Anschluss der Ostschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz
- ShortId
-
96.3652
- Id
-
19963652
- Updated
-
25.06.2025 02:12
- Language
-
de
- Title
-
Anschluss der Ostschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz
- AdditionalIndexing
-
Hochgeschwindigkeitsverkehr;Deutschland;Verkehrsnetz;St. Gallen (Kanton);Schienenverkehr;Schaffhausen (Kanton);Zürich (Kanton);Österreich
- 1
-
- L03K180302, Schienenverkehr
- L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
- L04K18010218, Verkehrsnetz
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- L05K0301010113, Schaffhausen (Kanton)
- L05K0301010116, St. Gallen (Kanton)
- L04K03010114, Österreich
- L04K03010105, Deutschland
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Ständerat hat in einem wegweisenden und unbestrittenen Entscheid die Anbindung der Ostschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bundesbahn beschlossen und damit diesen Landesteil der Westschweiz und ihrem Anschluss an das TGV-Netz gleichgestellt.</p><p>Bei dieser Grundsatzerklärung darf es nun aber nicht bleiben! Den Worten müssen Taten folgen, und es gilt, in enger grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit den deutschen und österreichischen Partnern nunmehr die konkreten Projekte und Realisierungsschritte zu erarbeiten, die es erlauben, die bisher weitgehend vernachlässigten Achsen für den Personenverkehr zu entwickeln und gegenüber dem Strassen- und Flugverkehr konkurrenzfähig zu machen.</p><p>Abzuklären ist dabei auch, inwieweit in die Analogie der Westschweiz und ihrem TGV-Anschluss oder zu Investitionen in Italien (Tunnel Monte Olimpino) auch im vorliegenden Fall exterritoriale Leistungen der Schweiz möglich sind und zur rascheren Aufwertung und Leistungssteigerung der für die Ostschweiz so wichtigen Verbindungen beitragen können.</p>
- <p>Am 26. Juni 1996 hat der Bundesrat die Botschaft über die Sicherung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat verabschiedet (96.061). Die darin enthaltene bilaterale Vereinbarung mit Deutschland wurde am 6. September 1996 vom Vorsteher des EVED und dem deutschen Verkehrsminister unterzeichnet. Sie kann ratifiziert werden, sobald die eidgenössischen Räte dem zugehörigen Bundesbeschluss zugestimmt haben.</p><p>Durch die bilaterale Vereinbarung mit Deutschland werden im Sinne einer Langfristplanung die weiteren Ausbauschritte auf den nördlichen Zulaufstrecken zur Neat definiert. Für die Ostschweiz werden insbesondere Fahrzeitverkürzungen im Personenverkehr nach München und Stuttgart um je 1 Stunde mittels Einsatz von Neigezügen und punktuellen Streckenausbauten angestrebt. Die bilaterale Vereinbarung ist auch eine wichtige Voraussetzung, dass die betreffenden Strecken im aufdatierten Bundesverkehrswegeplan von 1998 weiterhin unter den länderübergreifenden Projekten figurieren. Für diese länderübergreifenden Projekte hat der Bundesverkehrswegeplan 1992 bereits 8 Milliarden DM im vordringlichen und 3,155 Milliarden DM im weiteren Bedarf vorgesehen.</p><p>Die Umsetzung der in der Vereinbarung vorgesehenen Massnahmen ist bereits eingeleitet. Die Inbetriebnahme von elektrischen Neigezügen auf der Strecke Zürich-Stuttgart mit drei Kurspaaren und Fahrzeiten von knapp 2 Stunden und 45 Minuten gegenüber heute 3 Stunden und 15 Minuten ist noch in diesem Jahr vorgesehen. 1998 oder 1999 wird in einem zweiten Schritt das Angebot zu einem Zweistundentakt ergänzt, womit die heutigen EC-Züge vollständig durch Neigezüge ersetzt werden.</p><p>Auf der Strecke Zürich-München sollen ab 1999 moderne, dieselbetriebene Neigezüge zum Einsatz kommen und eine erste Fahrzeitreduktion bewirken. Die punktuellen Ausbauten, welche zur Erreichung des gesetzten Fahrzeitenziels notwendig sind, werden gemeinsam mit Deutschland festzulegen sein.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der Vereinbarung eine wesentliche Aufwertung der Verbindungen zwischen der Ostschweiz und den süddeutschen Zentren erreicht wird. Ein Bedarf nach weiteren Massnahmen, die über die in der Vereinbarung festgehaltenen Ausbauschritte hinausgehen, besteht zurzeit nicht. Der in der Vereinbarung vorgesehene, mindestens einmal jährlich tagende deutsch-schweizerische Lenkungsausschuss, an dem bei Bedarf die österreichischen Behörden teilnehmen, hat die Aufgabe, die Massnahmen zu konkretisieren und zu koordinieren. Die zentralen Anliegen der vorliegenden Motion sind somit erfüllt.</p><p>Sollten sich die Kapazitätsanforderungen wider Erwarten grundlegend ändern, so besteht mit der Zusatzerklärung der beiden Verkehrsminister die Möglichkeit zu einer Anpassung der Massnahmen und Ausbauschritte. Im Sinne dieses Eventualfalls ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, umgehend die erforderlichen Schritte zur Entwicklung der internationalen Bahnverbindungen Zürich-St. Gallen-München und Zürich-Schaffhausen-Stuttgart einzuleiten. Zu diesem Zweck sollen mit den zuständigen deutschen und österreichischen Behörden und Bahnorganen Beratungen aufgenommen werden mit dem Ziel, raschestmöglich konkrete Projekte zur Aufwertung und Leistungssteigerung dieser Strecken zu erarbeiten und zu verwirklichen.</p>
- Anschluss der Ostschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Ständerat hat in einem wegweisenden und unbestrittenen Entscheid die Anbindung der Ostschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bundesbahn beschlossen und damit diesen Landesteil der Westschweiz und ihrem Anschluss an das TGV-Netz gleichgestellt.</p><p>Bei dieser Grundsatzerklärung darf es nun aber nicht bleiben! Den Worten müssen Taten folgen, und es gilt, in enger grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit den deutschen und österreichischen Partnern nunmehr die konkreten Projekte und Realisierungsschritte zu erarbeiten, die es erlauben, die bisher weitgehend vernachlässigten Achsen für den Personenverkehr zu entwickeln und gegenüber dem Strassen- und Flugverkehr konkurrenzfähig zu machen.</p><p>Abzuklären ist dabei auch, inwieweit in die Analogie der Westschweiz und ihrem TGV-Anschluss oder zu Investitionen in Italien (Tunnel Monte Olimpino) auch im vorliegenden Fall exterritoriale Leistungen der Schweiz möglich sind und zur rascheren Aufwertung und Leistungssteigerung der für die Ostschweiz so wichtigen Verbindungen beitragen können.</p>
- <p>Am 26. Juni 1996 hat der Bundesrat die Botschaft über die Sicherung der Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur Neat verabschiedet (96.061). Die darin enthaltene bilaterale Vereinbarung mit Deutschland wurde am 6. September 1996 vom Vorsteher des EVED und dem deutschen Verkehrsminister unterzeichnet. Sie kann ratifiziert werden, sobald die eidgenössischen Räte dem zugehörigen Bundesbeschluss zugestimmt haben.</p><p>Durch die bilaterale Vereinbarung mit Deutschland werden im Sinne einer Langfristplanung die weiteren Ausbauschritte auf den nördlichen Zulaufstrecken zur Neat definiert. Für die Ostschweiz werden insbesondere Fahrzeitverkürzungen im Personenverkehr nach München und Stuttgart um je 1 Stunde mittels Einsatz von Neigezügen und punktuellen Streckenausbauten angestrebt. Die bilaterale Vereinbarung ist auch eine wichtige Voraussetzung, dass die betreffenden Strecken im aufdatierten Bundesverkehrswegeplan von 1998 weiterhin unter den länderübergreifenden Projekten figurieren. Für diese länderübergreifenden Projekte hat der Bundesverkehrswegeplan 1992 bereits 8 Milliarden DM im vordringlichen und 3,155 Milliarden DM im weiteren Bedarf vorgesehen.</p><p>Die Umsetzung der in der Vereinbarung vorgesehenen Massnahmen ist bereits eingeleitet. Die Inbetriebnahme von elektrischen Neigezügen auf der Strecke Zürich-Stuttgart mit drei Kurspaaren und Fahrzeiten von knapp 2 Stunden und 45 Minuten gegenüber heute 3 Stunden und 15 Minuten ist noch in diesem Jahr vorgesehen. 1998 oder 1999 wird in einem zweiten Schritt das Angebot zu einem Zweistundentakt ergänzt, womit die heutigen EC-Züge vollständig durch Neigezüge ersetzt werden.</p><p>Auf der Strecke Zürich-München sollen ab 1999 moderne, dieselbetriebene Neigezüge zum Einsatz kommen und eine erste Fahrzeitreduktion bewirken. Die punktuellen Ausbauten, welche zur Erreichung des gesetzten Fahrzeitenziels notwendig sind, werden gemeinsam mit Deutschland festzulegen sein.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der Vereinbarung eine wesentliche Aufwertung der Verbindungen zwischen der Ostschweiz und den süddeutschen Zentren erreicht wird. Ein Bedarf nach weiteren Massnahmen, die über die in der Vereinbarung festgehaltenen Ausbauschritte hinausgehen, besteht zurzeit nicht. Der in der Vereinbarung vorgesehene, mindestens einmal jährlich tagende deutsch-schweizerische Lenkungsausschuss, an dem bei Bedarf die österreichischen Behörden teilnehmen, hat die Aufgabe, die Massnahmen zu konkretisieren und zu koordinieren. Die zentralen Anliegen der vorliegenden Motion sind somit erfüllt.</p><p>Sollten sich die Kapazitätsanforderungen wider Erwarten grundlegend ändern, so besteht mit der Zusatzerklärung der beiden Verkehrsminister die Möglichkeit zu einer Anpassung der Massnahmen und Ausbauschritte. Im Sinne dieses Eventualfalls ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, umgehend die erforderlichen Schritte zur Entwicklung der internationalen Bahnverbindungen Zürich-St. Gallen-München und Zürich-Schaffhausen-Stuttgart einzuleiten. Zu diesem Zweck sollen mit den zuständigen deutschen und österreichischen Behörden und Bahnorganen Beratungen aufgenommen werden mit dem Ziel, raschestmöglich konkrete Projekte zur Aufwertung und Leistungssteigerung dieser Strecken zu erarbeiten und zu verwirklichen.</p>
- Anschluss der Ostschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz
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