Entwicklung der internationalen Bahnverbindung Zürich-St. Gallen-München
- ShortId
-
96.3639
- Id
-
19963639
- Updated
-
25.06.2025 02:14
- Language
-
de
- Title
-
Entwicklung der internationalen Bahnverbindung Zürich-St. Gallen-München
- AdditionalIndexing
-
Hochgeschwindigkeitsverkehr;Deutschland;St. Gallen (Kanton);Schienenverkehr;Zürich (Kanton);Verkehrslinie
- 1
-
- L03K180302, Schienenverkehr
- L05K1801021801, Verkehrslinie
- L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
- L05K0301010116, St. Gallen (Kanton)
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- L04K03010105, Deutschland
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aufgrund der auch seitens des Bundesrates unbestrittenen Beschlüsse des Ständerates vom 11. Dezember 1996 soll die Ostschweiz gleichwertig wie die Westschweiz (TGV) an das europäische Hochleistungsschienennetz angeschlossen werden. Damit diese national und international wichtigen (und für die Verkehrszukunft der Ostschweiz vitalen) Entscheide nicht einfach Papierbeschlüsse bleiben, ist es wichtig, die Projekte für ihre Realisierung umgehend an die Hand zu nehmen. Nötigenfalls ist dabei auch von dem in den bisherigen Vereinbarungen mit Deutschland massgebenden Territorialprinzip abzuweichen bzw. eine Ergänzung der jüngsten Vereinbarung über die nördlichen Zulaufstrecken zur Neat anzustreben.</p>
- <p>Am 26. Juni 1996 hat der Bundesrat die Botschaft über die Sicherung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat verabschiedet (96.061). Die darin enthaltene bilaterale Vereinbarung mit Deutschland wurde am 6. September 1996 vom Vorsteher des EVED und dem deutschen Verkehrsminister unterzeichnet. Sie kann ratifiziert werden, sobald die eidgenössischen Räte dem zugehörigen Bundesbeschluss zugestimmt haben.</p><p>Durch die bilaterale Vereinbarung mit Deutschland werden im Sinne einer Langfristplanung die weiteren Ausbauschritte auf den nördlichen Zulaufstrecken zur Neat definiert. Für die Ostschweiz werden insbesondere Fahrzeitverkürzungen im Personenverkehr nach München und Stuttgart um je eine Stunde mittels des Einsatzes von Neigezügen und punktueller Streckenausbauten angestrebt. Die bilaterale Vereinbarung ist auch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die betreffenden Strecken im aufdatierten Bundesverkehrswegeplan von 1998 weiterhin unter den länderübergreifenden Projekten figurieren. Für diese länderübergreifenden Projekte hat der Bundesverkehrswegeplan 1992 bereits 8 Milliarden DM im vordringlichen Bedarf und 3,155 Milliarden DM im weiteren Bedarf vorgesehen.</p><p>Die Umsetzung der in der Vereinbarung vorgesehenen Massnahmen ist bereits eingeleitet. Die Inbetriebnahme von elektrischen Neigezügen auf der Strecke ZürichStuttgart mit drei Kurspaaren und Fahrzeiten von knapp zweidreiviertel Stunden gegenüber heute dreieinviertel Stunden ist noch in diesem Jahr vorgesehen. 1998 oder 1999 wird in einem zweiten Schritt das Angebot zu einem Zweistundentakt ergänzt, womit die heutigen EC-Züge vollständig durch Neigezüge ersetzt werden. Auf der Strecke Zürich-München sollen ab 1999 moderne, dieselbetriebene Neigezüge zum Einsatz kommen und eine erste Fahrzeitreduktion bewirken. Die punktuellen Ausbauten, welche zur Erreichung des gesetzten Fahrzeitenziels notwendig sind, werden gemeinsam mit Deutschland festzulegen sein.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der Vereinbarung eine wesentliche Aufwertung der Verbindungen zwischen der Ostschweiz und den süddeutschen Zentren erreicht wird. Ein Bedarf nach weiteren Massnahmen, die über die in der Vereinbarung festgehaltenen Ausbauschritte hinausgehen, besteht zurzeit nicht. Der in der Vereinbarung vorgesehene, mindestens einmal jährlich tagende deutsch-schweizerische Lenkungsausschuss, an dem bei Bedarf die österreichischen Behörden teilnehmen, hat die Aufgabe, die Massnahmen zu konkretisieren und zu koordinieren. Die zentralen Anliegen der vorliegenden Motion sind somit erfüllt.</p><p>Sollten sich die Kapazitätsanforderungen wider Erwarten grundlegend ändern, so besteht mit der Zusatzerklärung der beiden Verkehrsminister die Möglichkeit zu einer Anpassung der Massnahmen und Ausbauschritte. Im Sinne dieses Eventualfalls ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, umgehend die erforderlichen Schritte für die Entwicklung der internationalen Bahnverbindung Zürich-St. Gallen-München (sowie der Verbindung Zürich-Schaffhausen-Stuttgart) einzuleiten. Zu diesem Zweck ist mit den zuständigen deutschen und österreichischen Behörden und Bahnorganen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, raschestmöglich gemeinsame konkrete Projekte zur Aufwertung und Leistungssteigerung dieser Linien zu erarbeiten und zu verwirklichen.</p>
- Entwicklung der internationalen Bahnverbindung Zürich-St. Gallen-München
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Aufgrund der auch seitens des Bundesrates unbestrittenen Beschlüsse des Ständerates vom 11. Dezember 1996 soll die Ostschweiz gleichwertig wie die Westschweiz (TGV) an das europäische Hochleistungsschienennetz angeschlossen werden. Damit diese national und international wichtigen (und für die Verkehrszukunft der Ostschweiz vitalen) Entscheide nicht einfach Papierbeschlüsse bleiben, ist es wichtig, die Projekte für ihre Realisierung umgehend an die Hand zu nehmen. Nötigenfalls ist dabei auch von dem in den bisherigen Vereinbarungen mit Deutschland massgebenden Territorialprinzip abzuweichen bzw. eine Ergänzung der jüngsten Vereinbarung über die nördlichen Zulaufstrecken zur Neat anzustreben.</p>
- <p>Am 26. Juni 1996 hat der Bundesrat die Botschaft über die Sicherung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat verabschiedet (96.061). Die darin enthaltene bilaterale Vereinbarung mit Deutschland wurde am 6. September 1996 vom Vorsteher des EVED und dem deutschen Verkehrsminister unterzeichnet. Sie kann ratifiziert werden, sobald die eidgenössischen Räte dem zugehörigen Bundesbeschluss zugestimmt haben.</p><p>Durch die bilaterale Vereinbarung mit Deutschland werden im Sinne einer Langfristplanung die weiteren Ausbauschritte auf den nördlichen Zulaufstrecken zur Neat definiert. Für die Ostschweiz werden insbesondere Fahrzeitverkürzungen im Personenverkehr nach München und Stuttgart um je eine Stunde mittels des Einsatzes von Neigezügen und punktueller Streckenausbauten angestrebt. Die bilaterale Vereinbarung ist auch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die betreffenden Strecken im aufdatierten Bundesverkehrswegeplan von 1998 weiterhin unter den länderübergreifenden Projekten figurieren. Für diese länderübergreifenden Projekte hat der Bundesverkehrswegeplan 1992 bereits 8 Milliarden DM im vordringlichen Bedarf und 3,155 Milliarden DM im weiteren Bedarf vorgesehen.</p><p>Die Umsetzung der in der Vereinbarung vorgesehenen Massnahmen ist bereits eingeleitet. Die Inbetriebnahme von elektrischen Neigezügen auf der Strecke ZürichStuttgart mit drei Kurspaaren und Fahrzeiten von knapp zweidreiviertel Stunden gegenüber heute dreieinviertel Stunden ist noch in diesem Jahr vorgesehen. 1998 oder 1999 wird in einem zweiten Schritt das Angebot zu einem Zweistundentakt ergänzt, womit die heutigen EC-Züge vollständig durch Neigezüge ersetzt werden. Auf der Strecke Zürich-München sollen ab 1999 moderne, dieselbetriebene Neigezüge zum Einsatz kommen und eine erste Fahrzeitreduktion bewirken. Die punktuellen Ausbauten, welche zur Erreichung des gesetzten Fahrzeitenziels notwendig sind, werden gemeinsam mit Deutschland festzulegen sein.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der Vereinbarung eine wesentliche Aufwertung der Verbindungen zwischen der Ostschweiz und den süddeutschen Zentren erreicht wird. Ein Bedarf nach weiteren Massnahmen, die über die in der Vereinbarung festgehaltenen Ausbauschritte hinausgehen, besteht zurzeit nicht. Der in der Vereinbarung vorgesehene, mindestens einmal jährlich tagende deutsch-schweizerische Lenkungsausschuss, an dem bei Bedarf die österreichischen Behörden teilnehmen, hat die Aufgabe, die Massnahmen zu konkretisieren und zu koordinieren. Die zentralen Anliegen der vorliegenden Motion sind somit erfüllt.</p><p>Sollten sich die Kapazitätsanforderungen wider Erwarten grundlegend ändern, so besteht mit der Zusatzerklärung der beiden Verkehrsminister die Möglichkeit zu einer Anpassung der Massnahmen und Ausbauschritte. Im Sinne dieses Eventualfalls ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, umgehend die erforderlichen Schritte für die Entwicklung der internationalen Bahnverbindung Zürich-St. Gallen-München (sowie der Verbindung Zürich-Schaffhausen-Stuttgart) einzuleiten. Zu diesem Zweck ist mit den zuständigen deutschen und österreichischen Behörden und Bahnorganen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, raschestmöglich gemeinsame konkrete Projekte zur Aufwertung und Leistungssteigerung dieser Linien zu erarbeiten und zu verwirklichen.</p>
- Entwicklung der internationalen Bahnverbindung Zürich-St. Gallen-München
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