Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und Verordnungen auf Klein- und Mittelbetriebe

ShortId
96.3618
Id
19963618
Updated
25.06.2025 02:16
Language
de
Title
Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und Verordnungen auf Klein- und Mittelbetriebe
AdditionalIndexing
Klein- und mittleres Unternehmen;Wirtschaftsförderung;wirtschaftliche Auswirkung;Gesetzgebungsverfahren;Vereinfachung von Verfahren;Bundesblatt;Deregulierung;Gesetz
1
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
  • L04K02020304, Bundesblatt
  • L05K0704010205, Deregulierung
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat setzt in seinen Legislaturzielen auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU. Beispiele anderer Volkswirtschaften zeigen, dass vor allem KMU in der Lage sind, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Um sicherzustellen, dass rasch und effizient Verbesserungen bei den KMU-Rahmenbedingungen erreicht werden, besteht zeitlich dringender Handlungsbedarf. Der Bundesrat und die Bundesverwaltung sind in der Lage, in dieser Hinsicht Wesentliches beizutragen.</p>
  • <p>Artikel 43 Absatz 2 Buchstabe c des Geschäftsverkehrsgesetzes verlangt, dass in den Botschaften und Berichten des Bundesrates an das Parlament die Auswirkungen der Vorlage auf die Wirtschaft dargestellt werden. Auch wenn noch weitere Vorstösse in diese Richtung zielen, möchte der Bundesrat davon absehen, in seinen Botschaften und Berichten ein besonderes Kapitel diesen Auswirkungen zu widmen. Einerseits soll die Zahl der besonderen Kapitel am Ende von Botschaften nicht mehr weiter verlängert werden, gibt es doch noch weitere Gesichtspunkte neben den Interessen der Wirtschaft, die in einer Vielzahl von Vorlagen Bedeutung erlangen und in Analogie nach einer Behandlung in einem besonderen Kapitel rufen könnten (u. a. der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit). Zweitens tragen solche besonderen Kapitel das Risiko in sich, das es zu unnützen Wiederholungen im Text kommt. Es ist davon auszugehen, dass auf die wirtschaftliche Tragbarkeit bereits im allgemeinen Teil, nicht zuletzt bei der Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse, eingetreten wird. Ergeben einzelne Bestimmungen einen bedeutenden administrativen Aufwand oder stellen sie aus anderem Grund eine Erschwernis für KMU dar, wird dies im besonderen Teil der Botschaft, bei den Ausführungen zum fraglichen Artikel, diskutiert werden müssen. Nicht zuletzt liegt der Vollzug oft bei Kantonen oder Dritten. Entsprechend schwer wäre es, seitens des Bundesrates die Vollzugsaspekte konzis darzulegen.</p><p>Der Bundesrat sieht deshalb vor, die wirtschaftlichen Auswirkungen im allgemeinen oder besonderen Teil der Botschaft eingehend zur Darstellung zu bringen. Er ist somit bereit, das Anliegen der Motionärin inhaltlich entgegenzunehmen, wenn auch nicht der Form nach (besonderes Botschaftskapitel) und beantragt deshalb Umwandlung von Punkt 1 der Motion in ein Postulat.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Punkte 2 und 3 des Vorstosses als Motion entgegenzunehmen. Er beantragt, Punkt 1 der Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. Im Gesetzgebungsverfahren die wirtschaftlichen und administrativen Auswirkungen eines Gesetzes auf die bestehenden und neu zu gründenden Klein- und Mittelbetriebe (KMU) zu berücksichtigen und analog der finanziellen Konsequenzen für den Bund in der jeweiligen Botschaft darzustellen.</p><p>2. Den eidgenössischen Räten innert Jahresfrist eine Botschaft zu unterbreiten, mit der bestehende Gesetze - mit dem Ziel, administrative Aufwendungen für bestehende und neu zu gründende KMU zu reduzieren - zur Abänderung vorgeschlagen werden.</p><p>3. Den eidgenössischen Räten innert Jahresfrist einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, welche Verordnungen vereinfacht wurden, um die administrativen Aufwendungen der bestehenden und neu zu gründenden KMU zu senken, und wie der Bundesrat vorzugehen plant, um neue Verordnungen so zu erlassen, dass diese bestehende und neu zu gründende KMU möglichst wenig belasten.</p>
  • Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und Verordnungen auf Klein- und Mittelbetriebe
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19963613
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat setzt in seinen Legislaturzielen auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU. Beispiele anderer Volkswirtschaften zeigen, dass vor allem KMU in der Lage sind, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Um sicherzustellen, dass rasch und effizient Verbesserungen bei den KMU-Rahmenbedingungen erreicht werden, besteht zeitlich dringender Handlungsbedarf. Der Bundesrat und die Bundesverwaltung sind in der Lage, in dieser Hinsicht Wesentliches beizutragen.</p>
    • <p>Artikel 43 Absatz 2 Buchstabe c des Geschäftsverkehrsgesetzes verlangt, dass in den Botschaften und Berichten des Bundesrates an das Parlament die Auswirkungen der Vorlage auf die Wirtschaft dargestellt werden. Auch wenn noch weitere Vorstösse in diese Richtung zielen, möchte der Bundesrat davon absehen, in seinen Botschaften und Berichten ein besonderes Kapitel diesen Auswirkungen zu widmen. Einerseits soll die Zahl der besonderen Kapitel am Ende von Botschaften nicht mehr weiter verlängert werden, gibt es doch noch weitere Gesichtspunkte neben den Interessen der Wirtschaft, die in einer Vielzahl von Vorlagen Bedeutung erlangen und in Analogie nach einer Behandlung in einem besonderen Kapitel rufen könnten (u. a. der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit). Zweitens tragen solche besonderen Kapitel das Risiko in sich, das es zu unnützen Wiederholungen im Text kommt. Es ist davon auszugehen, dass auf die wirtschaftliche Tragbarkeit bereits im allgemeinen Teil, nicht zuletzt bei der Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse, eingetreten wird. Ergeben einzelne Bestimmungen einen bedeutenden administrativen Aufwand oder stellen sie aus anderem Grund eine Erschwernis für KMU dar, wird dies im besonderen Teil der Botschaft, bei den Ausführungen zum fraglichen Artikel, diskutiert werden müssen. Nicht zuletzt liegt der Vollzug oft bei Kantonen oder Dritten. Entsprechend schwer wäre es, seitens des Bundesrates die Vollzugsaspekte konzis darzulegen.</p><p>Der Bundesrat sieht deshalb vor, die wirtschaftlichen Auswirkungen im allgemeinen oder besonderen Teil der Botschaft eingehend zur Darstellung zu bringen. Er ist somit bereit, das Anliegen der Motionärin inhaltlich entgegenzunehmen, wenn auch nicht der Form nach (besonderes Botschaftskapitel) und beantragt deshalb Umwandlung von Punkt 1 der Motion in ein Postulat.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Punkte 2 und 3 des Vorstosses als Motion entgegenzunehmen. Er beantragt, Punkt 1 der Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. Im Gesetzgebungsverfahren die wirtschaftlichen und administrativen Auswirkungen eines Gesetzes auf die bestehenden und neu zu gründenden Klein- und Mittelbetriebe (KMU) zu berücksichtigen und analog der finanziellen Konsequenzen für den Bund in der jeweiligen Botschaft darzustellen.</p><p>2. Den eidgenössischen Räten innert Jahresfrist eine Botschaft zu unterbreiten, mit der bestehende Gesetze - mit dem Ziel, administrative Aufwendungen für bestehende und neu zu gründende KMU zu reduzieren - zur Abänderung vorgeschlagen werden.</p><p>3. Den eidgenössischen Räten innert Jahresfrist einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, welche Verordnungen vereinfacht wurden, um die administrativen Aufwendungen der bestehenden und neu zu gründenden KMU zu senken, und wie der Bundesrat vorzugehen plant, um neue Verordnungen so zu erlassen, dass diese bestehende und neu zu gründende KMU möglichst wenig belasten.</p>
    • Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und Verordnungen auf Klein- und Mittelbetriebe

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