4-mal-6-Stunden-Tag
- ShortId
-
96.3637
- Id
-
19963637
- Updated
-
10.04.2024 09:20
- Language
-
de
- Title
-
4-mal-6-Stunden-Tag
- AdditionalIndexing
-
flexible Arbeitszeit;Gleichstellung von Mann und Frau;Arbeitszeitmodell;Arbeitszeitverkürzung
- 1
-
- L06K070205030202, Arbeitszeitverkürzung
- L06K070205030205, flexible Arbeitszeit
- L06K070205030201, Arbeitszeitmodell
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine gute Führung der Arbeitslosenkasse unseres Landes mit mehr als 175 000 Bezügern ist ein erstrangiges Anliegen.</p><p>Aber mit Flickschusterei und Beitragserhöhungen lassen sich die uns bedrängenden grossen gesellschaftlichen Probleme nicht lösen. </p><p>In den entwickelten Gesellschaften wird der Produktionsapparat roboterisiert, die Verwaltung informatisiert und Konsumgüter sind im Überfluss vorhanden. Das führt unweigerlich dazu, dass wir eine drastische Reduktion der Arbeitszeit anstreben müssen.</p><p>Das verbissene Abschneiden .dürrer Zweige. und die sich daraus ergebenden Konkurse sowie die Resignation der Arbeitnehmer darüber, dass ihnen immer mehr Kaufkraft abhanden kommt, sind gewichtige Trümpfe für eine erfolgreiche Durchführung der Arbeitszeitreduktion vor dem Jahre 2000.</p><p>Es ist daran zu erinnern - auch dies ein zusätzliches Argument -, dass alle Analysen, welche, wie es sich gehört, die sozialen und finanziellen Belastungen und die Arbeitsorganisation mitberücksichtigen, zeigen, dass die Schweizer weniger teuer arbeiten als ihre Handelspartner. Das sture Behaupten des Gegenteils dient lediglich dazu, Druck bei Lohnforderungen auszuüben und die Schwächen gewisser Arbeitsmethoden zu vertuschen. Hinzu kommt noch ein Aspekt, den das kürzlich erschienene Weissbuch der EU so formuliert: .Einige Sektoren mit schwacher Wertschöpfung müssen sich tatsächlich auf eine sehr harte ausländische Konkurrenz gefasst machen..</p><p>Weniger Arbeitszeit, mehr Arbeitsplätze</p><p>Welchen Lösungsweg soll man nun - vorausgesetzt, der Wille zur Arbeitszeitreduktion ist vorhanden - angesichts dieser allgemeinen Einflussfaktoren einschlagen? Meine Lösung ist das Modell 4 mal 6; d.h. der Arbeitstag wird aufgeteilt in eine Arbeitstranche von 7.00 - 13.00 oder von 13.00 - 19.00 Uhr. Über die restliche Zeit soll jeder einzelne frei verfügen können. Mehr Freiheit ist nie zuviel verlangt. </p><p>Verglichen mit den 3 mal 8 Stunden, die am Anfang dieses Jahrhunderts gefordert wurden, bietet die neue Formel viel mehr Flexibilität. Zwischen leitenden, organisierenden Funktionen und ausführenden Funktionen, selbst wenn diese mit grosser Verantwortung verbunden sind, besteht ein Unterschied, den es zu berücksichtigen gilt. Die neue Lösung erlaubt Überschneidungen zwischen den oben vorgeschlagenen Arbeitszeittranchen, wie dies zum Teil heute schon möglich ist. </p><p>Bei allem Bedarf an einer Reduktion der Arbeitszeit gibt es Sektoren, ja sogar einzelne Personen, Handwerker oder Freiberufler, die keine kurzen Arbeitstage wollen (oder sich leisten können). Diese haben durchaus die Möglichkeit, ihre Ferienzeit zu verlängern oder sich einige Jahre ohne Arbeit zu gönnen. Wie dem auch sei, uns interessiert die Arbeitszeit in den KMU, in den öffentlichen und privaten Unternehmen und Verwaltungen.</p><p>Morgenmensch oder Nachmittagsmensch</p><p>Man ist entweder Morgenmensch oder Nachmittagsmensch. Fünf Tage zu sechs Stunden bedeuten nur noch dreissig Stunden Arbeitszeit. In Deutschland wird 35 Stunden gearbeitet. In unserem Land der kleinen Schritte scheint es utopisch zu sein, die 40-42 Stunden Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden senken zu wollen. Diese Vorstellung wird weniger utopisch, wenn der hauptsächlich am Morgen arbeitende Mitarbeiter zweimal pro Woche noch am Nachmittag arbeitet und diese zwölf Stunden dann schrittweise abgebaut werden, was eine grosse Flexibilität der Arbeitsorganisation ermöglicht.</p><p>Alle Überlegungen in die aufgezeigte Richtung dürfen nie ausser acht lassen, dass unsere Wettbewerbsfähigkeit in einer Welt erhalten werden muss, die immer mehr auf den Handel ausgerichtet ist. Trotz dieser Verpflichtung ist es aber ausgeschlossen, wieder zur Sklaverei zurückzukehren, wie man sie aus dem 19. Jahrhundert oder aus den südostasiatischen Ländern kennt. .Le Monde. berichtete von einer Fabrik in Indonesien, die nur für die Vereinigten Staaten arbeitet und die ihre Arbeiter mit 8 französischen Francs für einen 13-Stunden-Tag entlöhnt und sie in überheizte Räume sperrt, wenn sie zu spät kommen. Der Verfasser des Berichts, Bernard Cassen, kommentiert dazu:.Das ist der freie Markt, unerschütterlicher Grundstein der Demokratie.... Niemand will eine derartige Wettbewerbsfähigkeit. Im übrigen wäre es an der Zeit, wenn die internationalen Instanzen Produkten, die in solchen Strafkolonien hergestellt werden, die Grenzen verschliessen würden. Aber lassen wir das Träumen, die Grenzen sind ja anscheinend auch für Drogen geschlossen....</p><p>Die Kaufkraft kann erhalten werden</p><p>Als es uns noch besser ging, so in den 50er und 60er Jahren, flossen 50 Prozent des Mehrwerts aus der Produktion an das Kapital und 50 Prozent an die Arbeit. Seit 1989 geht nach Auffassung der Forschung alles an das Kapital. Der gewaltige Aufschwung der Schweizerbörse unterstreicht das: ein Wachstum von 125 Prozent in drei .Krisenjahren.. Statt den Ertrag der höheren Produktivität und des Wachstums ganz dem Kapital oder den Löhnen zukommen zu lassen, sollten wir die Arbeitszeit verkürzen. Dies ist umso notwendiger, als die Arbeit weiterhin in die EU verlegt wird, solange wir nicht dazu gehören. </p><p></p><p>Die Wirtschaftsexperten sagen, dass, wenn innerhalb von vier Jahren die Produktion um 8 Prozent zunimmt, die Produktivität um 12 Prozent steigt. Es ist also an der Zeit, die Arbeitszeit um 10 Prozent zu reduzieren. Die Löhne könnten dabei noch um 2 Prozent, die Zahl der Beschäftigten um 6 Prozent zunehmen. Natürlich lässt sich die Wirtschaft nicht auf einfache Gleichungen reduzieren, aber es ist auch leicht einzusehen, dass je mehr Stellen in diesem Land geschaffen werden, desto mehr die Arbeitslosigkeit abnimmt, und damit auch die Schwierigkeiten der Arbeitslosenversicherung.</p><p>Mein Vorschlag richtet sich nicht gegen die Absicht, ohne Ausbau des Personalbestandes mehr zu produzieren, oder gegen die Effizienz unserer Wirtschaft. Er stellt nur den Willen des Kapitals in Frage, alle Gewinne aus der Produktivitätssteigerung an sich zu raffen oder den Willen anderer (die heute weniger laut zu vernehmen sind), sie nur an die Arbeitnehmer weiterzugeben, die im übrigen zynisch mit dem Ausschluss aus der Arbeitswelt bedroht werden.</p>
- <p>Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit im Verlaufe der vergangenen Jahre hatte zur Folge, dass heute in der Schweiz auch Arbeitszeitverkürzungen als Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit intensiv diskutiert werden. Die Wissenschaft hatte sich - als Folge der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit in verschiedenen Ländern Europas - diesem Thema bereits in den achtziger Jahren recht eingehend angenommen. </p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass keine allgemeingültige Antwort bezüglich der Beschäftigungseffekte von Arbeitszeitreduktionen gegeben werden kann. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen wesentlich von der jeweiligen konkreten Ausgestaltung ab. Es lassen sich aber zumindest Bedingungen formulieren, unter welchen eine allgemeine Verkürzung der Normalarbeitszeit gesamtwirtschaftlich gesehen keine positiven Beschäftigungseffekte zeitigt. Generell gilt, dass Arbeitszeitverkürzungen, die zu einer Verteuerung der Arbeitskraft führen, die über das Produktivitätswachstum hinausgeht oder den Arbeitseinsatz im Vergleich zum Einsatz von Kapital benachteiligt, negativ auf die Beschäftigung wirken.</p><p></p><p>Übereinstimmend ist man heute der Ansicht, dass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz sowohl eine konjunkturelle als auch eine strukturelle Komponente enthält. Während sich die konjunkturelle Arbeitslosigkeit auf zyklisch auftretende Nachfrageschwankungen zurückführen lässt, ist die strukturelle Arbeitslosigkeit eine Folge von zu hohen Löhne oder eines Ungleichgewichts zwischen der Qualifikation der Arbeitskräfte und den Anforderungen der Arbeitgeber. In der Schweiz sind zwei von fünf Arbeitslosen ohne Berufsausbildung. Es ist offensichtlich, dass staatlich verordnete Arbeitszeitverkürzungen für Stellen mit hohem Anforderungsprofil und besonders bei betrieblich nicht teilbaren Kader- und Spezialistenfunktionen eher kontraproduktiv wirken. Strukturelle Arbeitslosigkeit ist durch Massnahmen zur Verbesserung der beruflichen Mobilität zu begegnen, zum Beispiel in Form von Aus- und Weiterbildungsprogrammen, aber auch mittels erhöhter Bereitschaft des Arbeitnehmers, den Arbeitsort zu wechseln.</p><p></p><p>Unzweckmässig sind staatlich verordnete Arbeitszeitverkürzungen aber auch in Berufen mit ausreichendem Arbeitsangebot, wenn diese ohne entsprechende Reallohnkürzungen erfolgen. Forderungen dieser Art haben einzig höhere Produktionskosten, eine Verschlechterung der Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Unternehmen und damit einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge. Diese Gefahr ist besonders gross in einem Land wie der Schweiz, welche sich durch eine starke aussenwirtschaftliche Verflechtung auszeichnet.</p><p></p><p>Auch das Verhalten der Arbeitnehmer kann sich nachteilig auf die Beschäftigung auswirken. Dies gilt insbesondere bei unerwünschten Arbeitszeitverkürzungen. Arbeitszeitreduktionen müssen von den Arbeitnehmern selber erwünscht oder zumindest akzeptiert werden. Andernfalls sind sie bereit, dauerhaft Überzeit zu leisten, oder sie werden versuchen, den Einkommensausfall durch eine Nebenbeschäftigung auszugleichen. Ferner ist in diesem Fall mit einer gewissen Resistenz gegen entsprechende Reallohnkürzungen zu rechnen.</p><p></p><p>Mittel- und längerfristig gesehen steht überdies noch keineswegs fest, dass wir in der Schweiz auch weiterhin über ein zu hohes Arbeitsangebot verfügen werden. Das sich verlangsamende Bevölkerungswachstum sowie das sich verschlechternde Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern werden das Arbeitsangebot verknappen und die Finanzierung unseres Wohlstandes erschweren. Dies setzt allgemeinen Arbeitszeitverkürzungen Grenzen.</p><p></p><p>Zur Bekämpfung von konjunktureller Arbeitslosigkeit sind deshalb eher freiwillig vereinbarte Arbeitszeitverkürzungen erfolgversprechend, welche den Präferenzen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Rechnung tragen. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, diese wieder rückgängig machen zu können.</p><p></p><p>Heute stellt sich vor allem die Frage, wie die Flexibilität des Arbeitsmarktes verbessert werde kann. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine flexiblere Ausgestaltung der Arbeitszeitregelungen über rein wirtschaftliche Kriterien hinaus gesellschaftspolitisch relevant ist. Er ist jedoch aus den erwähnten Gründen nicht bereit, Arbeitszeitverkürzungen staatlich zu verordnen.</p><p></p><p>Der Bundesrat leitet aus dem Vorstoss dennoch zwei Anliegen ab:</p><p></p><p>1. Der Bundesrat soll prüfen, welche Möglichkeiten dem Staat offen stehen, um der Privatwirtschaft die flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit zu erleichtern.</p><p></p><p>2. Es soll ein zusätzliches Organ geschaffen werden, welches die für den Arbeitsmarkt zuständigen Partner - den Staat sowie die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen - zusammenführt, um Fragen der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere von Arbeitszeitverkürzungen, zu erörtern. </p><p></p><p>Der Bundesrat ist bereit, das im ersten Punkt formulierte Anliegen zu prüfen. Insbesondere bei der beruflichen Vorsorge sind Restriktionen im Hinblick auf privatwirtschaftliche Lösungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit auszumachen.</p><p></p><p>Das zweite Anliegen lehnt der Bundesrat hingegen ab. Er ist der Auffassung, dass die entsprechenden Parteien diesbezüglich bereits heute über zahlreiche Möglichkeiten verfügen, sei dies im Rahmen der verschiedenen Eidgenössischen Kommissionen oder im Parlament.</p> Der BR ist bereit Punkt 1 des Po entgegenzunehmen und beantragt Punkt 2 abzulehnen
- <p>Mit Artikel 40 des Geschäftsreglementes wirft der Nationalrat bei jeder Session 35 "geniale. Vorstösse auf den Abfallhaufen der Geschichte. Dort haben wir einen Vorstoss vom 02.03.1994 hervorgeholt, der nach Beschluss unseres Rats am darauf folgenden 17. Juni behandelt werden sollte. Aber dazu ist es nie gekommen. Also schlagen wir dem Bundesrat vor, sich ernsthaft und auf lange Sicht mit der Verteilung der Arbeit in unserem Lande auseinanderzusetzen. Ganz besonders Mut gemacht hat uns die Abstimmung vom 01.12.1996. Die gleichzeitige Zunahme der Zahl der Arbeitslosen und der Überstunden hat ja zweifellos bei der Entscheidung derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die zu über zwei Dritteln das Arbeitsgesetz abgelehnt haben, eine Rolle gespielt. </p><p>Es geht, 100 Jahre nach der Forderung nach einem Dreimal-Acht-Stundentag, darum, zu einem Viermal-Sechsstundentag überzugehen, eine gewichtige Verminderung der Arbeitszeit und damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu prüfen und zur Auffassung zu gelangen, dass der Arbeitstag nach sechs aufeinanderfolgenden Stunden Arbeit abgeschlossen ist. Dabei soll bei der Realisierung dieser neuen Einteilung ein Maximum an Flexibilität angestrebt werden. Eine oder mehrere Arbeitsgruppen, in denen die Forschung, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie der Staat vertreten sind, sollen sich mit der Umsetzung befassen. </p><p>Die angestrebten 4 mal 6 Stunden würden dabei folgendermassen verteilt:</p><p>6 Stunden Produktion</p><p>6 Stunden Ausbildung und Information</p><p>6 Stunden Erholung</p><p>6 Stunden Schlaf </p><p>Gegenüber den Bedenken, die der Bundesrat in seiner vom Rat nicht behandelten Antwort geäussert hat, scheint uns mit Recht, dass dieser Vorschlag den Bedürfnissen der Flexibilität in der Wirtschaft, den Forderungen nach noch höherer Rentabilität, der Notwendigkeit einer besseren Aufteilung von bezahlter Arbeit am Arbeitsplatz und unbezahlter Arbeit zu Hause, wie das der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter fordert, auf orginelle Weise entspricht.</p>
- 4-mal-6-Stunden-Tag
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine gute Führung der Arbeitslosenkasse unseres Landes mit mehr als 175 000 Bezügern ist ein erstrangiges Anliegen.</p><p>Aber mit Flickschusterei und Beitragserhöhungen lassen sich die uns bedrängenden grossen gesellschaftlichen Probleme nicht lösen. </p><p>In den entwickelten Gesellschaften wird der Produktionsapparat roboterisiert, die Verwaltung informatisiert und Konsumgüter sind im Überfluss vorhanden. Das führt unweigerlich dazu, dass wir eine drastische Reduktion der Arbeitszeit anstreben müssen.</p><p>Das verbissene Abschneiden .dürrer Zweige. und die sich daraus ergebenden Konkurse sowie die Resignation der Arbeitnehmer darüber, dass ihnen immer mehr Kaufkraft abhanden kommt, sind gewichtige Trümpfe für eine erfolgreiche Durchführung der Arbeitszeitreduktion vor dem Jahre 2000.</p><p>Es ist daran zu erinnern - auch dies ein zusätzliches Argument -, dass alle Analysen, welche, wie es sich gehört, die sozialen und finanziellen Belastungen und die Arbeitsorganisation mitberücksichtigen, zeigen, dass die Schweizer weniger teuer arbeiten als ihre Handelspartner. Das sture Behaupten des Gegenteils dient lediglich dazu, Druck bei Lohnforderungen auszuüben und die Schwächen gewisser Arbeitsmethoden zu vertuschen. Hinzu kommt noch ein Aspekt, den das kürzlich erschienene Weissbuch der EU so formuliert: .Einige Sektoren mit schwacher Wertschöpfung müssen sich tatsächlich auf eine sehr harte ausländische Konkurrenz gefasst machen..</p><p>Weniger Arbeitszeit, mehr Arbeitsplätze</p><p>Welchen Lösungsweg soll man nun - vorausgesetzt, der Wille zur Arbeitszeitreduktion ist vorhanden - angesichts dieser allgemeinen Einflussfaktoren einschlagen? Meine Lösung ist das Modell 4 mal 6; d.h. der Arbeitstag wird aufgeteilt in eine Arbeitstranche von 7.00 - 13.00 oder von 13.00 - 19.00 Uhr. Über die restliche Zeit soll jeder einzelne frei verfügen können. Mehr Freiheit ist nie zuviel verlangt. </p><p>Verglichen mit den 3 mal 8 Stunden, die am Anfang dieses Jahrhunderts gefordert wurden, bietet die neue Formel viel mehr Flexibilität. Zwischen leitenden, organisierenden Funktionen und ausführenden Funktionen, selbst wenn diese mit grosser Verantwortung verbunden sind, besteht ein Unterschied, den es zu berücksichtigen gilt. Die neue Lösung erlaubt Überschneidungen zwischen den oben vorgeschlagenen Arbeitszeittranchen, wie dies zum Teil heute schon möglich ist. </p><p>Bei allem Bedarf an einer Reduktion der Arbeitszeit gibt es Sektoren, ja sogar einzelne Personen, Handwerker oder Freiberufler, die keine kurzen Arbeitstage wollen (oder sich leisten können). Diese haben durchaus die Möglichkeit, ihre Ferienzeit zu verlängern oder sich einige Jahre ohne Arbeit zu gönnen. Wie dem auch sei, uns interessiert die Arbeitszeit in den KMU, in den öffentlichen und privaten Unternehmen und Verwaltungen.</p><p>Morgenmensch oder Nachmittagsmensch</p><p>Man ist entweder Morgenmensch oder Nachmittagsmensch. Fünf Tage zu sechs Stunden bedeuten nur noch dreissig Stunden Arbeitszeit. In Deutschland wird 35 Stunden gearbeitet. In unserem Land der kleinen Schritte scheint es utopisch zu sein, die 40-42 Stunden Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden senken zu wollen. Diese Vorstellung wird weniger utopisch, wenn der hauptsächlich am Morgen arbeitende Mitarbeiter zweimal pro Woche noch am Nachmittag arbeitet und diese zwölf Stunden dann schrittweise abgebaut werden, was eine grosse Flexibilität der Arbeitsorganisation ermöglicht.</p><p>Alle Überlegungen in die aufgezeigte Richtung dürfen nie ausser acht lassen, dass unsere Wettbewerbsfähigkeit in einer Welt erhalten werden muss, die immer mehr auf den Handel ausgerichtet ist. Trotz dieser Verpflichtung ist es aber ausgeschlossen, wieder zur Sklaverei zurückzukehren, wie man sie aus dem 19. Jahrhundert oder aus den südostasiatischen Ländern kennt. .Le Monde. berichtete von einer Fabrik in Indonesien, die nur für die Vereinigten Staaten arbeitet und die ihre Arbeiter mit 8 französischen Francs für einen 13-Stunden-Tag entlöhnt und sie in überheizte Räume sperrt, wenn sie zu spät kommen. Der Verfasser des Berichts, Bernard Cassen, kommentiert dazu:.Das ist der freie Markt, unerschütterlicher Grundstein der Demokratie.... Niemand will eine derartige Wettbewerbsfähigkeit. Im übrigen wäre es an der Zeit, wenn die internationalen Instanzen Produkten, die in solchen Strafkolonien hergestellt werden, die Grenzen verschliessen würden. Aber lassen wir das Träumen, die Grenzen sind ja anscheinend auch für Drogen geschlossen....</p><p>Die Kaufkraft kann erhalten werden</p><p>Als es uns noch besser ging, so in den 50er und 60er Jahren, flossen 50 Prozent des Mehrwerts aus der Produktion an das Kapital und 50 Prozent an die Arbeit. Seit 1989 geht nach Auffassung der Forschung alles an das Kapital. Der gewaltige Aufschwung der Schweizerbörse unterstreicht das: ein Wachstum von 125 Prozent in drei .Krisenjahren.. Statt den Ertrag der höheren Produktivität und des Wachstums ganz dem Kapital oder den Löhnen zukommen zu lassen, sollten wir die Arbeitszeit verkürzen. Dies ist umso notwendiger, als die Arbeit weiterhin in die EU verlegt wird, solange wir nicht dazu gehören. </p><p></p><p>Die Wirtschaftsexperten sagen, dass, wenn innerhalb von vier Jahren die Produktion um 8 Prozent zunimmt, die Produktivität um 12 Prozent steigt. Es ist also an der Zeit, die Arbeitszeit um 10 Prozent zu reduzieren. Die Löhne könnten dabei noch um 2 Prozent, die Zahl der Beschäftigten um 6 Prozent zunehmen. Natürlich lässt sich die Wirtschaft nicht auf einfache Gleichungen reduzieren, aber es ist auch leicht einzusehen, dass je mehr Stellen in diesem Land geschaffen werden, desto mehr die Arbeitslosigkeit abnimmt, und damit auch die Schwierigkeiten der Arbeitslosenversicherung.</p><p>Mein Vorschlag richtet sich nicht gegen die Absicht, ohne Ausbau des Personalbestandes mehr zu produzieren, oder gegen die Effizienz unserer Wirtschaft. Er stellt nur den Willen des Kapitals in Frage, alle Gewinne aus der Produktivitätssteigerung an sich zu raffen oder den Willen anderer (die heute weniger laut zu vernehmen sind), sie nur an die Arbeitnehmer weiterzugeben, die im übrigen zynisch mit dem Ausschluss aus der Arbeitswelt bedroht werden.</p>
- <p>Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit im Verlaufe der vergangenen Jahre hatte zur Folge, dass heute in der Schweiz auch Arbeitszeitverkürzungen als Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit intensiv diskutiert werden. Die Wissenschaft hatte sich - als Folge der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit in verschiedenen Ländern Europas - diesem Thema bereits in den achtziger Jahren recht eingehend angenommen. </p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass keine allgemeingültige Antwort bezüglich der Beschäftigungseffekte von Arbeitszeitreduktionen gegeben werden kann. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen wesentlich von der jeweiligen konkreten Ausgestaltung ab. Es lassen sich aber zumindest Bedingungen formulieren, unter welchen eine allgemeine Verkürzung der Normalarbeitszeit gesamtwirtschaftlich gesehen keine positiven Beschäftigungseffekte zeitigt. Generell gilt, dass Arbeitszeitverkürzungen, die zu einer Verteuerung der Arbeitskraft führen, die über das Produktivitätswachstum hinausgeht oder den Arbeitseinsatz im Vergleich zum Einsatz von Kapital benachteiligt, negativ auf die Beschäftigung wirken.</p><p></p><p>Übereinstimmend ist man heute der Ansicht, dass die Arbeitslosigkeit in der Schweiz sowohl eine konjunkturelle als auch eine strukturelle Komponente enthält. Während sich die konjunkturelle Arbeitslosigkeit auf zyklisch auftretende Nachfrageschwankungen zurückführen lässt, ist die strukturelle Arbeitslosigkeit eine Folge von zu hohen Löhne oder eines Ungleichgewichts zwischen der Qualifikation der Arbeitskräfte und den Anforderungen der Arbeitgeber. In der Schweiz sind zwei von fünf Arbeitslosen ohne Berufsausbildung. Es ist offensichtlich, dass staatlich verordnete Arbeitszeitverkürzungen für Stellen mit hohem Anforderungsprofil und besonders bei betrieblich nicht teilbaren Kader- und Spezialistenfunktionen eher kontraproduktiv wirken. Strukturelle Arbeitslosigkeit ist durch Massnahmen zur Verbesserung der beruflichen Mobilität zu begegnen, zum Beispiel in Form von Aus- und Weiterbildungsprogrammen, aber auch mittels erhöhter Bereitschaft des Arbeitnehmers, den Arbeitsort zu wechseln.</p><p></p><p>Unzweckmässig sind staatlich verordnete Arbeitszeitverkürzungen aber auch in Berufen mit ausreichendem Arbeitsangebot, wenn diese ohne entsprechende Reallohnkürzungen erfolgen. Forderungen dieser Art haben einzig höhere Produktionskosten, eine Verschlechterung der Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Unternehmen und damit einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge. Diese Gefahr ist besonders gross in einem Land wie der Schweiz, welche sich durch eine starke aussenwirtschaftliche Verflechtung auszeichnet.</p><p></p><p>Auch das Verhalten der Arbeitnehmer kann sich nachteilig auf die Beschäftigung auswirken. Dies gilt insbesondere bei unerwünschten Arbeitszeitverkürzungen. Arbeitszeitreduktionen müssen von den Arbeitnehmern selber erwünscht oder zumindest akzeptiert werden. Andernfalls sind sie bereit, dauerhaft Überzeit zu leisten, oder sie werden versuchen, den Einkommensausfall durch eine Nebenbeschäftigung auszugleichen. Ferner ist in diesem Fall mit einer gewissen Resistenz gegen entsprechende Reallohnkürzungen zu rechnen.</p><p></p><p>Mittel- und längerfristig gesehen steht überdies noch keineswegs fest, dass wir in der Schweiz auch weiterhin über ein zu hohes Arbeitsangebot verfügen werden. Das sich verlangsamende Bevölkerungswachstum sowie das sich verschlechternde Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern werden das Arbeitsangebot verknappen und die Finanzierung unseres Wohlstandes erschweren. Dies setzt allgemeinen Arbeitszeitverkürzungen Grenzen.</p><p></p><p>Zur Bekämpfung von konjunktureller Arbeitslosigkeit sind deshalb eher freiwillig vereinbarte Arbeitszeitverkürzungen erfolgversprechend, welche den Präferenzen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Rechnung tragen. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, diese wieder rückgängig machen zu können.</p><p></p><p>Heute stellt sich vor allem die Frage, wie die Flexibilität des Arbeitsmarktes verbessert werde kann. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine flexiblere Ausgestaltung der Arbeitszeitregelungen über rein wirtschaftliche Kriterien hinaus gesellschaftspolitisch relevant ist. Er ist jedoch aus den erwähnten Gründen nicht bereit, Arbeitszeitverkürzungen staatlich zu verordnen.</p><p></p><p>Der Bundesrat leitet aus dem Vorstoss dennoch zwei Anliegen ab:</p><p></p><p>1. Der Bundesrat soll prüfen, welche Möglichkeiten dem Staat offen stehen, um der Privatwirtschaft die flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit zu erleichtern.</p><p></p><p>2. Es soll ein zusätzliches Organ geschaffen werden, welches die für den Arbeitsmarkt zuständigen Partner - den Staat sowie die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen - zusammenführt, um Fragen der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere von Arbeitszeitverkürzungen, zu erörtern. </p><p></p><p>Der Bundesrat ist bereit, das im ersten Punkt formulierte Anliegen zu prüfen. Insbesondere bei der beruflichen Vorsorge sind Restriktionen im Hinblick auf privatwirtschaftliche Lösungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit auszumachen.</p><p></p><p>Das zweite Anliegen lehnt der Bundesrat hingegen ab. Er ist der Auffassung, dass die entsprechenden Parteien diesbezüglich bereits heute über zahlreiche Möglichkeiten verfügen, sei dies im Rahmen der verschiedenen Eidgenössischen Kommissionen oder im Parlament.</p> Der BR ist bereit Punkt 1 des Po entgegenzunehmen und beantragt Punkt 2 abzulehnen
- <p>Mit Artikel 40 des Geschäftsreglementes wirft der Nationalrat bei jeder Session 35 "geniale. Vorstösse auf den Abfallhaufen der Geschichte. Dort haben wir einen Vorstoss vom 02.03.1994 hervorgeholt, der nach Beschluss unseres Rats am darauf folgenden 17. Juni behandelt werden sollte. Aber dazu ist es nie gekommen. Also schlagen wir dem Bundesrat vor, sich ernsthaft und auf lange Sicht mit der Verteilung der Arbeit in unserem Lande auseinanderzusetzen. Ganz besonders Mut gemacht hat uns die Abstimmung vom 01.12.1996. Die gleichzeitige Zunahme der Zahl der Arbeitslosen und der Überstunden hat ja zweifellos bei der Entscheidung derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die zu über zwei Dritteln das Arbeitsgesetz abgelehnt haben, eine Rolle gespielt. </p><p>Es geht, 100 Jahre nach der Forderung nach einem Dreimal-Acht-Stundentag, darum, zu einem Viermal-Sechsstundentag überzugehen, eine gewichtige Verminderung der Arbeitszeit und damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu prüfen und zur Auffassung zu gelangen, dass der Arbeitstag nach sechs aufeinanderfolgenden Stunden Arbeit abgeschlossen ist. Dabei soll bei der Realisierung dieser neuen Einteilung ein Maximum an Flexibilität angestrebt werden. Eine oder mehrere Arbeitsgruppen, in denen die Forschung, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie der Staat vertreten sind, sollen sich mit der Umsetzung befassen. </p><p>Die angestrebten 4 mal 6 Stunden würden dabei folgendermassen verteilt:</p><p>6 Stunden Produktion</p><p>6 Stunden Ausbildung und Information</p><p>6 Stunden Erholung</p><p>6 Stunden Schlaf </p><p>Gegenüber den Bedenken, die der Bundesrat in seiner vom Rat nicht behandelten Antwort geäussert hat, scheint uns mit Recht, dass dieser Vorschlag den Bedürfnissen der Flexibilität in der Wirtschaft, den Forderungen nach noch höherer Rentabilität, der Notwendigkeit einer besseren Aufteilung von bezahlter Arbeit am Arbeitsplatz und unbezahlter Arbeit zu Hause, wie das der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter fordert, auf orginelle Weise entspricht.</p>
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