Finanzierung des technischen Defizites der Pensionskasse des Bundes (PKB)

ShortId
96.3674
Id
19963674
Updated
10.04.2024 09:04
Language
de
Title
Finanzierung des technischen Defizites der Pensionskasse des Bundes (PKB)
AdditionalIndexing
Deckungskapital;Freizügigkeit;Pensionskasse des Bundes;passive Bilanz;Versicherungsprämie
1
  • L04K08040511, Pensionskasse des Bundes
  • L04K11010303, passive Bilanz
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L06K010401010202, Freizügigkeit
  • L04K11100101, Deckungskapital
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1994 genehmigten die Eidgenössischen Räte die Verordnung über die Pensionskasse des Bundes (PLB-Statuten, SR 172.222.1)und die Statuten der Pensions- und Hilfskasse der Schweizerischen Bundesbahnen (SR 172.222.2). Die Genehmigung erfolgte unter drei Vorbehalten. In einem davon wird der Bundesrat verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 1997 revidierte Statuten vorzulegen, die erlauben, das technische Defizit der Pensionskasse des Bundes und der Pensionskasse der SBB (PHK), resultierend vor allem aus der zusätzlichen Leistung aus der Freizügigkeit, zu reduzieren. Allenfalls haben auch die Versicherten entsprechende Leistungen beizutragen.</p><p></p><p>Im Januar 1995 beauftragte das EFD eine Expertengruppe, ein Gutachten über das Vorsorgekonzept und die Entwicklungsperspektiven der Pensionskasse des Bundes (PKB) zu erstellen. Dieses Gutachten liegt seit Oktober 1995 vor. Es umfasst auch ein Kapitel über das Finanzierungsverfahren der PKB. Darin legen die Autoren dar, dass der Deckungsgrad durch die Anpassung der Berechnungsmethode an die neue Freizügigkeitsregelung auf den 1. Januar 1995 auf 63,1 Prozent gesunken war und damit unter dem statuarischen Ziel von zwei Dritteln lag (Art. 58 PKB-Statuten). Mit Hilfe von Hochrechnungen wurde geprüft, ob der Deckungsgrad zunehmende oder abnehmende Tendenz hat, wenn die heutige Regelung der Finanzierung unverändert bleibt. Die Berechnungen ergaben, dass der Deckungsgrad sich in allen Varianten positiv entwickelt und eine relativ grosse Unabhängigkeit gegenüber Veränderungen in den Berechnungshypothesen zeigt. Das statuarische Deckungsziel von zwei Dritteln wird in sechs von sieben berechneten Varianten bereits nach 10 Jahren erreicht, in einer Variante erst später, aber doch vor Ablauf von 15 Jahre. Ein Konzept zur Beseitigung des aus der Einführung der neuen Freizügigkeitsregelung zusätzlich entstandenen Fehlbetrages ist damit nicht erforderlich.</p><p></p><p>Gegenwärtig sind im übrigen verwaltungsinterne Arbeiten zur künftigen Ausgestaltung der PKB und der beruflichen Vorsorge des Bundes im Gang. Dabei werden namentlich folgenden Fragen geprüft: Leistungsniveau, Leistungssystem, Kapitalanlagen und Verzinsung, Finanzierungsverfahren, Solidaritäten und Beitragsgestaltung sowie Information und Kommunikation. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit über dieses Geschäft befinden und das Resultat in geeigneter Form den Eidgenössischen Räten unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
  • <p>In den Ratsverhandlungen über die Genehmigung der PKB-Statuten versprach der Bundesrat 1994, der im Zusammenhang mit der Einführung der Freizügigkeit entstehende versicherungstechnische Fehlbetrag von etwa 4,2 Milliarden Franken lasse sich innerhalb weniger Jahre ausgleichen.</p><p>Als mögliche Lösung schlug er unter anderem vor, die Beiträge der Versicherten zu erhöhen und auf diese Weise die zusätzlichen Vorteile aus der Einführung der Freizügigkeit zu kompensieren.</p><p>Da bis jetzt keinerlei Massnahmen ergriffen wurden, fordern wir den Bundesrat auf, den beiden Räten unverzüglich ein Konzept vorzulegen, mit dem der versicherungstechnische Fehlbetrag ausgeglichen werden kann.</p>
  • Finanzierung des technischen Defizites der Pensionskasse des Bundes (PKB)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Bundesbeschluss vom 15. Dezember 1994 genehmigten die Eidgenössischen Räte die Verordnung über die Pensionskasse des Bundes (PLB-Statuten, SR 172.222.1)und die Statuten der Pensions- und Hilfskasse der Schweizerischen Bundesbahnen (SR 172.222.2). Die Genehmigung erfolgte unter drei Vorbehalten. In einem davon wird der Bundesrat verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 1997 revidierte Statuten vorzulegen, die erlauben, das technische Defizit der Pensionskasse des Bundes und der Pensionskasse der SBB (PHK), resultierend vor allem aus der zusätzlichen Leistung aus der Freizügigkeit, zu reduzieren. Allenfalls haben auch die Versicherten entsprechende Leistungen beizutragen.</p><p></p><p>Im Januar 1995 beauftragte das EFD eine Expertengruppe, ein Gutachten über das Vorsorgekonzept und die Entwicklungsperspektiven der Pensionskasse des Bundes (PKB) zu erstellen. Dieses Gutachten liegt seit Oktober 1995 vor. Es umfasst auch ein Kapitel über das Finanzierungsverfahren der PKB. Darin legen die Autoren dar, dass der Deckungsgrad durch die Anpassung der Berechnungsmethode an die neue Freizügigkeitsregelung auf den 1. Januar 1995 auf 63,1 Prozent gesunken war und damit unter dem statuarischen Ziel von zwei Dritteln lag (Art. 58 PKB-Statuten). Mit Hilfe von Hochrechnungen wurde geprüft, ob der Deckungsgrad zunehmende oder abnehmende Tendenz hat, wenn die heutige Regelung der Finanzierung unverändert bleibt. Die Berechnungen ergaben, dass der Deckungsgrad sich in allen Varianten positiv entwickelt und eine relativ grosse Unabhängigkeit gegenüber Veränderungen in den Berechnungshypothesen zeigt. Das statuarische Deckungsziel von zwei Dritteln wird in sechs von sieben berechneten Varianten bereits nach 10 Jahren erreicht, in einer Variante erst später, aber doch vor Ablauf von 15 Jahre. Ein Konzept zur Beseitigung des aus der Einführung der neuen Freizügigkeitsregelung zusätzlich entstandenen Fehlbetrages ist damit nicht erforderlich.</p><p></p><p>Gegenwärtig sind im übrigen verwaltungsinterne Arbeiten zur künftigen Ausgestaltung der PKB und der beruflichen Vorsorge des Bundes im Gang. Dabei werden namentlich folgenden Fragen geprüft: Leistungsniveau, Leistungssystem, Kapitalanlagen und Verzinsung, Finanzierungsverfahren, Solidaritäten und Beitragsgestaltung sowie Information und Kommunikation. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit über dieses Geschäft befinden und das Resultat in geeigneter Form den Eidgenössischen Räten unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
    • <p>In den Ratsverhandlungen über die Genehmigung der PKB-Statuten versprach der Bundesrat 1994, der im Zusammenhang mit der Einführung der Freizügigkeit entstehende versicherungstechnische Fehlbetrag von etwa 4,2 Milliarden Franken lasse sich innerhalb weniger Jahre ausgleichen.</p><p>Als mögliche Lösung schlug er unter anderem vor, die Beiträge der Versicherten zu erhöhen und auf diese Weise die zusätzlichen Vorteile aus der Einführung der Freizügigkeit zu kompensieren.</p><p>Da bis jetzt keinerlei Massnahmen ergriffen wurden, fordern wir den Bundesrat auf, den beiden Räten unverzüglich ein Konzept vorzulegen, mit dem der versicherungstechnische Fehlbetrag ausgeglichen werden kann.</p>
    • Finanzierung des technischen Defizites der Pensionskasse des Bundes (PKB)

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