BSE-Entwicklung
- ShortId
-
97.1005
- Id
-
19971005
- Updated
-
24.06.2025 21:24
- Language
-
de
- Title
-
BSE-Entwicklung
- AdditionalIndexing
-
Tierernährung;Landwirt/in;Information;tierisches Eiweiss;Rinderwahnsinn
- 1
-
- L06K140101030103, Rinderwahnsinn
- L04K14010104, Tierernährung
- L03K120101, Information
- L05K1401050601, Landwirt/in
- L05K1402060204, tierisches Eiweiss
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das tierische Eiweiss wurde den Wiederkäuern nicht als Einzelfutter, sondern als Bestandteil von Mischfuttermitteln verfüttert. Es bildete somit nur einen der verschiedenen Bestandteile des von den Futtermittelfabrikanten in den Handel gebrachten Mischfutters. Daher schien es für die Umsetzung des Tiermehlverbotes ab 1. Dezember 1990 zweckmässig, den Informationsfluss bei den Futtermittelfabrikanten anzusetzen. Um die sofortige Inkraftsetzung der Sondermassnahmen gegen die BSE (ohne Übergangsfrist) zu gewährleisten, orientierte die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere in Posieux bereits am 23. November 1990 alle Futtermittelfabrikanten der Schweiz über das Verbot, das am 1. Dezember in Kraft treten würde. Diese Forschungsanstalt, die auch mit der amtlichen Futtermittelkontrolle beauftragt ist, hat zwischen 1991 und 1996 insgesamt 823 Stichproben von Mischfutter bei mehreren Fabrikanten entnommen und analysiert, das für Milchkühe und Mastrinder bestimmt war. Lediglich vier dieser Proben (weniger als 0,5 Prozent) mussten wegen leichter Verunreinigung durch tierisches Eiweiss beanstandet werden; in keinem der Fälle handelte es sich um absichtliche Beimischungen. Daraus geht hervor, dass sich die Futtermittelfabrikanten sehr wohl an das 1990 verhängte Verbot hielten. Auch die Entwicklung der BSE-Fälle seit 1991 (epidemiologische Angaben) belegt, dass das Verbot allgemein eingehalten wurde.</p><p>Bezüglich Orientierung einer breiteren Öffentlichkeit über das Verbot, Wiederkäuern tierisches Eiweiss zu verfüttern, ist zu bemerken, dass das Bundesamt für Veterinärwesen wiederholt darauf aufmerksam gemacht hat (mehrere Pressemitteilungen, Vorträge, Medienkontakte). Diese Informationen wurden von den Medien denn auch breit gestreut, insbesondere in der landwirtschaftlichen Presse. Die Landwirte wurden ausserdem von den landwirtschaftlichen Beratungsdiensten und den Landwirtschaftsschulen informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Von den bisher neun BSE-Fällen in diesem Jahr waren vier sogenannte BAB-Fälle ("born after ban"). Wenn diese Entwicklung so weitergeht, kommen gewisse Zweifel auf, ob und wie gut das Fütterungsverbot des Bundes für tierisches Eiweiss in den Jahren 1991 bis 1995 eingehalten wurde. Die Vermutung liegt nahe, dass viele Bauern bis zur grossen Mediendiskussion 1995 gar nicht gewusst haben, dass tierische Eiweisse nicht mehr an Wiederkäuer verfüttert werden dürfen. Wie wurde das Fütterungsverbot, das 1990 ausgesprochen wurde, den Bauern mitgeteilt? Wurden die Rindviehhalter direkt angeschrieben? Wer war verantwortlich für die diesbezügliche Kommunikation des Bundes? Wie oft wurde die Mitteilung in welchen Medien wiederholt?</p>
- BSE-Entwicklung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das tierische Eiweiss wurde den Wiederkäuern nicht als Einzelfutter, sondern als Bestandteil von Mischfuttermitteln verfüttert. Es bildete somit nur einen der verschiedenen Bestandteile des von den Futtermittelfabrikanten in den Handel gebrachten Mischfutters. Daher schien es für die Umsetzung des Tiermehlverbotes ab 1. Dezember 1990 zweckmässig, den Informationsfluss bei den Futtermittelfabrikanten anzusetzen. Um die sofortige Inkraftsetzung der Sondermassnahmen gegen die BSE (ohne Übergangsfrist) zu gewährleisten, orientierte die Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere in Posieux bereits am 23. November 1990 alle Futtermittelfabrikanten der Schweiz über das Verbot, das am 1. Dezember in Kraft treten würde. Diese Forschungsanstalt, die auch mit der amtlichen Futtermittelkontrolle beauftragt ist, hat zwischen 1991 und 1996 insgesamt 823 Stichproben von Mischfutter bei mehreren Fabrikanten entnommen und analysiert, das für Milchkühe und Mastrinder bestimmt war. Lediglich vier dieser Proben (weniger als 0,5 Prozent) mussten wegen leichter Verunreinigung durch tierisches Eiweiss beanstandet werden; in keinem der Fälle handelte es sich um absichtliche Beimischungen. Daraus geht hervor, dass sich die Futtermittelfabrikanten sehr wohl an das 1990 verhängte Verbot hielten. Auch die Entwicklung der BSE-Fälle seit 1991 (epidemiologische Angaben) belegt, dass das Verbot allgemein eingehalten wurde.</p><p>Bezüglich Orientierung einer breiteren Öffentlichkeit über das Verbot, Wiederkäuern tierisches Eiweiss zu verfüttern, ist zu bemerken, dass das Bundesamt für Veterinärwesen wiederholt darauf aufmerksam gemacht hat (mehrere Pressemitteilungen, Vorträge, Medienkontakte). Diese Informationen wurden von den Medien denn auch breit gestreut, insbesondere in der landwirtschaftlichen Presse. Die Landwirte wurden ausserdem von den landwirtschaftlichen Beratungsdiensten und den Landwirtschaftsschulen informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Von den bisher neun BSE-Fällen in diesem Jahr waren vier sogenannte BAB-Fälle ("born after ban"). Wenn diese Entwicklung so weitergeht, kommen gewisse Zweifel auf, ob und wie gut das Fütterungsverbot des Bundes für tierisches Eiweiss in den Jahren 1991 bis 1995 eingehalten wurde. Die Vermutung liegt nahe, dass viele Bauern bis zur grossen Mediendiskussion 1995 gar nicht gewusst haben, dass tierische Eiweisse nicht mehr an Wiederkäuer verfüttert werden dürfen. Wie wurde das Fütterungsverbot, das 1990 ausgesprochen wurde, den Bauern mitgeteilt? Wurden die Rindviehhalter direkt angeschrieben? Wer war verantwortlich für die diesbezügliche Kommunikation des Bundes? Wie oft wurde die Mitteilung in welchen Medien wiederholt?</p>
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