Leistungsaufträge und Globalbudgets

ShortId
96.3626
Id
19963626
Updated
14.11.2025 07:48
Language
de
Title
Leistungsaufträge und Globalbudgets
AdditionalIndexing
Globalbudget;Leistungsauftrag;Bundesverwaltung;New Public Management
1
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K11080105, Globalbudget
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K0806010801, New Public Management
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Per 1. Januar 1997 hat der Bundesrat zwei Bundesämter mit Leistungsauftrag und Globalbudget versehen. Die entsprechenden Grundlagen finden sich im Voranschlag 1997, Seiten 467a und 434a. In der Budgetdebatte wurde bereits kritisiert, das Parlament habe zu den Leistungsaufträgen nichts beitragen können und überhaupt verliere es Einfluss, weil budgetmässig nur noch je ein Betrag für die Gesamtausgaben und -einnahmen eines entsprechend geführten Amtes ausgewiesen werde. Im Ständerat wurde fast gleichzeitig beschlossen, der Bundesrat habe die zuständigen parlamentarischen Kommissionen vor der Erteilung eines Leistungsauftrages zu konsultieren (RVOG Art. 44 Abs. 2, 96.076).</p><p>Die geschilderten Sachverhalte deuten an, dass Unsicherheit herrscht.</p><p>Gleichzeitig ist weder bei der Regierung, noch bei der Verwaltung, noch bei der Mehrheit des Parlamentes übermässige Lust zu erkennen, die Grundsätze moderner Verwaltungs- und Politikführung im Sinne des New Public Management "flächendeckend" einzuführen. Angestrebt wird ein pragmatisches Vorgehen, mit dem man schrittweise Erfahrungen sammeln kann.</p><p>Die bisherigen Entscheide des Bundesrates, zwei Ämter nach den Grundsätzen von Leistungsauftrag und Globalbudget zu führen, genügen zur Erfassung aussagekräftiger Erfahrungswerte nicht. Zwei Ämter reichen nicht aus, um Sicherheit im Umgang mit diesen neuen Instrumenten zu erlangen. Sie können insbesondere gegenüber der Legislative nur ungenügend die Vorteile dieser neuen Führungsmethoden darlegen, die ein modernes Verständnis von parlamentarischer Kontrolle wie von Controlling beinhalten. Mit einer umfassenden Einführung von Leistungsauftrag und Globalbudget lässt sich dagegen das tradierte Misstrauen des Parlamentes gegenüber der Regierung und der Verwaltung schneller abbauen. Dafür ist aber die Bezeichnung weiterer "Übungsobjekte" erforderlich.</p><p>Auch auf der Seite der Verwaltung sehen wir nur Vorteile, wenn sich mindestens ein Dutzend Ämter mit derselben Situation gegenüber Regierung und Parlament konfrontiert sehen. Es lassen sich Synergien in verschiedenster Hinsicht generieren. Insbesondere kann der Ausbildungsaufwand, der unbedingt betrieben werden muss, auf eine Vielzahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere auf die Kader, umgelegt werden. Die betroffenen Mitarbeitenden verschiedener Ämter können sich gegenseitig im Erfahrungsaustausch betreffend Kostendenken, Outputorientierung, Kundenorientierung etc. stark bereichern.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, schnellstmöglich mehrere weitere Ämter aus verschiedenen Departementen mittels Leistungsauftrag und Globalbudget zu führen.</p>
  • Leistungsaufträge und Globalbudgets
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Per 1. Januar 1997 hat der Bundesrat zwei Bundesämter mit Leistungsauftrag und Globalbudget versehen. Die entsprechenden Grundlagen finden sich im Voranschlag 1997, Seiten 467a und 434a. In der Budgetdebatte wurde bereits kritisiert, das Parlament habe zu den Leistungsaufträgen nichts beitragen können und überhaupt verliere es Einfluss, weil budgetmässig nur noch je ein Betrag für die Gesamtausgaben und -einnahmen eines entsprechend geführten Amtes ausgewiesen werde. Im Ständerat wurde fast gleichzeitig beschlossen, der Bundesrat habe die zuständigen parlamentarischen Kommissionen vor der Erteilung eines Leistungsauftrages zu konsultieren (RVOG Art. 44 Abs. 2, 96.076).</p><p>Die geschilderten Sachverhalte deuten an, dass Unsicherheit herrscht.</p><p>Gleichzeitig ist weder bei der Regierung, noch bei der Verwaltung, noch bei der Mehrheit des Parlamentes übermässige Lust zu erkennen, die Grundsätze moderner Verwaltungs- und Politikführung im Sinne des New Public Management "flächendeckend" einzuführen. Angestrebt wird ein pragmatisches Vorgehen, mit dem man schrittweise Erfahrungen sammeln kann.</p><p>Die bisherigen Entscheide des Bundesrates, zwei Ämter nach den Grundsätzen von Leistungsauftrag und Globalbudget zu führen, genügen zur Erfassung aussagekräftiger Erfahrungswerte nicht. Zwei Ämter reichen nicht aus, um Sicherheit im Umgang mit diesen neuen Instrumenten zu erlangen. Sie können insbesondere gegenüber der Legislative nur ungenügend die Vorteile dieser neuen Führungsmethoden darlegen, die ein modernes Verständnis von parlamentarischer Kontrolle wie von Controlling beinhalten. Mit einer umfassenden Einführung von Leistungsauftrag und Globalbudget lässt sich dagegen das tradierte Misstrauen des Parlamentes gegenüber der Regierung und der Verwaltung schneller abbauen. Dafür ist aber die Bezeichnung weiterer "Übungsobjekte" erforderlich.</p><p>Auch auf der Seite der Verwaltung sehen wir nur Vorteile, wenn sich mindestens ein Dutzend Ämter mit derselben Situation gegenüber Regierung und Parlament konfrontiert sehen. Es lassen sich Synergien in verschiedenster Hinsicht generieren. Insbesondere kann der Ausbildungsaufwand, der unbedingt betrieben werden muss, auf eine Vielzahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere auf die Kader, umgelegt werden. Die betroffenen Mitarbeitenden verschiedener Ämter können sich gegenseitig im Erfahrungsaustausch betreffend Kostendenken, Outputorientierung, Kundenorientierung etc. stark bereichern.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, schnellstmöglich mehrere weitere Ämter aus verschiedenen Departementen mittels Leistungsauftrag und Globalbudget zu führen.</p>
    • Leistungsaufträge und Globalbudgets

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