Regeln für die zeitliche Bemessung von Kantons- und Gemeindesteuern
- ShortId
-
97.458
- Id
-
19970458
- Updated
-
10.04.2024 18:26
- Language
-
de
- Title
-
Regeln für die zeitliche Bemessung von Kantons- und Gemeindesteuern
- AdditionalIndexing
-
Staatssteuer;Kompetenzregelung;Steuerharmonisierung;Bund;Gemeindesteuer;Steuerveranlagung
- 1
-
- L04K11070301, Steuerveranlagung
- L04K11070310, Steuerharmonisierung
- L04K11070210, Staatssteuer
- L04K11070205, Gemeindesteuer
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L06K080701020104, Bund
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Art. 42quinquies Abs. 2 Bundesverfassung lautet wie folgt:</p><p>Zu diesem Zweck erlässt er auf dem Wege der Bundesgesetzgebung Grundsätze für die Gesetzgebung der Kantone und Gemeinden über die Steuerpflicht, Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht und überwacht die Einhaltung.</p><p>Durch die vorgeschlagene Ergänzung wird der Bundesgesetzgeber beauftragt, einheitliche Regeln für die zeitliche Bemessung der Kantons- und Gemeindesteuern zu schaffen. Durch diese Harmonisierung wird die Steuerlücke geschlossen, die durch unterschiedliche Bemessungsregeln in den einzelnen Kantonen durch Wohnsitzverlegung von einem Kanton in einen andern ausgenützt werden kann.</p>
- <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:</p><p>Es sei ein neuer Art. 42quinquies Abs. 2bis mit folgendem Wortlaut in die Bundesverfassung einzufügen:</p><p>Die Bundesgesetzgebung sieht einheitliche Regeln für die zeitliche Bemessung der Steuern vor.</p>
- Regeln für die zeitliche Bemessung von Kantons- und Gemeindesteuern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Art. 42quinquies Abs. 2 Bundesverfassung lautet wie folgt:</p><p>Zu diesem Zweck erlässt er auf dem Wege der Bundesgesetzgebung Grundsätze für die Gesetzgebung der Kantone und Gemeinden über die Steuerpflicht, Gegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht und überwacht die Einhaltung.</p><p>Durch die vorgeschlagene Ergänzung wird der Bundesgesetzgeber beauftragt, einheitliche Regeln für die zeitliche Bemessung der Kantons- und Gemeindesteuern zu schaffen. Durch diese Harmonisierung wird die Steuerlücke geschlossen, die durch unterschiedliche Bemessungsregeln in den einzelnen Kantonen durch Wohnsitzverlegung von einem Kanton in einen andern ausgenützt werden kann.</p>
- <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:</p><p>Es sei ein neuer Art. 42quinquies Abs. 2bis mit folgendem Wortlaut in die Bundesverfassung einzufügen:</p><p>Die Bundesgesetzgebung sieht einheitliche Regeln für die zeitliche Bemessung der Steuern vor.</p>
- Regeln für die zeitliche Bemessung von Kantons- und Gemeindesteuern
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