Sexueller Missbrauch von Kindern im Ausland. Schaffung einer offiziellen Stelle

ShortId
96.3660
Id
19963660
Updated
25.06.2025 02:15
Language
de
Title
Sexueller Missbrauch von Kindern im Ausland. Schaffung einer offiziellen Stelle
AdditionalIndexing
internationaler Tourismus;Leistungsauftrag;Strafgesetzbuch;Jugendschutz;Exterritorialität;Kind;Sonderbeauftragte/r;sexuelle Gewalt;Überstaatlichkeit;Prostitution;Staatsorgane
1
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01010211, Prostitution
  • L04K05010207, Strafgesetzbuch
  • L05K0506020302, Exterritorialität
  • L04K05060209, Überstaatlichkeit
  • L05K0101010309, internationaler Tourismus
  • L04K08070101, Staatsorgane
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K08060112, Sonderbeauftragte/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Diese Motion stützt sich auf den Antrag der waadtländer Regierung vom 04.12.1996 an den Bundesrat.</p><p>Bevölkerung und Behörden sind bestürzt über die neusten Straftaten von Schweizer Pädophilen, welche die Not von Kindern hier, aber auch auf anderen Kontinenten ausnützen.</p><p>Am Weltkongress gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern, der im August 1996 in Stockholm stattfand, wurden Vorschläge zur Bekämpfung dieses Übels gemacht. Wollen die Teilnehmerstaaten zeigen, dass es ihnen mit den dort eingegangenen Verpflichtungen auch nur ein bisschen ernst ist, so müssen sie diese Vorschläge in die Tat umsetzen.</p><p>Es muss alles darangesetzt werden, dass strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern möglichst streng geahndet werden, dass zunächst Tatsachen und Beweise gesammelt und Dossiers erstellt werden, damit die Unholde der Wachsamkeit der Behörden nicht entgehen.</p>
  • <p>Das am 15. März 1995 in Kraft gesetzte neue Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes sieht vor, dass die vom Bund zur Bekämpfung des organisierten und international tätigen Verbrechens geführten Zentralstellen mit den Strafverfolgungs- und Polizeibehörden der Kantone und des Auslandes zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit funktioniert auch in dem von der Motionärin angesprochenen Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Ausland. Die Zentralstelle Menschenhandel im Bundesamt für Polizeiwesen konnte bereits Ermittlungen gegen Schweizer veranlassen, welche als "Sextouristen" mit pädophilen Zielen die von der Motionärin angesprochenen Länder besucht und dort delinquiert haben. Ein wichtiger und reger kriminalpolizeilicher Nachrichtenaustausch findet auch via Interpol statt. Als sehr nützlich erweisen sich die beim Generalsekretariat Interpol in Lyon und in anderen Ländern stationierten schweizerischen und ausländischen Verbindungsbeamten. Zudem bestehen international wertvolle und effiziente persönliche Kontakte zwischen den für die Aufklärung solcher Delikte zuständigen Polizeibeamten. Die internationale Zusammenarbeit wird durch die Mitarbeit der Zentralstelle Menschenhandel in Arbeitsgruppen mit Spezialisten verbessert. Diese Zentralstelle nimmt auch jegliche Art von Meldungen über Schweizer, die als Sextouristen strafbare Handlungen mit Minderjährigen begehen, entgegen und leitet sie an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz oder im Ausland weiter. Ein pädophiler Schweizer wurde kürzlich in Sri Lanka aufgrund der Arbeit der Zentralstelle verhaftet. Eine Zusammenarbeit besteht ferner mit privaten Arbeitsund Interessengemeinschaften, z.B. dem Comité International pour la Dignité de l'enfant (C.I.D.E) mit Sitz in Lausanne oder der Arbeitsgemeinschaft gegen Kinderprostitution (arge kipro) mit Sitz in Bern. Nicht selten lassen auch diese Organisationen der Zentralstelle Menschenhandel wichtige Informationen zukommen, die dann an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.</p><p></p><p>Die Aktivitäten der Zentralstelle Menschenhandel dürften mit dem geplanten Ausbau der Zentralstellendienste noch intensiviert werden. Geplant ist für 1997 in den Zentralstellendiensten das kriminalpolizeiliche Monitoring des Internet. Verstärkt wird auch die Zusammenarbeit mit den vom Sextourismus besonders betroffenen Staaten wie Sri Lanka, Thailand und den Philippinen.</p><p></p><p>Den Anliegen der Motionärin kann nach Auffassung des Bundesrates mit dem bestehenden Instrumentarium der Zentralstellen, welches in der Zukunft noch effizienter sein wird, bereits heute in einem gewissen Rahmen Rechnung getragen werden. Es erscheint dem Bundesrat sehr wichtig, sich auf den Ausbau bestehender, entwicklungsfähiger und flexibler Instrumente wie das der Zentralstellendienste zu konzentrieren. Der Bundesrat anerkennt jedoch die Wichtigkeit der Anliegen der Motionärin und wird eingehend prüfen, inwieweit ihnen im Rahmen des Weiterausbaus der Zentralstellendienste und der Zentralstelle Menschenhandel in besonderer Weise Rechnung getragen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, sich an der Schaffung einer staatlichen oder in staatlichem Auftrag handelnden Stelle in jenen Ländern zu beteiligen, die üblicherweise von Sextouristen, namentlich von Pädophilen, aus der Schweiz oder anderen europäischen Ländern besucht werden. Aufgabe dieser Institution wird es sein, Tatbestände festzustellen, Beweise zu sammeln und die erstellten Dossiers den eidgenössischen und kantonalen Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln.</p><p>Die Schaffung dieser Stelle könnte zusammen mit anderen europäischen Staaten erfolgen. Die Institution muss glaubwürdig sein und wenn möglich unter diplomatischem Schutz stehen.</p>
  • Sexueller Missbrauch von Kindern im Ausland. Schaffung einer offiziellen Stelle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Diese Motion stützt sich auf den Antrag der waadtländer Regierung vom 04.12.1996 an den Bundesrat.</p><p>Bevölkerung und Behörden sind bestürzt über die neusten Straftaten von Schweizer Pädophilen, welche die Not von Kindern hier, aber auch auf anderen Kontinenten ausnützen.</p><p>Am Weltkongress gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern, der im August 1996 in Stockholm stattfand, wurden Vorschläge zur Bekämpfung dieses Übels gemacht. Wollen die Teilnehmerstaaten zeigen, dass es ihnen mit den dort eingegangenen Verpflichtungen auch nur ein bisschen ernst ist, so müssen sie diese Vorschläge in die Tat umsetzen.</p><p>Es muss alles darangesetzt werden, dass strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern möglichst streng geahndet werden, dass zunächst Tatsachen und Beweise gesammelt und Dossiers erstellt werden, damit die Unholde der Wachsamkeit der Behörden nicht entgehen.</p>
    • <p>Das am 15. März 1995 in Kraft gesetzte neue Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes sieht vor, dass die vom Bund zur Bekämpfung des organisierten und international tätigen Verbrechens geführten Zentralstellen mit den Strafverfolgungs- und Polizeibehörden der Kantone und des Auslandes zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit funktioniert auch in dem von der Motionärin angesprochenen Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Ausland. Die Zentralstelle Menschenhandel im Bundesamt für Polizeiwesen konnte bereits Ermittlungen gegen Schweizer veranlassen, welche als "Sextouristen" mit pädophilen Zielen die von der Motionärin angesprochenen Länder besucht und dort delinquiert haben. Ein wichtiger und reger kriminalpolizeilicher Nachrichtenaustausch findet auch via Interpol statt. Als sehr nützlich erweisen sich die beim Generalsekretariat Interpol in Lyon und in anderen Ländern stationierten schweizerischen und ausländischen Verbindungsbeamten. Zudem bestehen international wertvolle und effiziente persönliche Kontakte zwischen den für die Aufklärung solcher Delikte zuständigen Polizeibeamten. Die internationale Zusammenarbeit wird durch die Mitarbeit der Zentralstelle Menschenhandel in Arbeitsgruppen mit Spezialisten verbessert. Diese Zentralstelle nimmt auch jegliche Art von Meldungen über Schweizer, die als Sextouristen strafbare Handlungen mit Minderjährigen begehen, entgegen und leitet sie an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz oder im Ausland weiter. Ein pädophiler Schweizer wurde kürzlich in Sri Lanka aufgrund der Arbeit der Zentralstelle verhaftet. Eine Zusammenarbeit besteht ferner mit privaten Arbeitsund Interessengemeinschaften, z.B. dem Comité International pour la Dignité de l'enfant (C.I.D.E) mit Sitz in Lausanne oder der Arbeitsgemeinschaft gegen Kinderprostitution (arge kipro) mit Sitz in Bern. Nicht selten lassen auch diese Organisationen der Zentralstelle Menschenhandel wichtige Informationen zukommen, die dann an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.</p><p></p><p>Die Aktivitäten der Zentralstelle Menschenhandel dürften mit dem geplanten Ausbau der Zentralstellendienste noch intensiviert werden. Geplant ist für 1997 in den Zentralstellendiensten das kriminalpolizeiliche Monitoring des Internet. Verstärkt wird auch die Zusammenarbeit mit den vom Sextourismus besonders betroffenen Staaten wie Sri Lanka, Thailand und den Philippinen.</p><p></p><p>Den Anliegen der Motionärin kann nach Auffassung des Bundesrates mit dem bestehenden Instrumentarium der Zentralstellen, welches in der Zukunft noch effizienter sein wird, bereits heute in einem gewissen Rahmen Rechnung getragen werden. Es erscheint dem Bundesrat sehr wichtig, sich auf den Ausbau bestehender, entwicklungsfähiger und flexibler Instrumente wie das der Zentralstellendienste zu konzentrieren. Der Bundesrat anerkennt jedoch die Wichtigkeit der Anliegen der Motionärin und wird eingehend prüfen, inwieweit ihnen im Rahmen des Weiterausbaus der Zentralstellendienste und der Zentralstelle Menschenhandel in besonderer Weise Rechnung getragen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, sich an der Schaffung einer staatlichen oder in staatlichem Auftrag handelnden Stelle in jenen Ländern zu beteiligen, die üblicherweise von Sextouristen, namentlich von Pädophilen, aus der Schweiz oder anderen europäischen Ländern besucht werden. Aufgabe dieser Institution wird es sein, Tatbestände festzustellen, Beweise zu sammeln und die erstellten Dossiers den eidgenössischen und kantonalen Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln.</p><p>Die Schaffung dieser Stelle könnte zusammen mit anderen europäischen Staaten erfolgen. Die Institution muss glaubwürdig sein und wenn möglich unter diplomatischem Schutz stehen.</p>
    • Sexueller Missbrauch von Kindern im Ausland. Schaffung einer offiziellen Stelle

Back to List