Embryonengewinnung und Embryotransfer bei Tieren

ShortId
97.1015
Id
19971015
Updated
24.06.2025 22:39
Language
de
Title
Embryonengewinnung und Embryotransfer bei Tieren
AdditionalIndexing
Kuh;Embryo;Ethik;Rechte der Natur;Embryotransfer;Rind
1
  • L04K01030401, Embryotransfer
  • L06K010703040101, Embryo
  • L06K140108010105, Rind
  • L06K140108010103, Kuh
  • L04K16030104, Ethik
  • L03K050207, Rechte der Natur
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Embryotransfer ist eine im In- und Ausland regelmässig angewandte Methode in der Rindviehzucht. Dabei wird bei bestimmten Kühen eine Trächtigkeit mit mehreren befruchteten Eizellen erzielt, um Embryonen zu gewinnen. Diese werden anschliessend den Spenderkühen entnommen und den Empfängerkühen implantiert. Der Embryotransfer ermöglicht es, von einer Kuh gleichzeitig mehrere Kälber zu gewinnen, und ist vergleichbar mit der künstlichen Besamung, bei welcher von einem Stier viele Nachkommen erzeugt werden. Zudem können Embryonen in tiefgefrorenem Zustand aufbewahrt und über weite Distanzen transportiert werden, was aus tierseuchenpolizeilichen und tierschützerischen Gründen vorteilhaft ist, insbesondere, da auf Transporte lebender Tiere verzichtet werden kann. In seltenen Fällen werden zu Ausbildungszwecken und zum Klären methodischer Fragen auch bei der Schlachtung von Kühen Eizellen entnommen.</p><p>Der Embryotransfer unterliegt den Vorschriften der Tierschutz-, der Tierseuchen- und der Landwirtschaftsgesetzgebung und darf nur durch Tierärztinnen und Tierärzte vorgenommen werden. Der Eingriff ist für die Spender- und Empfängerkühe kaum belastend und entspricht einer üblichen tierärztlichen Untersuchung. Die Gewinnung und Übertragung der Eizellen und Embryonen muss aufgezeichnet werden und steht unter der Kontrolle der Kantonstierärzte.</p><p>Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Bisherige Erfahrungen mit dem Embryotransfer und mit der Eizellengewinnung haben, nach Ansicht des Bundesrates, keine Anhaltspunkte für Missbräuche ergeben. Aus diesem Grund sind zurzeit keine neuen gesetzlichen Regelungen vorgesehen.</p><p>2. Fleisch und Milch von Tieren, die aus einem Embryotransfer stammen, können gemäss Lebensmittelgesetzgebung ohne Einschränkungen angeboten werden, sofern sie hygienisch einwandfrei sind. Konsumentinnen und Konsumenten, welche andere, natürliche Zuchtmethoden bevorzugen, müssen indessen auf diese Produkte nicht verzichten: Im Handel sind auch Lebensmittel erhältlich, welche diesbezüglichen Anforderungen gerecht werden und deren Herkunft entsprechend deklariert werden kann.</p><p>3. Die Regelung des Verhaltens des Menschen zur Kreatur berührt teilweise Grenzbereiche staatlichen Handelns. Die sich zurzeit in Arbeit befindenden Ausführungsbestimmungen zu Artikel 24novies der Bundesverfassung erlauben es, diese Fragen auch unter dem Aspekt der Würde der Kreatur vertieft zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gegenwärtig wird in den elektronischen und in den gedruckten Medien bekanntgegeben, dass geschlachteten Rindern und Kühen "Eier von den Eierstöcken" entnommen werden.</p><p>Ein weibliches Tier der Rindergattung hat auf seinen Ovarien 400 bis 600 Eier "angelegt", die im Laufe des bevorstehenden Lebens reifen und anlässlich der sogenannten Brunst aus einer Blase springen. Etwa einen Tag nach dem Eisprung wird die Eizelle befruchtet, und das Heranwachsen des Embryos kann beginnen.</p><p>So war es bis vor einigen Jahren. Seit die Menschheit aber nun den sogenannten Embryotransfer beim Rind vollzieht, ist das Prozedere etwas anders:</p><p>Eine Embryonenspenderkuh wird nach züchterischen Gesichtspunkten ausgesucht. Mit Medikamenten bewirkt der Mensch, dass dieses Tier eine Mehrfachovulation vollzieht, d. h., es springen bis zu dreissig Eiblasen auf einmal. Diese werden im Eileiter befruchtet und gelangen etwa acht Tage später in die Gebärmutter. Von dort werden sie durch Spülungen dem Tier entnommen, um mikroskopisch beurteilt zu werden. Wenn alle Tests positiv verlaufen sind, können Embryonen, die in vivo befruchtet worden sind, anderen Empfängertieren implantiert oder tiefgefroren (für späteren "Gebrauch") werden.</p><p>Die Situation, wie sie sich heute präsentiert, hat andere bedenkliche Ansätze: Die der geschlachteten - wahrscheinlich züchterisch wertvollen - Kuh entnommenen Eizellen werden in vitro befruchtet und im Embryonenstadium irgendwelchen Empfängertieren implantiert oder für später eingefroren ....</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, angesichts der geschilderten Tatsache folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist eine Gesetzesänderung zu diesem Sachverhalt vorgesehen, nachdem bereits der bisherige Embryotransfer an die Grenzen des ethisch Vertretbaren gestossen ist?</p><p>2. Fördert die neuerdings festgestellte Embryonengewinnung nicht die Abkehr vom Verzehr naturnah produzierter Nahrungsmittel?</p><p>3. Wäre es nicht an der Zeit, klare Grenzen im Verhalten des Menschen gegenüber der Kreatur festzulegen? Hier bestünde ein Modell, dies zu tun.</p>
  • Embryonengewinnung und Embryotransfer bei Tieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Embryotransfer ist eine im In- und Ausland regelmässig angewandte Methode in der Rindviehzucht. Dabei wird bei bestimmten Kühen eine Trächtigkeit mit mehreren befruchteten Eizellen erzielt, um Embryonen zu gewinnen. Diese werden anschliessend den Spenderkühen entnommen und den Empfängerkühen implantiert. Der Embryotransfer ermöglicht es, von einer Kuh gleichzeitig mehrere Kälber zu gewinnen, und ist vergleichbar mit der künstlichen Besamung, bei welcher von einem Stier viele Nachkommen erzeugt werden. Zudem können Embryonen in tiefgefrorenem Zustand aufbewahrt und über weite Distanzen transportiert werden, was aus tierseuchenpolizeilichen und tierschützerischen Gründen vorteilhaft ist, insbesondere, da auf Transporte lebender Tiere verzichtet werden kann. In seltenen Fällen werden zu Ausbildungszwecken und zum Klären methodischer Fragen auch bei der Schlachtung von Kühen Eizellen entnommen.</p><p>Der Embryotransfer unterliegt den Vorschriften der Tierschutz-, der Tierseuchen- und der Landwirtschaftsgesetzgebung und darf nur durch Tierärztinnen und Tierärzte vorgenommen werden. Der Eingriff ist für die Spender- und Empfängerkühe kaum belastend und entspricht einer üblichen tierärztlichen Untersuchung. Die Gewinnung und Übertragung der Eizellen und Embryonen muss aufgezeichnet werden und steht unter der Kontrolle der Kantonstierärzte.</p><p>Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Bisherige Erfahrungen mit dem Embryotransfer und mit der Eizellengewinnung haben, nach Ansicht des Bundesrates, keine Anhaltspunkte für Missbräuche ergeben. Aus diesem Grund sind zurzeit keine neuen gesetzlichen Regelungen vorgesehen.</p><p>2. Fleisch und Milch von Tieren, die aus einem Embryotransfer stammen, können gemäss Lebensmittelgesetzgebung ohne Einschränkungen angeboten werden, sofern sie hygienisch einwandfrei sind. Konsumentinnen und Konsumenten, welche andere, natürliche Zuchtmethoden bevorzugen, müssen indessen auf diese Produkte nicht verzichten: Im Handel sind auch Lebensmittel erhältlich, welche diesbezüglichen Anforderungen gerecht werden und deren Herkunft entsprechend deklariert werden kann.</p><p>3. Die Regelung des Verhaltens des Menschen zur Kreatur berührt teilweise Grenzbereiche staatlichen Handelns. Die sich zurzeit in Arbeit befindenden Ausführungsbestimmungen zu Artikel 24novies der Bundesverfassung erlauben es, diese Fragen auch unter dem Aspekt der Würde der Kreatur vertieft zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gegenwärtig wird in den elektronischen und in den gedruckten Medien bekanntgegeben, dass geschlachteten Rindern und Kühen "Eier von den Eierstöcken" entnommen werden.</p><p>Ein weibliches Tier der Rindergattung hat auf seinen Ovarien 400 bis 600 Eier "angelegt", die im Laufe des bevorstehenden Lebens reifen und anlässlich der sogenannten Brunst aus einer Blase springen. Etwa einen Tag nach dem Eisprung wird die Eizelle befruchtet, und das Heranwachsen des Embryos kann beginnen.</p><p>So war es bis vor einigen Jahren. Seit die Menschheit aber nun den sogenannten Embryotransfer beim Rind vollzieht, ist das Prozedere etwas anders:</p><p>Eine Embryonenspenderkuh wird nach züchterischen Gesichtspunkten ausgesucht. Mit Medikamenten bewirkt der Mensch, dass dieses Tier eine Mehrfachovulation vollzieht, d. h., es springen bis zu dreissig Eiblasen auf einmal. Diese werden im Eileiter befruchtet und gelangen etwa acht Tage später in die Gebärmutter. Von dort werden sie durch Spülungen dem Tier entnommen, um mikroskopisch beurteilt zu werden. Wenn alle Tests positiv verlaufen sind, können Embryonen, die in vivo befruchtet worden sind, anderen Empfängertieren implantiert oder tiefgefroren (für späteren "Gebrauch") werden.</p><p>Die Situation, wie sie sich heute präsentiert, hat andere bedenkliche Ansätze: Die der geschlachteten - wahrscheinlich züchterisch wertvollen - Kuh entnommenen Eizellen werden in vitro befruchtet und im Embryonenstadium irgendwelchen Empfängertieren implantiert oder für später eingefroren ....</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, angesichts der geschilderten Tatsache folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist eine Gesetzesänderung zu diesem Sachverhalt vorgesehen, nachdem bereits der bisherige Embryotransfer an die Grenzen des ethisch Vertretbaren gestossen ist?</p><p>2. Fördert die neuerdings festgestellte Embryonengewinnung nicht die Abkehr vom Verzehr naturnah produzierter Nahrungsmittel?</p><p>3. Wäre es nicht an der Zeit, klare Grenzen im Verhalten des Menschen gegenüber der Kreatur festzulegen? Hier bestünde ein Modell, dies zu tun.</p>
    • Embryonengewinnung und Embryotransfer bei Tieren

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