Nichtakademische Berufe der Berufsgruppe "Heilbehandlung"

ShortId
96.3684
Id
19963684
Updated
14.11.2025 07:08
Language
de
Title
Nichtakademische Berufe der Berufsgruppe "Heilbehandlung"
AdditionalIndexing
arztähnlicher Beruf;Rotes Kreuz;berufliche Bildung
1
  • L04K01050401, arztähnlicher Beruf
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L03K150114, Rotes Kreuz
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Absolventen eidgenössisch geregelter und vom SRK geregelter Berufslehren arbeiten in der Praxis eng zusammen. Oft scheitert aber die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt oder die Zulassung zu weiterführenden Ausbildungen an formalen Hindernissen bei der Anerkennung von Diplomen und Fähigkeitsausweisen.</p><p>Hier besteht Klärungsbedarf. Durch eine Harmonisierung der Ausbildung und eine transparente Regelung der Zuständigkeiten können Synergien genutzt werden, die Effizienz gesteigert und die dringend nötige Vernetzung erreicht werden. Dies dürfte nicht zuletzt auch zu einem rationelleren Einsatz der Mittel führen.</p><p>Die heute praktizierte Trennung der Zuständigkeiten hat rein historische Gründe. Sie ist nicht mehr zeitgemäss und soll deshalb auch nicht künstlich aufrechterhalten werden.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob die Ausbildung nichtakademischer Berufe der Berufsgruppe "Heilbehandlung" vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) übergeführt und einer Bundesregelung unterstellt werden kann.</p>
  • Nichtakademische Berufe der Berufsgruppe "Heilbehandlung"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Absolventen eidgenössisch geregelter und vom SRK geregelter Berufslehren arbeiten in der Praxis eng zusammen. Oft scheitert aber die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt oder die Zulassung zu weiterführenden Ausbildungen an formalen Hindernissen bei der Anerkennung von Diplomen und Fähigkeitsausweisen.</p><p>Hier besteht Klärungsbedarf. Durch eine Harmonisierung der Ausbildung und eine transparente Regelung der Zuständigkeiten können Synergien genutzt werden, die Effizienz gesteigert und die dringend nötige Vernetzung erreicht werden. Dies dürfte nicht zuletzt auch zu einem rationelleren Einsatz der Mittel führen.</p><p>Die heute praktizierte Trennung der Zuständigkeiten hat rein historische Gründe. Sie ist nicht mehr zeitgemäss und soll deshalb auch nicht künstlich aufrechterhalten werden.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob die Ausbildung nichtakademischer Berufe der Berufsgruppe "Heilbehandlung" vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) übergeführt und einer Bundesregelung unterstellt werden kann.</p>
    • Nichtakademische Berufe der Berufsgruppe "Heilbehandlung"

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