Rahmenbedingungen für die Öffnung des Elektrizitätsmarktes

ShortId
96.3643
Id
19963643
Updated
25.06.2025 02:11
Language
de
Title
Rahmenbedingungen für die Öffnung des Elektrizitätsmarktes
AdditionalIndexing
Preisüberwachung;Umweltpolitik (speziell);Markterweiterung;Europäische Union;Energiepolitik (speziell);Elektrizitätsindustrie;Marktzugang;Regionalpolitik
1
  • L03K170303, Elektrizitätsindustrie
  • L05K0701030308, Markterweiterung
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L03K170101, Energiepolitik (speziell)
  • L03K060103, Umweltpolitik (speziell)
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L04K11050309, Preisüberwachung
  • L02K0903, Europäische Union
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die EU hat im letzten Juni beschlossen, ab 1999 mit einer schrittweisen Öffnung des Strommarktes zu beginnen. Die Schweiz wird sich dieser Entwicklung nicht entziehen können. Schon heute spielt die Schweiz im europäischen Stromverbund eine wichtige Rolle.</p><p>Der stark regulierte Schweizer Elektrizitätsmarkt ist durch den kürzlich erfolgten direkten Einstieg von zwei europäischen Stromgiganten in Bewegung geraten: Die staatliche Electricité de France (EdF) und die deutsche Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke AG (RWE) werden künftig über eine Beteiligung von je 20 Prozent an der Motor Columbus AG ihren Einfluss auf die schweizerische Energiepolitik geltend machen. Damit bauen die beiden ausländischen Unternehmungen ihre Position im Hinblick auf die Strommarktliberalisierung aus.</p><p>Die Strommarktöffnung bedeutet Chancen und Risiken für die Schweiz. Die Chancen liegen in der Möglichkeit, den Markt transparenter, wettbewerbsfähiger und effizienter zu gestalten. Die Wirtschaft verspricht sich davon insbesondere niedrigere Strompreise für Grosskonsumenten und bessere Wettbewerbsbedingungen auf dem Weltmarkt. Bei einer einseitigen Durchsetzung dieser Interessen wird aber die schweizerische Energiepolitik ihre in der Bundesverfassung verankerten Ziele nicht mehr verwirklichen können. Grundsätze wie die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien oder der sparsame und rationelle Energieverbrauch werden auf der Strecke bleiben. Sogar die Konkurrenzfähigkeit unserer Wasserkraftwerke und somit eine der wichtigsten wirtschaftlichen Grundlagen der Berggebiete dürften durch eine schrankenlose Marktöffnung in Frage gestellt werden. Zudem hätten Kleinkonsumenten und Haushalte Strompreiserhöhungen zu erwarten als Ausgleich für die niedrigen Stromtarife für Grossverbraucher.</p><p>Um diese Risiken zu begrenzen, sind in der Schweiz im Interesse des ganzen Landes rasch Rahmenbedingungen für die Strommarktliberalisierung zu schaffen. Damit die Ereignisse uns nicht überholen, muss der Bund unverzüglich handeln. Die Strommarktöffnung muss im Gleichschritt mit der EU erfolgen. Sie darf aber nicht auf Kosten der Kleinkonsumenten, des Umweltschutzes, der Entwicklung erneuerbarer Energien und der einheimischen Wasserkraft durchgesetzt werden. Der Einstieg von EdF und RWE ins schweizerische Stromgeschäft zeigt, dass wir nicht zuwarten können, wenn wir unsere Zukunft selbst bestimmen wollen.</p><p>Die EU-Richtlinien betreffend die gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Juni 1996) erlauben den einzelnen EU-Mitgliedstaaten einen grossen Spielraum in der Ausgestaltung ihrer Marktsysteme. Diesen Spielraum müssen auch wir in der Schweiz nutzen.</p><p>- Der Netzzugang muss für Produzenten und lokale Verteilnetze, also für alle Marktteilnehmer, offen sein. Trotz der natürlichen Monopolstellung auf den Netzen muss die Preistransparenz garantiert sein. Die Durchleitungsgebühren müssen der Aufsicht der Preisüberwachung unterstellt werden.</p><p>- Die von Hochspannungsleitungen betroffenen Gemeinden und Privaten müssen besser entschädigt werden. Im Vordergrund dieser Aufgabenerfüllung steht heute nicht mehr das öffentliche Interesse (Landesversorgung), sondern die Gewinnerzielung (Stromtransit). In Zukunft müssen darum Vor- und Nachteile besser verteilt werden.</p><p>- Der Elektrizitätserzeugung und -einspeisung auf der Grundlage einheimischer und erneuerbarer Energien muss Vorrang eingeräumt werden. Stromrücklieferungen von Kleinproduzenten ins Verteilnetz müssen durch einen festgelegten Mindestpreis garantiert werden. Die Vorschriften zur rationellen Nutzung der Energie müssen beibehalten werden (Energieeffizienz).</p><p>- Mit der Strommarktliberalisierung dürfen unsere Umweltschutzstandards nicht aufgegeben werden. Auch auf dem vom Ausland bezogenen Strom müssen daher Umwelt- und/oder Lenkungsabgaben im gleichen Ausmass, also nicht diskriminierend, erhoben werden. Die externen Kosten müssen internalisiert werden.</p><p>- Die Umstrukturierung der Stromwirtschaft wird sich auch auf die Arbeitsplätze auswirken. Anstatt Stellenabbau zu betreiben, sollen Investitionen in die erneuerbaren Energien und in die rationelle Energienutzung gefördert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) im Jahr 1994 beauftragt, mögliche Formen der Marktöffnung bei leitungsgebundenen Energien zu untersuchen.</p><p>Ein erster Bericht über die Öffnung des Elektrizitätsmarktes (Cattin-Bericht) wurde im Juni 1995 veröffentlicht. Er enthält die Meinungen der betroffenen Bundesämter, der Elektrizitätswirtschaft und der industriellen Grosskunden. Anschliessend wurde die Diskussion auf Kreise ausgeweitet, die zuvor nicht vertreten waren, wie die Kantone (vor allem die Bergkantone), die Umweltorganisationen und die Kleinkonsumenten.</p><p>Aufgrund dieser Gespräche, die bis Ende November 1996 dauerten, hat das Bundesamt für Energiewirtschaft seinen Bericht im Januar 1997 publiziert. Er wird die Grundlage von Vorschlägen bilden, die das EVED dem Bundesrat unterbreiten wird. Die Vorschläge werden selbstverständlich den Beschluss berücksichtigen, den die Energieminister der Europäischen Union im Juni 1996 gefasst haben.</p><p>Der Bundesrat wird darüber entscheiden, welche Konsequenzen aus den Vorschlägen des EVED zu ziehen sind. Dies könnte zur Ausarbeitung eines Vorentwurfes für ein Gesetz über die Öffnung des Elektrizitätsmarktes führen. Der Vorentwurf müsste nicht nur im Einklang mit dem Energieartikel sein, sondern auch mit den anderen Bestimmungen der Bundesverfassung, welche sich auf die Energie, die Umwelt und die Ziele der Regionalpolitik beziehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch die rasche Revision der bundesrechtlichen Vorschriften über die elektrischen Anlagen sicherzustellen, dass die Marktöffnung im Elektrizitätsbereich im Gleichschritt mit der EU erfolgt und dabei die verfassungsrechtlich verankerten energie-, umwelt- und regionalpolitischen Ziele der Schweiz nicht in Frage gestellt werden.</p><p>In die Gesetzgebung sind insbesondere folgende Anforderungen an die neue Marktordnung aufzunehmen:</p><p>- Netzzugang für Produzenten und Verteilnetze;</p><p>- Preisüberwachung für Durchleitungsgebühren;</p><p>- höhere Entschädigung von Gemeinden und Privaten für Durchleitungsrechte (Stromtransit);</p><p>- Vorrang für Elektrizität aus einheimischer und erneuerbarer Energie;</p><p>- Mindestpreise für Rückspeisung von Strom aus Kleinanlagen;</p><p>- Beibehaltung des schweizerischen Umweltschutzstandards;</p><p>- Vorschriften zur rationellen Energienutzung;</p><p>- Massnahmen gegen Ökodumping durch ausländischen Strom;</p><p>- Rücksichtnahme auf Arbeitsplätze.</p>
  • Rahmenbedingungen für die Öffnung des Elektrizitätsmarktes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die EU hat im letzten Juni beschlossen, ab 1999 mit einer schrittweisen Öffnung des Strommarktes zu beginnen. Die Schweiz wird sich dieser Entwicklung nicht entziehen können. Schon heute spielt die Schweiz im europäischen Stromverbund eine wichtige Rolle.</p><p>Der stark regulierte Schweizer Elektrizitätsmarkt ist durch den kürzlich erfolgten direkten Einstieg von zwei europäischen Stromgiganten in Bewegung geraten: Die staatliche Electricité de France (EdF) und die deutsche Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke AG (RWE) werden künftig über eine Beteiligung von je 20 Prozent an der Motor Columbus AG ihren Einfluss auf die schweizerische Energiepolitik geltend machen. Damit bauen die beiden ausländischen Unternehmungen ihre Position im Hinblick auf die Strommarktliberalisierung aus.</p><p>Die Strommarktöffnung bedeutet Chancen und Risiken für die Schweiz. Die Chancen liegen in der Möglichkeit, den Markt transparenter, wettbewerbsfähiger und effizienter zu gestalten. Die Wirtschaft verspricht sich davon insbesondere niedrigere Strompreise für Grosskonsumenten und bessere Wettbewerbsbedingungen auf dem Weltmarkt. Bei einer einseitigen Durchsetzung dieser Interessen wird aber die schweizerische Energiepolitik ihre in der Bundesverfassung verankerten Ziele nicht mehr verwirklichen können. Grundsätze wie die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien oder der sparsame und rationelle Energieverbrauch werden auf der Strecke bleiben. Sogar die Konkurrenzfähigkeit unserer Wasserkraftwerke und somit eine der wichtigsten wirtschaftlichen Grundlagen der Berggebiete dürften durch eine schrankenlose Marktöffnung in Frage gestellt werden. Zudem hätten Kleinkonsumenten und Haushalte Strompreiserhöhungen zu erwarten als Ausgleich für die niedrigen Stromtarife für Grossverbraucher.</p><p>Um diese Risiken zu begrenzen, sind in der Schweiz im Interesse des ganzen Landes rasch Rahmenbedingungen für die Strommarktliberalisierung zu schaffen. Damit die Ereignisse uns nicht überholen, muss der Bund unverzüglich handeln. Die Strommarktöffnung muss im Gleichschritt mit der EU erfolgen. Sie darf aber nicht auf Kosten der Kleinkonsumenten, des Umweltschutzes, der Entwicklung erneuerbarer Energien und der einheimischen Wasserkraft durchgesetzt werden. Der Einstieg von EdF und RWE ins schweizerische Stromgeschäft zeigt, dass wir nicht zuwarten können, wenn wir unsere Zukunft selbst bestimmen wollen.</p><p>Die EU-Richtlinien betreffend die gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Juni 1996) erlauben den einzelnen EU-Mitgliedstaaten einen grossen Spielraum in der Ausgestaltung ihrer Marktsysteme. Diesen Spielraum müssen auch wir in der Schweiz nutzen.</p><p>- Der Netzzugang muss für Produzenten und lokale Verteilnetze, also für alle Marktteilnehmer, offen sein. Trotz der natürlichen Monopolstellung auf den Netzen muss die Preistransparenz garantiert sein. Die Durchleitungsgebühren müssen der Aufsicht der Preisüberwachung unterstellt werden.</p><p>- Die von Hochspannungsleitungen betroffenen Gemeinden und Privaten müssen besser entschädigt werden. Im Vordergrund dieser Aufgabenerfüllung steht heute nicht mehr das öffentliche Interesse (Landesversorgung), sondern die Gewinnerzielung (Stromtransit). In Zukunft müssen darum Vor- und Nachteile besser verteilt werden.</p><p>- Der Elektrizitätserzeugung und -einspeisung auf der Grundlage einheimischer und erneuerbarer Energien muss Vorrang eingeräumt werden. Stromrücklieferungen von Kleinproduzenten ins Verteilnetz müssen durch einen festgelegten Mindestpreis garantiert werden. Die Vorschriften zur rationellen Nutzung der Energie müssen beibehalten werden (Energieeffizienz).</p><p>- Mit der Strommarktliberalisierung dürfen unsere Umweltschutzstandards nicht aufgegeben werden. Auch auf dem vom Ausland bezogenen Strom müssen daher Umwelt- und/oder Lenkungsabgaben im gleichen Ausmass, also nicht diskriminierend, erhoben werden. Die externen Kosten müssen internalisiert werden.</p><p>- Die Umstrukturierung der Stromwirtschaft wird sich auch auf die Arbeitsplätze auswirken. Anstatt Stellenabbau zu betreiben, sollen Investitionen in die erneuerbaren Energien und in die rationelle Energienutzung gefördert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) im Jahr 1994 beauftragt, mögliche Formen der Marktöffnung bei leitungsgebundenen Energien zu untersuchen.</p><p>Ein erster Bericht über die Öffnung des Elektrizitätsmarktes (Cattin-Bericht) wurde im Juni 1995 veröffentlicht. Er enthält die Meinungen der betroffenen Bundesämter, der Elektrizitätswirtschaft und der industriellen Grosskunden. Anschliessend wurde die Diskussion auf Kreise ausgeweitet, die zuvor nicht vertreten waren, wie die Kantone (vor allem die Bergkantone), die Umweltorganisationen und die Kleinkonsumenten.</p><p>Aufgrund dieser Gespräche, die bis Ende November 1996 dauerten, hat das Bundesamt für Energiewirtschaft seinen Bericht im Januar 1997 publiziert. Er wird die Grundlage von Vorschlägen bilden, die das EVED dem Bundesrat unterbreiten wird. Die Vorschläge werden selbstverständlich den Beschluss berücksichtigen, den die Energieminister der Europäischen Union im Juni 1996 gefasst haben.</p><p>Der Bundesrat wird darüber entscheiden, welche Konsequenzen aus den Vorschlägen des EVED zu ziehen sind. Dies könnte zur Ausarbeitung eines Vorentwurfes für ein Gesetz über die Öffnung des Elektrizitätsmarktes führen. Der Vorentwurf müsste nicht nur im Einklang mit dem Energieartikel sein, sondern auch mit den anderen Bestimmungen der Bundesverfassung, welche sich auf die Energie, die Umwelt und die Ziele der Regionalpolitik beziehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch die rasche Revision der bundesrechtlichen Vorschriften über die elektrischen Anlagen sicherzustellen, dass die Marktöffnung im Elektrizitätsbereich im Gleichschritt mit der EU erfolgt und dabei die verfassungsrechtlich verankerten energie-, umwelt- und regionalpolitischen Ziele der Schweiz nicht in Frage gestellt werden.</p><p>In die Gesetzgebung sind insbesondere folgende Anforderungen an die neue Marktordnung aufzunehmen:</p><p>- Netzzugang für Produzenten und Verteilnetze;</p><p>- Preisüberwachung für Durchleitungsgebühren;</p><p>- höhere Entschädigung von Gemeinden und Privaten für Durchleitungsrechte (Stromtransit);</p><p>- Vorrang für Elektrizität aus einheimischer und erneuerbarer Energie;</p><p>- Mindestpreise für Rückspeisung von Strom aus Kleinanlagen;</p><p>- Beibehaltung des schweizerischen Umweltschutzstandards;</p><p>- Vorschriften zur rationellen Energienutzung;</p><p>- Massnahmen gegen Ökodumping durch ausländischen Strom;</p><p>- Rücksichtnahme auf Arbeitsplätze.</p>
    • Rahmenbedingungen für die Öffnung des Elektrizitätsmarktes

Back to List