Lebensmittelrecht. Beschwerderecht der Konsumentenorganisationen

ShortId
97.436
Id
19970436
Updated
10.04.2024 18:22
Language
de
Title
Lebensmittelrecht. Beschwerderecht der Konsumentenorganisationen
AdditionalIndexing
Rechtsschutz;Lebensmittelrecht;Konsumentenorganisation;Verbandsbeschwerde;Gesetz
1
  • L04K01050606, Lebensmittelrecht
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K05040208, Verbandsbeschwerde
  • L06K070106030102, Konsumentenorganisation
  • L03K050402, Rechtsschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der heutigen Lebensmittelgesetzgebung fehlt ein explizites Verbandsklagerecht der Konsumentenorganisationen. Im Zusammenhang mit Beschwerden bei der Einführung von Gensoya wurde sowohl vom zuständigen Departement wie vom Bundesgericht die Legitimationsfrage von Beschwerden im Lebensmittelrecht diskutiert und aufgrund der heutigen Rechtslage sehr restriktiv interpretiert. Analog von Art. 55 des Umweltschutzgesetzes (Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen) kann nur eine besondere Bestimmung in der Lebensmittelgesetzgebung den Konsumentenorganisationen eine ausreichende Beschwerdelegitimation verschaffen.</p>
  • <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Im Lebensmittelgesetz ist eine besondere Bestimmung zur Ermöglichung eines Verbands-Beschwerderechtes für Konsumentenorganisationen einzufügen.</p>
  • Lebensmittelrecht. Beschwerderecht der Konsumentenorganisationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der heutigen Lebensmittelgesetzgebung fehlt ein explizites Verbandsklagerecht der Konsumentenorganisationen. Im Zusammenhang mit Beschwerden bei der Einführung von Gensoya wurde sowohl vom zuständigen Departement wie vom Bundesgericht die Legitimationsfrage von Beschwerden im Lebensmittelrecht diskutiert und aufgrund der heutigen Rechtslage sehr restriktiv interpretiert. Analog von Art. 55 des Umweltschutzgesetzes (Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen) kann nur eine besondere Bestimmung in der Lebensmittelgesetzgebung den Konsumentenorganisationen eine ausreichende Beschwerdelegitimation verschaffen.</p>
    • <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Im Lebensmittelgesetz ist eine besondere Bestimmung zur Ermöglichung eines Verbands-Beschwerderechtes für Konsumentenorganisationen einzufügen.</p>
    • Lebensmittelrecht. Beschwerderecht der Konsumentenorganisationen

Back to List