Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 03.05.1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften

ShortId
97.446
Id
19970446
Updated
10.02.2026 20:55
Language
de
Title
Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 03.05.1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Fonds Landschaft Schweiz (FLS);Subvention;Landschaftsschutz
1
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Entstehungsgeschichte des FLS</p><p>In der Herbstsession 1988 hatten die beiden Ratsbüros eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied der in der Bundesversammlung vertretenen Fraktionen, beauftragt, die Beteiligung der Bundesversammlung im Rahmen der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft vorzubereiten. Diese Arbeitsgruppe kam zum Ergebnis, dem Parlament für 1991 eine Vorlage zum Beschluss vorzulegen, mit welcher etwas "von bleibendem Wert, namentlich für die kommenden Generationen, geschaffen werden soll". Die zu beschliessenden Massnahmen sollten zudem "einer breiten Bevölkerung zugute kommen". Nach Prüfung verschiedener Alternativen kam die Arbeitsgruppe zum Schluss, die Schaffung eines unabhängigen Fonds zur Finanzierung nachhaltiger Massnahmen zur Erhaltung naturnaher Kulturlandschaften entspreche am besten den obigen Kriterien. Die Büros beider Räte unterstützten diesen Vorschlag und unterbreiteten den Räten eine entsprechende parlamentarische Initiative. Am 21. März 1991 haben der Ständerat und der Nationalrat der Vorlage zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, einen Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften zu errichten und dafür 50 Millionen zur Verfügung zu stellen. In der Schlussabstimmung vom 3. Mai 1991 genehmigte die vereinigte Bundesversammlung die Vorlage mit überwältigendem Mehr.</p><p>2. Die Fondslösung hat sich bewährt</p><p>Der vom Gesetzgeber gehegten Erwartung, es werde mit diesem Fonds "ein Förderungsinstrument geschaffen, das überall zum Tragen kommt, wo die wachsende Initiative zur Erhaltung und Pflege der Landschaft vorhanden ist", konnte in den sechs Jahren seit der Fonds aktiv ist, in hohem Mass entsprochen werden. Die Finanzhilfen des Fonds haben sich als wirksam erwiesen. Seit der Fonds aktiv ist, hat er landesweit rund 400 Projekte unterstützt. Die Finanzhilfen umfassen in den ersten fünf Jahren der Fondstätigkeit 21,3 Mio Franken für Beiträge à fonds perdu und 6,3 Mio Franken für zinslose Darlehen.</p><p>3. Direkte Wirkung der Finanzhilfen: in der Landschaft sichtbar</p><p>Die vom Fonds unterstützen Projekte dienen unmittelbar der Umsetzung. Die Resultate sind draussen in der Landschaft sichtbar, sie entwickeln die gewünschte Vorbildwirkung. Die vom FLS unterstützten Projekte umfassen eine breite Palette von Massnahmen wie Schaffung und Vernetzung naturnaher Lebensräume für gefährdete oder seltene Tier- und Pflanzenarten, Wiederherstellung von Obstbaumgärten in der Ost- und Nordwestschweiz, Regeneration von kahlen Waldrändern, beispielhafte Revitalisierung eingedolter Fliessgewässer, die Sanierung von typischen landschaftsprägenden Elementen, wie z. B. Wässerwasserleitungen im Wallis, historische Wander- und Fusswege, Trockenmauern an steilen Rebbergen, zum Schutz alpiner Getreideäcker oder auf Juraweiden oder etwa die sanfte Erneuerung von landschaftsprägenden Bauten, die in einem funktionalen Zusammenhang mit bestimmten Wirtschaftsweisen stehen.</p><p>4. Indirekte Wirkungen: beschäftigungswirksame Anreize und Hilfe zur Selbsthilfe</p><p>Die Kommission verfolgt mit den Finanzhilfen die Politik der Anreize, d.h. die Mittel werden für praktische Massnahmen auf freiwilliger Basis eingesetzt. Sie sind ausnahmslos beschäftigungswirksam. Die Beiträge des Fonds dienen in der Regel der Ko-Finanzierung. Andere Beiträge werden dadurch ausgelöst. Dank de Restfinanzierung des Fonds kommen die Massnahmen erst zum Tragen.</p><p>Erfreulicherweise konnte der Fonds immer wieder auch private Unternehmen und gemeinnützige Organisationen zur Mitfinanzierung gewinnen. So hat sich z. B. die Stiftung Pro Patria bereit erklärt, einen grossen Teil des Sammelergebnisses für die Jahre 1997 und 1998 an Fondsprojekte des Natur- und Landschaftsschutzes zu leisten.</p><p>In Fällen, wo die Mittel fehlen oder nicht genügen, dienen die Finanzhilfen des Fonds auch als Starthilfe bis zum Zeitpunkt, wo die Trägerschaft das Vorhaben selbsttragend weiterbetreiben kann. So hat der Fonds im Rahmen einiger beispielgebender Projekte die überbetriebliche Aufbauarbeit und Infrastruktur für die Produktion und Vermarktung von regionalen Erzeugnissen mit Gütezeichen (Label) finanziert. (Beispiele: Baumgärten und Obstpresse in der Ajoie, Projekt Ökomarkt Graubünden, Qualitätsholz und Milchprodukte im "Parc jurassien vaudois", Lebensraumprojekt Entlebuch, Aufwertunsmassnahmen im Grossen Moos usw.) Die Beiträge des Fonds dienen als wirksame Hilfe zur Selbsthilfe. Landschaftspflegemassnahmen schaffen, fördern oder erhalten Arbeitsplätze. Die Projekte sind zwar durchwegs auf die Erhaltung von natürlichen und kulturellen landschaftswerten ausgerichtet, aber sie haben auch eine innovative Komponente, es werden auf diese Weise keine überholten Strukturen zementiert.</p><p>5. Struktur und Organisation des Fonds sind zweckmässig</p><p>Eine dreizehnköpfige Kommission entscheidet unbürokratisch über die Gesuche. Die Kommissionsmitglieder wirken bei der Begutachtung und Entwicklung der Projekte mit. Ihnen steht eine leistungsfähige Geschäftsstelle zur Verfügung, welche die Kommissionsentscheide vorbereitet, die Projekte fachlich und administrativ betreut, die Ausführung kontrolliert und für die notwendige Koordination mit anderen Stellen besorgt ist. Der personelle und administrative Aufwand ist im Vergleich zu den geleisteten, direkt wirksamen Finanzhilfen des Fonds bescheiden. Die Mittel werden sparsam eingesetzt.</p><p>6. Notwendigkeit der Erneuerung</p><p>Der Fonds wirkt da, wo andere Hilfen versagen oder nicht genügen. Die staatliche Subventionspolitik ist vielfach verbürokratisiert, oder sie kann aus bekannten Gründen nur noch mit bescheidenen Mitteln dotiert werden. Dazu kommt, dass staatliche Beiträge oft unspezifisch, grossflächig und nicht landschaftserhaltend wirken. Der Fonds hat nun landesweit den Ansporn und die Beispielwirkung geben können, so dass immer mehr gute Projekte mit nachhaltiger Zielsetzung eingereicht werden, die aber im Blick auf das verminderte Fondskapital von der Kommission vermehrt zurückgestellt werden müssen. Damit die segensreiche Wirkung nicht just im Moment aussetzt, wo das Interesse an landschaftswirksamen Massnahmen zunimmt, sind eine Verlängerung des Bundesbeschlusses um weitere zehn Jahre und ein erneuter Bundesbeitrag in ähnlicher Grössenordnung notwendig. Nur so kann dem seinerzeitigen Willen des Parlamentes, etwas von bleibendem Wert zu schaffen, entsprochen werden.</p>
  • <p>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK) unterbreitet den eidgenössischen Räten gestützt auf Artikel 21bis Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes in der Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>1. Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses vom 3. Mai 1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) wird um 10 Jahre bis am 31. Juli 2011 verlängert.</p><p>2. Mit einfachem Bundesbeschluss wird dem Fonds für die neue Laufzeit ein Beitrag von 50 Mio. Franken gewährt.</p>
  • Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 03.05.1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Entstehungsgeschichte des FLS</p><p>In der Herbstsession 1988 hatten die beiden Ratsbüros eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied der in der Bundesversammlung vertretenen Fraktionen, beauftragt, die Beteiligung der Bundesversammlung im Rahmen der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft vorzubereiten. Diese Arbeitsgruppe kam zum Ergebnis, dem Parlament für 1991 eine Vorlage zum Beschluss vorzulegen, mit welcher etwas "von bleibendem Wert, namentlich für die kommenden Generationen, geschaffen werden soll". Die zu beschliessenden Massnahmen sollten zudem "einer breiten Bevölkerung zugute kommen". Nach Prüfung verschiedener Alternativen kam die Arbeitsgruppe zum Schluss, die Schaffung eines unabhängigen Fonds zur Finanzierung nachhaltiger Massnahmen zur Erhaltung naturnaher Kulturlandschaften entspreche am besten den obigen Kriterien. Die Büros beider Räte unterstützten diesen Vorschlag und unterbreiteten den Räten eine entsprechende parlamentarische Initiative. Am 21. März 1991 haben der Ständerat und der Nationalrat der Vorlage zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, einen Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften zu errichten und dafür 50 Millionen zur Verfügung zu stellen. In der Schlussabstimmung vom 3. Mai 1991 genehmigte die vereinigte Bundesversammlung die Vorlage mit überwältigendem Mehr.</p><p>2. Die Fondslösung hat sich bewährt</p><p>Der vom Gesetzgeber gehegten Erwartung, es werde mit diesem Fonds "ein Förderungsinstrument geschaffen, das überall zum Tragen kommt, wo die wachsende Initiative zur Erhaltung und Pflege der Landschaft vorhanden ist", konnte in den sechs Jahren seit der Fonds aktiv ist, in hohem Mass entsprochen werden. Die Finanzhilfen des Fonds haben sich als wirksam erwiesen. Seit der Fonds aktiv ist, hat er landesweit rund 400 Projekte unterstützt. Die Finanzhilfen umfassen in den ersten fünf Jahren der Fondstätigkeit 21,3 Mio Franken für Beiträge à fonds perdu und 6,3 Mio Franken für zinslose Darlehen.</p><p>3. Direkte Wirkung der Finanzhilfen: in der Landschaft sichtbar</p><p>Die vom Fonds unterstützen Projekte dienen unmittelbar der Umsetzung. Die Resultate sind draussen in der Landschaft sichtbar, sie entwickeln die gewünschte Vorbildwirkung. Die vom FLS unterstützten Projekte umfassen eine breite Palette von Massnahmen wie Schaffung und Vernetzung naturnaher Lebensräume für gefährdete oder seltene Tier- und Pflanzenarten, Wiederherstellung von Obstbaumgärten in der Ost- und Nordwestschweiz, Regeneration von kahlen Waldrändern, beispielhafte Revitalisierung eingedolter Fliessgewässer, die Sanierung von typischen landschaftsprägenden Elementen, wie z. B. Wässerwasserleitungen im Wallis, historische Wander- und Fusswege, Trockenmauern an steilen Rebbergen, zum Schutz alpiner Getreideäcker oder auf Juraweiden oder etwa die sanfte Erneuerung von landschaftsprägenden Bauten, die in einem funktionalen Zusammenhang mit bestimmten Wirtschaftsweisen stehen.</p><p>4. Indirekte Wirkungen: beschäftigungswirksame Anreize und Hilfe zur Selbsthilfe</p><p>Die Kommission verfolgt mit den Finanzhilfen die Politik der Anreize, d.h. die Mittel werden für praktische Massnahmen auf freiwilliger Basis eingesetzt. Sie sind ausnahmslos beschäftigungswirksam. Die Beiträge des Fonds dienen in der Regel der Ko-Finanzierung. Andere Beiträge werden dadurch ausgelöst. Dank de Restfinanzierung des Fonds kommen die Massnahmen erst zum Tragen.</p><p>Erfreulicherweise konnte der Fonds immer wieder auch private Unternehmen und gemeinnützige Organisationen zur Mitfinanzierung gewinnen. So hat sich z. B. die Stiftung Pro Patria bereit erklärt, einen grossen Teil des Sammelergebnisses für die Jahre 1997 und 1998 an Fondsprojekte des Natur- und Landschaftsschutzes zu leisten.</p><p>In Fällen, wo die Mittel fehlen oder nicht genügen, dienen die Finanzhilfen des Fonds auch als Starthilfe bis zum Zeitpunkt, wo die Trägerschaft das Vorhaben selbsttragend weiterbetreiben kann. So hat der Fonds im Rahmen einiger beispielgebender Projekte die überbetriebliche Aufbauarbeit und Infrastruktur für die Produktion und Vermarktung von regionalen Erzeugnissen mit Gütezeichen (Label) finanziert. (Beispiele: Baumgärten und Obstpresse in der Ajoie, Projekt Ökomarkt Graubünden, Qualitätsholz und Milchprodukte im "Parc jurassien vaudois", Lebensraumprojekt Entlebuch, Aufwertunsmassnahmen im Grossen Moos usw.) Die Beiträge des Fonds dienen als wirksame Hilfe zur Selbsthilfe. Landschaftspflegemassnahmen schaffen, fördern oder erhalten Arbeitsplätze. Die Projekte sind zwar durchwegs auf die Erhaltung von natürlichen und kulturellen landschaftswerten ausgerichtet, aber sie haben auch eine innovative Komponente, es werden auf diese Weise keine überholten Strukturen zementiert.</p><p>5. Struktur und Organisation des Fonds sind zweckmässig</p><p>Eine dreizehnköpfige Kommission entscheidet unbürokratisch über die Gesuche. Die Kommissionsmitglieder wirken bei der Begutachtung und Entwicklung der Projekte mit. Ihnen steht eine leistungsfähige Geschäftsstelle zur Verfügung, welche die Kommissionsentscheide vorbereitet, die Projekte fachlich und administrativ betreut, die Ausführung kontrolliert und für die notwendige Koordination mit anderen Stellen besorgt ist. Der personelle und administrative Aufwand ist im Vergleich zu den geleisteten, direkt wirksamen Finanzhilfen des Fonds bescheiden. Die Mittel werden sparsam eingesetzt.</p><p>6. Notwendigkeit der Erneuerung</p><p>Der Fonds wirkt da, wo andere Hilfen versagen oder nicht genügen. Die staatliche Subventionspolitik ist vielfach verbürokratisiert, oder sie kann aus bekannten Gründen nur noch mit bescheidenen Mitteln dotiert werden. Dazu kommt, dass staatliche Beiträge oft unspezifisch, grossflächig und nicht landschaftserhaltend wirken. Der Fonds hat nun landesweit den Ansporn und die Beispielwirkung geben können, so dass immer mehr gute Projekte mit nachhaltiger Zielsetzung eingereicht werden, die aber im Blick auf das verminderte Fondskapital von der Kommission vermehrt zurückgestellt werden müssen. Damit die segensreiche Wirkung nicht just im Moment aussetzt, wo das Interesse an landschaftswirksamen Massnahmen zunimmt, sind eine Verlängerung des Bundesbeschlusses um weitere zehn Jahre und ein erneuter Bundesbeitrag in ähnlicher Grössenordnung notwendig. Nur so kann dem seinerzeitigen Willen des Parlamentes, etwas von bleibendem Wert zu schaffen, entsprochen werden.</p>
    • <p>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK) unterbreitet den eidgenössischen Räten gestützt auf Artikel 21bis Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes in der Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>1. Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses vom 3. Mai 1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) wird um 10 Jahre bis am 31. Juli 2011 verlängert.</p><p>2. Mit einfachem Bundesbeschluss wird dem Fonds für die neue Laufzeit ein Beitrag von 50 Mio. Franken gewährt.</p>
    • Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 03.05.1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften
  • Index
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    Texts
    • <p>1. Entstehungsgeschichte des FLS</p><p>In der Herbstsession 1988 hatten die beiden Ratsbüros eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied der in der Bundesversammlung vertretenen Fraktionen, beauftragt, die Beteiligung der Bundesversammlung im Rahmen der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft vorzubereiten. Diese Arbeitsgruppe kam zum Ergebnis, dem Parlament für 1991 eine Vorlage zum Beschluss vorzulegen, mit welcher etwas "von bleibendem Wert, namentlich für die kommenden Generationen, geschaffen werden soll". Die zu beschliessenden Massnahmen sollten zudem "einer breiten Bevölkerung zugute kommen". Nach Prüfung verschiedener Alternativen kam die Arbeitsgruppe zum Schluss, die Schaffung eines unabhängigen Fonds zur Finanzierung nachhaltiger Massnahmen zur Erhaltung naturnaher Kulturlandschaften entspreche am besten den obigen Kriterien. Die Büros beider Räte unterstützten diesen Vorschlag und unterbreiteten den Räten eine entsprechende parlamentarische Initiative. Am 21. März 1991 haben der Ständerat und der Nationalrat der Vorlage zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, einen Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften zu errichten und dafür 50 Millionen zur Verfügung zu stellen. In der Schlussabstimmung vom 3. Mai 1991 genehmigte die vereinigte Bundesversammlung die Vorlage mit überwältigendem Mehr.</p><p>2. Die Fondslösung hat sich bewährt</p><p>Der vom Gesetzgeber gehegten Erwartung, es werde mit diesem Fonds "ein Förderungsinstrument geschaffen, das überall zum Tragen kommt, wo die wachsende Initiative zur Erhaltung und Pflege der Landschaft vorhanden ist", konnte in den sechs Jahren seit der Fonds aktiv ist, in hohem Mass entsprochen werden. Die Finanzhilfen des Fonds haben sich als wirksam erwiesen. Seit der Fonds aktiv ist, hat er landesweit rund 400 Projekte unterstützt. Die Finanzhilfen umfassen in den ersten fünf Jahren der Fondstätigkeit 21,3 Mio Franken für Beiträge à fonds perdu und 6,3 Mio Franken für zinslose Darlehen.</p><p>3. Direkte Wirkung der Finanzhilfen: in der Landschaft sichtbar</p><p>Die vom Fonds unterstützen Projekte dienen unmittelbar der Umsetzung. Die Resultate sind draussen in der Landschaft sichtbar, sie entwickeln die gewünschte Vorbildwirkung. Die vom FLS unterstützten Projekte umfassen eine breite Palette von Massnahmen wie Schaffung und Vernetzung naturnaher Lebensräume für gefährdete oder seltene Tier- und Pflanzenarten, Wiederherstellung von Obstbaumgärten in der Ost- und Nordwestschweiz, Regeneration von kahlen Waldrändern, beispielhafte Revitalisierung eingedolter Fliessgewässer, die Sanierung von typischen landschaftsprägenden Elementen, wie z. B. Wässerwasserleitungen im Wallis, historische Wander- und Fusswege, Trockenmauern an steilen Rebbergen, zum Schutz alpiner Getreideäcker oder auf Juraweiden oder etwa die sanfte Erneuerung von landschaftsprägenden Bauten, die in einem funktionalen Zusammenhang mit bestimmten Wirtschaftsweisen stehen.</p><p>4. Indirekte Wirkungen: beschäftigungswirksame Anreize und Hilfe zur Selbsthilfe</p><p>Die Kommission verfolgt mit den Finanzhilfen die Politik der Anreize, d.h. die Mittel werden für praktische Massnahmen auf freiwilliger Basis eingesetzt. Sie sind ausnahmslos beschäftigungswirksam. Die Beiträge des Fonds dienen in der Regel der Ko-Finanzierung. Andere Beiträge werden dadurch ausgelöst. Dank de Restfinanzierung des Fonds kommen die Massnahmen erst zum Tragen.</p><p>Erfreulicherweise konnte der Fonds immer wieder auch private Unternehmen und gemeinnützige Organisationen zur Mitfinanzierung gewinnen. So hat sich z. B. die Stiftung Pro Patria bereit erklärt, einen grossen Teil des Sammelergebnisses für die Jahre 1997 und 1998 an Fondsprojekte des Natur- und Landschaftsschutzes zu leisten.</p><p>In Fällen, wo die Mittel fehlen oder nicht genügen, dienen die Finanzhilfen des Fonds auch als Starthilfe bis zum Zeitpunkt, wo die Trägerschaft das Vorhaben selbsttragend weiterbetreiben kann. So hat der Fonds im Rahmen einiger beispielgebender Projekte die überbetriebliche Aufbauarbeit und Infrastruktur für die Produktion und Vermarktung von regionalen Erzeugnissen mit Gütezeichen (Label) finanziert. (Beispiele: Baumgärten und Obstpresse in der Ajoie, Projekt Ökomarkt Graubünden, Qualitätsholz und Milchprodukte im "Parc jurassien vaudois", Lebensraumprojekt Entlebuch, Aufwertunsmassnahmen im Grossen Moos usw.) Die Beiträge des Fonds dienen als wirksame Hilfe zur Selbsthilfe. Landschaftspflegemassnahmen schaffen, fördern oder erhalten Arbeitsplätze. Die Projekte sind zwar durchwegs auf die Erhaltung von natürlichen und kulturellen landschaftswerten ausgerichtet, aber sie haben auch eine innovative Komponente, es werden auf diese Weise keine überholten Strukturen zementiert.</p><p>5. Struktur und Organisation des Fonds sind zweckmässig</p><p>Eine dreizehnköpfige Kommission entscheidet unbürokratisch über die Gesuche. Die Kommissionsmitglieder wirken bei der Begutachtung und Entwicklung der Projekte mit. Ihnen steht eine leistungsfähige Geschäftsstelle zur Verfügung, welche die Kommissionsentscheide vorbereitet, die Projekte fachlich und administrativ betreut, die Ausführung kontrolliert und für die notwendige Koordination mit anderen Stellen besorgt ist. Der personelle und administrative Aufwand ist im Vergleich zu den geleisteten, direkt wirksamen Finanzhilfen des Fonds bescheiden. Die Mittel werden sparsam eingesetzt.</p><p>6. Notwendigkeit der Erneuerung</p><p>Der Fonds wirkt da, wo andere Hilfen versagen oder nicht genügen. Die staatliche Subventionspolitik ist vielfach verbürokratisiert, oder sie kann aus bekannten Gründen nur noch mit bescheidenen Mitteln dotiert werden. Dazu kommt, dass staatliche Beiträge oft unspezifisch, grossflächig und nicht landschaftserhaltend wirken. Der Fonds hat nun landesweit den Ansporn und die Beispielwirkung geben können, so dass immer mehr gute Projekte mit nachhaltiger Zielsetzung eingereicht werden, die aber im Blick auf das verminderte Fondskapital von der Kommission vermehrt zurückgestellt werden müssen. Damit die segensreiche Wirkung nicht just im Moment aussetzt, wo das Interesse an landschaftswirksamen Massnahmen zunimmt, sind eine Verlängerung des Bundesbeschlusses um weitere zehn Jahre und ein erneuter Bundesbeitrag in ähnlicher Grössenordnung notwendig. Nur so kann dem seinerzeitigen Willen des Parlamentes, etwas von bleibendem Wert zu schaffen, entsprochen werden.</p>
    • <p>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK) unterbreitet den eidgenössischen Räten gestützt auf Artikel 21bis Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes in der Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>1. Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses vom 3. Mai 1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) wird um 10 Jahre bis am 31. Juli 2011 verlängert.</p><p>2. Mit einfachem Bundesbeschluss wird dem Fonds für die neue Laufzeit ein Beitrag von 50 Mio. Franken gewährt.</p>
    • Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 03.05.1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften
  • Index
    2
    Texts
    • <p>1. Entstehungsgeschichte des FLS</p><p>In der Herbstsession 1988 hatten die beiden Ratsbüros eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied der in der Bundesversammlung vertretenen Fraktionen, beauftragt, die Beteiligung der Bundesversammlung im Rahmen der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft vorzubereiten. Diese Arbeitsgruppe kam zum Ergebnis, dem Parlament für 1991 eine Vorlage zum Beschluss vorzulegen, mit welcher etwas "von bleibendem Wert, namentlich für die kommenden Generationen, geschaffen werden soll". Die zu beschliessenden Massnahmen sollten zudem "einer breiten Bevölkerung zugute kommen". Nach Prüfung verschiedener Alternativen kam die Arbeitsgruppe zum Schluss, die Schaffung eines unabhängigen Fonds zur Finanzierung nachhaltiger Massnahmen zur Erhaltung naturnaher Kulturlandschaften entspreche am besten den obigen Kriterien. Die Büros beider Räte unterstützten diesen Vorschlag und unterbreiteten den Räten eine entsprechende parlamentarische Initiative. Am 21. März 1991 haben der Ständerat und der Nationalrat der Vorlage zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, einen Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften zu errichten und dafür 50 Millionen zur Verfügung zu stellen. In der Schlussabstimmung vom 3. Mai 1991 genehmigte die vereinigte Bundesversammlung die Vorlage mit überwältigendem Mehr.</p><p>2. Die Fondslösung hat sich bewährt</p><p>Der vom Gesetzgeber gehegten Erwartung, es werde mit diesem Fonds "ein Förderungsinstrument geschaffen, das überall zum Tragen kommt, wo die wachsende Initiative zur Erhaltung und Pflege der Landschaft vorhanden ist", konnte in den sechs Jahren seit der Fonds aktiv ist, in hohem Mass entsprochen werden. Die Finanzhilfen des Fonds haben sich als wirksam erwiesen. Seit der Fonds aktiv ist, hat er landesweit rund 400 Projekte unterstützt. Die Finanzhilfen umfassen in den ersten fünf Jahren der Fondstätigkeit 21,3 Mio Franken für Beiträge à fonds perdu und 6,3 Mio Franken für zinslose Darlehen.</p><p>3. Direkte Wirkung der Finanzhilfen: in der Landschaft sichtbar</p><p>Die vom Fonds unterstützen Projekte dienen unmittelbar der Umsetzung. Die Resultate sind draussen in der Landschaft sichtbar, sie entwickeln die gewünschte Vorbildwirkung. Die vom FLS unterstützten Projekte umfassen eine breite Palette von Massnahmen wie Schaffung und Vernetzung naturnaher Lebensräume für gefährdete oder seltene Tier- und Pflanzenarten, Wiederherstellung von Obstbaumgärten in der Ost- und Nordwestschweiz, Regeneration von kahlen Waldrändern, beispielhafte Revitalisierung eingedolter Fliessgewässer, die Sanierung von typischen landschaftsprägenden Elementen, wie z. B. Wässerwasserleitungen im Wallis, historische Wander- und Fusswege, Trockenmauern an steilen Rebbergen, zum Schutz alpiner Getreideäcker oder auf Juraweiden oder etwa die sanfte Erneuerung von landschaftsprägenden Bauten, die in einem funktionalen Zusammenhang mit bestimmten Wirtschaftsweisen stehen.</p><p>4. Indirekte Wirkungen: beschäftigungswirksame Anreize und Hilfe zur Selbsthilfe</p><p>Die Kommission verfolgt mit den Finanzhilfen die Politik der Anreize, d.h. die Mittel werden für praktische Massnahmen auf freiwilliger Basis eingesetzt. Sie sind ausnahmslos beschäftigungswirksam. Die Beiträge des Fonds dienen in der Regel der Ko-Finanzierung. Andere Beiträge werden dadurch ausgelöst. Dank de Restfinanzierung des Fonds kommen die Massnahmen erst zum Tragen.</p><p>Erfreulicherweise konnte der Fonds immer wieder auch private Unternehmen und gemeinnützige Organisationen zur Mitfinanzierung gewinnen. So hat sich z. B. die Stiftung Pro Patria bereit erklärt, einen grossen Teil des Sammelergebnisses für die Jahre 1997 und 1998 an Fondsprojekte des Natur- und Landschaftsschutzes zu leisten.</p><p>In Fällen, wo die Mittel fehlen oder nicht genügen, dienen die Finanzhilfen des Fonds auch als Starthilfe bis zum Zeitpunkt, wo die Trägerschaft das Vorhaben selbsttragend weiterbetreiben kann. So hat der Fonds im Rahmen einiger beispielgebender Projekte die überbetriebliche Aufbauarbeit und Infrastruktur für die Produktion und Vermarktung von regionalen Erzeugnissen mit Gütezeichen (Label) finanziert. (Beispiele: Baumgärten und Obstpresse in der Ajoie, Projekt Ökomarkt Graubünden, Qualitätsholz und Milchprodukte im "Parc jurassien vaudois", Lebensraumprojekt Entlebuch, Aufwertunsmassnahmen im Grossen Moos usw.) Die Beiträge des Fonds dienen als wirksame Hilfe zur Selbsthilfe. Landschaftspflegemassnahmen schaffen, fördern oder erhalten Arbeitsplätze. Die Projekte sind zwar durchwegs auf die Erhaltung von natürlichen und kulturellen landschaftswerten ausgerichtet, aber sie haben auch eine innovative Komponente, es werden auf diese Weise keine überholten Strukturen zementiert.</p><p>5. Struktur und Organisation des Fonds sind zweckmässig</p><p>Eine dreizehnköpfige Kommission entscheidet unbürokratisch über die Gesuche. Die Kommissionsmitglieder wirken bei der Begutachtung und Entwicklung der Projekte mit. Ihnen steht eine leistungsfähige Geschäftsstelle zur Verfügung, welche die Kommissionsentscheide vorbereitet, die Projekte fachlich und administrativ betreut, die Ausführung kontrolliert und für die notwendige Koordination mit anderen Stellen besorgt ist. Der personelle und administrative Aufwand ist im Vergleich zu den geleisteten, direkt wirksamen Finanzhilfen des Fonds bescheiden. Die Mittel werden sparsam eingesetzt.</p><p>6. Notwendigkeit der Erneuerung</p><p>Der Fonds wirkt da, wo andere Hilfen versagen oder nicht genügen. Die staatliche Subventionspolitik ist vielfach verbürokratisiert, oder sie kann aus bekannten Gründen nur noch mit bescheidenen Mitteln dotiert werden. Dazu kommt, dass staatliche Beiträge oft unspezifisch, grossflächig und nicht landschaftserhaltend wirken. Der Fonds hat nun landesweit den Ansporn und die Beispielwirkung geben können, so dass immer mehr gute Projekte mit nachhaltiger Zielsetzung eingereicht werden, die aber im Blick auf das verminderte Fondskapital von der Kommission vermehrt zurückgestellt werden müssen. Damit die segensreiche Wirkung nicht just im Moment aussetzt, wo das Interesse an landschaftswirksamen Massnahmen zunimmt, sind eine Verlängerung des Bundesbeschlusses um weitere zehn Jahre und ein erneuter Bundesbeitrag in ähnlicher Grössenordnung notwendig. Nur so kann dem seinerzeitigen Willen des Parlamentes, etwas von bleibendem Wert zu schaffen, entsprochen werden.</p>
    • <p>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK) unterbreitet den eidgenössischen Räten gestützt auf Artikel 21bis Abs. 1 des Geschäftsverkehrsgesetzes in der Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>1. Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses vom 3. Mai 1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) wird um 10 Jahre bis am 31. Juli 2011 verlängert.</p><p>2. Mit einfachem Bundesbeschluss wird dem Fonds für die neue Laufzeit ein Beitrag von 50 Mio. Franken gewährt.</p>
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