Bedeutung der Friedensförderung und Assistenzdienste
- ShortId
-
96.3625
- Id
-
19963625
- Updated
-
10.04.2024 09:10
- Language
-
de
- Title
-
Bedeutung der Friedensförderung und Assistenzdienste
- AdditionalIndexing
-
Katastrophenhilfe;Armeereform;Gesamtverteidigung;Militärdienst;Friedenspolitik
- 1
-
- L03K040103, Friedenspolitik
- L04K04020306, Armeereform
- L04K04020310, Militärdienst
- L04K10010702, Katastrophenhilfe
- L04K04020104, Gesamtverteidigung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Bericht 90 des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz werden neben den machtpolitisch bedingten andere existentielle Gefahren (natur- und zivilisationsbedingte Katastrophen und Krisen, gesellschaftliche, wirtschaftliche, demographische und ökologische Entwicklungen) genannt, denen u. a. mit den Mitteln der Gesamtverteidigung zu begegnen sei.</p><p>Im Leitbild "Armee 95" werden im Rahmen der "umfassenden Einsatzkonzeption" auch "Zusatzaufträge im Bereich der Friedensförderung und der Existenzsicherung" genannt.</p><p>Im neuen Militärgesetz, Artikel 67, werden unter der Bezeichnung "Assistenzdienst für zivile Behörden" eine Reihe von Möglichkeiten aufgezählt, in denen Militärangehörige "zivile" Aufgaben übernehmen können. Eine andere Erweiterung des bisherigen Leitbildes ist der Einsatz im "Friedensförderungsdienst".</p>
- <p>1. Mit "Armee 95" sind keine Truppenteile geschaffen worden, die nur Assistenzdienstaufgaben übernehmen sollen. Alle Formationen der Armee müssen in der Lage sein, die ihr im Rahmen der Ausbildung zugewiesenen Aufträge im Ausbildungs-, Assistenz- und Aktivdienst zu erfüllen. Wegen ihrer Ausbildung sind Formationen der Rettungstruppen, der Genietruppen und der Territorialregimenter besonders geeignet, Aufträge im Rahmen eines Assistenzdienstes zu erfüllen.</p><p>2. Im Jahre 1996 wurde kein Assistenzdienst nach Artikel 67ff. des Militärgesetzes geleistet. Hingegen haben einzelne Formationen während ihren Ausbildungsdiensten verschiedene Dienste zugunsten ziviler Bereiche geleistet:</p><p>- rund 2300 Mannstage für die militärische Katastrophenhilfe;</p><p>- rund 280 Mannstage für Verkehrskontrollen zugunsten der zivilen Polizei;</p><p>- rund 7000 Mannstage für andere Einsätze zugunsten ziviler Bereiche (z. B. Pflege und Betreuung von Behinderten).</p><p>Als Rechtsgrundlage diente die Verordnung vom 29. November 1995 über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (VEMZ). Ferner hat das Festungswachtkorps rund 11 300 Mannstage für die Bewachung von ausländischen Botschaften erbracht.</p><p>Zusätzlich sind im Rahmen von friedenserhaltenden Operationen (Art. 66 des Militärgesetzes) 1996 freiwillig rund 19 000 Mannstage geleistet worden. Dazu kommen rund 1000 Flugstunden für die verschiedenen Einsatzarten.</p><p>Gestützt auf die VEMZ hat die Armee auch Anlässe von nationaler und überregionaler Bedeutung personell und materiell unterstützt. Diese Einsätze erfolgten 1996 tageweise durch einzelne Armeeangehörige bis maximal Bataillonsstärke. Geleistet wurden:</p><p>- 17 Einsätze für internationale Anlässe;</p><p>- 32 Einsätze zugunsten eidgenössischer Anlässe;</p><p>- 9 Einsätze zugunsten kantonaler Anlässe;</p><p>- 34 Einsätze für sonstige Anlässe (wie Unterstützung von Jugendorganisationen, Bergbauernhilfe).</p><p>3. Im Bereich der militärischen Katastrophenhilfe wurden den kantonalen und kommunalen Führungsstäben, dem Zivilschutz und der Feuerwehr schwergewichtig Genie- und Rettungsformationen zugewiesen. Für die Katastrophenhilfe im Ausland wurden im Rahmen der Rettungskette Schweiz Personen von den Rettungstruppen zur Verfügung gestellt.</p><p>Zur Unterstützung der zivilen Polizei wurden schwergewichtige Angehörige des Festungswachtkorps den verantwortlichen Polizeikommandos zur Verfügung gestellt.</p><p>Im Pflegebereich arbeiteten die Sanitätstruppen selbständig zugunsten Ziviler (z. B. Durchführung des Armeelagers für Behinderte in Melchtal) oder zusammen mit kantonalen und regionalen Spitälern. Zur Unterstützung von Anlässen von nationaler und überregionaler Bedeutung wurden den Verantwortlichen einzelne Truppenteile zur Verfügung gestellt.</p><p>Für friedenserhaltende Operationen wurden der OSZE und der Uno Einzelpersonen (Militärbeobachter) und Kontingente (u. a. Gelbmützen) zur Verfügung gestellt.</p><p>4. Ein Einsatz von militärischen personellen und materiellen Mitteln im Assistenzdienst erfolgte nach dem Prinzip der Subsidiarität (Art. 67 Abs. 2 Militärgesetz), d. h., wenn:</p><p>- die zivilen Behörden (Bund oder Kantone) nicht mehr in der Lage waren, die Situation mit ihren eigenen Mitteln zu meistern;</p><p>- die zivilen Behörden ein entsprechendes Gesuch stellten;</p><p>- die militärischen Mittel tatsächlich verfügbar waren und das Militärpersonal aufgrund seiner Ausbildung und Ausrüstung in der Lage war, die anbegehrte Hilfe zu leisten;</p><p>- der Bundesrat (im Katastrophenfall: das EMD) dem Einsatz zustimmte.</p><p>5. In der Rechnung 1996 des EMD sind total 2361 Millionen Franken Zahlungskredite für Rüstungsausgaben enthalten. Dies entspricht 49,4 Prozent der Gesamtausgaben. Davon entfielen auf die Bereiche militärische Katastrophenhilfe und Friedensförderung 10,8 Millionen Franken. Total bewilligten die eidgenössischen Räte 1996 für die militärische Katastrophenhilfe und die Friedensförderung Verpflichtungskredite von 101,9 Millionen Franken, die ab 1996 wie folgt zahlungswirksam wurden:</p><p>- im Rüstungsprogramm für Rettungs-, Sanitäts- und Geniematerial (militärische Katastrophenhilfe), Verpflichtungskredite: 83,5 Millionen Franken; Zahlungskredit 1996: 0,8 Millionen Franken;</p><p>- im Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf für Rettungs-, Sanitäts- und Geniematerial (militärische Katastrophenhilfe), Verpflichtungskredite: 17,1 Millionen Franken; Zahlungskredit 1996: 9,8 Millionen Franken;</p><p>- im Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf für Logistikmaterial der Kontingente (im Friedensförderungsdienst), Verpflichtungskredite: 1,3 Millionen Franken; Zahlungskredit 1996: 0,2 Millionen Franken.</p><p>- Total der Verpflichtungskredite: 101,9 Millionen Franken.</p><p>- Total der Zahlungskredite 1996: 10,8 Millionen Franken.</p><p>1996 entfielen zusätzlich 15,6 Millionen Franken auf laufende Einsätze von Militärbeobachtern im Nahen Osten und in Georgien, auf die Gelbmützen in Ex-Jugoslawien, auf die Neutrale Überwachungskommission in Korea (NNSC) sowie auf weitere Aufgaben im Rahmen der Uno und der OSZE (Präsidialjahr).</p><p>6a. Von 1984 bis 1994 wurden viele Einsätze zugunsten Ziviler geleistet. Allein die militärische Katastrophenhilfe im In- und Ausland umfasste in dieser Periode 52 bedeutsame Einsätze mit rund 300 000 Mannstagen; dazu kommen zahlreiche Spontanhilfeeinsätze. Im Rahmen der Rettungskette Schweiz gab es 12 Einsätze im Ausland mit insgesamt 611 Mannstagen. Über 300 Einsätze von Sanitäts- und Territorialformationen wurden zugunsten ziviler Spitäler, Behinderter usw. mit rund 88 000 Mannstagen geleistet. Im übrigen wurden in der erwähnten Periode dreimal Truppen zur Unterstützung der Polizei zum Schutz internationaler Konferenzen in Genf eingesetzt (Gipfeltreffen Reagan/Gorbatschow vom 19./20. November 1985; Uno-Palästinakonferenz vom 13.-15. Dezember 1988; Treffen Clinton/Assad vom 15./16. Januar 1994). Für die Unterstützung der zivilen Polizei wurden rund 48 000 Mannstage aufgewendet.</p><p>Über weitere Einsätze zugunsten von Anlässen von nationaler und überregionaler Bedeutung wurden damals keine detaillierten Statistiken geführt.</p><p>Im Rahmen des Friedensförderungsdienstes ist seit 1953 eine Delegation in der NNSC in Korea tätig. Von 1989 bis 1990 war eine Sanitätseinheit zugunsten der Untag in Namibia im Einsatz. Seit 1990 sind Schweizer Militärbeobachter im Rahmen der UNTSO im Nahen Osten auf Mission. Der Minurso in der Westsahara wurde von 1991 bis 1994 eine Sanitätseinheit zur Verfügung gestellt. Schliesslich standen der Unprofor ab März 1992 Schweizer Militärbeobachter zur Verfügung. Insgesamt wurden in der erwähnten Periode fast 128 000 Mannstage aufgewendet.</p><p>6b/c. Im erwähnten Jahrzehnt, also vor Inkraftsetzung des Militärgesetzes, waren diese Dienstleistungen nur als Ausbildungs- oder Aktivdienst möglich. Was den Konferenzschutz (als Aktivdienst) betrifft, wurden schon damals die für den Assistenzdienst massgebenden Kriterien angewandt (vgl. Ziff. 4). Für die übrige militärische Unterstützung im Inland waren die folgenden, in der damals geltenden Verordnung über den Einsatz militärischer Mittel für zivile Aufgaben und ausserdienstliche Veranstaltungen massgebenden Kriterien anzuwenden:</p><p>- Die Durchführung der Ausbildungsprogramme von Schulen und Kursen durfte durch den Einsatz nicht wesentlich beeinträchtigt werden.</p><p>- Art und Ausbildungsstand der eingesetzten Truppen mussten die Erfüllung der Aufgaben gewährleisten.</p><p>- Der Einsatz von Truppen sollte unterbleiben, wenn von den Organisatoren der Beizug der nötigen zivilen Hilfskräfte erwartet werden konnte, die Aufgabe von militärischen Vereinen oder Verbänden gelöst werden konnte und dadurch zivile Unternehmen konkurrenziert wurden.</p><p>Diese Kriterien sind in der Zwischenzeit restriktiver abgefasst worden (vgl. Ziff. 2). Das EMD ist zurzeit daran, sie im Hinblick auf die nächste Revision der Verordnung erneut anzupassen.</p><p>Für den Friedensförderungsdienst galten folgende Kriterien:</p><p>Der Einsatz musste:</p><p>- neutralitätsrechtlich und -politisch unbedenklich sein;</p><p>- zur Sicherung des internationalen Friedens beitragen;</p><p>- im aussenpolitischen Interesse der Schweiz liegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, eine Bilanz der bisher von Militärangehörigen geleisteten Assistenzdienste und Friedensförderungsdienste zu ziehen:</p><p>1. Welche für Assistenzdienste spezialisierten Truppen wurden bisher gebildet?</p><p>2. Wie viele Mannstage wurden 1996 in den einzelnen Bereichen Pflege, Naturkatastrophen, Sozialeinsätze, Betreuung Asylsuchender und allfälligen anderen Zivilbereichen geleistet?</p><p>3. Welche militärischen Einheiten arbeiteten mit welchen zivilen Organisationen (Feuerwehr usw.) zusammen?</p><p>4. Nach welchen Kriterien wurde über das Erbringen von Assistenzdiensten entschieden?</p><p>5. Welcher Anteil der finanziellen Mittel entfällt im Budget 1996 auf die Bereiche Friedensförderung, Katastrophenhilfe (Assistenzdienste) und militärische Verteidigung?</p><p>6. Bereits früher wurden von Militärangehörigen zivile Dienste geleistet. Deshalb folgende Fragen für die Periode 1984 bis 1994:</p><p>a. Wie viele derartige Einsätze wurden in diesem Jahrzehnt erbracht?</p><p>b. Nach welchen Kriterien wurde über das Erbringen von zivilen Diensten entschieden?</p><p>c. Welche Truppenteile wurden in welcher Stärke eingesetzt?</p>
- Bedeutung der Friedensförderung und Assistenzdienste
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Bericht 90 des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz werden neben den machtpolitisch bedingten andere existentielle Gefahren (natur- und zivilisationsbedingte Katastrophen und Krisen, gesellschaftliche, wirtschaftliche, demographische und ökologische Entwicklungen) genannt, denen u. a. mit den Mitteln der Gesamtverteidigung zu begegnen sei.</p><p>Im Leitbild "Armee 95" werden im Rahmen der "umfassenden Einsatzkonzeption" auch "Zusatzaufträge im Bereich der Friedensförderung und der Existenzsicherung" genannt.</p><p>Im neuen Militärgesetz, Artikel 67, werden unter der Bezeichnung "Assistenzdienst für zivile Behörden" eine Reihe von Möglichkeiten aufgezählt, in denen Militärangehörige "zivile" Aufgaben übernehmen können. Eine andere Erweiterung des bisherigen Leitbildes ist der Einsatz im "Friedensförderungsdienst".</p>
- <p>1. Mit "Armee 95" sind keine Truppenteile geschaffen worden, die nur Assistenzdienstaufgaben übernehmen sollen. Alle Formationen der Armee müssen in der Lage sein, die ihr im Rahmen der Ausbildung zugewiesenen Aufträge im Ausbildungs-, Assistenz- und Aktivdienst zu erfüllen. Wegen ihrer Ausbildung sind Formationen der Rettungstruppen, der Genietruppen und der Territorialregimenter besonders geeignet, Aufträge im Rahmen eines Assistenzdienstes zu erfüllen.</p><p>2. Im Jahre 1996 wurde kein Assistenzdienst nach Artikel 67ff. des Militärgesetzes geleistet. Hingegen haben einzelne Formationen während ihren Ausbildungsdiensten verschiedene Dienste zugunsten ziviler Bereiche geleistet:</p><p>- rund 2300 Mannstage für die militärische Katastrophenhilfe;</p><p>- rund 280 Mannstage für Verkehrskontrollen zugunsten der zivilen Polizei;</p><p>- rund 7000 Mannstage für andere Einsätze zugunsten ziviler Bereiche (z. B. Pflege und Betreuung von Behinderten).</p><p>Als Rechtsgrundlage diente die Verordnung vom 29. November 1995 über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (VEMZ). Ferner hat das Festungswachtkorps rund 11 300 Mannstage für die Bewachung von ausländischen Botschaften erbracht.</p><p>Zusätzlich sind im Rahmen von friedenserhaltenden Operationen (Art. 66 des Militärgesetzes) 1996 freiwillig rund 19 000 Mannstage geleistet worden. Dazu kommen rund 1000 Flugstunden für die verschiedenen Einsatzarten.</p><p>Gestützt auf die VEMZ hat die Armee auch Anlässe von nationaler und überregionaler Bedeutung personell und materiell unterstützt. Diese Einsätze erfolgten 1996 tageweise durch einzelne Armeeangehörige bis maximal Bataillonsstärke. Geleistet wurden:</p><p>- 17 Einsätze für internationale Anlässe;</p><p>- 32 Einsätze zugunsten eidgenössischer Anlässe;</p><p>- 9 Einsätze zugunsten kantonaler Anlässe;</p><p>- 34 Einsätze für sonstige Anlässe (wie Unterstützung von Jugendorganisationen, Bergbauernhilfe).</p><p>3. Im Bereich der militärischen Katastrophenhilfe wurden den kantonalen und kommunalen Führungsstäben, dem Zivilschutz und der Feuerwehr schwergewichtig Genie- und Rettungsformationen zugewiesen. Für die Katastrophenhilfe im Ausland wurden im Rahmen der Rettungskette Schweiz Personen von den Rettungstruppen zur Verfügung gestellt.</p><p>Zur Unterstützung der zivilen Polizei wurden schwergewichtige Angehörige des Festungswachtkorps den verantwortlichen Polizeikommandos zur Verfügung gestellt.</p><p>Im Pflegebereich arbeiteten die Sanitätstruppen selbständig zugunsten Ziviler (z. B. Durchführung des Armeelagers für Behinderte in Melchtal) oder zusammen mit kantonalen und regionalen Spitälern. Zur Unterstützung von Anlässen von nationaler und überregionaler Bedeutung wurden den Verantwortlichen einzelne Truppenteile zur Verfügung gestellt.</p><p>Für friedenserhaltende Operationen wurden der OSZE und der Uno Einzelpersonen (Militärbeobachter) und Kontingente (u. a. Gelbmützen) zur Verfügung gestellt.</p><p>4. Ein Einsatz von militärischen personellen und materiellen Mitteln im Assistenzdienst erfolgte nach dem Prinzip der Subsidiarität (Art. 67 Abs. 2 Militärgesetz), d. h., wenn:</p><p>- die zivilen Behörden (Bund oder Kantone) nicht mehr in der Lage waren, die Situation mit ihren eigenen Mitteln zu meistern;</p><p>- die zivilen Behörden ein entsprechendes Gesuch stellten;</p><p>- die militärischen Mittel tatsächlich verfügbar waren und das Militärpersonal aufgrund seiner Ausbildung und Ausrüstung in der Lage war, die anbegehrte Hilfe zu leisten;</p><p>- der Bundesrat (im Katastrophenfall: das EMD) dem Einsatz zustimmte.</p><p>5. In der Rechnung 1996 des EMD sind total 2361 Millionen Franken Zahlungskredite für Rüstungsausgaben enthalten. Dies entspricht 49,4 Prozent der Gesamtausgaben. Davon entfielen auf die Bereiche militärische Katastrophenhilfe und Friedensförderung 10,8 Millionen Franken. Total bewilligten die eidgenössischen Räte 1996 für die militärische Katastrophenhilfe und die Friedensförderung Verpflichtungskredite von 101,9 Millionen Franken, die ab 1996 wie folgt zahlungswirksam wurden:</p><p>- im Rüstungsprogramm für Rettungs-, Sanitäts- und Geniematerial (militärische Katastrophenhilfe), Verpflichtungskredite: 83,5 Millionen Franken; Zahlungskredit 1996: 0,8 Millionen Franken;</p><p>- im Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf für Rettungs-, Sanitäts- und Geniematerial (militärische Katastrophenhilfe), Verpflichtungskredite: 17,1 Millionen Franken; Zahlungskredit 1996: 9,8 Millionen Franken;</p><p>- im Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf für Logistikmaterial der Kontingente (im Friedensförderungsdienst), Verpflichtungskredite: 1,3 Millionen Franken; Zahlungskredit 1996: 0,2 Millionen Franken.</p><p>- Total der Verpflichtungskredite: 101,9 Millionen Franken.</p><p>- Total der Zahlungskredite 1996: 10,8 Millionen Franken.</p><p>1996 entfielen zusätzlich 15,6 Millionen Franken auf laufende Einsätze von Militärbeobachtern im Nahen Osten und in Georgien, auf die Gelbmützen in Ex-Jugoslawien, auf die Neutrale Überwachungskommission in Korea (NNSC) sowie auf weitere Aufgaben im Rahmen der Uno und der OSZE (Präsidialjahr).</p><p>6a. Von 1984 bis 1994 wurden viele Einsätze zugunsten Ziviler geleistet. Allein die militärische Katastrophenhilfe im In- und Ausland umfasste in dieser Periode 52 bedeutsame Einsätze mit rund 300 000 Mannstagen; dazu kommen zahlreiche Spontanhilfeeinsätze. Im Rahmen der Rettungskette Schweiz gab es 12 Einsätze im Ausland mit insgesamt 611 Mannstagen. Über 300 Einsätze von Sanitäts- und Territorialformationen wurden zugunsten ziviler Spitäler, Behinderter usw. mit rund 88 000 Mannstagen geleistet. Im übrigen wurden in der erwähnten Periode dreimal Truppen zur Unterstützung der Polizei zum Schutz internationaler Konferenzen in Genf eingesetzt (Gipfeltreffen Reagan/Gorbatschow vom 19./20. November 1985; Uno-Palästinakonferenz vom 13.-15. Dezember 1988; Treffen Clinton/Assad vom 15./16. Januar 1994). Für die Unterstützung der zivilen Polizei wurden rund 48 000 Mannstage aufgewendet.</p><p>Über weitere Einsätze zugunsten von Anlässen von nationaler und überregionaler Bedeutung wurden damals keine detaillierten Statistiken geführt.</p><p>Im Rahmen des Friedensförderungsdienstes ist seit 1953 eine Delegation in der NNSC in Korea tätig. Von 1989 bis 1990 war eine Sanitätseinheit zugunsten der Untag in Namibia im Einsatz. Seit 1990 sind Schweizer Militärbeobachter im Rahmen der UNTSO im Nahen Osten auf Mission. Der Minurso in der Westsahara wurde von 1991 bis 1994 eine Sanitätseinheit zur Verfügung gestellt. Schliesslich standen der Unprofor ab März 1992 Schweizer Militärbeobachter zur Verfügung. Insgesamt wurden in der erwähnten Periode fast 128 000 Mannstage aufgewendet.</p><p>6b/c. Im erwähnten Jahrzehnt, also vor Inkraftsetzung des Militärgesetzes, waren diese Dienstleistungen nur als Ausbildungs- oder Aktivdienst möglich. Was den Konferenzschutz (als Aktivdienst) betrifft, wurden schon damals die für den Assistenzdienst massgebenden Kriterien angewandt (vgl. Ziff. 4). Für die übrige militärische Unterstützung im Inland waren die folgenden, in der damals geltenden Verordnung über den Einsatz militärischer Mittel für zivile Aufgaben und ausserdienstliche Veranstaltungen massgebenden Kriterien anzuwenden:</p><p>- Die Durchführung der Ausbildungsprogramme von Schulen und Kursen durfte durch den Einsatz nicht wesentlich beeinträchtigt werden.</p><p>- Art und Ausbildungsstand der eingesetzten Truppen mussten die Erfüllung der Aufgaben gewährleisten.</p><p>- Der Einsatz von Truppen sollte unterbleiben, wenn von den Organisatoren der Beizug der nötigen zivilen Hilfskräfte erwartet werden konnte, die Aufgabe von militärischen Vereinen oder Verbänden gelöst werden konnte und dadurch zivile Unternehmen konkurrenziert wurden.</p><p>Diese Kriterien sind in der Zwischenzeit restriktiver abgefasst worden (vgl. Ziff. 2). Das EMD ist zurzeit daran, sie im Hinblick auf die nächste Revision der Verordnung erneut anzupassen.</p><p>Für den Friedensförderungsdienst galten folgende Kriterien:</p><p>Der Einsatz musste:</p><p>- neutralitätsrechtlich und -politisch unbedenklich sein;</p><p>- zur Sicherung des internationalen Friedens beitragen;</p><p>- im aussenpolitischen Interesse der Schweiz liegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, eine Bilanz der bisher von Militärangehörigen geleisteten Assistenzdienste und Friedensförderungsdienste zu ziehen:</p><p>1. Welche für Assistenzdienste spezialisierten Truppen wurden bisher gebildet?</p><p>2. Wie viele Mannstage wurden 1996 in den einzelnen Bereichen Pflege, Naturkatastrophen, Sozialeinsätze, Betreuung Asylsuchender und allfälligen anderen Zivilbereichen geleistet?</p><p>3. Welche militärischen Einheiten arbeiteten mit welchen zivilen Organisationen (Feuerwehr usw.) zusammen?</p><p>4. Nach welchen Kriterien wurde über das Erbringen von Assistenzdiensten entschieden?</p><p>5. Welcher Anteil der finanziellen Mittel entfällt im Budget 1996 auf die Bereiche Friedensförderung, Katastrophenhilfe (Assistenzdienste) und militärische Verteidigung?</p><p>6. Bereits früher wurden von Militärangehörigen zivile Dienste geleistet. Deshalb folgende Fragen für die Periode 1984 bis 1994:</p><p>a. Wie viele derartige Einsätze wurden in diesem Jahrzehnt erbracht?</p><p>b. Nach welchen Kriterien wurde über das Erbringen von zivilen Diensten entschieden?</p><p>c. Welche Truppenteile wurden in welcher Stärke eingesetzt?</p>
- Bedeutung der Friedensförderung und Assistenzdienste
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