Auflösung der NAGRA in der heutigen Form
- ShortId
-
96.3644
- Id
-
19963644
- Updated
-
10.04.2024 14:10
- Language
-
de
- Title
-
Auflösung der NAGRA in der heutigen Form
- AdditionalIndexing
-
Lagerung radioaktiver Abfälle;Energieforschung;Sparmassnahme;Atomindustrie;Gesellschaftsauflösung;radioaktiver Abfall
- 1
-
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L04K17010108, Energieforschung
- L05K0703040203, Gesellschaftsauflösung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L04K17030101, Atomindustrie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die NAGRA ist eine private Genossenschaft, die von den Atomkraftwerkbetreibern getragen wird. Der Bund ist Mitglied. Die NAGRA gab seit ihrem Bestehen 662 Millionen Franken aus, woran der Bund 17 Millionen leistete, die übrigen Kosten werden von der steuerzahlenden Kundschaft der Elektrizitätswerke berappt. Die NAGRA hat den Auftrag, ein Endlager für radioaktive Abfälle zu suchen. 1994 wurde das Gesuch für das Endlager Wellenberg eingereicht, dessen Realisierung bisher am Volkswiderstand scheiterte. Das Projekt Wellenberg kostete bisher 24 Millionen.</p><p>Im Bundesbeschluss vom 06.10.1978 wird in Art. 3 Abs. 2 ausgeführt: "Die Rahmenbewilligung für Kernreaktoren wird nur erteilt, wenn die dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung der aus der Anlage stammenden radioaktiven Abfälle gewährleistet und die Stillegung sowie der allfällige Abbruch ausgedienter Anlagen geregelt ist."</p><p>Diese Garantie der sicheren Entsorgung der Atomabfälle, mit der die NAGRA betraut ist, ist ein Mythos, der Mythos "Gewähr". Mythen haben manchmal die Funktion, dass die Menschen nachts ruhig schlafen und sich in Sicherheit wiegen können. Dieser Mythos erlaubte erst den Bau der Atomkraftwerke, da angeblich die Entsorgung der Atomabfälle gewährleistet sei. Dem ist nicht so. Wie Wellenberg zeigt, gibt es keine sozial- und demokratieverträgliche Endlagerung radioaktiven Materials. Nach Aussagen von Wissenschaft und Energieforschung gibt es auch keine sichere umweltverträgliche Endlagerung. Aufgrund des neuesten Wissensstandes ist nurmehr eine rückführ- und überwachbare (Zwischen-) Lagerung radioaktiven Abfalls halt- und verantwortbar, die immer wieder gemäss dem neuesten Stand der Technik angepasst werden kann. Diese Aufgabe wird noch Generationen nach uns beschäftigen. Noch besser, sicherer und sparsamer und im Sinne einer nachhaltigen Zukunft ist natürlich die Vermeidung radioaktiven Abfalls. So würden wir nicht länger auf Kosten der Zukunft und unserer Nachkommen Energie produzieren und konsumieren.</p><p>Ständig wird beim Staat gespart: bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung, bei den Krankenkassenprämienzuschüssen, bei der AHV, bei den Löhnen. Es trifft die Lohnabhängigen, die Arbeitslosen, die Familien in bescheidenen Verhältnissen. Da stellt sich unweigerlich die Frage, wo andernorts sinnvoller gespart werden könnte. Ich schlage deshalb vor, die NAGRA in ihrer heutigen Form aufzulösen. So können viele Millionen gespart werden, von den Milliardenkosten für allfällige Endlager ganz zu schweigen. Natürlich werden Zwischenlager auch einiges kosten, aber die 662 Millionen sind doch bisher einfach in den Sand gesetzt bzw. in teure Stollen investiert worden, die niemand will. Diese Verschwendung sollte gestoppt werden.</p>
- <p>Der Bundesbeschluss zum Atomgesetz vom 6. Oktober 1978 hält in Artikel 10 Absatz 1 fest: "Wer radioaktive Abfälle erzeugt, hat auf eigene Kosten für deren sichere Beseitigung zu sorgen; vorbehalten bleibt das Recht des Bundes, die radioaktiven Abfälle auf Kosten der Erzeuger selbst zu beseitigen". Das hier verankerte Verursacherprinzip wird auch bei nicht-nuklearen Entsorgungsaufgaben allgemein anerkannt. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen erachtet es der Bundesrat nicht als angebracht, von der privatwirtschaftlichen Lösung abzuweichen und die Verursacher der radioaktiven Abfälle von deren Eigenverantwortlichkeit zu entbinden. Zudem sind die hohen Entsorgungskosten vor allem durch das schwierige politische Umfeld bedingt. Durch die Auflösung der Nagra, deren technischwissenschaftlichen Arbeiten international anerkannt werden, würden weder die Untersuchungskosten reduziert noch die politischen Probleme gelöst. Bezüglich Abfallvermeidung bestehen bereits heute Vorschriften. Gemäss Artikel 25 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz ist mit radioaktiven Abfällen so umzugehen, dass möglichst wenig radioaktive Abfälle entstehen.</p><p></p><p>In Beantwortung verschiedener parlamentarischer Anfragen hat der Bundesrat schon früher darauf hingewiesen, dass er das gesetzlich geforderte Prinzip der dauernden, sicheren Entsorgung und Endlagerung, das auch international anerkannt wird, nach wie vor unterstützt. Im Rahmen der bevorstehenden Revision der Atomgesetzgebung wird sich Gelegenheit ergeben, die heute verfolgte Entsorgungskonzeption einer Neubeurteilung zu unterziehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen, auf denen die NAGRA basiert, so zu verändern, dass die NAGRA in der heutigen Form aufgelöst werden kann, weil sie zu teuer ist (seit ihrem Bestehen hat die NAGRA 662 Mio Fr. gekostet) und weil ihr Auftrag, ein Endlager für radioaktive Abfälle zu suchen, nicht mehr zeitgemäss ist. An ihrer Stelle ist eine Regelung zu setzen, die sinnvollere und sparsamere Lösungen der Beseitigung (durch eine rückführ- und überwachbare Lagerung) bzw. der Vermeidung des Atommülls bringt.</p>
- Auflösung der NAGRA in der heutigen Form
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die NAGRA ist eine private Genossenschaft, die von den Atomkraftwerkbetreibern getragen wird. Der Bund ist Mitglied. Die NAGRA gab seit ihrem Bestehen 662 Millionen Franken aus, woran der Bund 17 Millionen leistete, die übrigen Kosten werden von der steuerzahlenden Kundschaft der Elektrizitätswerke berappt. Die NAGRA hat den Auftrag, ein Endlager für radioaktive Abfälle zu suchen. 1994 wurde das Gesuch für das Endlager Wellenberg eingereicht, dessen Realisierung bisher am Volkswiderstand scheiterte. Das Projekt Wellenberg kostete bisher 24 Millionen.</p><p>Im Bundesbeschluss vom 06.10.1978 wird in Art. 3 Abs. 2 ausgeführt: "Die Rahmenbewilligung für Kernreaktoren wird nur erteilt, wenn die dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung der aus der Anlage stammenden radioaktiven Abfälle gewährleistet und die Stillegung sowie der allfällige Abbruch ausgedienter Anlagen geregelt ist."</p><p>Diese Garantie der sicheren Entsorgung der Atomabfälle, mit der die NAGRA betraut ist, ist ein Mythos, der Mythos "Gewähr". Mythen haben manchmal die Funktion, dass die Menschen nachts ruhig schlafen und sich in Sicherheit wiegen können. Dieser Mythos erlaubte erst den Bau der Atomkraftwerke, da angeblich die Entsorgung der Atomabfälle gewährleistet sei. Dem ist nicht so. Wie Wellenberg zeigt, gibt es keine sozial- und demokratieverträgliche Endlagerung radioaktiven Materials. Nach Aussagen von Wissenschaft und Energieforschung gibt es auch keine sichere umweltverträgliche Endlagerung. Aufgrund des neuesten Wissensstandes ist nurmehr eine rückführ- und überwachbare (Zwischen-) Lagerung radioaktiven Abfalls halt- und verantwortbar, die immer wieder gemäss dem neuesten Stand der Technik angepasst werden kann. Diese Aufgabe wird noch Generationen nach uns beschäftigen. Noch besser, sicherer und sparsamer und im Sinne einer nachhaltigen Zukunft ist natürlich die Vermeidung radioaktiven Abfalls. So würden wir nicht länger auf Kosten der Zukunft und unserer Nachkommen Energie produzieren und konsumieren.</p><p>Ständig wird beim Staat gespart: bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung, bei den Krankenkassenprämienzuschüssen, bei der AHV, bei den Löhnen. Es trifft die Lohnabhängigen, die Arbeitslosen, die Familien in bescheidenen Verhältnissen. Da stellt sich unweigerlich die Frage, wo andernorts sinnvoller gespart werden könnte. Ich schlage deshalb vor, die NAGRA in ihrer heutigen Form aufzulösen. So können viele Millionen gespart werden, von den Milliardenkosten für allfällige Endlager ganz zu schweigen. Natürlich werden Zwischenlager auch einiges kosten, aber die 662 Millionen sind doch bisher einfach in den Sand gesetzt bzw. in teure Stollen investiert worden, die niemand will. Diese Verschwendung sollte gestoppt werden.</p>
- <p>Der Bundesbeschluss zum Atomgesetz vom 6. Oktober 1978 hält in Artikel 10 Absatz 1 fest: "Wer radioaktive Abfälle erzeugt, hat auf eigene Kosten für deren sichere Beseitigung zu sorgen; vorbehalten bleibt das Recht des Bundes, die radioaktiven Abfälle auf Kosten der Erzeuger selbst zu beseitigen". Das hier verankerte Verursacherprinzip wird auch bei nicht-nuklearen Entsorgungsaufgaben allgemein anerkannt. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen erachtet es der Bundesrat nicht als angebracht, von der privatwirtschaftlichen Lösung abzuweichen und die Verursacher der radioaktiven Abfälle von deren Eigenverantwortlichkeit zu entbinden. Zudem sind die hohen Entsorgungskosten vor allem durch das schwierige politische Umfeld bedingt. Durch die Auflösung der Nagra, deren technischwissenschaftlichen Arbeiten international anerkannt werden, würden weder die Untersuchungskosten reduziert noch die politischen Probleme gelöst. Bezüglich Abfallvermeidung bestehen bereits heute Vorschriften. Gemäss Artikel 25 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz ist mit radioaktiven Abfällen so umzugehen, dass möglichst wenig radioaktive Abfälle entstehen.</p><p></p><p>In Beantwortung verschiedener parlamentarischer Anfragen hat der Bundesrat schon früher darauf hingewiesen, dass er das gesetzlich geforderte Prinzip der dauernden, sicheren Entsorgung und Endlagerung, das auch international anerkannt wird, nach wie vor unterstützt. Im Rahmen der bevorstehenden Revision der Atomgesetzgebung wird sich Gelegenheit ergeben, die heute verfolgte Entsorgungskonzeption einer Neubeurteilung zu unterziehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen, auf denen die NAGRA basiert, so zu verändern, dass die NAGRA in der heutigen Form aufgelöst werden kann, weil sie zu teuer ist (seit ihrem Bestehen hat die NAGRA 662 Mio Fr. gekostet) und weil ihr Auftrag, ein Endlager für radioaktive Abfälle zu suchen, nicht mehr zeitgemäss ist. An ihrer Stelle ist eine Regelung zu setzen, die sinnvollere und sparsamere Lösungen der Beseitigung (durch eine rückführ- und überwachbare Lagerung) bzw. der Vermeidung des Atommülls bringt.</p>
- Auflösung der NAGRA in der heutigen Form
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