Ökologische Steuerreform
- ShortId
-
97.300
- Id
-
19970300
- Updated
-
10.04.2024 18:50
- Language
-
de
- Title
-
Ökologische Steuerreform
- AdditionalIndexing
-
Arbeit;Steuerpolitik;Energieabgabe;Lenkungsabgabe
- 1
-
- L04K06010403, Lenkungsabgabe
- L04K17010105, Energieabgabe
- L03K110703, Steuerpolitik
- L04K07020501, Arbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung fordert der Kanton Luzern die eidgenössischen Räte auf, zügig eine ökologische Steuerreform nach folgenden Grundsätzen vorzunehmen:</p><p>1. In allen wichtigen Bereichen (Energieverbrauch, Luftverschmutzung, Lärmproduktion, Gewässerbelastung, Abfallverursachung usw.) sollen finanzielle Anreize für umweltgerechtes Verhalten geschaffen werden. Es sollen lediglich ökologische und nicht fiskalische Ziele angestrebt werden.</p><p>2. Als zentrales Instrument soll eine Energiesteuer stufenweise eingeführt werden. Die Energiesteuer muss Schritt für Schritt eine eidgenössische Steuer oder/und andere steuerähnliche Belastungen ersetzen.</p><p>3. Die Höhe des Abgabesatzes muss frühzeitig bekannt sein.</p><p>4. Die sozial- und regionalpolitischen Folgen einer ökologischen Steuerreform sollen durch entsprechende Massnahmen kompensiert werden (z. B. Erhöhung der Sozialabzüge bei den direkten Bundessteuern usw.).</p><p>5. Die ökologische Steuerreform muss aufkommensneutral gestaltet werden.</p><p>6. Es dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen zugunsten des ausländischen Marktes entstehen.</p><p>7. Der Bund erstellt ein Informations- und Aufklärungskonzept mit dem Ziel, für die ökologische Steuerreform Verständnis zu wecken.</p>
- Ökologische Steuerreform
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung fordert der Kanton Luzern die eidgenössischen Räte auf, zügig eine ökologische Steuerreform nach folgenden Grundsätzen vorzunehmen:</p><p>1. In allen wichtigen Bereichen (Energieverbrauch, Luftverschmutzung, Lärmproduktion, Gewässerbelastung, Abfallverursachung usw.) sollen finanzielle Anreize für umweltgerechtes Verhalten geschaffen werden. Es sollen lediglich ökologische und nicht fiskalische Ziele angestrebt werden.</p><p>2. Als zentrales Instrument soll eine Energiesteuer stufenweise eingeführt werden. Die Energiesteuer muss Schritt für Schritt eine eidgenössische Steuer oder/und andere steuerähnliche Belastungen ersetzen.</p><p>3. Die Höhe des Abgabesatzes muss frühzeitig bekannt sein.</p><p>4. Die sozial- und regionalpolitischen Folgen einer ökologischen Steuerreform sollen durch entsprechende Massnahmen kompensiert werden (z. B. Erhöhung der Sozialabzüge bei den direkten Bundessteuern usw.).</p><p>5. Die ökologische Steuerreform muss aufkommensneutral gestaltet werden.</p><p>6. Es dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen zugunsten des ausländischen Marktes entstehen.</p><p>7. Der Bund erstellt ein Informations- und Aufklärungskonzept mit dem Ziel, für die ökologische Steuerreform Verständnis zu wecken.</p>
- Ökologische Steuerreform
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