Strassenverkehrsgesetz. Administrativmassnahmen
- ShortId
-
97.434
- Id
-
19970434
- Updated
-
14.11.2025 08:09
- Language
-
de
- Title
-
Strassenverkehrsgesetz. Administrativmassnahmen
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Führerausweisentzug;Führerschein;Strassenverkehrsordnung;Fahrpersonal
- 1
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- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L04K18020401, Führerschein
- L05K1801020502, Fahrpersonal
- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wer Verkehrsregeln übertritt, wird im allgemeinen immer härteren Sanktionen ausgesetzt. Dabei spielt es meistens keine Rolle, ob die Betroffenen einen jahre- oder gar jahrzehntelangen unbescholtenen Leumund nachweisen können. Die Beurteilung des Falles erfolgt schematisch, obwohl nach menschlichem Ermessen bedeutend weniger strenge Massnahmen angebracht wären. Die konkreten Umstände der Uebertretung werden so gut wie nie in die Beurteilung der Massnahme einbezogen.</p><p>So ist insbesondere ein erstmaliger Führerausweisentzug für diejenigen, welche für die Berufsausübung kein Motorfahrzeug benötigen, nicht besonders schwerwiegend. Für jene aber, die durch den Entzug von der beruflichen Tätigkeit ausgeschlossen werden, kann sich das Leben massiv nachteilig verändern. Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann sich existenzbedrohend (mit allen weiteren Folgen) auswirken. Solche Verkehrsteilnehmer haben Anspruch auf eine differenzierte Beurteilung der sogenannten Massnahmenempfindlichkeit, die meistens schwerer trifft als die strafrechtliche Seite der Uebertretung.</p><p>Analog der "Halbgefangenschaft" soll somit ein "Führerausweisentzug während der Freizeit" ermöglicht werden. Diese Massnahme ist ohne administrativen Aufwand möglich, wenn beispielsweise der Ausweis beim Arbeitgeber oder auf dem Polizeiposten für die Nacht-, Ferien- oder Wochenendzeit deponiert werden kann.</p>
- <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Strassenverkehrsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass bei Berufschauffeuren und Personen, die ohne Führerausweis ihren Beruf nicht ausüben können, der erstmalige Führerausweisentzug auf die Zeit der nicht beruflichen Tätigkeit beschränkt wird.</p>
- Strassenverkehrsgesetz. Administrativmassnahmen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wer Verkehrsregeln übertritt, wird im allgemeinen immer härteren Sanktionen ausgesetzt. Dabei spielt es meistens keine Rolle, ob die Betroffenen einen jahre- oder gar jahrzehntelangen unbescholtenen Leumund nachweisen können. Die Beurteilung des Falles erfolgt schematisch, obwohl nach menschlichem Ermessen bedeutend weniger strenge Massnahmen angebracht wären. Die konkreten Umstände der Uebertretung werden so gut wie nie in die Beurteilung der Massnahme einbezogen.</p><p>So ist insbesondere ein erstmaliger Führerausweisentzug für diejenigen, welche für die Berufsausübung kein Motorfahrzeug benötigen, nicht besonders schwerwiegend. Für jene aber, die durch den Entzug von der beruflichen Tätigkeit ausgeschlossen werden, kann sich das Leben massiv nachteilig verändern. Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann sich existenzbedrohend (mit allen weiteren Folgen) auswirken. Solche Verkehrsteilnehmer haben Anspruch auf eine differenzierte Beurteilung der sogenannten Massnahmenempfindlichkeit, die meistens schwerer trifft als die strafrechtliche Seite der Uebertretung.</p><p>Analog der "Halbgefangenschaft" soll somit ein "Führerausweisentzug während der Freizeit" ermöglicht werden. Diese Massnahme ist ohne administrativen Aufwand möglich, wenn beispielsweise der Ausweis beim Arbeitgeber oder auf dem Polizeiposten für die Nacht-, Ferien- oder Wochenendzeit deponiert werden kann.</p>
- <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Strassenverkehrsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass bei Berufschauffeuren und Personen, die ohne Führerausweis ihren Beruf nicht ausüben können, der erstmalige Führerausweisentzug auf die Zeit der nicht beruflichen Tätigkeit beschränkt wird.</p>
- Strassenverkehrsgesetz. Administrativmassnahmen
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