphase noch einmal konzeptionelle Überlegungen angestellt. Somit ist es möglich, dass sowohl das auszuführende Projekt als auch die Kosten von der Machbarkeitsstudie abweichen können.</p><p>3. Seit 1990 hat sich die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte immer wieder und vorwiegend aufgrund parlamentarischer Reklamationen mit der als unhaltbar empfundenen Situation um das Bundeshaus (Drogen-, Prostitutions- und Alkoholikerszene) befasst. Deshalb hat sie zusammen mit dem Bundesrat Massnahmen zur Beseitigung der Missstände von der Stadt Bern verlangt. Angesichts der teilweise immer noch desolaten Zustände auf der Bundesterrasse, auf der "Kleinen Schanze" und um das Verwaltungsgebäude Taubenstrasse 16 hat am 26. Februar 1996 eine letzte Aussprache zwischen der Verwaltungsdelegation, dem Bundesrat und dem Gemeinderat der Stadt Bern zum Thema Sicherheit um das Bundeshaus stattgefunden. Anlässlich dieses Gesprächs wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Parlamentsdienste, des Bundes und der Stadt Bern ins Leben gerufen. Zur Verbesserung der prekären Situation wurde ein Vorschlag zur Schaffung einer öffentlich zugänglichen Parkanlage um die Bundeshäuser mit richterlichem Verbot gegen Besitzesstörungen und einer entsprechenden Parkordnung ausgearbeitet. Der Vorschlag stiess bei der politischen Begleitgruppe grundsätzlich auf Zustimmung. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Notwendigkeit, die geschilderte Situation zu verbessern, will der Bundesrat zusammen mit dem Gemeinderat der Stadt Bern das in Bearbeitung stehende Projekt prüfen und danach über das weitere Vorgehen befinden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir fragen den Bundesrat:</p><p>1. Welcher Fahrplan und welche Kosten sind für das Bauprojekt Taubenstrasse 16 (Gebäude der Bundesanwaltschaft) in Bern vorgesehen, und wieviel kostet insbesondere der geplante Sicherheitsmantel?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, auf dieses Bauprojekt zu verzichten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die kürzlich bekanntgewordenen Pläne für eine Umzäunung des Bundeshauses aufzugeben, welche die Arbeitsgruppe "Sicherheit um das Bundeshaus" entworfen hat?</p><p>4. Falls die Frage 3 verneint wird: Welche Kosten erwartet der Bundesrat für die Umzäunung? Welche Bevölkerungsgruppen will der Bundesrat, mit welchen Mitteln, vom Bundeshaus fernhalten?</p>
- Eingezäuntes Bundesbern?
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