Staatsleitungsreform

ShortId
97.409
Id
19970409
Updated
10.04.2024 18:14
Language
de
Title
Staatsleitungsreform
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Staatsleitung;Aufgaben der Exekutive;Parlamentsreform;Totalrevision der Bundesverfassung;Aufgaben des Parlaments;Regierungsreform;Beziehung Legislative-Exekutive;Reform;institutionelle Reform
1
  • L04K08060204, Regierungsreform
  • L03K080306, Parlamentsreform
  • L05K0802031001, institutionelle Reform
  • L06K050301020101, Totalrevision der Bundesverfassung
  • L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
  • L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
  • L04K08020310, Reform
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung vor, im Rahmen der gegenwärtigen Totalrevision der Bundesverfassung auch die Staatsleitung zu reformieren. Diese Reform soll nicht nur den Bundesrat als Regierungsorgan betreffen, sondern auch das Verhältnis von Bundesversammlung und Bundesrat mit einschliessen, insbesondere in den Bereichen der politischen Steuerung, Gesetzgebung, Wahlen, Aussenpolitik, Finanzbefugnisse und Oberaufsicht.</p><p>Die Vorbereitungen sollen in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesrat erfolgen, sich auf die bisher geleisteten Vorarbeiten von Bundesversammlung, Bundesrat und Expertenkommissionen abstützen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Reform der Staatsleitung als weiteres, separates Reformpaket im Rahmen der Verfassungsreform realisiert werden kann.</p>
  • Staatsleitungsreform
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung vor, im Rahmen der gegenwärtigen Totalrevision der Bundesverfassung auch die Staatsleitung zu reformieren. Diese Reform soll nicht nur den Bundesrat als Regierungsorgan betreffen, sondern auch das Verhältnis von Bundesversammlung und Bundesrat mit einschliessen, insbesondere in den Bereichen der politischen Steuerung, Gesetzgebung, Wahlen, Aussenpolitik, Finanzbefugnisse und Oberaufsicht.</p><p>Die Vorbereitungen sollen in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesrat erfolgen, sich auf die bisher geleisteten Vorarbeiten von Bundesversammlung, Bundesrat und Expertenkommissionen abstützen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Reform der Staatsleitung als weiteres, separates Reformpaket im Rahmen der Verfassungsreform realisiert werden kann.</p>
    • Staatsleitungsreform

Back to List