Interessenbindung

ShortId
97.441
Id
19970441
Updated
14.11.2025 08:32
Language
de
Title
Interessenbindung
AdditionalIndexing
Offenlegung der Interessenbindungen;Reise;Politikberatung
1
  • L04K08030404, Offenlegung der Interessenbindungen
  • L05K0101010311, Reise
  • L04K08020323, Politikberatung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die von den Parlamentsmitgliedern zu deklarierenden Interessenbindungen beschränken sich heute auf Informationen über die berufliche Tätigkeit, über Verbindungen und Tätigkeiten in Organen privatwirtschaftlicher oder öffentlicher Körperschaften sowie über Leitungs- und Beraterfunktionen dauernden Charakters für in- und ausländische Interessengruppen. Die bis heute veröffentlichten Interessenbindungen zeigen zwar auf, durch was für äussere Verbindungen und Interessen parlamentarische Tätigkeit allenfalls beeinflusst werden kann. Nicht aufgezeigt wird, was für Verbindungen zwischen einzelnen Parlamentariern und dem Bund bestehen, obwohl auch solche Verbindungen parlamentarische Haltungen und Aktivitäten beeinflussen können.</p><p>Im Vordergrund stehen dabei die vom Bund bezahlte Reisetätigkeit einzelner Parlamentsmitglieder im Ausland einerseits und die Beeinflussung durch vom Bund oder von Bundesinstitutionen vergebene Beratungs- und Expertenaufträge andererseits. Die Öffentlichkeit hat ohne Zweifel Anspruch darauf zu erfahren, welches Parlamentsmitglied in welchem Ausmass, zu welchem Zweck und zu welchem Aufwand im Auftrag oder auf Kosten des Bundes oder von vom Bund finanziell mitgetragenen Organen Auslandreisen absolviert hat. Ausserdem sollte sowohl für das Parlament als auch für die Öffentlichkeit offengelegt werden, ob und in welchem Ausmass Beratungs- oder Expertenaufträge des Bundes an einzelne Parlamentarier persönlich oder an Firmen, an denen einzelne Parlamentarier massgeblich beteiligt sind, übertragen worden sind.</p><p>Damit die Aktualität der Information über die Interessenbindungen gewährleistet ist, müssen solche Bindungen aus einem jährlich nachzuführenden und zu veröffentlichenden Verzeichnis ersichtlich werden. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Transparenz im parlamentarischen Entscheidfindungsprozess geleistet werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 23. März 1962 über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung sowie über die Form, die Bekanntmachung und das Inkrafttreten ihrer Erlasse (Geschäftsverkehrsgesetz) ist unter Titel "Ibis. Offenlegung der Interessenbindungen" so zu ändern:</p><p>- dass das öffentliche Register über die Interessenbindungen der Ratsmitglieder jährlich erstellt wird;</p><p>- dass dieses öffentliche Register zusätzlich darüber informiert, zu welchem Zweck Ratsmitglieder Auslandreisen unternommen haben auf Kosten des Bundes oder von nationalen oder internationalen Organisationen, an welchen der Bund beteiligt ist oder Beiträge ausrichtet;</p><p>- dass aus dem öffentlichen Register auch hervorgeht, in welchen Bereichen und in welchem Ausmass Ratsmitglieder selber oder durch Firmen, an denen sie massgeblich beteiligt sind, als Berater oder Experten für Bundesstellen tätig sind.</p>
  • Interessenbindung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die von den Parlamentsmitgliedern zu deklarierenden Interessenbindungen beschränken sich heute auf Informationen über die berufliche Tätigkeit, über Verbindungen und Tätigkeiten in Organen privatwirtschaftlicher oder öffentlicher Körperschaften sowie über Leitungs- und Beraterfunktionen dauernden Charakters für in- und ausländische Interessengruppen. Die bis heute veröffentlichten Interessenbindungen zeigen zwar auf, durch was für äussere Verbindungen und Interessen parlamentarische Tätigkeit allenfalls beeinflusst werden kann. Nicht aufgezeigt wird, was für Verbindungen zwischen einzelnen Parlamentariern und dem Bund bestehen, obwohl auch solche Verbindungen parlamentarische Haltungen und Aktivitäten beeinflussen können.</p><p>Im Vordergrund stehen dabei die vom Bund bezahlte Reisetätigkeit einzelner Parlamentsmitglieder im Ausland einerseits und die Beeinflussung durch vom Bund oder von Bundesinstitutionen vergebene Beratungs- und Expertenaufträge andererseits. Die Öffentlichkeit hat ohne Zweifel Anspruch darauf zu erfahren, welches Parlamentsmitglied in welchem Ausmass, zu welchem Zweck und zu welchem Aufwand im Auftrag oder auf Kosten des Bundes oder von vom Bund finanziell mitgetragenen Organen Auslandreisen absolviert hat. Ausserdem sollte sowohl für das Parlament als auch für die Öffentlichkeit offengelegt werden, ob und in welchem Ausmass Beratungs- oder Expertenaufträge des Bundes an einzelne Parlamentarier persönlich oder an Firmen, an denen einzelne Parlamentarier massgeblich beteiligt sind, übertragen worden sind.</p><p>Damit die Aktualität der Information über die Interessenbindungen gewährleistet ist, müssen solche Bindungen aus einem jährlich nachzuführenden und zu veröffentlichenden Verzeichnis ersichtlich werden. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Transparenz im parlamentarischen Entscheidfindungsprozess geleistet werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 23. März 1962 über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung sowie über die Form, die Bekanntmachung und das Inkrafttreten ihrer Erlasse (Geschäftsverkehrsgesetz) ist unter Titel "Ibis. Offenlegung der Interessenbindungen" so zu ändern:</p><p>- dass das öffentliche Register über die Interessenbindungen der Ratsmitglieder jährlich erstellt wird;</p><p>- dass dieses öffentliche Register zusätzlich darüber informiert, zu welchem Zweck Ratsmitglieder Auslandreisen unternommen haben auf Kosten des Bundes oder von nationalen oder internationalen Organisationen, an welchen der Bund beteiligt ist oder Beiträge ausrichtet;</p><p>- dass aus dem öffentlichen Register auch hervorgeht, in welchen Bereichen und in welchem Ausmass Ratsmitglieder selber oder durch Firmen, an denen sie massgeblich beteiligt sind, als Berater oder Experten für Bundesstellen tätig sind.</p>
    • Interessenbindung

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