Schweizerisches Rückführungsabkommen mit Belgrad
- ShortId
-
97.1010
- Id
-
19971010
- Updated
-
24.06.2025 23:01
- Language
-
de
- Title
-
Schweizerisches Rückführungsabkommen mit Belgrad
- AdditionalIndexing
-
Wirtschaftssanktion;politische Gewalt;Rückkehrbeihilfe;bilaterales Abkommen;Serbien;Menschenrechte;Friedenspolitik
- 1
-
- L05K0301020401, Serbien
- L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
- L03K040103, Friedenspolitik
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L03K040301, politische Gewalt
- L03K050202, Menschenrechte
- L05K0108030603, Rückkehrbeihilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat berücksichtigte bei seiner Politik gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien die entsprechende Haltung der internationalen Gemeinschaft und ordnete eine enge Absprache zwischen den verschiedenen Departementen an, um eine kohärente Politik zu gewährleisten. Als der Uno-Sicherheitsrat nach der Unterzeichnung des Dayton-Abkommens die Sanktionen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien suspendiert hatte, zog die Schweiz nach. Nach der Normalisierung der Beziehungen zwischen den meisten westlichen Staaten und der Bundesrepublik Jugoslawien anerkannte die Schweiz am 30. September 1996 Jugoslawien als einen der fünf Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens, wobei festzuhalten ist, dass eine völkerrechtliche Anerkennung in keinem Fall auch die Attestierung politischen Wohlverhaltens bedeutet. Die Politik des Bundesrates in den verschiedenen Bereichen (Asyl-, Menschenrechts-, Aussenwirtschafts- und Aussenpolitik) erfolgte koordiniert und in gegenseitiger Absprache.</p><p>Seit dem Ende des kalten Krieges machen viele Länder des Balkans einen schwierigen Prozess der politischen und wirtschaftlichen Transformation durch. Die Krisen auf dem Balkan wirken sich auf ganz Europa aus und sind deshalb eine ständige Bedrohung des Friedens. Der Bundesrat ist sich dessen vollauf bewusst. Seit Jahren bildet der Balkan einen Schwerpunkt der schweizerischen Aussenpolitik. Die Schweiz hat sich in verschiedenen Bereichen besonders eingesetzt:</p><p>- Auf der politischen Ebene hat die Schweiz vor allem durch ihren Vorsitz in der OSZE im letzten Jahr zeigen können, dass sie bereit ist, internationale Verantwortung zu übernehmen. Auf dem Balkan hat sie sich insbesondere im ehemaligen Jugoslawien für den Befriedungs- und Demokratisierungsprozess eingesetzt.</p><p>- Auf der Ebene der Entwicklungszusammenarbeit und Finanzhilfe hat die Schweiz in den letzten Jahren auf dem Balkan beträchtliche Hilfe geleistet. Allein in Bosnien-Herzegowina sind im letzten Jahr über 40 Millionen Schweizerfranken für den Wiederaufbau verpflichtet worden, womit die Schweiz einen überdurchschnittlichen Beitrag geleistet hat.</p><p>- Auf der humanitären Ebene hat unser Land sowohl während des Krieges im ehemaligen Jugoslawien als auch bei den übrigen Krisen unverzüglich humanitäre Hilfe geleistet und damit das Leid der Betroffenen lindern können. Mit einer grosszügigen Flüchtlings- und Asylpolitik hat die Schweiz Kriegs- und Repressionsopfern Schutz und Sicherheit gewährt.</p><p>Der Bundesrat hat sich immer für eine politische Lösung in der Kosovofrage eingesetzt. Die Schweiz hat wiederholt erklärt, sich für die Vermittlung eines konstruktiven Dialogs zwischen den beiden Parteien in Kosovo zur Verfügung zu stellen. Gegenwärtig denkt jedoch Belgrad nicht an eine aktive Mitwirkung ausländischer Regierungen zur Lösung der Kosovofrage. Auf der multilateralen Ebene befürwortet der Bundesrat ein Engagement der OSZE in Kosovo, beispielsweise durch die Wiedereinführung einer Langzeitmission, wie sie bis 1993 bestanden hat. Die Bundesrepublik Jugoslawien ist jedoch gegenwärtig nicht bereit, eine solche Mission wieder zuzulassen. Sie begründet dies mit der Suspension ihrer OSZE-Mitgliedschaft.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Rückübernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien und nicht mit dem Präsidenten der Republik Serbien abgeschlossen wurde. Das Abkommen konkretisiert die völkerrechtlich anerkannte Verpflichtung beider Staaten, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, die sich illegal im Hoheitsgebiet der jeweiligen anderen Vertragspartei aufhalten. Das Abkommen sieht zudem die Einsetzung eines gemeinsamen Expertenausschusses vor, welcher, nach Inkrafttreten des Abkommens, Fragen der Einhaltung der Verpflichtungen sowie der Durchführung der Rückübernahmen behandeln wird. Der Abschluss dieses Abkommens erlaubt den jugoslawischen Staatsangehörigen einerseits generell die Wiedereinreise in ihr Heimatland. Andererseits ermöglicht es den zuständigen Behörden, Personen ohne Anwesenheitsberechtigung zur Rückreise zu verhalten. Im Abkommen verpflichten sich die vertragsschliessenden Parteien, die Rückführungen unter Achtung der Würde der rückkehrenden Person durchzuführen. Voraussetzung einer Rückführung ist selbstverständlich, dass vorgängig die Frage der Schutzbedürftigkeit und der Einhaltung des Gebots der Nichtrückschiebung gemäss nationalem und internationalem Recht geprüft wird. Es gehört zur ständigen Rückkehr- und Rückführungspraxis, dass der Bundesrat die Menschenrechtssituation fortlaufend beobachtet und bei einer grundlegenden Änderung der Lage auf seine Entscheide zurückkommt.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb am 3. März 1997 die Ausreisefrist generell auf den 31. August 1997 angesetzt. Bis dahin werden mit den Kantonen die Modalitäten der Rückführung im einzelnen festgelegt. Die Betroffenen werden rechtzeitig und umfassend orientiert werden.</p><p>Nach Auskunft der zuständigen deutschen Behörden konnten die geschilderten Vorkommnisse anlässlich der, gestützt auf das Abkommen, zurückgeführten Personen im Einzelfall nicht erhärtet werden.</p><p>Das Abkommen enthält keine Verpflichtung der Schweiz betreffend Rückkehrhilfe oder Wiedereingliederungsbeiträge. Es ist jedoch vorgesehen, dass die Schweiz die Kosten für die Rückführungen übernimmt (Flugkosten, Kosten für die amtliche Begleitung). Bereits heute besteht jedoch für Asylsuchende und Ausländer, die freiwillig zurückkehren, die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen individuelle Rückkehrhilfe zu erhalten. Diese umfasst im wesentlichen finanzielle Beiträge für Unterkunft und Lebensunterhalt während den ersten drei Monaten des Aufenthalts, für den Kauf von Material und für Transportkosten.</p><p>Es besteht zurzeit kein internationales Embargo gegen die Bundesrepublik Jugoslawien wegen ihrer Menschenrechtspolitik. Es sind auch keine diesbezüglichen Bestrebungen im Gange. Der Bundesrat sieht sich daher nicht veranlasst, zu dieser Frage Stellung zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 23. Januar 1997 hat die Schweiz ein Rückübernahmeabkommen betreffend jugoslawische Staatsangehörige mit Belgrad paraphiert, was Tausende von kosovo-albanischen Asylbewerbern und Saisonniers zu einer Heimreise ins Elend oder sogar in Folterverhältnisse zwingen würde. Bereits Anfang 1996 hatte der Schweizer Staatssekretär für Aussenwirtschaft die ex-jugoslawischen Nachfolgestaaten bereist und Fragen des Wiederaufbaus und der Wirtschaftsbeziehungen sondiert - vermutlich oder jedenfalls ohne jede erkennbare oder wirksame Konditionalität bezüglich der Situation in Kosovo. Im Oktober letzten Jahres hat auch die Schweiz den Reststaat Serbien-Montenegro als jugoslawische Bundesrepublik anerkannt; am 25. November 1996 hat der Bundesrat das Embargo gegen Jugoslawien auf Mitte Dezember 1996 aufgehoben, als ob Milosevic nicht unterdessen zum Wahlfälscher und Unterdrücker auch der serbischen Demokratiebewegung avanciert wäre. Als die Belgrader Demonstrationen ausbrachen, verlangten die Nationalräte Gross Andreas und Bäumlin, dass der Schweizer Aussenminister und Noch-Vorsitzende der OSZE den Demokratieprozess unterstütze, was Bundesrat Cotti mit der Entsendung der Delegation Gonzalez auch ausführte.</p><p>- Wie kommt es, dass drei Departemente eine derart widersprüchliche Politik betreiben?</p><p>- Welches ist die gesamtbundesrätliche Friedenspolitik im Balkan und insbesondere in Kosovo?</p><p>- Wie ist es möglich, dass Schweizer Behörden mit einem totalitären Regime und dem als Kriegsverbrecher verdächtigten Milosevic ein solches völker- und menschenrechtlich heikles Abkommen, welches an Menschenhandel grenzt, abschliessen?</p><p>- Welche Sicherheitsgarantien wurden allenfalls oder werden noch in dieses Abkommen eingebaut, um z. B. Übergriffe auf zurückgewiesene kosovo-albanische Flüchtlinge verhindern oder mindestens ahnden zu können?</p><p>- Hat der Bundesrat Kenntnis über die unmenschliche Behandlung sowie anschliessende Rückspedierung der ersten deutschen Vertragsrückkehrer nach Belgrad/Pristina?</p><p>- Was plant der Bundesrat für eine verbindliche Rückkehrhilfe an freiwillig zurückkehrende Asylbewerber und Saisonniers aus Kosovo?</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat zu einem international anzuordnenden Embargo gegen Milosevic, bis die jugoslawische Regierung die serbische Armee und Polizei aus dem Kosovo abgezogen hat, womit die freiwillige Rückkehr kosovo-albanischer Migranten ausgelöst würde?</p>
- Schweizerisches Rückführungsabkommen mit Belgrad
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat berücksichtigte bei seiner Politik gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien die entsprechende Haltung der internationalen Gemeinschaft und ordnete eine enge Absprache zwischen den verschiedenen Departementen an, um eine kohärente Politik zu gewährleisten. Als der Uno-Sicherheitsrat nach der Unterzeichnung des Dayton-Abkommens die Sanktionen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien suspendiert hatte, zog die Schweiz nach. Nach der Normalisierung der Beziehungen zwischen den meisten westlichen Staaten und der Bundesrepublik Jugoslawien anerkannte die Schweiz am 30. September 1996 Jugoslawien als einen der fünf Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens, wobei festzuhalten ist, dass eine völkerrechtliche Anerkennung in keinem Fall auch die Attestierung politischen Wohlverhaltens bedeutet. Die Politik des Bundesrates in den verschiedenen Bereichen (Asyl-, Menschenrechts-, Aussenwirtschafts- und Aussenpolitik) erfolgte koordiniert und in gegenseitiger Absprache.</p><p>Seit dem Ende des kalten Krieges machen viele Länder des Balkans einen schwierigen Prozess der politischen und wirtschaftlichen Transformation durch. Die Krisen auf dem Balkan wirken sich auf ganz Europa aus und sind deshalb eine ständige Bedrohung des Friedens. Der Bundesrat ist sich dessen vollauf bewusst. Seit Jahren bildet der Balkan einen Schwerpunkt der schweizerischen Aussenpolitik. Die Schweiz hat sich in verschiedenen Bereichen besonders eingesetzt:</p><p>- Auf der politischen Ebene hat die Schweiz vor allem durch ihren Vorsitz in der OSZE im letzten Jahr zeigen können, dass sie bereit ist, internationale Verantwortung zu übernehmen. Auf dem Balkan hat sie sich insbesondere im ehemaligen Jugoslawien für den Befriedungs- und Demokratisierungsprozess eingesetzt.</p><p>- Auf der Ebene der Entwicklungszusammenarbeit und Finanzhilfe hat die Schweiz in den letzten Jahren auf dem Balkan beträchtliche Hilfe geleistet. Allein in Bosnien-Herzegowina sind im letzten Jahr über 40 Millionen Schweizerfranken für den Wiederaufbau verpflichtet worden, womit die Schweiz einen überdurchschnittlichen Beitrag geleistet hat.</p><p>- Auf der humanitären Ebene hat unser Land sowohl während des Krieges im ehemaligen Jugoslawien als auch bei den übrigen Krisen unverzüglich humanitäre Hilfe geleistet und damit das Leid der Betroffenen lindern können. Mit einer grosszügigen Flüchtlings- und Asylpolitik hat die Schweiz Kriegs- und Repressionsopfern Schutz und Sicherheit gewährt.</p><p>Der Bundesrat hat sich immer für eine politische Lösung in der Kosovofrage eingesetzt. Die Schweiz hat wiederholt erklärt, sich für die Vermittlung eines konstruktiven Dialogs zwischen den beiden Parteien in Kosovo zur Verfügung zu stellen. Gegenwärtig denkt jedoch Belgrad nicht an eine aktive Mitwirkung ausländischer Regierungen zur Lösung der Kosovofrage. Auf der multilateralen Ebene befürwortet der Bundesrat ein Engagement der OSZE in Kosovo, beispielsweise durch die Wiedereinführung einer Langzeitmission, wie sie bis 1993 bestanden hat. Die Bundesrepublik Jugoslawien ist jedoch gegenwärtig nicht bereit, eine solche Mission wieder zuzulassen. Sie begründet dies mit der Suspension ihrer OSZE-Mitgliedschaft.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Rückübernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien und nicht mit dem Präsidenten der Republik Serbien abgeschlossen wurde. Das Abkommen konkretisiert die völkerrechtlich anerkannte Verpflichtung beider Staaten, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, die sich illegal im Hoheitsgebiet der jeweiligen anderen Vertragspartei aufhalten. Das Abkommen sieht zudem die Einsetzung eines gemeinsamen Expertenausschusses vor, welcher, nach Inkrafttreten des Abkommens, Fragen der Einhaltung der Verpflichtungen sowie der Durchführung der Rückübernahmen behandeln wird. Der Abschluss dieses Abkommens erlaubt den jugoslawischen Staatsangehörigen einerseits generell die Wiedereinreise in ihr Heimatland. Andererseits ermöglicht es den zuständigen Behörden, Personen ohne Anwesenheitsberechtigung zur Rückreise zu verhalten. Im Abkommen verpflichten sich die vertragsschliessenden Parteien, die Rückführungen unter Achtung der Würde der rückkehrenden Person durchzuführen. Voraussetzung einer Rückführung ist selbstverständlich, dass vorgängig die Frage der Schutzbedürftigkeit und der Einhaltung des Gebots der Nichtrückschiebung gemäss nationalem und internationalem Recht geprüft wird. Es gehört zur ständigen Rückkehr- und Rückführungspraxis, dass der Bundesrat die Menschenrechtssituation fortlaufend beobachtet und bei einer grundlegenden Änderung der Lage auf seine Entscheide zurückkommt.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb am 3. März 1997 die Ausreisefrist generell auf den 31. August 1997 angesetzt. Bis dahin werden mit den Kantonen die Modalitäten der Rückführung im einzelnen festgelegt. Die Betroffenen werden rechtzeitig und umfassend orientiert werden.</p><p>Nach Auskunft der zuständigen deutschen Behörden konnten die geschilderten Vorkommnisse anlässlich der, gestützt auf das Abkommen, zurückgeführten Personen im Einzelfall nicht erhärtet werden.</p><p>Das Abkommen enthält keine Verpflichtung der Schweiz betreffend Rückkehrhilfe oder Wiedereingliederungsbeiträge. Es ist jedoch vorgesehen, dass die Schweiz die Kosten für die Rückführungen übernimmt (Flugkosten, Kosten für die amtliche Begleitung). Bereits heute besteht jedoch für Asylsuchende und Ausländer, die freiwillig zurückkehren, die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen individuelle Rückkehrhilfe zu erhalten. Diese umfasst im wesentlichen finanzielle Beiträge für Unterkunft und Lebensunterhalt während den ersten drei Monaten des Aufenthalts, für den Kauf von Material und für Transportkosten.</p><p>Es besteht zurzeit kein internationales Embargo gegen die Bundesrepublik Jugoslawien wegen ihrer Menschenrechtspolitik. Es sind auch keine diesbezüglichen Bestrebungen im Gange. Der Bundesrat sieht sich daher nicht veranlasst, zu dieser Frage Stellung zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 23. Januar 1997 hat die Schweiz ein Rückübernahmeabkommen betreffend jugoslawische Staatsangehörige mit Belgrad paraphiert, was Tausende von kosovo-albanischen Asylbewerbern und Saisonniers zu einer Heimreise ins Elend oder sogar in Folterverhältnisse zwingen würde. Bereits Anfang 1996 hatte der Schweizer Staatssekretär für Aussenwirtschaft die ex-jugoslawischen Nachfolgestaaten bereist und Fragen des Wiederaufbaus und der Wirtschaftsbeziehungen sondiert - vermutlich oder jedenfalls ohne jede erkennbare oder wirksame Konditionalität bezüglich der Situation in Kosovo. Im Oktober letzten Jahres hat auch die Schweiz den Reststaat Serbien-Montenegro als jugoslawische Bundesrepublik anerkannt; am 25. November 1996 hat der Bundesrat das Embargo gegen Jugoslawien auf Mitte Dezember 1996 aufgehoben, als ob Milosevic nicht unterdessen zum Wahlfälscher und Unterdrücker auch der serbischen Demokratiebewegung avanciert wäre. Als die Belgrader Demonstrationen ausbrachen, verlangten die Nationalräte Gross Andreas und Bäumlin, dass der Schweizer Aussenminister und Noch-Vorsitzende der OSZE den Demokratieprozess unterstütze, was Bundesrat Cotti mit der Entsendung der Delegation Gonzalez auch ausführte.</p><p>- Wie kommt es, dass drei Departemente eine derart widersprüchliche Politik betreiben?</p><p>- Welches ist die gesamtbundesrätliche Friedenspolitik im Balkan und insbesondere in Kosovo?</p><p>- Wie ist es möglich, dass Schweizer Behörden mit einem totalitären Regime und dem als Kriegsverbrecher verdächtigten Milosevic ein solches völker- und menschenrechtlich heikles Abkommen, welches an Menschenhandel grenzt, abschliessen?</p><p>- Welche Sicherheitsgarantien wurden allenfalls oder werden noch in dieses Abkommen eingebaut, um z. B. Übergriffe auf zurückgewiesene kosovo-albanische Flüchtlinge verhindern oder mindestens ahnden zu können?</p><p>- Hat der Bundesrat Kenntnis über die unmenschliche Behandlung sowie anschliessende Rückspedierung der ersten deutschen Vertragsrückkehrer nach Belgrad/Pristina?</p><p>- Was plant der Bundesrat für eine verbindliche Rückkehrhilfe an freiwillig zurückkehrende Asylbewerber und Saisonniers aus Kosovo?</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat zu einem international anzuordnenden Embargo gegen Milosevic, bis die jugoslawische Regierung die serbische Armee und Polizei aus dem Kosovo abgezogen hat, womit die freiwillige Rückkehr kosovo-albanischer Migranten ausgelöst würde?</p>
- Schweizerisches Rückführungsabkommen mit Belgrad
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