Lärmimmissionen und Nachtruhe
- ShortId
-
97.452
- Id
-
19970452
- Updated
-
10.04.2024 18:55
- Language
-
de
- Title
-
Lärmimmissionen und Nachtruhe
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Nachtfahrverbot;freie Schlagwörter: Nachtflugverbot;Güterverkehr auf der Strasse;Güterverkehr;Güterverkehr auf der Schiene;Beförderung auf dem Luftweg;Lärm;Lärmschutz
- 1
-
- L04K06010410, Lärmschutz
- L04K06020105, Lärm
- L04K18010202, Güterverkehr
- L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- L03K180401, Beförderung auf dem Luftweg
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Oeffentlichkeit haben Probleme bezüglich Lärmimmissionen einen hohen Stellenwert. Dies ruft nach einer umfassenden Lösung der Lärmimmissionen und der Nachtruhe.</p><p>Das System Strasse hat diesbezüglich besondere Fortschritte gemacht (Reifenroll- und Fahrbahngeräusche sowie Lärmschutzwände und -verbauungen) und ist noch nicht am Ende seiner technischen Entwicklungsmöglichkeit. Ebenso werden im Bereich Flugverkehr laufend massive Fortschritte in der Lärmreduktion erreicht.</p><p>Stellt man den Lärmschutz im Eisenbahnbetrieb dagegen, wird der besonders dringende Handlungsbedarf offenkundig. Schnell fahrende Güterzüge, die im Gegensatz zu Autobahnen historisch und streckenbedingt mitten durch Siedlungsgebiete führen, weisen Lärmimmissionen auf, wie sie von startenden Flugzeugen erreicht werden. Da die Eisenbahnfrequenzen noch zunehmen, ist es möglich, dass alle paar Minuten ein Höllenlärm von der Schiene ausgehen wird.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, für laute Güterzüge ebenfalls ein Nachfahrverbot einzuführen, so wie es bereits, für mittlerweile immer leiser fahrende Lastwagen, seit Mitte der dreissiger Jahre gilt. Wer es mit externen Kosten und dem Lärmschutz ernst meint, muss alle Verkehrsträger gleich behandeln.</p><p>Soweit das Nachfahrverbot für Eisenbahngüterzüge nicht realisierbar sein sollte, so sind aus Gründen der Rechtsgleichheit in gleichem Umfang das Nachtfahrverbot für LKW auf den Hauptachsen Nord-Süd und Ost-West aufzuheben, sowie das Nachtflugverbot zu lockern. Entscheidend am Schluss ist nicht, woher der Lärm kommt, sondern die einwirkenden Dezibel.</p>
- <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Sämtliche einschlägigen Gesetze sind so zu ändern, dass Gütertransporte auf Schiene und Strasse und in der Luft die Anforderungen des Lärmschutzes in gleicher Weise zu erfüllen haben, resp. zu gleichen Zeiten dem Nachtfahrverbot und Nachtflugverbot unterstehen.</p>
- Lärmimmissionen und Nachtruhe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Oeffentlichkeit haben Probleme bezüglich Lärmimmissionen einen hohen Stellenwert. Dies ruft nach einer umfassenden Lösung der Lärmimmissionen und der Nachtruhe.</p><p>Das System Strasse hat diesbezüglich besondere Fortschritte gemacht (Reifenroll- und Fahrbahngeräusche sowie Lärmschutzwände und -verbauungen) und ist noch nicht am Ende seiner technischen Entwicklungsmöglichkeit. Ebenso werden im Bereich Flugverkehr laufend massive Fortschritte in der Lärmreduktion erreicht.</p><p>Stellt man den Lärmschutz im Eisenbahnbetrieb dagegen, wird der besonders dringende Handlungsbedarf offenkundig. Schnell fahrende Güterzüge, die im Gegensatz zu Autobahnen historisch und streckenbedingt mitten durch Siedlungsgebiete führen, weisen Lärmimmissionen auf, wie sie von startenden Flugzeugen erreicht werden. Da die Eisenbahnfrequenzen noch zunehmen, ist es möglich, dass alle paar Minuten ein Höllenlärm von der Schiene ausgehen wird.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, für laute Güterzüge ebenfalls ein Nachfahrverbot einzuführen, so wie es bereits, für mittlerweile immer leiser fahrende Lastwagen, seit Mitte der dreissiger Jahre gilt. Wer es mit externen Kosten und dem Lärmschutz ernst meint, muss alle Verkehrsträger gleich behandeln.</p><p>Soweit das Nachfahrverbot für Eisenbahngüterzüge nicht realisierbar sein sollte, so sind aus Gründen der Rechtsgleichheit in gleichem Umfang das Nachtfahrverbot für LKW auf den Hauptachsen Nord-Süd und Ost-West aufzuheben, sowie das Nachtflugverbot zu lockern. Entscheidend am Schluss ist nicht, woher der Lärm kommt, sondern die einwirkenden Dezibel.</p>
- <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Sämtliche einschlägigen Gesetze sind so zu ändern, dass Gütertransporte auf Schiene und Strasse und in der Luft die Anforderungen des Lärmschutzes in gleicher Weise zu erfüllen haben, resp. zu gleichen Zeiten dem Nachtfahrverbot und Nachtflugverbot unterstehen.</p>
- Lärmimmissionen und Nachtruhe
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