Investitionsprogramm und Impulse für den Lehrstellenmarkt
- ShortId
-
97.1016
- Id
-
19971016
- Updated
-
24.06.2025 23:21
- Language
-
de
- Title
-
Investitionsprogramm und Impulse für den Lehrstellenmarkt
- AdditionalIndexing
-
Klein- und mittleres Unternehmen;Stellenangebot;Arbeitskräftebedarf;Beschäftigungsbeihilfe;Lehre;Weiterbildung;Innovation;Investitionsförderung;berufliche Bildung;Jugendarbeitslosigkeit
- 1
-
- L05K0702020308, Stellenangebot
- L04K13020204, Lehre
- L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- L05K1109010601, Investitionsförderung
- L04K08020309, Innovation
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K13030203, Weiterbildung
- L05K0704010103, Beschäftigungsbeihilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 26. März 1997 eine Botschaft über konjunkturpolitische Massnahmen zur Substanzerhaltung der öffentlichen Infrastruktur und zur Förderung privater Investitionen im Energiebereich sowie zur Erleichterung ausländischer Investitionen veröffentlicht. Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Punkten der Einfachen Anfrage verweist er deshalb auf die Botschaft.</p><p>Zu den verschiedenen Fragen der Fraktion äussert sich der Bundesrat an dieser Stelle wie folgt:</p><p>1. Die öffentlichen Haushaltsdefizite schränken den finanzpolitischen Handlungsspielraum ein. Der Bundesrat will am Sanierungsplan 2001 festhalten. Er ist der Auffassung, dass ein Programm in der Grössenordnung, wie es der sozialdemokratischen Fraktion vorschwebt, mit dem Sanierungsplan nicht in Einklang gebracht werden kann. Das höhere Wirtschaftswachstum als Folge eines solchen Programms generiert keine hinreichenden Mehreinnahmen, um die Mehrausgaben zu kompensieren. Zu berücksichtigen ist im weiteren die Unterstützung, welche das Investitionsprogramm durch die automatischen Stabilisatoren der Finanzpolitik, wie beispielsweise die Arbeitslosenversicherung, erfährt.</p><p>2. Es ist richtig, dass je tiefer der Beitragssatz ist, um so grösser der Multiplikator zwischen den zusätzlichen Ausgaben für den Bund und dem auslösbaren Auftragsvolumen ist. Indes ist es verfehlt, daraus zu schliessen, dass der Bund sich demzufolge über tiefe Beitragssätze so wenig wie möglich an den Gesamtausgaben beteiligen soll. Auch wird mit tiefen Beitragssätzen nicht automatisch ein zusätzliches Auftragsvolumen ausgelöst. Ebenso wichtig ist die Frage der Mitnahmeeffekte. Zu verhindern ist, dass Finanzhilfen an Vorhaben ausgerichtet werden, welche in der fraglichen Zeit ohnehin ausgeführt würden. Grosse Mitnahmeeffekte können die grössere Multiplikatorwirkung tiefer Beitragssätze zunichte machen.</p><p>Bei der Zusammensetzung des Investitionsprogramms hat der Bundesrat darauf geachtet, die Kosten der Massnahmen nicht einseitig auf die nachgelagerten Ebenen zu überwälzen. Die Aussetzung der tieferen Beitragssätze im Nationalstrassenunterhalt, die partielle Freigabe der gesperrten Kredite sowie Massnahmen zur Substanzerhaltung im Bereich der bundeseigenen Bauten stellen so betrachtet ein Gegengewicht zu den befristeten Finanzhilfen zur Substanzerhaltung der öffentlichen Infrastruktur dar, wo der Bundesrat den eidgenössischen Räten vorschlagen wird, sich lediglich mit 15 bzw. 20 Prozent an den Gesamtkosten zu beteiligen. Die kantonalen und kommunalen Behörden werden bei der Auswahl der Vorhaben ökologische und energetische Gesichtspunkte gebührend berücksichtigen. Darüber hinaus sieht das Investitionsprogramm vor, dass private Investitionen im Energiebereich ebenfalls unterstützt werden können (Beschluss E).</p><p>3. Der Beschluss B des Investitionsprogramms ist ein Anreiz für ein konjunkturgerechtes Verhalten. Öffentliche Gemeinwesen werden dafür entschädigt, dass sie Investitionen, welche sie in einem späteren Zeitpunkt zu 100 Prozent selber bezahlen, früher realisieren. Der Bundesrat ist der Meinung, dass bei einem Beitragssatz von 15 bzw. 20 Prozent die Wahlfreiheit der Gesuchsteller zu respektieren ist, welche Projekte sie verwirklichen möchten. Über die für die konjunkturelle Wirksamkeit wichtigen Bedingungen hinaus sollten deshalb keine zusätzlichen Auflagen formuliert werden, welche den Vollzug unnötig erschweren würden.</p><p>4. Es ist richtig, dass die KTI als Folge von Budgetkürzungen Zahlungsrückstände hat und deshalb erfolgversprechende Gesuche mangels verfügbarer Mittel abgelehnt werden müssen.</p><p>Die Massnahmen, welche der Bundesrat vorschlagen wird, sind bewusst auf die kurzfristige Stimulierung der Nachfrage ausgerichtet und sollen die übrigen Anstrengungen der Wirtschaftspolitik des Bundesrates - darunter fällt auch die Unterstützung von Diffusionsprojekten neuer Technologien, insbesondere zugunsten von KMU, durch die KTI - ergänzen. Die finanzpolitischen Handlungsspielräume sind beschränkt. Dies ist mit ein Grund, weshalb der Bundesrat darauf verzichtet, diesen Vorschlag in sein Massnahmenpaket aufzunehmen.</p><p>5. Hinsichtlich der Probleme auf dem Markt für Lehrstellen verweist der Bundesrat auf seine Antworten zu den dringlichen Einfachen Anfragen Rychen (97.1017), Strahm (97.1018), Grossenbacher (97.1019) und der freisinnig-demokratischen Fraktion (97.1020).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der alarmierenden konjunkturellen Lage und der Entwicklung der Beschäftigung bzw. der Erwerbslosigkeit in der Schweiz und der damit verbundenen steigenden Defizite bei der Arbeitslosenversicherung ist entschiedenes antizyklisches Handeln des Bundes dringlich. Die SP-Fraktion ist über das bisherige zögerliche Vorgehen des Bundesrates äusserst besorgt. Das gilt auch für die bisher bekannten, von ihm favorisierten Elemente eines Investitionsprogramms sowie für den vorgesehenen bescheidenen Umfang.</p><p>- Gemäss allen makroökonomischen Erkenntnissen müsste angesichts der dramatischen konjunkturellen Situation eine Verdoppelung des vom Bundesrat vorgesehenen Betrages von 550 Millionen Franken eingesetzt werden, um mit einem ausgelösten Investitionsvolumen von 3 bis 4 Milliarden Franken einen echten wirtschaftlichen und auch psychologischen Impuls auszulösen. Ist der Bundesrat deshalb nicht der Meinung, dass sich eine solche Verdoppelung um so mehr rechtfertigt, als damit auch eine massive Entlastung der Arbeitslosenversicherung verbunden wäre?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die vorgesehenen Bundesgelder in erster Linie dort eingesetzt werden sollten, wo der Multiplikator möglichst gross ist und die unterstützten Projekte möglichst auch innovative Impulse auslösen? Teilt er unsere Einschätzung, dass insbesondere die Wirkung eines Teils des vorgesehenen Investitionsprogramms, nämlich der Nationalstrassenbau und die Aufhebung der Kreditsperre, in bezug auf den Multiplikatoreffekt eher bescheiden ist?</p><p>- Es ist bekannt, dass eine sehr grosse Zahl ausführungsreifer Projekte im Bereich zukunftsgerichteter Wärme- und Energietechnik vorliegt, Projekte, bei denen mit einem Investitionsbonus erst noch ein grosser Multiplikatoreffekt erzielt werden würde. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass ein Investitionsprogramm vor allem solche Projekte berücksichtigen müsste?</p><p>- Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI), massgebliches Instrument für die KMU-orientierte Technologiepolitik des Bundes, befindet sich in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten. Wegen diversen Budgetkürzungen musste ein Teil der 1996 eingegangenen Verpflichtungen zu Lasten des Zahlungskredites 1997 ausbezahlt werden. Damit ist der Zahlungskredit für 1997 seit Ende Februar 1997 praktisch ausgeschöpft. Diese Situation ist um so gravierender, weil erstens eine grosse Zahl von qualifizierten Gesuchen bei der KTI vorliegt und weil zweitens die KTI eine Schlüsselrolle beim Aufbau und bei der Betreibung der Kompetenzzentren und beim Technologietransfer der künftigen Fachhochschulen spielen muss. Ist der Bundesrat angesichts dieser gravierenden Situation bereit, 1997 zur Kompensation der letztjährigen Verpflichtungen mindestens 20 Millionen Franken zusätzlich für die KTI bereitzustellen, damit die KTI in dieser schwierigen Zeit ihre Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann? Ist der Bundesrat weiter bereit, für die Folgejahre die Kürzungen bei der KTI rückgängig zu machen und darüber hinaus jährlich zusätzlich 20 Millionen Franken für die KTI bereitzustellen, damit diese ihre innovative Funktion im Rahmen der Fachhochschulreform wirklich erfüllen können?</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um rasch wirksame Massnahmen im Bereich Lehrstellen, Berufsbildung und Weiterbildung schon in diesem Jahr zu realisieren? In Frage kommen z. B. die Finanzierung von vorbereiteten Einführungs- und Vorlehrkursen für Schulabgänger, Lehrtöchter und Lehrlinge, die Aufhebung von Gebühren für Lehrstellenanbieter oder Weiterbildungs-, Qualifikations- und Umschulungsprojekte.</p>
- Investitionsprogramm und Impulse für den Lehrstellenmarkt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat am 26. März 1997 eine Botschaft über konjunkturpolitische Massnahmen zur Substanzerhaltung der öffentlichen Infrastruktur und zur Förderung privater Investitionen im Energiebereich sowie zur Erleichterung ausländischer Investitionen veröffentlicht. Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Punkten der Einfachen Anfrage verweist er deshalb auf die Botschaft.</p><p>Zu den verschiedenen Fragen der Fraktion äussert sich der Bundesrat an dieser Stelle wie folgt:</p><p>1. Die öffentlichen Haushaltsdefizite schränken den finanzpolitischen Handlungsspielraum ein. Der Bundesrat will am Sanierungsplan 2001 festhalten. Er ist der Auffassung, dass ein Programm in der Grössenordnung, wie es der sozialdemokratischen Fraktion vorschwebt, mit dem Sanierungsplan nicht in Einklang gebracht werden kann. Das höhere Wirtschaftswachstum als Folge eines solchen Programms generiert keine hinreichenden Mehreinnahmen, um die Mehrausgaben zu kompensieren. Zu berücksichtigen ist im weiteren die Unterstützung, welche das Investitionsprogramm durch die automatischen Stabilisatoren der Finanzpolitik, wie beispielsweise die Arbeitslosenversicherung, erfährt.</p><p>2. Es ist richtig, dass je tiefer der Beitragssatz ist, um so grösser der Multiplikator zwischen den zusätzlichen Ausgaben für den Bund und dem auslösbaren Auftragsvolumen ist. Indes ist es verfehlt, daraus zu schliessen, dass der Bund sich demzufolge über tiefe Beitragssätze so wenig wie möglich an den Gesamtausgaben beteiligen soll. Auch wird mit tiefen Beitragssätzen nicht automatisch ein zusätzliches Auftragsvolumen ausgelöst. Ebenso wichtig ist die Frage der Mitnahmeeffekte. Zu verhindern ist, dass Finanzhilfen an Vorhaben ausgerichtet werden, welche in der fraglichen Zeit ohnehin ausgeführt würden. Grosse Mitnahmeeffekte können die grössere Multiplikatorwirkung tiefer Beitragssätze zunichte machen.</p><p>Bei der Zusammensetzung des Investitionsprogramms hat der Bundesrat darauf geachtet, die Kosten der Massnahmen nicht einseitig auf die nachgelagerten Ebenen zu überwälzen. Die Aussetzung der tieferen Beitragssätze im Nationalstrassenunterhalt, die partielle Freigabe der gesperrten Kredite sowie Massnahmen zur Substanzerhaltung im Bereich der bundeseigenen Bauten stellen so betrachtet ein Gegengewicht zu den befristeten Finanzhilfen zur Substanzerhaltung der öffentlichen Infrastruktur dar, wo der Bundesrat den eidgenössischen Räten vorschlagen wird, sich lediglich mit 15 bzw. 20 Prozent an den Gesamtkosten zu beteiligen. Die kantonalen und kommunalen Behörden werden bei der Auswahl der Vorhaben ökologische und energetische Gesichtspunkte gebührend berücksichtigen. Darüber hinaus sieht das Investitionsprogramm vor, dass private Investitionen im Energiebereich ebenfalls unterstützt werden können (Beschluss E).</p><p>3. Der Beschluss B des Investitionsprogramms ist ein Anreiz für ein konjunkturgerechtes Verhalten. Öffentliche Gemeinwesen werden dafür entschädigt, dass sie Investitionen, welche sie in einem späteren Zeitpunkt zu 100 Prozent selber bezahlen, früher realisieren. Der Bundesrat ist der Meinung, dass bei einem Beitragssatz von 15 bzw. 20 Prozent die Wahlfreiheit der Gesuchsteller zu respektieren ist, welche Projekte sie verwirklichen möchten. Über die für die konjunkturelle Wirksamkeit wichtigen Bedingungen hinaus sollten deshalb keine zusätzlichen Auflagen formuliert werden, welche den Vollzug unnötig erschweren würden.</p><p>4. Es ist richtig, dass die KTI als Folge von Budgetkürzungen Zahlungsrückstände hat und deshalb erfolgversprechende Gesuche mangels verfügbarer Mittel abgelehnt werden müssen.</p><p>Die Massnahmen, welche der Bundesrat vorschlagen wird, sind bewusst auf die kurzfristige Stimulierung der Nachfrage ausgerichtet und sollen die übrigen Anstrengungen der Wirtschaftspolitik des Bundesrates - darunter fällt auch die Unterstützung von Diffusionsprojekten neuer Technologien, insbesondere zugunsten von KMU, durch die KTI - ergänzen. Die finanzpolitischen Handlungsspielräume sind beschränkt. Dies ist mit ein Grund, weshalb der Bundesrat darauf verzichtet, diesen Vorschlag in sein Massnahmenpaket aufzunehmen.</p><p>5. Hinsichtlich der Probleme auf dem Markt für Lehrstellen verweist der Bundesrat auf seine Antworten zu den dringlichen Einfachen Anfragen Rychen (97.1017), Strahm (97.1018), Grossenbacher (97.1019) und der freisinnig-demokratischen Fraktion (97.1020).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der alarmierenden konjunkturellen Lage und der Entwicklung der Beschäftigung bzw. der Erwerbslosigkeit in der Schweiz und der damit verbundenen steigenden Defizite bei der Arbeitslosenversicherung ist entschiedenes antizyklisches Handeln des Bundes dringlich. Die SP-Fraktion ist über das bisherige zögerliche Vorgehen des Bundesrates äusserst besorgt. Das gilt auch für die bisher bekannten, von ihm favorisierten Elemente eines Investitionsprogramms sowie für den vorgesehenen bescheidenen Umfang.</p><p>- Gemäss allen makroökonomischen Erkenntnissen müsste angesichts der dramatischen konjunkturellen Situation eine Verdoppelung des vom Bundesrat vorgesehenen Betrages von 550 Millionen Franken eingesetzt werden, um mit einem ausgelösten Investitionsvolumen von 3 bis 4 Milliarden Franken einen echten wirtschaftlichen und auch psychologischen Impuls auszulösen. Ist der Bundesrat deshalb nicht der Meinung, dass sich eine solche Verdoppelung um so mehr rechtfertigt, als damit auch eine massive Entlastung der Arbeitslosenversicherung verbunden wäre?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die vorgesehenen Bundesgelder in erster Linie dort eingesetzt werden sollten, wo der Multiplikator möglichst gross ist und die unterstützten Projekte möglichst auch innovative Impulse auslösen? Teilt er unsere Einschätzung, dass insbesondere die Wirkung eines Teils des vorgesehenen Investitionsprogramms, nämlich der Nationalstrassenbau und die Aufhebung der Kreditsperre, in bezug auf den Multiplikatoreffekt eher bescheiden ist?</p><p>- Es ist bekannt, dass eine sehr grosse Zahl ausführungsreifer Projekte im Bereich zukunftsgerichteter Wärme- und Energietechnik vorliegt, Projekte, bei denen mit einem Investitionsbonus erst noch ein grosser Multiplikatoreffekt erzielt werden würde. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass ein Investitionsprogramm vor allem solche Projekte berücksichtigen müsste?</p><p>- Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI), massgebliches Instrument für die KMU-orientierte Technologiepolitik des Bundes, befindet sich in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten. Wegen diversen Budgetkürzungen musste ein Teil der 1996 eingegangenen Verpflichtungen zu Lasten des Zahlungskredites 1997 ausbezahlt werden. Damit ist der Zahlungskredit für 1997 seit Ende Februar 1997 praktisch ausgeschöpft. Diese Situation ist um so gravierender, weil erstens eine grosse Zahl von qualifizierten Gesuchen bei der KTI vorliegt und weil zweitens die KTI eine Schlüsselrolle beim Aufbau und bei der Betreibung der Kompetenzzentren und beim Technologietransfer der künftigen Fachhochschulen spielen muss. Ist der Bundesrat angesichts dieser gravierenden Situation bereit, 1997 zur Kompensation der letztjährigen Verpflichtungen mindestens 20 Millionen Franken zusätzlich für die KTI bereitzustellen, damit die KTI in dieser schwierigen Zeit ihre Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann? Ist der Bundesrat weiter bereit, für die Folgejahre die Kürzungen bei der KTI rückgängig zu machen und darüber hinaus jährlich zusätzlich 20 Millionen Franken für die KTI bereitzustellen, damit diese ihre innovative Funktion im Rahmen der Fachhochschulreform wirklich erfüllen können?</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um rasch wirksame Massnahmen im Bereich Lehrstellen, Berufsbildung und Weiterbildung schon in diesem Jahr zu realisieren? In Frage kommen z. B. die Finanzierung von vorbereiteten Einführungs- und Vorlehrkursen für Schulabgänger, Lehrtöchter und Lehrlinge, die Aufhebung von Gebühren für Lehrstellenanbieter oder Weiterbildungs-, Qualifikations- und Umschulungsprojekte.</p>
- Investitionsprogramm und Impulse für den Lehrstellenmarkt
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