Marktöffnung Krankenversicherung für Suva

ShortId
97.415
Id
19970415
Updated
10.04.2024 18:23
Language
de
Title
Marktöffnung Krankenversicherung für Suva
AdditionalIndexing
Krankenversicherung;SUVA
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0104011602, SUVA
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Angesichts der ungebremsten Kostenexplosion in der Krankenversicherung wurde die Suva von ihren Kunden aufgefordert, Lösungen anzubieten, die zu einer Behebung dieser Entwicklung führen. Eine Marktforschungsstudie ergab, dass zwei Drittel bis drei Viertel der versicherten Betriebe und bis zu 73 Prozent der versicherten Personen dieses Engagement der Suva in der Krankenversicherung befürworten. Dazu kommt, dass die Suva seit jeher bei der Prophylaxe und Behandlung von Berufskrankheiten Anerkennung findet und neuerdings auch bei der Gesundheitsförderung im Rahmen von Artikel 19 KVG mitwirkt.</p><p>Das kompetente Kostenmanagement der Suva lässt aufgrund vorliegender Vergleichszahlen den Schluss zu, dass die Suva in der Krankenversicherung günstige Prämien kalkulieren kann, was zu einer Entlastung der Versicherten führen dürfte. Die Suva kann eine Reihe von Vorteilen anbieten, so vor allem eine aktive Fallführung, das heisst die Gewährleistung des engen Kontaktes zum Patienten, eine langjährige Rehabilitation in eigenen Kliniken. Bereits heute leistet die Suva anerkannte Arbeit bei der Prophylaxe und Behandlung von Berufskrankheiten. In nicht wenigen Fällen führt der langjährige Verlauf einer Krankheit zu ähnlichen Folgezuständen, wie sie die Suva nach Unfällen antrifft. Die Suva steuert für Behandlungen im Spital und in den Arztpraxen schon heute viel Know-how bei. Kommt dazu, dass eine Zulassung der Suva als weiterer Versicherer in der Krankenversicherung den Prinzipien der Marktöffnung und des Wettbewerbs entgegenkommt und auch ordnungspolitische Kriterien erfüllt.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beantrage ich mittels einer Parlamentarischen Initiative nachstehende Ergänzung von Artikel 11 des Krankenversicherungsgesetzes:</p><p>Titel</p><p>Art der Versicherer</p><p>Wortlaut</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird betrieben durch:</p><p>a. Krankenkassen im Sinne von Artikel 12;</p><p>b. private Versicherungseinrichtungen, die dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterstehen, die Krankenversicherung durchführen und über eine Bewilligung nach Artikel 13 verfügen;</p><p>c. (neu) die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva).</p>
  • Marktöffnung Krankenversicherung für Suva
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19973391
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Angesichts der ungebremsten Kostenexplosion in der Krankenversicherung wurde die Suva von ihren Kunden aufgefordert, Lösungen anzubieten, die zu einer Behebung dieser Entwicklung führen. Eine Marktforschungsstudie ergab, dass zwei Drittel bis drei Viertel der versicherten Betriebe und bis zu 73 Prozent der versicherten Personen dieses Engagement der Suva in der Krankenversicherung befürworten. Dazu kommt, dass die Suva seit jeher bei der Prophylaxe und Behandlung von Berufskrankheiten Anerkennung findet und neuerdings auch bei der Gesundheitsförderung im Rahmen von Artikel 19 KVG mitwirkt.</p><p>Das kompetente Kostenmanagement der Suva lässt aufgrund vorliegender Vergleichszahlen den Schluss zu, dass die Suva in der Krankenversicherung günstige Prämien kalkulieren kann, was zu einer Entlastung der Versicherten führen dürfte. Die Suva kann eine Reihe von Vorteilen anbieten, so vor allem eine aktive Fallführung, das heisst die Gewährleistung des engen Kontaktes zum Patienten, eine langjährige Rehabilitation in eigenen Kliniken. Bereits heute leistet die Suva anerkannte Arbeit bei der Prophylaxe und Behandlung von Berufskrankheiten. In nicht wenigen Fällen führt der langjährige Verlauf einer Krankheit zu ähnlichen Folgezuständen, wie sie die Suva nach Unfällen antrifft. Die Suva steuert für Behandlungen im Spital und in den Arztpraxen schon heute viel Know-how bei. Kommt dazu, dass eine Zulassung der Suva als weiterer Versicherer in der Krankenversicherung den Prinzipien der Marktöffnung und des Wettbewerbs entgegenkommt und auch ordnungspolitische Kriterien erfüllt.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes beantrage ich mittels einer Parlamentarischen Initiative nachstehende Ergänzung von Artikel 11 des Krankenversicherungsgesetzes:</p><p>Titel</p><p>Art der Versicherer</p><p>Wortlaut</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird betrieben durch:</p><p>a. Krankenkassen im Sinne von Artikel 12;</p><p>b. private Versicherungseinrichtungen, die dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterstehen, die Krankenversicherung durchführen und über eine Bewilligung nach Artikel 13 verfügen;</p><p>c. (neu) die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva).</p>
    • Marktöffnung Krankenversicherung für Suva

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