Einkommens- und Vermögensbesteuerung natürlichen und juristischen Personen. Änderung der Gesetzgebung
- ShortId
-
97.453
- Id
-
19970453
- Updated
-
10.04.2024 17:38
- Language
-
de
- Title
-
Einkommens- und Vermögensbesteuerung natürlichen und juristischen Personen. Änderung der Gesetzgebung
- AdditionalIndexing
-
Unternehmenssitz;Gemeinde;gesetzlicher Wohnsitz;Kanton;Steuerharmonisierung;Finanzausgleich;Einkommenssteuer;Gesetz
- 1
-
- L03K110704, Einkommenssteuer
- L04K11070310, Steuerharmonisierung
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0507020301, gesetzlicher Wohnsitz
- L06K070304010206, Unternehmenssitz
- L04K11080202, Finanzausgleich
- L06K080701020108, Kanton
- L06K080701020106, Gemeinde
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ungeachtet der immer grösseren Probleme mit der Steuerflucht zwischen den Kantonen sehen die im Rahmen der letzten Steuerharmonisierung vorgeschlagenen Änderungen keinerlei Änderung im Sinne einer Besteuerung am Ort, wo das Einkommen erzielt wird, vor. Die polternden Äusserungen von Martin Ebner zu diesem Thema haben die Bevölkerung zu Recht schockiert. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes unbegreiflich, dass Steuerumgehungen von derartigem Umfang ungestraft begangen werden können, während sich Tausende von Personen wegen der wachsenden Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit mit immer grösseren Schwierigkeiten konfrontiert sehen. Angesichts dieser Situation ist es dringend notwendig, dass das StHG geändert wird. Die Änderung soll vorsehen, dass die Kantone die Einkommen von natürlichen und juristischen Personen am Erwerbsort besteuern können, und so die von allzu vielen Kantonen und Gemeinden praktizierte Steuerkonkurrenz stoppen. Angesichts des Umfangs, den die Steuerflucht angenommen hat, ist es unumgänglich, dagegen vorzugehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung vor, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) zu ändern.</p><p>Ich fordere die Bundesversammlung auf, das StHG so zu ändern, dass es den Kantonen und Gemeinden ermöglicht, das Einkommen natürlicher und juristischer Personen am Ort, an dem es erzielt wird, zu besteuern. Die neuen Gesetzesbestimmungen sollten auch einen Ausgleich der Steuereinnahmen zwischen dem Kanton oder der Gemeinde, wo sich der Wohnsitz der natürlichen oder des Sitz der juristischen Person befindet, und dem Ort, wo das Einkommen erzielt wird, vorsehen.</p>
- Einkommens- und Vermögensbesteuerung natürlichen und juristischen Personen. Änderung der Gesetzgebung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ungeachtet der immer grösseren Probleme mit der Steuerflucht zwischen den Kantonen sehen die im Rahmen der letzten Steuerharmonisierung vorgeschlagenen Änderungen keinerlei Änderung im Sinne einer Besteuerung am Ort, wo das Einkommen erzielt wird, vor. Die polternden Äusserungen von Martin Ebner zu diesem Thema haben die Bevölkerung zu Recht schockiert. Es ist für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes unbegreiflich, dass Steuerumgehungen von derartigem Umfang ungestraft begangen werden können, während sich Tausende von Personen wegen der wachsenden Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit mit immer grösseren Schwierigkeiten konfrontiert sehen. Angesichts dieser Situation ist es dringend notwendig, dass das StHG geändert wird. Die Änderung soll vorsehen, dass die Kantone die Einkommen von natürlichen und juristischen Personen am Erwerbsort besteuern können, und so die von allzu vielen Kantonen und Gemeinden praktizierte Steuerkonkurrenz stoppen. Angesichts des Umfangs, den die Steuerflucht angenommen hat, ist es unumgänglich, dagegen vorzugehen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung vor, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) zu ändern.</p><p>Ich fordere die Bundesversammlung auf, das StHG so zu ändern, dass es den Kantonen und Gemeinden ermöglicht, das Einkommen natürlicher und juristischer Personen am Ort, an dem es erzielt wird, zu besteuern. Die neuen Gesetzesbestimmungen sollten auch einen Ausgleich der Steuereinnahmen zwischen dem Kanton oder der Gemeinde, wo sich der Wohnsitz der natürlichen oder des Sitz der juristischen Person befindet, und dem Ort, wo das Einkommen erzielt wird, vorsehen.</p>
- Einkommens- und Vermögensbesteuerung natürlichen und juristischen Personen. Änderung der Gesetzgebung
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