Ausverkauf der schweizerischen Wasserkraft
- ShortId
-
96.3628
- Id
-
19963628
- Updated
-
10.04.2024 12:28
- Language
-
de
- Title
-
Ausverkauf der schweizerischen Wasserkraft
- AdditionalIndexing
-
Wasserkraft;ausländisches Unternehmen;internationaler Wettbewerb;wirtschaftliche Unabhängigkeit;Elektrizitätsindustrie;Selbstversorgung;Landesversorgung;marktbeherrschende Stellung;Beteiligung an Unternehmen;Kriegswirtschaft
- 1
-
- L03K170507, Wasserkraft
- L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L05K0701030904, Selbstversorgung
- L05K0704060205, Kriegswirtschaft
- L05K0402010402, Landesversorgung
- L04K10010108, wirtschaftliche Unabhängigkeit
- L03K170303, Elektrizitätsindustrie
- L05K0703010104, marktbeherrschende Stellung
- L05K0703010402, internationaler Wettbewerb
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Electricité de France (EdF) und Rheinisch-Westfälische Energie AG (RWE) haben Ende November 1996 von der Schweizerischen Bankgesellschaft ein Aktienpaket an der Motor-Columbus (MC) von je 20 Prozent erworben. MC ist Mehrheitsaktionärin der Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel). Demzufolge sind die beiden ausländischen Elektrizitätsgesellschaften indirekt auch an der Atel beteiligt, und zwar mit je 11 Prozent.</p><p>Kurze Zeit später wurde bekannt, dass die CS Holding den Grossteil ihres Aktienpakets an der Watt AG an eine Konsortium, bestehend aus der Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK) und drei deutschen Elektrizitätsgesellschaften, veräussert hat. In der Watt AG sind u. a. wichtige Elektrizitätsgesellschaften wie die Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG (EGL) und die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW) zusammengefasst.</p><p>Die Beteiligung ausländischer Gesellschaften an schweizerischen Unternehmen ist in der Elektrizitätsbranche kein Novum. Bereits früher haben solche Beteiligungen ausländischer Gesellschaften an schweizerischen Kraftwerkgesellschaften stattgefunden: So weisen die Kraftwerke Hinterrhein AG oder die Kernkraftwerk Leibstadt AG in ihrem Aktionariat jeweils ausländische Minderheitsbeteiligungen auf. Zudem werden Grenzkraftwerke in der Regel partnerschaftlich mit dem Ausland betrieben.</p><p>Neu ist beim Aktienverkauf an französische und deutsche Elektrizitätswerke das Interesse des Auslandes am Leitungsnetz der Schweiz. Bekanntlich verfügen die Atel und die EGL, die zu den grössten Elektrizitätsgesellschaften der Schweiz zählen, über ein ausgedehntes Übertragungsleitungsnetz. Beide Gesellschaften sind massgeblich im internationalen Stromhandel tätig.</p><p>1. Unbestreitbar stehen mit der genannten Finanztransaktion nationale Interessen auf dem Spiel. Die Wasserkraft ist die einzige einheimische Energiequelle, die in bedeutendem Mass zur Stromerzeugung genutzt wird. Sie muss auch in Zukunft das Rückgrat der schweizerischen Stromversorgung bilden. Das Interesse der ausländischen Elektrizitätsgesellschaften gilt aber im vorliegenden Falle nicht in erster Linie der Wasserkraft, sondern wie eingangs erwähnt dem Übertragungsleitungsnetz in unserem Lande.</p><p>2. Aus heutiger Sicht hat die hier vollzogene Kooperation keine grossen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, da sowohl die EdF als auch die deutschen Unternehmungen schon vorher Geschäftspartner von schweizerischen Elektrizitätsgesellschaften waren. Wichtig für die zuverlässige Stromversorgung unseres Landes wird sein, dass auch in Zukunft auf ein funktionstüchtiges europäisches Verbundnetz abgestellt werden kann.</p><p>Betreffend Selbstversorgung muss darauf hingewiesen werden, dass der Grad der Autarkie im Strombereich in den letzten Jahren als Folge des gestiegenen Verbrauchs und vor allem wegen der Schwierigkeiten beim Bau neuer Kraftwerke in der Schweiz deutlich gesunken ist. So wurde in den letzten sieben Winterhalbjahren fünfmal ein Einfuhrüberschuss verzeichnet; vorher trat diese Situation ganz selten ein.</p><p>Bei Versorgungsengpässen im Strombereich gilt das Landesversorgungsgesetz, welches sich auf Artikel 31bis Absatz 3 Buchstabe e der Bundesverfassung abstützt. Es regelt die vorsorglichen Massnahmen der wirtschaftlichen Landesverteidigung sowie die Massnahmen der Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bei schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selber begegnen kann. Aufgrund desselben Gesetzes (Art. 23 Abs. 1 Bst. e oder Art. 28 Abs. 1 Bst. e) könnte der Bundesrat z. B. die Stromausfuhr beschränken.</p><p>3. Von den vorstehend erwähnten ausländischen Unternehmungen gehören EdF und RWE zu den grössten Elektrizitätsgesellschaften Europas. Die verstärkte Zusammenarbeit mit schweizerischen Stromkonzernen bedeutet, dass starke Partnerschaften auf dem internationalen Strommarkt angestrebt werden. Dieses Vorgehen ist durchaus plausibel, ist doch davon auszugehen, dass im künftigen europäischen Binnenmarkt der Konkurrenzkampf unter den Gesellschaften zunehmen wird. Bestehen kann nur, wer robust genug ist, d. h., wer Allianzen mit starken (in- und ausländischen) Partnern eingeht.</p><p>Entscheidend für die Liberalisierung des Strommarktes ist nicht nur die Organisationsstruktur, sondern die Bereitschaft der Partner, ihre Märkte und Versorgungswege zu öffnen. Es geht mit anderen Worten darum, dass die Marktteilnehmer willens sind, das Versorgungsmonopol aufzubrechen, um so anderen Elektrizitätsgesellschaften den Zutritt zum eigenen Markt zu ermöglichen. Die Schweiz ist daher interessiert, dass auch Frankreich und Deutschland ihre Strommärkte der Konkurrenz öffnen.</p><p>4. Es ist richtig, dass die Schweiz im internationalen Stromaustausch eine wichtige Rolle spielt. Gründe dafür sind die geographische Lage, die Wasserkraftproduktion und die Höchstspannungsleitungen auf der Nord-Süd-Achse, welche von Atel und EGL beherrscht werden. Unser Land kann auf diesem Gebiet auch in den nächsten Jahrzehnten eine hervorragende Rolle spielen. Voraussetzungen dazu sind die rechtzeitige Verfügbarkeit der notwendigen Übertragungskapazitäten und die Wahrnehmung der sich bei der Marktöffnung bietenden Möglichkeiten. Im Rahmen der Konfliktlösungsgruppe Übertragungsleitungen (KGÜ) von "Energie 2000" wird zurzeit ein Bundeskonzept nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes erarbeitet, welches den Weiterausbau des Übertragungsnetzes darstellt.</p><p>5./6. Bei den MC- und Watt-Transaktionen wäre aus Schweizer Sicht zu begrüssen gewesen, wenn statt dem jetzt gewählten Weg mit einseitiger ausländischer Beteiligung eine gegenseitige Beteiligung stattgefunden hätte. Es ist zu bedauern, dass dies der Elektrizitätswirtschaft nicht gelungen ist. Der Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes war über die geplanten Verkäufe informiert und hat zum Ausdruck gebracht, dass die zwei neuen Gesellschaften schweizerisch beherrscht sein müssen und die schweizerische Mehrheitsbeteiligung auch in Zukunft erhalten bleiben muss.</p><p>Nach der Gesetzgebung haben die Bundesbehörden in diesem Bereich jedoch nur sehr beschränkte Möglichkeiten: Sie können einerseits auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Kernkraftwerkgesellschaften Einfluss nehmen; andererseits ist bei der Einführung der Rahmenbewilligung für neue Kernanlagen zwingend vorgeschrieben worden, dass der Bewilligungsinhaber schweizerisch beherrscht sein muss. Darüber hinaus hat der Bundesrat keine rechtliche Handhabe, in gesellschaftsinterne organisatorische Prozesse einzugreifen.</p><p>Aus ordnungspolitischen Gründen wäre eine Einflussnahme des Bundesrates auf solche Transaktionen überdies problematisch. Der Bundesrat erwartet jedoch, dass die schweizerische Wirtschaft ihre Verantwortung in diesem Bereich weiterhin wahrnimmt und bei ihren Entscheiden die Landesinteressen berücksichtigt. Dazu gehören wichtige Grundsätze der Energiepolitik wie die Versorgungssicherheit sowie die Förderung der rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien. Sehr sorgfältiger Prüfung bedarf zudem die Gewährleistung der Grundversorgung (Service public), welche im Zusammenhang mit der anstehenden Gesetzgebung zur Marktöffnung im Elektrizitätsbereich zu regeln sein wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweizerische Bankgesellschaft hat Ende November massgebliche Anteile ihrer Mehrheitsbeteiligung an Motor-Columbus ins Ausland verkauft. Damit wurden rund 20 Prozent der Aktien der Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel), einer der grössten schweizerischen Elektrizitätsgesellschaften, an die Electricité de France (EdF) respektive an die Rheinisch-Westfälische Energie AG (RWE) abgegeben. Erstaunlicherweise hat dieser Deal in Politik und Öffentlichkeit keine grossen Wellen geworfen, obwohl damit sehr grundsätzliche Fragen verknüpft sind. Wir bitten deshalb den Bundesrat, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass mit der Wasserkraft die einzige Rohstoffquelle, die sogenannte Weisse Kohle, an ausländische Konkurrenten verkauft wird, obschon eine ganze Reihe potenter inländischer Käufer an einer Übernahme interessiert gewesen wären? Stehen diesem Verkauf nicht fundamentale nationale Interessen entgegen?</p><p>2. Welche Auswirkungen wird dieser Verkauf auf die bis jetzt hochgehaltene Selbstversorgung und auf die kriegswirtschaftliche Vorsorge haben?</p><p>3. Der Verkauf wird allgemein als Start in die Deregulierung und Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes interpretiert und wird wahrscheinlich einen stark beschleunigten Umbau der stromwirtschaftlichen Strukturen in der Schweiz auslösen. Wie passt da ins Bild, dass mit der EdF ein hundertprozentiger Staatsmonopolist als Käufer auftritt und auch die RWE zu rund 80 Prozent in öffentlichem Besitz sind?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Schweiz in einer hervorragenden Position wäre, in den kommenden Jahrzehnten eine dominierende Rolle im europäischen Stromaustausch und -geschäft zu spielen, und dass es von höchstem nationalem und volkswirtschaftlichem Interesse wäre, diese Chancen zielstrebig wahrzunehmen?</p><p>5. Ist sich der Bundesrat im klaren, dass mit dem Stromgeschäft der Elektrowatt und den damit verbundenen Werken EGL und CKW weitere zentrale Eckpfeiler der Stromwirtschaft zum Verkauf stehen und auch hier ausländische Käufer auf einen Zuschlag warten? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass mit Dringlichkeit eine schweizerische Lösung angestrebt werden muss, die der Schweiz auch in Zukunft eine starke Position im internationalen Stromaustauschgeschäft sichert und damit für die Wirtschaft und das ganze Land eine wichtige Trumpfkarte darstellen kann?</p><p>6. Was gedenkt der Bundesrat in dieser Sache zu unternehmen? Welche Kompetenzen stehen ihm zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die nationalen Interessen nach kurzfristigem Gewinnstreben geopfert werden?</p>
- Ausverkauf der schweizerischen Wasserkraft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Electricité de France (EdF) und Rheinisch-Westfälische Energie AG (RWE) haben Ende November 1996 von der Schweizerischen Bankgesellschaft ein Aktienpaket an der Motor-Columbus (MC) von je 20 Prozent erworben. MC ist Mehrheitsaktionärin der Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel). Demzufolge sind die beiden ausländischen Elektrizitätsgesellschaften indirekt auch an der Atel beteiligt, und zwar mit je 11 Prozent.</p><p>Kurze Zeit später wurde bekannt, dass die CS Holding den Grossteil ihres Aktienpakets an der Watt AG an eine Konsortium, bestehend aus der Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK) und drei deutschen Elektrizitätsgesellschaften, veräussert hat. In der Watt AG sind u. a. wichtige Elektrizitätsgesellschaften wie die Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG (EGL) und die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW) zusammengefasst.</p><p>Die Beteiligung ausländischer Gesellschaften an schweizerischen Unternehmen ist in der Elektrizitätsbranche kein Novum. Bereits früher haben solche Beteiligungen ausländischer Gesellschaften an schweizerischen Kraftwerkgesellschaften stattgefunden: So weisen die Kraftwerke Hinterrhein AG oder die Kernkraftwerk Leibstadt AG in ihrem Aktionariat jeweils ausländische Minderheitsbeteiligungen auf. Zudem werden Grenzkraftwerke in der Regel partnerschaftlich mit dem Ausland betrieben.</p><p>Neu ist beim Aktienverkauf an französische und deutsche Elektrizitätswerke das Interesse des Auslandes am Leitungsnetz der Schweiz. Bekanntlich verfügen die Atel und die EGL, die zu den grössten Elektrizitätsgesellschaften der Schweiz zählen, über ein ausgedehntes Übertragungsleitungsnetz. Beide Gesellschaften sind massgeblich im internationalen Stromhandel tätig.</p><p>1. Unbestreitbar stehen mit der genannten Finanztransaktion nationale Interessen auf dem Spiel. Die Wasserkraft ist die einzige einheimische Energiequelle, die in bedeutendem Mass zur Stromerzeugung genutzt wird. Sie muss auch in Zukunft das Rückgrat der schweizerischen Stromversorgung bilden. Das Interesse der ausländischen Elektrizitätsgesellschaften gilt aber im vorliegenden Falle nicht in erster Linie der Wasserkraft, sondern wie eingangs erwähnt dem Übertragungsleitungsnetz in unserem Lande.</p><p>2. Aus heutiger Sicht hat die hier vollzogene Kooperation keine grossen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, da sowohl die EdF als auch die deutschen Unternehmungen schon vorher Geschäftspartner von schweizerischen Elektrizitätsgesellschaften waren. Wichtig für die zuverlässige Stromversorgung unseres Landes wird sein, dass auch in Zukunft auf ein funktionstüchtiges europäisches Verbundnetz abgestellt werden kann.</p><p>Betreffend Selbstversorgung muss darauf hingewiesen werden, dass der Grad der Autarkie im Strombereich in den letzten Jahren als Folge des gestiegenen Verbrauchs und vor allem wegen der Schwierigkeiten beim Bau neuer Kraftwerke in der Schweiz deutlich gesunken ist. So wurde in den letzten sieben Winterhalbjahren fünfmal ein Einfuhrüberschuss verzeichnet; vorher trat diese Situation ganz selten ein.</p><p>Bei Versorgungsengpässen im Strombereich gilt das Landesversorgungsgesetz, welches sich auf Artikel 31bis Absatz 3 Buchstabe e der Bundesverfassung abstützt. Es regelt die vorsorglichen Massnahmen der wirtschaftlichen Landesverteidigung sowie die Massnahmen der Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bei schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selber begegnen kann. Aufgrund desselben Gesetzes (Art. 23 Abs. 1 Bst. e oder Art. 28 Abs. 1 Bst. e) könnte der Bundesrat z. B. die Stromausfuhr beschränken.</p><p>3. Von den vorstehend erwähnten ausländischen Unternehmungen gehören EdF und RWE zu den grössten Elektrizitätsgesellschaften Europas. Die verstärkte Zusammenarbeit mit schweizerischen Stromkonzernen bedeutet, dass starke Partnerschaften auf dem internationalen Strommarkt angestrebt werden. Dieses Vorgehen ist durchaus plausibel, ist doch davon auszugehen, dass im künftigen europäischen Binnenmarkt der Konkurrenzkampf unter den Gesellschaften zunehmen wird. Bestehen kann nur, wer robust genug ist, d. h., wer Allianzen mit starken (in- und ausländischen) Partnern eingeht.</p><p>Entscheidend für die Liberalisierung des Strommarktes ist nicht nur die Organisationsstruktur, sondern die Bereitschaft der Partner, ihre Märkte und Versorgungswege zu öffnen. Es geht mit anderen Worten darum, dass die Marktteilnehmer willens sind, das Versorgungsmonopol aufzubrechen, um so anderen Elektrizitätsgesellschaften den Zutritt zum eigenen Markt zu ermöglichen. Die Schweiz ist daher interessiert, dass auch Frankreich und Deutschland ihre Strommärkte der Konkurrenz öffnen.</p><p>4. Es ist richtig, dass die Schweiz im internationalen Stromaustausch eine wichtige Rolle spielt. Gründe dafür sind die geographische Lage, die Wasserkraftproduktion und die Höchstspannungsleitungen auf der Nord-Süd-Achse, welche von Atel und EGL beherrscht werden. Unser Land kann auf diesem Gebiet auch in den nächsten Jahrzehnten eine hervorragende Rolle spielen. Voraussetzungen dazu sind die rechtzeitige Verfügbarkeit der notwendigen Übertragungskapazitäten und die Wahrnehmung der sich bei der Marktöffnung bietenden Möglichkeiten. Im Rahmen der Konfliktlösungsgruppe Übertragungsleitungen (KGÜ) von "Energie 2000" wird zurzeit ein Bundeskonzept nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes erarbeitet, welches den Weiterausbau des Übertragungsnetzes darstellt.</p><p>5./6. Bei den MC- und Watt-Transaktionen wäre aus Schweizer Sicht zu begrüssen gewesen, wenn statt dem jetzt gewählten Weg mit einseitiger ausländischer Beteiligung eine gegenseitige Beteiligung stattgefunden hätte. Es ist zu bedauern, dass dies der Elektrizitätswirtschaft nicht gelungen ist. Der Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes war über die geplanten Verkäufe informiert und hat zum Ausdruck gebracht, dass die zwei neuen Gesellschaften schweizerisch beherrscht sein müssen und die schweizerische Mehrheitsbeteiligung auch in Zukunft erhalten bleiben muss.</p><p>Nach der Gesetzgebung haben die Bundesbehörden in diesem Bereich jedoch nur sehr beschränkte Möglichkeiten: Sie können einerseits auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Kernkraftwerkgesellschaften Einfluss nehmen; andererseits ist bei der Einführung der Rahmenbewilligung für neue Kernanlagen zwingend vorgeschrieben worden, dass der Bewilligungsinhaber schweizerisch beherrscht sein muss. Darüber hinaus hat der Bundesrat keine rechtliche Handhabe, in gesellschaftsinterne organisatorische Prozesse einzugreifen.</p><p>Aus ordnungspolitischen Gründen wäre eine Einflussnahme des Bundesrates auf solche Transaktionen überdies problematisch. Der Bundesrat erwartet jedoch, dass die schweizerische Wirtschaft ihre Verantwortung in diesem Bereich weiterhin wahrnimmt und bei ihren Entscheiden die Landesinteressen berücksichtigt. Dazu gehören wichtige Grundsätze der Energiepolitik wie die Versorgungssicherheit sowie die Förderung der rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien. Sehr sorgfältiger Prüfung bedarf zudem die Gewährleistung der Grundversorgung (Service public), welche im Zusammenhang mit der anstehenden Gesetzgebung zur Marktöffnung im Elektrizitätsbereich zu regeln sein wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweizerische Bankgesellschaft hat Ende November massgebliche Anteile ihrer Mehrheitsbeteiligung an Motor-Columbus ins Ausland verkauft. Damit wurden rund 20 Prozent der Aktien der Aare-Tessin AG für Elektrizität (Atel), einer der grössten schweizerischen Elektrizitätsgesellschaften, an die Electricité de France (EdF) respektive an die Rheinisch-Westfälische Energie AG (RWE) abgegeben. Erstaunlicherweise hat dieser Deal in Politik und Öffentlichkeit keine grossen Wellen geworfen, obwohl damit sehr grundsätzliche Fragen verknüpft sind. Wir bitten deshalb den Bundesrat, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass mit der Wasserkraft die einzige Rohstoffquelle, die sogenannte Weisse Kohle, an ausländische Konkurrenten verkauft wird, obschon eine ganze Reihe potenter inländischer Käufer an einer Übernahme interessiert gewesen wären? Stehen diesem Verkauf nicht fundamentale nationale Interessen entgegen?</p><p>2. Welche Auswirkungen wird dieser Verkauf auf die bis jetzt hochgehaltene Selbstversorgung und auf die kriegswirtschaftliche Vorsorge haben?</p><p>3. Der Verkauf wird allgemein als Start in die Deregulierung und Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes interpretiert und wird wahrscheinlich einen stark beschleunigten Umbau der stromwirtschaftlichen Strukturen in der Schweiz auslösen. Wie passt da ins Bild, dass mit der EdF ein hundertprozentiger Staatsmonopolist als Käufer auftritt und auch die RWE zu rund 80 Prozent in öffentlichem Besitz sind?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Schweiz in einer hervorragenden Position wäre, in den kommenden Jahrzehnten eine dominierende Rolle im europäischen Stromaustausch und -geschäft zu spielen, und dass es von höchstem nationalem und volkswirtschaftlichem Interesse wäre, diese Chancen zielstrebig wahrzunehmen?</p><p>5. Ist sich der Bundesrat im klaren, dass mit dem Stromgeschäft der Elektrowatt und den damit verbundenen Werken EGL und CKW weitere zentrale Eckpfeiler der Stromwirtschaft zum Verkauf stehen und auch hier ausländische Käufer auf einen Zuschlag warten? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass mit Dringlichkeit eine schweizerische Lösung angestrebt werden muss, die der Schweiz auch in Zukunft eine starke Position im internationalen Stromaustauschgeschäft sichert und damit für die Wirtschaft und das ganze Land eine wichtige Trumpfkarte darstellen kann?</p><p>6. Was gedenkt der Bundesrat in dieser Sache zu unternehmen? Welche Kompetenzen stehen ihm zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die nationalen Interessen nach kurzfristigem Gewinnstreben geopfert werden?</p>
- Ausverkauf der schweizerischen Wasserkraft
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