Aufhebung des Zivilschutzobligatoriums

ShortId
97.435
Id
19970435
Updated
10.04.2024 18:13
Language
de
Title
Aufhebung des Zivilschutzobligatoriums
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Zivilschutzpflicht;Aufgaben des Zivilschutzes;Militärdienstpflicht;Zivilschutz
1
  • L04K04030201, Zivilschutz
  • L05K0402031002, Militärdienstpflicht
  • L05K0403020101, Aufgaben des Zivilschutzes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Zivilschutz ist heute eine der ganz wenigen öffentlichen Einrichtungen, in denen zu viele Personen mit zu wenig Aufgaben betraut sind. Letzteres vor allem dort, wo am alten und überholten Aufgabenprofil des Zivilschutzes festgehalten wird und die im geltenden Recht mögliche Flexibilität zu wenig Anwendung findet. Dies führt zu viel zu grossen Kosten, demotivierten Dienstleistenden, Unmut in weiten Kreisen der Bevölkerung, Ineffizienz und Schlendrian. Dies kann sich unsere Gesellschaft heute nicht länger leisten. Von der Bereitschaft vieler Mitbürger zum Engagement ist klüger Gebrauch zu machen. Die Neuorganisation des Zivilschutzes soll nicht nur das Dienstobligatorium aufheben, sondern das Gesetz dahingehend präzisieren, dass die sinnvollen zivilen Aufgaben des Zivilschutzes künftig koordiniert mit anderen Schutz- und Hilfsorganisationen erfüllt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Vom Artikel 22bis Absatz 4 der Bundesverfassung, wonach die Schutzdienstpflicht bloss gesetzlich und nicht in der Verfassung verankert ist, ist dahingehend Gebrauch zu machen, dass im geltenden Zivilschutzgesetz das Dienstobligatorium aufzuheben, sowie der Zivilschutz auf der Basis der Freiwilligkeit der Dienstleistenden und mit Schwergewicht auf den neuen zivilen Aufgaben neu zu organisieren ist.</p>
  • Aufhebung des Zivilschutzobligatoriums
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Zivilschutz ist heute eine der ganz wenigen öffentlichen Einrichtungen, in denen zu viele Personen mit zu wenig Aufgaben betraut sind. Letzteres vor allem dort, wo am alten und überholten Aufgabenprofil des Zivilschutzes festgehalten wird und die im geltenden Recht mögliche Flexibilität zu wenig Anwendung findet. Dies führt zu viel zu grossen Kosten, demotivierten Dienstleistenden, Unmut in weiten Kreisen der Bevölkerung, Ineffizienz und Schlendrian. Dies kann sich unsere Gesellschaft heute nicht länger leisten. Von der Bereitschaft vieler Mitbürger zum Engagement ist klüger Gebrauch zu machen. Die Neuorganisation des Zivilschutzes soll nicht nur das Dienstobligatorium aufheben, sondern das Gesetz dahingehend präzisieren, dass die sinnvollen zivilen Aufgaben des Zivilschutzes künftig koordiniert mit anderen Schutz- und Hilfsorganisationen erfüllt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Vom Artikel 22bis Absatz 4 der Bundesverfassung, wonach die Schutzdienstpflicht bloss gesetzlich und nicht in der Verfassung verankert ist, ist dahingehend Gebrauch zu machen, dass im geltenden Zivilschutzgesetz das Dienstobligatorium aufzuheben, sowie der Zivilschutz auf der Basis der Freiwilligkeit der Dienstleistenden und mit Schwergewicht auf den neuen zivilen Aufgaben neu zu organisieren ist.</p>
    • Aufhebung des Zivilschutzobligatoriums

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