Auflösung des Zivilschutzes

ShortId
96.3646
Id
19963646
Updated
10.04.2024 10:24
Language
de
Title
Auflösung des Zivilschutzes
AdditionalIndexing
Feuerwehr;Schweizerisches Katastrophenhilfekorps;Zivilschutz
1
  • L04K04030201, Zivilschutz
  • L06K080409010101, Schweizerisches Katastrophenhilfekorps
  • L04K04030202, Feuerwehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Zivilschutz ist eine Einrichtung, die geschaffen wurde, um einen allfälligen Angriff auf unser Land, wie er im zweiten Weltkrieg von Hitler hätte erfolgen können, zu überleben. Aus damaliger Sicht war die Schaffung des Zivilschutzes funktional. Heute jedoch ist der Zivilschutz in der bestehenden Form im Licht der heutigen geschichtlichen Weltlage obsolet und dysfunktional geworden, ein Mythos. Mythen haben manchmal die Funktion, dass Menschen nachts ruhig schlafen und sich in Sicherheit wiegen können. Das nach wie vor bestehende Bedürfnis nach Sicherheit hingegen, kann anders und mit sparsamerem Umgang mit der Ressource Steuergeld gelöst werden, indem die bestehenden Feuerwehren und soweit nötig das Katastrophenhilfekorps verstärkt werden.</p><p>Heute, in finanziell knappen Zeiten, würde es niemandem mehr in den Sinn kommen, eine derart teure Institution neu zu schaffen. Nicht nur Steuergelder in Millionenhöhe werden verbraucht, die Volkswirtschaft zahlt, indem Erwerbstätige für Arbeitseinsätze einberufen werden, wo sie fiktiv handelnd Leistungen erbringen, die kaum je gebraucht werden können oder wirklich notwendig sind. Darüber kann auch eine nachgeschobene Sinnstiftung mit gemeinnützigen Einsätzen nicht hinwegtäuschen.</p><p>Ich habe sie nun schon oft gehört, Geschichten, wie jene von 20 Männern, die eine technologisch überholte Telefonleitung auf Baumkronen legen müssen (statt das Handy zu brauchen), eine künstliche Tagesarbeit, die von zwei Personen in kurzer Zeit erledigt werden könnte. Dieweil wartet ein Bus darauf, die Leute ins 500 Meter entfernte Restaurant rechtzeitig in die Kaffeepause oder zum ausgedehnten Mittagessen zu fahren. 20 Männer führen ein reales Rollenspiel vor und schämen sich vor neugierig zuschauenden Kindern, weil es eigentlich nichts zu tun gibt, was ihren Einsatz rechtfertigen würde. Dabei denken sie an die Arbeit, die auf sie wartet und daran, wie volkswirtschaftlich teuer ihr Einsatz zu stehen kommt, weil ihre Arbeit inzwischen liegen bleibt.</p><p>Bisher wurden rund 10 Milliarden Franken in Zivilschutzanlagen investiert, bis zum Jahr 2000 sollen es weitere 25 Milliarden sein. Der Zivilschutz kostet pro Jahr und Einwohner Fr. 80.--. Nominal wurden 1991 219,8 Millionen für den Zilvilschutz ausgegeben, 1996 128,1 Millionen. Der Bund trägt nur 30 Prozent der Kosten, 50 Prozent werden von den Kantonen, 20 Prozent von Privaten berappt. 380 000 Personen leisten Zivilschutzdienst, das kostet die Volkswirtschaft alljährlich 500 Millionen bis 1 Milliarde für Entschädigung und Arbeitsausfall. Ständig wird beim Staat gespart: bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung, bei den Krankenkassenprämienzuschüssen, bei der AHV, bei den Löhnen. Es trifft die Lohnabhängigen, die Arbeitslosen, die Familien in bescheidenen Verhältnissen. Da stellt sich unweigerlich die Frage, wo andernorts sinnvoller gespart werden könnte. Ich schlage deshalb vor, den Zivilschutz in der bisherigen Form aufzulösen. So können viele Millionen gespart werden, von den Milliardenkosten für allfällige Endlager ganz zu schweigen. Natürlich wird eine Verstärkung der Feuerwehren und soweit nötig des Katastrophehilfekorps auch einiges kosten, aber die hunderten von Millionen Franken pro Jahr sind einfach heute nicht mehr zu rechtfertigen. Diese Verschwendung sollte gestoppt werden.</p>
  • <p>Entstehung und Entwicklung des Zivilschutzes</p><p>Der schweizerische Zivilschutz entstand in den fünfziger und sechziger Jahren. Er war die Antwort auf die Bedrohung der Bevölkerung durch Folgen bewaffneter Konflikte, vorerst geprägt durch Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg.</p><p></p><p>Mit der Zivilschutzkonzeption 1971 (BBI 1971 11 516) wurde vor allem der Gefährdung durch Massenvernichtungswaffen Rechnung getragen. In den Jahren des Kalten Krieges wurde das System des Bevölkerungsschutzes laufend verbessert. Insbesondere ging es darum, für die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz Schutzmöglichkeiten zu schaffen, ein Ziel das mittlerweile zu gut 90 Prozent erreicht worden ist. Auch die organisatorischen Massnahmen zur Alarmierung und Anleitung der Bevölkerung in Extremsituationen wurden optimiert.</p><p></p><p>Ende der achtziger Jahre trat, vor allem in Europa, ein tiefgreifender politischer und militärisch-strategischer Wandel ein. Bundesrat und Parlament unterzogen damals die Sicherheitspolitik einer grundlegenden Überprüfung. Die Aufgaben der sicherheitspolitischen Instrumente wurden neu umschrieben (Sicherheitsbericht 90:1990111847) Für den Zivilschutz wurde die Neuausrichtung im Zivilschutz-Leitbild (BBI 1992 11 922) und in der bundesrätlichen Botschaft zur Revision der Zivilschutz-Gesetzgebung (BBI 1993 111825) konkretisiert. Diese neuen Grundlagen wurden von den Eidgenössischen Räten in den Jahren 1992 - 1994 gutgeheissen.</p><p></p><p></p><p>Heutige Ausrichtung des Zivilschutzes</p><p>Gemäss den neuen Grundlagen bezweckt der Zivilschutz den Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter vor den Auswirkungen von Katastrophen und Notlagen sowie von bewaffneten Konflikten und trägt zur Bewältigung solcher Ereignisse bei.</p><p></p><p>Als eines der Mittel zur Katastrophen- und Nothilfe steht er den Behörden von Gemeinden und Kantonen zur Verfügung. Diese Hilfe leistet er im engen Verbund mit Partnern, allen voran den Feuerwehren. Damit wird der gesteigerten Risikoanfälligkeit der Gesellschaft im Zusammenhang mit natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Sturmereignissen, technischen Störfällen) Rechnung getragen. Die Rechtsgrundlagen lassen auch Einsätze im grenznahen Ausland zu.</p><p></p><p>Im Falle bewaffneter Konflikte wird der Zivilschutz in Form des Aktivdienstes (wie die Armee) als Mittel des Bundes eingesetzt. Die Beibehaltung dieser Einsatzmöglichkeit ist notwendig und sinnvoll. Notwendig, weil trotz aller Abrüstungsbestrebungen noch gewaltige Waffenpotentiale vorhanden sind. Sinnvoll, weil der wirkungsvollste Schutz gegen Massenvernichtungswaffen für über 90 Prozent der Wohnbevölkerung vorhanden ist: Plätze in modernen Schutzräumen.</p><p></p><p>Diese Schutzräume, die in Friedenszeiten weitgehend als Keller verwendet werden, können auch bei nichtkriegerischen Ereignissen einen grossen Nutzen bieten, so z. B. bei einem schweren Kernkraftwerk-Störfall oder nach einem Erdbeben.</p><p></p><p></p><p>Ausbildung und Akzeptanz</p><p>Die Ausbildung, vor allem die Kaderschulung, wurde in den letzten Jahren auf die rasche und polyvalente Katastrophen- und Nothilfe ausgerichtet. Dieser Schulung dienen auch die Einsätze zugunsten der Gemeinschaft, die zeitlich ca. einen Achtel der gesamten jährlichen Ausbildungstätigkeit ausmachen.</p><p></p><p>In allen Einsätzen bei Katastrophen (z. B. Oberwallis, Tessin, Aargau) haben sich die Zivilschutzorganisationen bewährt.</p><p></p><p>Gemäss der neusten, repräsentativen Meinungsumfrage wird der Zivilschutz heutiger Prägung von der Mehrheit der Bevölkerung klar bejaht (rund 80prozentige Akzeptanz).</p><p></p><p>Auch das grosse anhaltende Interesse von Parlamentariern und Experten aus dem Ausland belegt, dass das neue schweizerische Zivilschutzsystem keineswegs überlebt ist. Schliesslich handelt es sich beim Zivilschutz um eine völkerrechtlich verankerte Aufgabe (vgl. Zusatzprotokoll 1 vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte: SR 0.518.521 und SR 0.518.51) </p><p></p><p></p><p>Finanzen</p><p>Die von der Motionärin genannten rund zehn Milliarden Franken für Schutzbauten treffen nicht zu. Die nominellen Ausgaben liegen rund bei der Hälfte. Bis zum Jahre 2000 sind zusätzliche Investitionen in der Grössenordnung von 500 Millionen Franken erforderlich, wovon je 100 Millionen Franken zulasten des Bundes einerseits und der Kantone und Gemeinden anderseits.</p><p></p><p>Der veränderten Bedrohungslage haben Bund und Kantone mit Reformen wie Straffungen der Organisation und der Grundlagen sowie der Weiterentwicklung des Zivilschutzes zu einem umfassenden Schutz- und Hilfesystem im Verbund mit seinen Partnern (Armee, Feuerwehren, Katastrophenhilfekorps usw.) Rechnung getragen. Seit Beginn der neunziger Jahre konnten somit die ZiviIschutzausgaben der öffentlichen Hand real etwa um die Hälfte reduziert werden. Dazu kommen Synergiewirkungen, die sich aus der geplanten Überführung des Bundesamtes für Zivilschutz in ein erweitertes Eidgenössisches Militärdepartement ergeben werden.</p><p></p><p>Gemessen an den Gesamtaufwendungen von Bund, Kantonen und Gemeinden machen die Zivilschutzausgaben heute weniger als drei Promille aus - gegenüber rund zwei Prozent in den siebziger Jahren. Die Tendenz ist weiterhin sinkend.</p><p></p><p></p><p>Zusammenfassung</p><p>Der moderne schweizerische Zivilschutz entspricht in keiner Weise dem in der Motionsbegründung dargestellten Bild.</p><p></p><p>Im Gegenteil: Die vom Parlament, vom Bundesrat und von der Verwaltung seit 1989 eingeleiteten Reformen</p><p></p><p>- gehen von der vorhandenen baulichen und materiellen Infrastruktur aus,</p><p></p><p>- sehen keine finanziell aufwendigen Ausbaumassnahmen mehr vor, sondern legen das Schwergewicht auf eine vermehrte Werterhaltung und die Schliessung von Lücken,</p><p></p><p>- verlangen eine möglichst vielseitige Nutzung der vorhandenen Mittel des Zivilschutzes,</p><p></p><p>- steuern die Ausbildung in Richtung der Katastrophen- und Nothilfe,</p><p></p><p>weisen den Weg in die Zukunft mit noch intensiverer Nutzung von Synergien, vor allem im engen Zusammenwirken mit der Armee und den Feuerwehren, betonen die internationale Zusammenarbeit.</p><p></p><p>Aus diesen Gründen wäre es gegenüber der Bevölkerung verantwortungslos, auf den Zivilschutz zu verzichten. Die Übertragung seiner Aufgaben auf die Feuerwehren und auf das ausschliesslich im Ausland tätige Katastrophenhilfekorps wäre mit einer nicht verantwortbaren Einbusse an Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter verbunden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Zivilschutz (und der Bau von Zivilschutzanlagen) beruht, so zu ändern, dass der Zivilschutz aufgelöst werden kann. Die zivilen Aufgaben des Zivilschutzes sind den zu verstärkenden örtlichen Feuerwehren und soweit nötig dem Katastrophenhilfekorps zu übertragen.</p>
  • Auflösung des Zivilschutzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Zivilschutz ist eine Einrichtung, die geschaffen wurde, um einen allfälligen Angriff auf unser Land, wie er im zweiten Weltkrieg von Hitler hätte erfolgen können, zu überleben. Aus damaliger Sicht war die Schaffung des Zivilschutzes funktional. Heute jedoch ist der Zivilschutz in der bestehenden Form im Licht der heutigen geschichtlichen Weltlage obsolet und dysfunktional geworden, ein Mythos. Mythen haben manchmal die Funktion, dass Menschen nachts ruhig schlafen und sich in Sicherheit wiegen können. Das nach wie vor bestehende Bedürfnis nach Sicherheit hingegen, kann anders und mit sparsamerem Umgang mit der Ressource Steuergeld gelöst werden, indem die bestehenden Feuerwehren und soweit nötig das Katastrophenhilfekorps verstärkt werden.</p><p>Heute, in finanziell knappen Zeiten, würde es niemandem mehr in den Sinn kommen, eine derart teure Institution neu zu schaffen. Nicht nur Steuergelder in Millionenhöhe werden verbraucht, die Volkswirtschaft zahlt, indem Erwerbstätige für Arbeitseinsätze einberufen werden, wo sie fiktiv handelnd Leistungen erbringen, die kaum je gebraucht werden können oder wirklich notwendig sind. Darüber kann auch eine nachgeschobene Sinnstiftung mit gemeinnützigen Einsätzen nicht hinwegtäuschen.</p><p>Ich habe sie nun schon oft gehört, Geschichten, wie jene von 20 Männern, die eine technologisch überholte Telefonleitung auf Baumkronen legen müssen (statt das Handy zu brauchen), eine künstliche Tagesarbeit, die von zwei Personen in kurzer Zeit erledigt werden könnte. Dieweil wartet ein Bus darauf, die Leute ins 500 Meter entfernte Restaurant rechtzeitig in die Kaffeepause oder zum ausgedehnten Mittagessen zu fahren. 20 Männer führen ein reales Rollenspiel vor und schämen sich vor neugierig zuschauenden Kindern, weil es eigentlich nichts zu tun gibt, was ihren Einsatz rechtfertigen würde. Dabei denken sie an die Arbeit, die auf sie wartet und daran, wie volkswirtschaftlich teuer ihr Einsatz zu stehen kommt, weil ihre Arbeit inzwischen liegen bleibt.</p><p>Bisher wurden rund 10 Milliarden Franken in Zivilschutzanlagen investiert, bis zum Jahr 2000 sollen es weitere 25 Milliarden sein. Der Zivilschutz kostet pro Jahr und Einwohner Fr. 80.--. Nominal wurden 1991 219,8 Millionen für den Zilvilschutz ausgegeben, 1996 128,1 Millionen. Der Bund trägt nur 30 Prozent der Kosten, 50 Prozent werden von den Kantonen, 20 Prozent von Privaten berappt. 380 000 Personen leisten Zivilschutzdienst, das kostet die Volkswirtschaft alljährlich 500 Millionen bis 1 Milliarde für Entschädigung und Arbeitsausfall. Ständig wird beim Staat gespart: bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung, bei den Krankenkassenprämienzuschüssen, bei der AHV, bei den Löhnen. Es trifft die Lohnabhängigen, die Arbeitslosen, die Familien in bescheidenen Verhältnissen. Da stellt sich unweigerlich die Frage, wo andernorts sinnvoller gespart werden könnte. Ich schlage deshalb vor, den Zivilschutz in der bisherigen Form aufzulösen. So können viele Millionen gespart werden, von den Milliardenkosten für allfällige Endlager ganz zu schweigen. Natürlich wird eine Verstärkung der Feuerwehren und soweit nötig des Katastrophehilfekorps auch einiges kosten, aber die hunderten von Millionen Franken pro Jahr sind einfach heute nicht mehr zu rechtfertigen. Diese Verschwendung sollte gestoppt werden.</p>
    • <p>Entstehung und Entwicklung des Zivilschutzes</p><p>Der schweizerische Zivilschutz entstand in den fünfziger und sechziger Jahren. Er war die Antwort auf die Bedrohung der Bevölkerung durch Folgen bewaffneter Konflikte, vorerst geprägt durch Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg.</p><p></p><p>Mit der Zivilschutzkonzeption 1971 (BBI 1971 11 516) wurde vor allem der Gefährdung durch Massenvernichtungswaffen Rechnung getragen. In den Jahren des Kalten Krieges wurde das System des Bevölkerungsschutzes laufend verbessert. Insbesondere ging es darum, für die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz Schutzmöglichkeiten zu schaffen, ein Ziel das mittlerweile zu gut 90 Prozent erreicht worden ist. Auch die organisatorischen Massnahmen zur Alarmierung und Anleitung der Bevölkerung in Extremsituationen wurden optimiert.</p><p></p><p>Ende der achtziger Jahre trat, vor allem in Europa, ein tiefgreifender politischer und militärisch-strategischer Wandel ein. Bundesrat und Parlament unterzogen damals die Sicherheitspolitik einer grundlegenden Überprüfung. Die Aufgaben der sicherheitspolitischen Instrumente wurden neu umschrieben (Sicherheitsbericht 90:1990111847) Für den Zivilschutz wurde die Neuausrichtung im Zivilschutz-Leitbild (BBI 1992 11 922) und in der bundesrätlichen Botschaft zur Revision der Zivilschutz-Gesetzgebung (BBI 1993 111825) konkretisiert. Diese neuen Grundlagen wurden von den Eidgenössischen Räten in den Jahren 1992 - 1994 gutgeheissen.</p><p></p><p></p><p>Heutige Ausrichtung des Zivilschutzes</p><p>Gemäss den neuen Grundlagen bezweckt der Zivilschutz den Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter vor den Auswirkungen von Katastrophen und Notlagen sowie von bewaffneten Konflikten und trägt zur Bewältigung solcher Ereignisse bei.</p><p></p><p>Als eines der Mittel zur Katastrophen- und Nothilfe steht er den Behörden von Gemeinden und Kantonen zur Verfügung. Diese Hilfe leistet er im engen Verbund mit Partnern, allen voran den Feuerwehren. Damit wird der gesteigerten Risikoanfälligkeit der Gesellschaft im Zusammenhang mit natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Sturmereignissen, technischen Störfällen) Rechnung getragen. Die Rechtsgrundlagen lassen auch Einsätze im grenznahen Ausland zu.</p><p></p><p>Im Falle bewaffneter Konflikte wird der Zivilschutz in Form des Aktivdienstes (wie die Armee) als Mittel des Bundes eingesetzt. Die Beibehaltung dieser Einsatzmöglichkeit ist notwendig und sinnvoll. Notwendig, weil trotz aller Abrüstungsbestrebungen noch gewaltige Waffenpotentiale vorhanden sind. Sinnvoll, weil der wirkungsvollste Schutz gegen Massenvernichtungswaffen für über 90 Prozent der Wohnbevölkerung vorhanden ist: Plätze in modernen Schutzräumen.</p><p></p><p>Diese Schutzräume, die in Friedenszeiten weitgehend als Keller verwendet werden, können auch bei nichtkriegerischen Ereignissen einen grossen Nutzen bieten, so z. B. bei einem schweren Kernkraftwerk-Störfall oder nach einem Erdbeben.</p><p></p><p></p><p>Ausbildung und Akzeptanz</p><p>Die Ausbildung, vor allem die Kaderschulung, wurde in den letzten Jahren auf die rasche und polyvalente Katastrophen- und Nothilfe ausgerichtet. Dieser Schulung dienen auch die Einsätze zugunsten der Gemeinschaft, die zeitlich ca. einen Achtel der gesamten jährlichen Ausbildungstätigkeit ausmachen.</p><p></p><p>In allen Einsätzen bei Katastrophen (z. B. Oberwallis, Tessin, Aargau) haben sich die Zivilschutzorganisationen bewährt.</p><p></p><p>Gemäss der neusten, repräsentativen Meinungsumfrage wird der Zivilschutz heutiger Prägung von der Mehrheit der Bevölkerung klar bejaht (rund 80prozentige Akzeptanz).</p><p></p><p>Auch das grosse anhaltende Interesse von Parlamentariern und Experten aus dem Ausland belegt, dass das neue schweizerische Zivilschutzsystem keineswegs überlebt ist. Schliesslich handelt es sich beim Zivilschutz um eine völkerrechtlich verankerte Aufgabe (vgl. Zusatzprotokoll 1 vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte: SR 0.518.521 und SR 0.518.51) </p><p></p><p></p><p>Finanzen</p><p>Die von der Motionärin genannten rund zehn Milliarden Franken für Schutzbauten treffen nicht zu. Die nominellen Ausgaben liegen rund bei der Hälfte. Bis zum Jahre 2000 sind zusätzliche Investitionen in der Grössenordnung von 500 Millionen Franken erforderlich, wovon je 100 Millionen Franken zulasten des Bundes einerseits und der Kantone und Gemeinden anderseits.</p><p></p><p>Der veränderten Bedrohungslage haben Bund und Kantone mit Reformen wie Straffungen der Organisation und der Grundlagen sowie der Weiterentwicklung des Zivilschutzes zu einem umfassenden Schutz- und Hilfesystem im Verbund mit seinen Partnern (Armee, Feuerwehren, Katastrophenhilfekorps usw.) Rechnung getragen. Seit Beginn der neunziger Jahre konnten somit die ZiviIschutzausgaben der öffentlichen Hand real etwa um die Hälfte reduziert werden. Dazu kommen Synergiewirkungen, die sich aus der geplanten Überführung des Bundesamtes für Zivilschutz in ein erweitertes Eidgenössisches Militärdepartement ergeben werden.</p><p></p><p>Gemessen an den Gesamtaufwendungen von Bund, Kantonen und Gemeinden machen die Zivilschutzausgaben heute weniger als drei Promille aus - gegenüber rund zwei Prozent in den siebziger Jahren. Die Tendenz ist weiterhin sinkend.</p><p></p><p></p><p>Zusammenfassung</p><p>Der moderne schweizerische Zivilschutz entspricht in keiner Weise dem in der Motionsbegründung dargestellten Bild.</p><p></p><p>Im Gegenteil: Die vom Parlament, vom Bundesrat und von der Verwaltung seit 1989 eingeleiteten Reformen</p><p></p><p>- gehen von der vorhandenen baulichen und materiellen Infrastruktur aus,</p><p></p><p>- sehen keine finanziell aufwendigen Ausbaumassnahmen mehr vor, sondern legen das Schwergewicht auf eine vermehrte Werterhaltung und die Schliessung von Lücken,</p><p></p><p>- verlangen eine möglichst vielseitige Nutzung der vorhandenen Mittel des Zivilschutzes,</p><p></p><p>- steuern die Ausbildung in Richtung der Katastrophen- und Nothilfe,</p><p></p><p>weisen den Weg in die Zukunft mit noch intensiverer Nutzung von Synergien, vor allem im engen Zusammenwirken mit der Armee und den Feuerwehren, betonen die internationale Zusammenarbeit.</p><p></p><p>Aus diesen Gründen wäre es gegenüber der Bevölkerung verantwortungslos, auf den Zivilschutz zu verzichten. Die Übertragung seiner Aufgaben auf die Feuerwehren und auf das ausschliesslich im Ausland tätige Katastrophenhilfekorps wäre mit einer nicht verantwortbaren Einbusse an Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter verbunden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Zivilschutz (und der Bau von Zivilschutzanlagen) beruht, so zu ändern, dass der Zivilschutz aufgelöst werden kann. Die zivilen Aufgaben des Zivilschutzes sind den zu verstärkenden örtlichen Feuerwehren und soweit nötig dem Katastrophenhilfekorps zu übertragen.</p>
    • Auflösung des Zivilschutzes

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