Militärkader. Kürzung der Ruhegehälter durch Beseitigung ungerechtfertigter Privilegien

ShortId
96.3636
Id
19963636
Updated
10.04.2024 08:17
Language
de
Title
Militärkader. Kürzung der Ruhegehälter durch Beseitigung ungerechtfertigter Privilegien
AdditionalIndexing
Lohn;Offizier;Altersvorsorge;Sparmassnahme;Altersrentner/in;Gleichbehandlung;Lohnkürzung;Führungskraft
1
  • L05K0402030301, Offizier
  • L05K0702030101, Altersrentner/in
  • L04K01040101, Altersvorsorge
  • L05K0702010103, Lohn
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L05K0702010306, Lohnkürzung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Recht hat die Interpellation .5-Stern-Renten für 3-Stern-Personen. in der Bevölkerung unseres Landes eine gewisse Empörung ausgelöst und den Bundesrat zu ersten heilsamen Reaktionen veranlasst.</p><p>Sie hat auch zahlreichen Medien die Möglichkeit verschafft, die Privilegien, die gewisse hohe Beamte des EMD haben, genauer unter die Lupe zu nehmen.</p><p>Die übertriebenen Renten, welche diesen Personen ausgerichtet werden, waren jedoch nicht nur Gegenstand von Empörung, sondern auch Anlass dazu, sich wirklich ernsthaft die Frage zu stellen, ob die extrem hohen Gehälter gerechtfertigt sind, die der Rentenberechnung zugrunde liegen, wie sie der Bundesrat in seiner Antwort vom 25.11.1996 auf die oben erwähnte Interpellation darstellt.</p><p>Der Bundesrat macht in seiner Antwort keinerlei Angaben darüber, innerhalb welcher Frist die Massnahmen, zu denen er bereit zu sein scheint, wirksam werden sollen. Man kann sich daher mit Recht fragen, ob nicht das betreffende EMD-Personal akzeptieren sollte, dass die Vorteile, die es hinsichtlich des Pensionsalters und der Rentenhöhe geniesst, ebenso überprüft werden wie das Rentenalter der Frauen unseres Landes, die in der trügerischen Hoffnung auf eine Rente ab dem 62. Altersjahr während Jahrzehnten AHV-Beiträge bezahlt haben.</p>
  • Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen und beziehe mich dabei insbesondere auf die Informationen aus der Zeitschrift "K-Tip" vom 27. November 1996:</p><p>1. Stimmt es, dass die Militärpiloten zusätzlich zum Gehalt von bis zu 133 000 Franken eine Risikoprämie von bis zu 46 000 Franken erhalten können?</p><p>2. Wie lässt sich eine Risikoprämie in solcher Höhe rechtfertigen? Für Personen, die aus Berufung, ja Leidenschaft Militärpilot werden, ist schon das Grundgehalt sehr grosszügig bemessen.</p><p>3. Welche Personalkategorien des EMD kommen in den Genuss der folgenden zusätzlichen Leistungen:</p><p>- jährliche Kinderzulage von 4600 Franken oder mehr;</p><p>- Ortszulage von 6600 Franken oder mehr;</p><p>- Dienstaltersgeschenke (dreimal 12 000 Franken);</p><p>- Dienstwagen;</p><p>- Übernahme der Krankenkassenprämien, der Franchisen und der Zahnarztversicherung?</p><p>4. Muss man nicht zugeben, dass es für solche Privilegien keine Begründung mehr gibt sofern es überhaupt je eine gab?</p><p>Wäre es nicht vernünftig, rasch zu handeln und diese zusätzlichen Privilegien auf das für die Mehrheit der Bundesangestellten einschlägige Niveau zu reduzieren?</p><p>5. Muss man nicht vernünftigerweise zugeben, dass insbesondere die Gehälter der Korpskommandanten, der Divisionäre und der Instruktoren zu hoch sind und dass es an der Zeit ist, sie um mindestens 15 Prozent zu senken, um sie auf Beträge zurückzustutzen, die im Vergleich mit den Gehältern, die Beamte oder Angestellte der Privatwirtschaft mit gleichwertigen Fähigkeiten beziehen, akzeptabel sind?</p><p>6. Wieviel würden die Bundeskasse und die Pensionskasse des Bundes sparen, wenn sämtliche oben vorgeschlagenen Anpassungen durchgeführt würden?</p>
  • Militärkader. Kürzung der Ruhegehälter durch Beseitigung ungerechtfertigter Privilegien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Recht hat die Interpellation .5-Stern-Renten für 3-Stern-Personen. in der Bevölkerung unseres Landes eine gewisse Empörung ausgelöst und den Bundesrat zu ersten heilsamen Reaktionen veranlasst.</p><p>Sie hat auch zahlreichen Medien die Möglichkeit verschafft, die Privilegien, die gewisse hohe Beamte des EMD haben, genauer unter die Lupe zu nehmen.</p><p>Die übertriebenen Renten, welche diesen Personen ausgerichtet werden, waren jedoch nicht nur Gegenstand von Empörung, sondern auch Anlass dazu, sich wirklich ernsthaft die Frage zu stellen, ob die extrem hohen Gehälter gerechtfertigt sind, die der Rentenberechnung zugrunde liegen, wie sie der Bundesrat in seiner Antwort vom 25.11.1996 auf die oben erwähnte Interpellation darstellt.</p><p>Der Bundesrat macht in seiner Antwort keinerlei Angaben darüber, innerhalb welcher Frist die Massnahmen, zu denen er bereit zu sein scheint, wirksam werden sollen. Man kann sich daher mit Recht fragen, ob nicht das betreffende EMD-Personal akzeptieren sollte, dass die Vorteile, die es hinsichtlich des Pensionsalters und der Rentenhöhe geniesst, ebenso überprüft werden wie das Rentenalter der Frauen unseres Landes, die in der trügerischen Hoffnung auf eine Rente ab dem 62. Altersjahr während Jahrzehnten AHV-Beiträge bezahlt haben.</p>
    • Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen und beziehe mich dabei insbesondere auf die Informationen aus der Zeitschrift "K-Tip" vom 27. November 1996:</p><p>1. Stimmt es, dass die Militärpiloten zusätzlich zum Gehalt von bis zu 133 000 Franken eine Risikoprämie von bis zu 46 000 Franken erhalten können?</p><p>2. Wie lässt sich eine Risikoprämie in solcher Höhe rechtfertigen? Für Personen, die aus Berufung, ja Leidenschaft Militärpilot werden, ist schon das Grundgehalt sehr grosszügig bemessen.</p><p>3. Welche Personalkategorien des EMD kommen in den Genuss der folgenden zusätzlichen Leistungen:</p><p>- jährliche Kinderzulage von 4600 Franken oder mehr;</p><p>- Ortszulage von 6600 Franken oder mehr;</p><p>- Dienstaltersgeschenke (dreimal 12 000 Franken);</p><p>- Dienstwagen;</p><p>- Übernahme der Krankenkassenprämien, der Franchisen und der Zahnarztversicherung?</p><p>4. Muss man nicht zugeben, dass es für solche Privilegien keine Begründung mehr gibt sofern es überhaupt je eine gab?</p><p>Wäre es nicht vernünftig, rasch zu handeln und diese zusätzlichen Privilegien auf das für die Mehrheit der Bundesangestellten einschlägige Niveau zu reduzieren?</p><p>5. Muss man nicht vernünftigerweise zugeben, dass insbesondere die Gehälter der Korpskommandanten, der Divisionäre und der Instruktoren zu hoch sind und dass es an der Zeit ist, sie um mindestens 15 Prozent zu senken, um sie auf Beträge zurückzustutzen, die im Vergleich mit den Gehältern, die Beamte oder Angestellte der Privatwirtschaft mit gleichwertigen Fähigkeiten beziehen, akzeptabel sind?</p><p>6. Wieviel würden die Bundeskasse und die Pensionskasse des Bundes sparen, wenn sämtliche oben vorgeschlagenen Anpassungen durchgeführt würden?</p>
    • Militärkader. Kürzung der Ruhegehälter durch Beseitigung ungerechtfertigter Privilegien

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