Ökologische Steuerreform

ShortId
97.300
Id
19970300
Updated
10.04.2024 18:50
Language
de
Title
Ökologische Steuerreform
AdditionalIndexing
Arbeit;Steuerpolitik;Energieabgabe;Lenkungsabgabe
1
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L04K17010105, Energieabgabe
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L04K07020501, Arbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung fordert der Kanton Luzern die eidgenössischen Räte auf, zügig eine ökologische Steuerreform nach folgenden Grundsätzen vorzunehmen:</p><p>1. In allen wichtigen Bereichen (Energieverbrauch, Luftverschmutzung, Lärmproduktion, Gewässerbelastung, Abfallverursachung usw.) sollen finanzielle Anreize für umweltgerechtes Verhalten geschaffen werden. Es sollen lediglich ökologische und nicht fiskalische Ziele angestrebt werden.</p><p>2. Als zentrales Instrument soll eine Energiesteuer stufenweise eingeführt werden. Die Energiesteuer muss Schritt für Schritt eine eidgenössische Steuer oder/und andere steuerähnliche Belastungen ersetzen.</p><p>3. Die Höhe des Abgabesatzes muss frühzeitig bekannt sein.</p><p>4. Die sozial- und regionalpolitischen Folgen einer ökologischen Steuerreform sollen durch entsprechende Massnahmen kompensiert werden (z. B. Erhöhung der Sozialabzüge bei den direkten Bundessteuern usw.).</p><p>5. Die ökologische Steuerreform muss aufkommensneutral gestaltet werden.</p><p>6. Es dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen zugunsten des ausländischen Marktes entstehen.</p><p>7. Der Bund erstellt ein Informations- und Aufklärungskonzept mit dem Ziel, für die ökologische Steuerreform Verständnis zu wecken.</p>
  • Ökologische Steuerreform
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19973547
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung fordert der Kanton Luzern die eidgenössischen Räte auf, zügig eine ökologische Steuerreform nach folgenden Grundsätzen vorzunehmen:</p><p>1. In allen wichtigen Bereichen (Energieverbrauch, Luftverschmutzung, Lärmproduktion, Gewässerbelastung, Abfallverursachung usw.) sollen finanzielle Anreize für umweltgerechtes Verhalten geschaffen werden. Es sollen lediglich ökologische und nicht fiskalische Ziele angestrebt werden.</p><p>2. Als zentrales Instrument soll eine Energiesteuer stufenweise eingeführt werden. Die Energiesteuer muss Schritt für Schritt eine eidgenössische Steuer oder/und andere steuerähnliche Belastungen ersetzen.</p><p>3. Die Höhe des Abgabesatzes muss frühzeitig bekannt sein.</p><p>4. Die sozial- und regionalpolitischen Folgen einer ökologischen Steuerreform sollen durch entsprechende Massnahmen kompensiert werden (z. B. Erhöhung der Sozialabzüge bei den direkten Bundessteuern usw.).</p><p>5. Die ökologische Steuerreform muss aufkommensneutral gestaltet werden.</p><p>6. Es dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen zugunsten des ausländischen Marktes entstehen.</p><p>7. Der Bund erstellt ein Informations- und Aufklärungskonzept mit dem Ziel, für die ökologische Steuerreform Verständnis zu wecken.</p>
    • Ökologische Steuerreform

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