Förderung der Teilzeitbeschäftigung

ShortId
97.411
Id
19970411
Updated
10.04.2024 18:34
Language
de
Title
Förderung der Teilzeitbeschäftigung
AdditionalIndexing
Teilzeitarbeit;Nichtbetriebsunfallversicherung
1
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
  • L05K0104011601, Nichtbetriebsunfallversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Teilzeitbeschäftigten werden heute in der Unfallversicherung bei den Vorschriften über die obligatorische Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) benachteiligt. Dies gilt insbesondere für erwerbstätige Frauen, welche auf Teilzeitstellen angewiesen sind.</p><p>Um diese Diskriminierung aufzuheben und damit die Teilzeitarbeit zu fördern, ist das Unfallversicherungsgesetz zu revidieren. Dabei ist die mit der heutigen Regelung im Bereich der NBU entstehende Versicherungslücke zu füllen, die unter dem neuen Krankenversicherungsgesetz (KVG) nur noch die Taggeld- und Rentenleistungen bei Nichtbetriebsunfällen betrifft. Um diese Lücke zu schliessen, ist die Minimalgrenze der NBU bezüglich dieser Leistungen zu streichen.</p><p>Die Mehrkosten im Vergleich zu heute sind sehr gering. Auch administrativ ergeben sich keine Schwierigkeiten, da alle diese Personen bereits heute obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert sind.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung.</p><p>Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung ist so zu ändern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger als 12 Stunden wöchentlich arbeiten, auch bei Nichtberufsunfällen obligatorisch für Taggelder und Renten versichert sind.</p>
  • Förderung der Teilzeitbeschäftigung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Teilzeitbeschäftigten werden heute in der Unfallversicherung bei den Vorschriften über die obligatorische Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) benachteiligt. Dies gilt insbesondere für erwerbstätige Frauen, welche auf Teilzeitstellen angewiesen sind.</p><p>Um diese Diskriminierung aufzuheben und damit die Teilzeitarbeit zu fördern, ist das Unfallversicherungsgesetz zu revidieren. Dabei ist die mit der heutigen Regelung im Bereich der NBU entstehende Versicherungslücke zu füllen, die unter dem neuen Krankenversicherungsgesetz (KVG) nur noch die Taggeld- und Rentenleistungen bei Nichtbetriebsunfällen betrifft. Um diese Lücke zu schliessen, ist die Minimalgrenze der NBU bezüglich dieser Leistungen zu streichen.</p><p>Die Mehrkosten im Vergleich zu heute sind sehr gering. Auch administrativ ergeben sich keine Schwierigkeiten, da alle diese Personen bereits heute obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert sind.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung.</p><p>Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung ist so zu ändern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger als 12 Stunden wöchentlich arbeiten, auch bei Nichtberufsunfällen obligatorisch für Taggelder und Renten versichert sind.</p>
    • Förderung der Teilzeitbeschäftigung

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