Massnahmen zur Schaffung von Lehrstellen und zur Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit

ShortId
96.3624
Id
19963624
Updated
25.06.2025 02:13
Language
de
Title
Massnahmen zur Schaffung von Lehrstellen und zur Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit
AdditionalIndexing
Schaffung von Arbeitsplätzen;Ausbildung am Arbeitsplatz;Stellenangebot;Information;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Lehre;Weiterbildung;Jugendarbeitslosigkeit
1
  • L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
  • L04K13020204, Lehre
  • L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • L05K0702020308, Stellenangebot
  • L03K120101, Information
  • L04K13020201, Ausbildung am Arbeitsplatz
  • L04K13030203, Weiterbildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Lage auf dem Lehrstellenmarkt bewusst und hat deshalb bereits entsprechende Massnahmen eingeleitet:</p><p>Das Biga wird bis Ende Februar 1997, zusammen mit den Branchenverbänden, die ausbildenden Lehrbetriebe auffordern, ihre Ausbildungsplätze auch im neuen Lehrjahr zur Verfügung zu stellen.</p><p>Das Biga koordiniert eine Aktion, in der die Kantone und die lokalen Branchenverbände im Frühjahr jene Betriebe anschreiben, die noch keine Jugendlichen ausbilden.</p><p>In den Monaten Februar, April und Juni 1997 wird das Biga in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik die Lage auf dem Lehrstellenmarkt erheben. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.</p><p>Sollte sich die Lage im Vergleich zu 1996 verschlechtern, werden der Chef des EVD oder der Bundesrat in Ergänzung zu den oben geschilderten Aktivitäten einen entsprechenden Aufruf erlassen oder andere, der tatsächlichen Lage angepasste Massnahmen veranlassen.</p><p>Zu den einzelnen Vorschlägen ist festzuhalten:</p><p>1. Die Blitzumfrage, die das Biga 1996 bei den Kantonen zur Lehrstellensituation durchführte, hat gezeigt, dass die Kantone bereits über Instrumente verfügen, um sich Klarheit über den Lehrstellenmarkt zu verschaffen. Die Einführung einer nationalen Lehrstellenbörse würde zu Doppelspurigkeiten führen. Der Bundesrat zieht es deshalb vor, die obenerwähnten Erhebungen durchzuführen, um die Transparenz auf dem Lehrstellenmarkt zu erhöhen.</p><p>2. Durch ihren engen Kontakt mit den Unternehmen und den lokalen Berufsverbänden sind die Kantone imstande vorauszusehen, in welchen Branchen sich der Lehrstellenmarkt unausgewogen präsentiert. Die Erfahrungen zeigen, dass sie darauf auch situationsgerecht zu reagieren vermögen. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, in diese typische Vollzugsaufgabe der Kantone einzugreifen.</p><p>3. Der Bericht des Bundesrates über die Berufsbildung schlägt eine Reihe von Massnahmen zur Reform der Berufsbildung vor. Eine davon sieht die Schaffung von Ausbildungsverbunden ausdrücklich vor.</p><p>4. Das Biga unterstützt die Berufsberatungsstellen und die regionalen Berufsbildungsämterkonferenzen bei der Herausgabe von Dokumentationsmaterial über Vor- und Anlehren. Dieses wird in den Abschlussklassen der obligatorischen Schulen und an Veranstaltungen der lokalen Berufsverbände gezielt eingesetzt. Dieses Vorgehen ermöglicht eine effiziente Verwendung der Mittel zur Information der Betroffenen und ist einer breit angelegten Kampagne über die Vor- und Anlehren vorzuziehen. Der Bund ist bereit, in Zusammenarbeit mit der EDK Instrumente zu entwickeln, die insbesondere den schulisch schwächeren Jugendlichen den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt erleichtern.</p><p>5. Die Vorlehre bereitet auf reguläre Lehren vor. Den Absolventen letzterer steht ein breites Weiterbildungsangebot zur Verfügung.</p><p>Personen, die sich in einer Anlehre ausgebildet haben und die dafür notwendigen Voraussetzungen mitbringen, besitzen die Möglichkeit, eine gegebenenfalls verkürzte Lehre zu durchlaufen und sich damit dasselbe Weiterbildungsangebot zu erschliessen. Spezielle, auf Personen mit einer Anlehre ausgerichtete Weiterbildungskurse bilden wegen mangelnder Nachfrage die Ausnahme. Selbstverständlich leistet aber der Bund dieselben Beiträge an solche Veranstaltungen wie an jene, die sich an gelernte Berufsleute richten.</p><p>6. Im Rahmen der Einführung der modularen Weiterbildung und Grundausbildung Erwachsener finden in den Kantonen Neuenburg, Jura, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie Aargau Pilotversuche statt, die es Erwachsenen ermöglichen, die Lehrabschlussprüfung in den drei Schritten "Praktische Arbeiten", "Berufstheorie" und "Allgemeinbildung" abzulegen. Sofern sich diese Versuche bewähren und nicht dazu führen, dass Jugendliche im Hinblick auf diese Möglichkeit auf eine Lehre verzichten, wird diese Art Lehrabschlussprüfung landesweit eingeführt.</p><p>7. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement sorgt gemäss Berufsbildungsgesetz dafür, dass die Ausbildungsvorschriften, die im Kompetenzbereich des Bundes liegen, den aktuellen Anforderungen an Berufsleute entsprechen. Dies geschieht entweder über eine offene Formulierung, die den Einbezug neuer Entwicklungen in einem Beruf in die Ausbildung ermöglicht, oder über zeitgerecht erfolgende Revisionen der Vorschriften. Die laufende Integration neuer Ausbildungsinhalte in die Fortbildung der Berufsschullehrer und in die Schulung der Prüfungsexperten hilft mit, dass Innovationen tatsächlich in die Lehrlingsausbildung einfliessen.</p><p>Der Bundesrat hält fest, dass er in den Punkten 3, 4 und 6 mit der Motion einverstanden ist. Das Anliegen erhöhter Transparenz auf dem Lehrstellenmarkt (Punkt 1) möchte er anders als die Motionäre angehen. Die Forderungen der Punkte 2 und 5 werden von den Kantonen, zumindest teilweise, erfüllt; der Bund strebt an, noch vermehrt mit ihnen gemeinsam den Einsatz geeigneter Instrumente zu koordinieren. Punkt 7 kann der Bundesrat nur als Postulat entgegennehmen, da Artikel 25 des Geschäftsreglementes des Ständerates festhält, dass sich eine Motion nicht auf eine Massnahme beziehen kann, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates gehört.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Punkte 3, 4 und 6 der Motion entgegenzunehmen, und beantragt, die Punkte 1, 2, 5 und 7 in ein Postulat umzuwandeln
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Massnahmen im Zusammenhang mit der voraussichtlich ab 1997 wieder zunehmenden Problematik auf dem Lehrstellenmarkt zu ergreifen:</p><p>1. Zur Steigerung der Transparenz über vorhandene Lehrstellen ist eine nationale Lehrstellenbörse mit Unterstützung der Privatwirtschaft einzurichten, um die Schulabgänger gezielter als bisher über vorhandene Lehrstellen in den verschiedenen Branchen und Landesteilen zu informieren.</p><p>2. Im Sinne einer frühzeitigen Prävention bei Schwierigkeiten der Lehrstellensuche soll ein Meldesystem der Schulen an die Amtsstellen entwickelt werden. Die Schulen sollen frühzeitig anzeigen, wie gross die Anzahl der kritischen Personengruppen (Fremdsprachige und schulisch Schwächere) in den Klassen ist, die höchstwahrscheinlich bei Schulabschluss Schwierigkeiten auf dem Lehrstellenmarkt haben werden.</p><p>3. Für Betriebe, die nicht über genügend Ausbildungskapazitäten für eine vollständige Lehrlingsausbildung verfügen, sind betriebsübergreifende Teilausbildungen zu fördern.</p><p>4. Die speziell für schulisch Schwächere geeigneten Konzepte der Anlehre und der Vorlehre sind in der Öffentlichkeit besser bekanntzumachen.</p><p>5. Die praktische Weiterbildung nach der Anlehre und der Vorlehre ist auf breitere Basis als bisher zu stellen.</p><p>6. Für Spätentwickler ist zudem die Möglichkeit zu schaffen, die Lehrabschlussprüfung in Raten zu absolvieren (zuerst Prüfungsfach praktische Arbeiten, anschliessend berufskundliche und allgemeinbildende Lehrabschlussprüfung).</p><p>7. In den zunehmend den Wohlstand unseres Landes mitentscheidenden neuen Wirtschaftsbranchen und -tätigkeiten (Informatik, Multimedia, Mikroelektronik, Gen- und Biotechnologie usw.) sind die Ausbildungsvorschriften durch Kantone, Berufsverbände und Private rasch anzupassen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Massnahmen im Zusammenhang mit der voraussichtlich ab 1997 wieder zunehmenden Problematik auf dem Lehrstellenmarkt zu ergreifen:</p><p>1. Für Betriebe, die nicht über genügend Ausbildungskapazitäten für eine vollständige Lehrlingsausbildung verfügen, sind betriebsübergreifende Teilausbildungen zu fördern;</p><p>2. Die speziell für schulisch Schwächere geeigneten Konzepte der "Anlehre" und der "Vorlehre" sind in der Oeffentlichkeit besser bekannt zu machen;</p><p>3. Für Spätentwickler ist zudem die Möglichkeit zu schaffen, die Lehrabschlussprüfung in Raten zu absolvieren (zuerst Prüfungsfach praktische Arbeiten, anschliessend berufskundliche und allgemeinbildende Lehrabschlussprüfung).</p>
  • Massnahmen zur Schaffung von Lehrstellen und zur Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Lage auf dem Lehrstellenmarkt bewusst und hat deshalb bereits entsprechende Massnahmen eingeleitet:</p><p>Das Biga wird bis Ende Februar 1997, zusammen mit den Branchenverbänden, die ausbildenden Lehrbetriebe auffordern, ihre Ausbildungsplätze auch im neuen Lehrjahr zur Verfügung zu stellen.</p><p>Das Biga koordiniert eine Aktion, in der die Kantone und die lokalen Branchenverbände im Frühjahr jene Betriebe anschreiben, die noch keine Jugendlichen ausbilden.</p><p>In den Monaten Februar, April und Juni 1997 wird das Biga in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik die Lage auf dem Lehrstellenmarkt erheben. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.</p><p>Sollte sich die Lage im Vergleich zu 1996 verschlechtern, werden der Chef des EVD oder der Bundesrat in Ergänzung zu den oben geschilderten Aktivitäten einen entsprechenden Aufruf erlassen oder andere, der tatsächlichen Lage angepasste Massnahmen veranlassen.</p><p>Zu den einzelnen Vorschlägen ist festzuhalten:</p><p>1. Die Blitzumfrage, die das Biga 1996 bei den Kantonen zur Lehrstellensituation durchführte, hat gezeigt, dass die Kantone bereits über Instrumente verfügen, um sich Klarheit über den Lehrstellenmarkt zu verschaffen. Die Einführung einer nationalen Lehrstellenbörse würde zu Doppelspurigkeiten führen. Der Bundesrat zieht es deshalb vor, die obenerwähnten Erhebungen durchzuführen, um die Transparenz auf dem Lehrstellenmarkt zu erhöhen.</p><p>2. Durch ihren engen Kontakt mit den Unternehmen und den lokalen Berufsverbänden sind die Kantone imstande vorauszusehen, in welchen Branchen sich der Lehrstellenmarkt unausgewogen präsentiert. Die Erfahrungen zeigen, dass sie darauf auch situationsgerecht zu reagieren vermögen. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, in diese typische Vollzugsaufgabe der Kantone einzugreifen.</p><p>3. Der Bericht des Bundesrates über die Berufsbildung schlägt eine Reihe von Massnahmen zur Reform der Berufsbildung vor. Eine davon sieht die Schaffung von Ausbildungsverbunden ausdrücklich vor.</p><p>4. Das Biga unterstützt die Berufsberatungsstellen und die regionalen Berufsbildungsämterkonferenzen bei der Herausgabe von Dokumentationsmaterial über Vor- und Anlehren. Dieses wird in den Abschlussklassen der obligatorischen Schulen und an Veranstaltungen der lokalen Berufsverbände gezielt eingesetzt. Dieses Vorgehen ermöglicht eine effiziente Verwendung der Mittel zur Information der Betroffenen und ist einer breit angelegten Kampagne über die Vor- und Anlehren vorzuziehen. Der Bund ist bereit, in Zusammenarbeit mit der EDK Instrumente zu entwickeln, die insbesondere den schulisch schwächeren Jugendlichen den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt erleichtern.</p><p>5. Die Vorlehre bereitet auf reguläre Lehren vor. Den Absolventen letzterer steht ein breites Weiterbildungsangebot zur Verfügung.</p><p>Personen, die sich in einer Anlehre ausgebildet haben und die dafür notwendigen Voraussetzungen mitbringen, besitzen die Möglichkeit, eine gegebenenfalls verkürzte Lehre zu durchlaufen und sich damit dasselbe Weiterbildungsangebot zu erschliessen. Spezielle, auf Personen mit einer Anlehre ausgerichtete Weiterbildungskurse bilden wegen mangelnder Nachfrage die Ausnahme. Selbstverständlich leistet aber der Bund dieselben Beiträge an solche Veranstaltungen wie an jene, die sich an gelernte Berufsleute richten.</p><p>6. Im Rahmen der Einführung der modularen Weiterbildung und Grundausbildung Erwachsener finden in den Kantonen Neuenburg, Jura, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie Aargau Pilotversuche statt, die es Erwachsenen ermöglichen, die Lehrabschlussprüfung in den drei Schritten "Praktische Arbeiten", "Berufstheorie" und "Allgemeinbildung" abzulegen. Sofern sich diese Versuche bewähren und nicht dazu führen, dass Jugendliche im Hinblick auf diese Möglichkeit auf eine Lehre verzichten, wird diese Art Lehrabschlussprüfung landesweit eingeführt.</p><p>7. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement sorgt gemäss Berufsbildungsgesetz dafür, dass die Ausbildungsvorschriften, die im Kompetenzbereich des Bundes liegen, den aktuellen Anforderungen an Berufsleute entsprechen. Dies geschieht entweder über eine offene Formulierung, die den Einbezug neuer Entwicklungen in einem Beruf in die Ausbildung ermöglicht, oder über zeitgerecht erfolgende Revisionen der Vorschriften. Die laufende Integration neuer Ausbildungsinhalte in die Fortbildung der Berufsschullehrer und in die Schulung der Prüfungsexperten hilft mit, dass Innovationen tatsächlich in die Lehrlingsausbildung einfliessen.</p><p>Der Bundesrat hält fest, dass er in den Punkten 3, 4 und 6 mit der Motion einverstanden ist. Das Anliegen erhöhter Transparenz auf dem Lehrstellenmarkt (Punkt 1) möchte er anders als die Motionäre angehen. Die Forderungen der Punkte 2 und 5 werden von den Kantonen, zumindest teilweise, erfüllt; der Bund strebt an, noch vermehrt mit ihnen gemeinsam den Einsatz geeigneter Instrumente zu koordinieren. Punkt 7 kann der Bundesrat nur als Postulat entgegennehmen, da Artikel 25 des Geschäftsreglementes des Ständerates festhält, dass sich eine Motion nicht auf eine Massnahme beziehen kann, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates gehört.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Punkte 3, 4 und 6 der Motion entgegenzunehmen, und beantragt, die Punkte 1, 2, 5 und 7 in ein Postulat umzuwandeln
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Massnahmen im Zusammenhang mit der voraussichtlich ab 1997 wieder zunehmenden Problematik auf dem Lehrstellenmarkt zu ergreifen:</p><p>1. Zur Steigerung der Transparenz über vorhandene Lehrstellen ist eine nationale Lehrstellenbörse mit Unterstützung der Privatwirtschaft einzurichten, um die Schulabgänger gezielter als bisher über vorhandene Lehrstellen in den verschiedenen Branchen und Landesteilen zu informieren.</p><p>2. Im Sinne einer frühzeitigen Prävention bei Schwierigkeiten der Lehrstellensuche soll ein Meldesystem der Schulen an die Amtsstellen entwickelt werden. Die Schulen sollen frühzeitig anzeigen, wie gross die Anzahl der kritischen Personengruppen (Fremdsprachige und schulisch Schwächere) in den Klassen ist, die höchstwahrscheinlich bei Schulabschluss Schwierigkeiten auf dem Lehrstellenmarkt haben werden.</p><p>3. Für Betriebe, die nicht über genügend Ausbildungskapazitäten für eine vollständige Lehrlingsausbildung verfügen, sind betriebsübergreifende Teilausbildungen zu fördern.</p><p>4. Die speziell für schulisch Schwächere geeigneten Konzepte der Anlehre und der Vorlehre sind in der Öffentlichkeit besser bekanntzumachen.</p><p>5. Die praktische Weiterbildung nach der Anlehre und der Vorlehre ist auf breitere Basis als bisher zu stellen.</p><p>6. Für Spätentwickler ist zudem die Möglichkeit zu schaffen, die Lehrabschlussprüfung in Raten zu absolvieren (zuerst Prüfungsfach praktische Arbeiten, anschliessend berufskundliche und allgemeinbildende Lehrabschlussprüfung).</p><p>7. In den zunehmend den Wohlstand unseres Landes mitentscheidenden neuen Wirtschaftsbranchen und -tätigkeiten (Informatik, Multimedia, Mikroelektronik, Gen- und Biotechnologie usw.) sind die Ausbildungsvorschriften durch Kantone, Berufsverbände und Private rasch anzupassen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Massnahmen im Zusammenhang mit der voraussichtlich ab 1997 wieder zunehmenden Problematik auf dem Lehrstellenmarkt zu ergreifen:</p><p>1. Für Betriebe, die nicht über genügend Ausbildungskapazitäten für eine vollständige Lehrlingsausbildung verfügen, sind betriebsübergreifende Teilausbildungen zu fördern;</p><p>2. Die speziell für schulisch Schwächere geeigneten Konzepte der "Anlehre" und der "Vorlehre" sind in der Oeffentlichkeit besser bekannt zu machen;</p><p>3. Für Spätentwickler ist zudem die Möglichkeit zu schaffen, die Lehrabschlussprüfung in Raten zu absolvieren (zuerst Prüfungsfach praktische Arbeiten, anschliessend berufskundliche und allgemeinbildende Lehrabschlussprüfung).</p>
    • Massnahmen zur Schaffung von Lehrstellen und zur Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit

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