Harmonisierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

ShortId
97.459
Id
19970459
Updated
10.04.2024 09:15
Language
de
Title
Harmonisierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
AdditionalIndexing
Steuerharmonisierung;Erbschaftssteuer
1
  • L04K11070501, Erbschaftssteuer
  • L04K11070310, Steuerharmonisierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die klare Mehrheit der Kantone erhebt sowohl Erbschafts- wie Schenkungssteuern. Bei verschiedenen Kantonen ist in jüngster Zeit ein Trend Richtung Abschaffung dieser Steuern feststellbar. So hat der Kanton St.Gallen unlängst eine Teilabschaffung beschlossen. Andere Kantone tragen sich mit dem Gedanken, dasselbe zu tun. Die Gründe für die Abschaffung dieser Steuern liegen zumeist in der Konkurrenzsituation zu Kantonen, welche sie bereits abgeschafft haben. Je mehr Kantone dem Beispiel folgen, desto grösser wird der Domino-Effekt. Die folgen sind namhafte Steuerausfälle für die Kantone.</p><p>Um dieses Steuersubstrat für die Kantone zu erhalten und auch im Interesse einer grösseren Steuergerechtigkeit sollen die Erbschafts- und Schenkungssteuern in eine gesamtschweizerische (formelle) Harmonisierung einbezogen werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Art. 42quinquies Bundesverfassung ist so zu ergänzen, dass auch die (formelle) Harmonisierung der Erbschafts- und Schenkungssteuern erfasst wird.</p><p>z.B. wie folgt:</p><p>Der Bund sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden, einschliesslich der Erbschafts- und Schenkungssteuern.</p>
  • Harmonisierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die klare Mehrheit der Kantone erhebt sowohl Erbschafts- wie Schenkungssteuern. Bei verschiedenen Kantonen ist in jüngster Zeit ein Trend Richtung Abschaffung dieser Steuern feststellbar. So hat der Kanton St.Gallen unlängst eine Teilabschaffung beschlossen. Andere Kantone tragen sich mit dem Gedanken, dasselbe zu tun. Die Gründe für die Abschaffung dieser Steuern liegen zumeist in der Konkurrenzsituation zu Kantonen, welche sie bereits abgeschafft haben. Je mehr Kantone dem Beispiel folgen, desto grösser wird der Domino-Effekt. Die folgen sind namhafte Steuerausfälle für die Kantone.</p><p>Um dieses Steuersubstrat für die Kantone zu erhalten und auch im Interesse einer grösseren Steuergerechtigkeit sollen die Erbschafts- und Schenkungssteuern in eine gesamtschweizerische (formelle) Harmonisierung einbezogen werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Art. 42quinquies Bundesverfassung ist so zu ergänzen, dass auch die (formelle) Harmonisierung der Erbschafts- und Schenkungssteuern erfasst wird.</p><p>z.B. wie folgt:</p><p>Der Bund sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Harmonisierung der direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden, einschliesslich der Erbschafts- und Schenkungssteuern.</p>
    • Harmonisierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

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