Lehrstellen. Massnahmen im Frühjahr/Sommer 1997

ShortId
97.1018
Id
19971018
Updated
24.06.2025 22:00
Language
de
Title
Lehrstellen. Massnahmen im Frühjahr/Sommer 1997
AdditionalIndexing
Schaffung von Arbeitsplätzen;Stellenangebot;Beschäftigungsbeihilfe;Lehre;Schaffung neuer Bundesstellen;Zugang zum Beruf
1
  • L04K13020204, Lehre
  • L05K0702020308, Stellenangebot
  • L05K0702030313, Zugang zum Beruf
  • L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
  • L05K0704010103, Beschäftigungsbeihilfe
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>(Die Antworten auf die vier dringlichen Einfachen Anfragen 97.1020 FDP-Fraktion; 97.1019 Grossenbacher; 97.1017 Rychen; 97.1018 Strahm sind gleichlautend)</p><p>Der Bundesrat unterstreicht ein weiteres Mal die wichtige Rolle der Berufsbildung in der Schweiz, deren Wirtschaft sich durch eine sehr hohe Wertschöpfung auszeichnet. Unser Ausbildungssystem ist ausgezeichnet; angesichts der schwierigen Wirtschaftslage, die wir seit einigen Jahren kennen, müssen wir zu ihm besonders grosse Sorge tragen.</p><p>Ausgangslage</p><p>- Im Auftrag des Biga wurde Mitte Februar 1997 mittels einer repräsentativen Umfrage bei Unternehmen und Jugendlichen die Lage auf dem Lehrstellenmarkt erhoben. Es stellte sich heraus, dass sich Angebot und Nachfrage nicht decken. (Rychen)</p><p>- Verglichen mit 1996 ist im Moment von einem Rückgang des Lehrstellenangebots um etwa 2,5 Prozent oder 1400 Lehrstellen bei einer steigenden Zahl künftiger Lehrlinge auszugehen. Zurzeit verfügen 56 Prozent der befragten Jugendlichen, die im Spätsommer 1997 - also in einem halben Jahr - eine Lehre antreten wollen, über eine feste Zusage für einen Ausbildungsplatz. (Rychen)</p><p>- Gemäss Umfrage besteht von der Nachfrageseite aus gesehen vor allem in den Büroberufen, bei den Zeichnern und den technischen Berufen ein Lehrstellenmangel, während sich die Lage in den Verkaufsberufen, in jenen der Metall- und Maschinenindustrie sowie im Baugewerbe besser präsentiert.</p><p>In den städtischen Gebieten erweist sich die Lehrstellensuche wesentlich schwieriger als in den ländlichen.</p><p>Vor allem schwächere Schüler bekunden Mühe, eine Lehrstelle zu finden. (Rychen)</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die Lage auf dem Lehrstellenmarkt nicht befriedigt. Obwohl dieser - wie der Arbeitsmarkt - keiner staatlichen Steuerung unterliegt und die Interventionsmöglichkeiten entsprechend beschränkt sind, sind alle Mittel, die der Verbesserung der Situation dienen, auszuschöpfen. Für die kommenden Monate sieht der Bundesrat folgende kurz- und mittelfristigen Massnahmen vor:</p><p>Massnahmen</p><p>- Damit ein klares Bild über die Lage auf dem Lehrstellenmarkt entsteht, findet im April 1997 eine zweite Befragung von Unternehmen und Jugendlichen statt. Deren Ergebnisse werden der Öffentlichkeit Mitte Mai 1997 bekanntgegeben.</p><p>- An die ausbildenden Unternehmen wird das EVD aufgrund der Ergebnisse der Umfragen zum Lehrstellenmarkt Aufrufe erlassen, ihre für die Schweizer Wirtschaft zentrale Rolle noch intensiver wahrzunehmen.</p><p>Nichtausbildende Unternehmen werden mit Hinweis auf die wirtschafts- und bildungspolitische Wichtigkeit der Lehrlingsausbildung aufgefordert, Ausbildungsplätze einzurichten. Es sollen besonders Unternehmen aus hochinnovativen Branchen (Biotechnologie, Werkstoffe, Datenverarbeitung, Oberflächenbehandlung, Halbleiter, Polymere) angesprochen werden. (Rychen, Strahm)</p><p>- Das EVD wird in seinen Aufrufen an die Wirtschaft auch darauf hinweisen, dass Jugendliche bereit sein müssen, eine Lehrstelle ausserhalb des eigenen Wohnorts oder in einem Beruf der zweiten Wahl anzutreten. (FDP-Fraktion)</p><p>- Das Biga richtet gegenwärtig ein Internet-Angebot ein, das auch Informationen zu Lehrstellen enthält. (Rychen, Strahm)</p><p>- 1994 bildete die allgemeine Bundesverwaltung (Bundesgerichte, Parlamentsdienste, Bundeskanzlei, Departemente, Regiebetriebe, Rüstungsbetriebe und Alkoholverwaltung) 1433 Jugendliche aus. 1996 waren es 1351. Der Abbau von 82 Lehrstellen erfolgte aufgrund der Reorganisationsmassnahmen im Armeebereich. (Grossenbacher)</p><p>- Der Bundesrat weist die Departemente und die Bundeskanzlei an, die Zahl der Lehrstellen in den nächsten zwei Jahren spürbar zu erhöhen. Hingegen möchte er sich nicht auf ein bestimmtes Verhältnis zwischen der Zahl der Beschäftigten und derjenigen der Ausbildungsplätze festlegen, da die betrieblichen Gegebenheiten in den verschiedenen Bundesämtern und -betrieben sehr unterschiedlich sind. (Rychen, Grossenbacher, Strahm, FDP-Fraktion)</p><p>- Das Biga erarbeitet mit den Kantonen im ersten Halbjahr 1997 eine Übersicht über die kantonalen Gebühren für die Berufsbildung. Es liegt dann an den Kantonen zu prüfen, ob eine finanzielle Entlastung der Lehrbetriebe möglich und sinnvoll ist. Ob sich daraus auch Konsequenzen für den Bund ergeben, kann jetzt nicht abgeschätzt werden. (Strahm)</p><p>- Die Ausweitung von Einführungskursen und die Förderung von Ausbildungsverbünden sieht bereits der bundesrätliche Bericht vom 11. September 1996 über die Berufsbildung vor. Die Ausweitung der Einführungskurse entlastet die Lehrbetriebe in ihrer Ausbildungsaufgabe, die Ausbildungsverbünde sollen auch spezialisierten Unternehmen die Ausbildung ermöglichen. Beide Massnahmen tragen zur Erhöhung des Lehrstellenangebots bei. (Rychen, Strahm, FDP-Fraktion)</p><p>- Für Jugendliche, die besonders Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden, stellen die Kantone spezielle Ausbildungsangebote bereit. Dazu gehören vor allem das 10. Schuljahr (von den Kantonen allein finanziert) sowie die Vorlehren und die Integrationskurse (nach dem Modell "2 Tage Schule, 3 Tage Betrieb", beide vom Bund subventioniert). Das Biga hat mit den Kantonen einen Überblick über diese Angebote erarbeitet. Diese Unterlagen werden den Schulen der Sekundarstufe 1 und den Berufsberatern zu Informations- und Beratungszwecken abgegeben. Dadurch werden diese Ausbildungsgänge noch besser bekannt und in vermehrtem Mass in Anspruch genommen. (Rychen, Grossenbacher)</p><p>Der Bundesrat fordert die Kantone auf, die besonderen Bildungsangebote auszubauen, wenn sich dies aufgrund der Nachfrage durch die Jugendlichen aufdrängt. Der Bund wird ein erhöhtes Angebot der Kantone im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes mitfinanzieren. (Rychen, Grossenbacher, Strahm, FDP-Fraktion)</p><p>Vollzeitliche Ausbildungen an einer Schule mit integrierter Praxisausbildung belasten erfahrungsgemäss die Kantone sehr stark. Deshalb und weil die Bundesbeiträge gemäss Berufsbildungsgesetz - verglichen mit denjenigen gemäss Arbeitslosenversicherungsrecht - gering sind, haben die Kantone bisher kaum solche Vollzeitkurse eingeführt. Eine Mitfinanzierung im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung ist unter gewissen Bedingungen möglich: Kantone können sogenannte "Motivationssemester" für Schulabgänger organisieren, welche als Vollzeitausbildung mit integrierter Praxisausbildung durchgeführt werden. (Grossenbacher)</p><p>- Zentrale Lehrwerkstätten, die von mehreren Betrieben gemeinsam oder von Berufsverbänden getragen werden und die der Einführung in die praktischen Fertigkeiten eines Berufs dienen, können als Einführungskurse im Sinne des Berufsbildungsgesetzes angesehen werden. Demzufolge ist der Bund bereit, die gesetzlich vorgesehenen Beiträge zu entrichten. (Grossenbacher)</p><p>- Die Umplazierung von Lehrlingen durch regionale Arbeitsvermittlungszentren und betriebliche Arbeitsmarktzentren wird durch die Arbeitslosenversicherung mitfinanziert. Eine Änderung des Gesetzes ist nicht erforderlich. (Grossenbacher)</p><p>- Gemäss Avig fördert die Arbeitslosenversicherung die vorübergehende Beschäftigung von Versicherten im Rahmen von Berufspraktika in Unternehmen und Verwaltung. Diese Förderung kommt insbesondere auch Personen zugute, die gerade ihre berufliche Grundausbildung abgeschlossen haben, um ihnen den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. (FDP-Fraktion)</p><p>- Aufbauend auf ein vom Biga in Auftrag gegebenes Gutachten, diskutiert die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zurzeit Lenkungsmassnahmen für den Lehrstellenmarkt und lässt in diesem Zusammenhang Expertengespräche durchführen. In diesen soll abgeklärt werden, ob und welche Lenkungsmassnahmen von der Wirtschaft akzeptiert werden. Die Kommission wird sich voraussichtlich noch im April 1997 zur Frage äussern.</p><p>Es ist a priori klar, dass nur Lenkungsmassnahmen in Frage kommen, die keinen grossen administrativen Aufwand erfordern, keine unerwünschten Nebeneffekte hervorrufen, alle Unternehmen rechtsgleich behandeln, die Motivation, Jugendliche auszubilden, erhöhen und rasch einzuführen sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In einzelnen Kantonen und in den Städten zeichnet sich auf den Sommer 1997 ein noch grösserer Mangel an Lehrstellen ab als in den letzten Jahren. Viele Schulabgänger und Schulabgängerinnen bewerben sich viele dutzendmal erfolglos; und viele Jugendliche werden in Zwischenlösungen (10. Schuljahr usw.) oder in Jobs für Ungelernte abgedrängt. Aufgrund der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung und der Berufsbildungsstatistiken absolvieren rund 10 Prozent der Jugendlichen keine Berufsbildung oder nachobligatorische Schulung mehr, und rund 15 Prozent haben keinen Berufsabschluss, was wir für dramatisch halten.</p><p>Im Kanton Bern z. B. fehlt es vor allem an Lehrstellen mit höherer Qualifikation, z. B. im technischen und Informatikbereich sowie in den kaufmännischen Berufen. Gerade diese Berufsfelder sind wichtig und sollten mehr Lehrstellen anbieten, weil sie eine Grundausbildung für vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten darstellen.</p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat kurzfristig zur Verbesserung des Angebots an Lehrstellen im kommenden Frühjahr/Sommer zu ergreifen?</p><p>2. Ist er bereit, an Firmen in jenen Bereichen einen Lehrstellenappell zu richten, in denen sich ein Lehrstellenmangel abzeichnet? Müsste nicht auch an die zwei Drittel der Firmen appelliert werden, die bisher keine Lehrstellen anbieten und doch vom Ausbildungsaufwand der anderen profitieren?</p><p>3. Ist er bereit, bei allen Bundesämtern, Bundesanstalten und -betrieben darauf hinzuwirken, dass eine bestimmte Anzahl Lehrstellen (Faustregel: 6 Lehrstellen pro 100 ausgebildete Beschäftigte) bereitgestellt werden und dass solche schon auf Spätsommer 1997 angeboten werden?</p><p>4. Wäre der Bundesrat bereit, den Lehrbetrieben und Berufsschulen kurzfristig die Einführungskurse für Lehrlinge und Lehrtöchter zu finanzieren und dadurch den Lehrbetrieben in den Engpassbranchen Kosten abzunehmen?</p><p>5. Was kann der Bundesrat tun, um die Lehrbetriebe von Gebühren (Schulgebühren, Bewilligungsgebühren für Lehrbetriebe, Gebühren für Prüfungsanmeldungen) zu entlasten?</p><p>6. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um schwächeren Schulabgängern und Schulabgängerinnen den Einstieg in eine Berufslehre zu ermöglichen?</p>
  • Lehrstellen. Massnahmen im Frühjahr/Sommer 1997
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>(Die Antworten auf die vier dringlichen Einfachen Anfragen 97.1020 FDP-Fraktion; 97.1019 Grossenbacher; 97.1017 Rychen; 97.1018 Strahm sind gleichlautend)</p><p>Der Bundesrat unterstreicht ein weiteres Mal die wichtige Rolle der Berufsbildung in der Schweiz, deren Wirtschaft sich durch eine sehr hohe Wertschöpfung auszeichnet. Unser Ausbildungssystem ist ausgezeichnet; angesichts der schwierigen Wirtschaftslage, die wir seit einigen Jahren kennen, müssen wir zu ihm besonders grosse Sorge tragen.</p><p>Ausgangslage</p><p>- Im Auftrag des Biga wurde Mitte Februar 1997 mittels einer repräsentativen Umfrage bei Unternehmen und Jugendlichen die Lage auf dem Lehrstellenmarkt erhoben. Es stellte sich heraus, dass sich Angebot und Nachfrage nicht decken. (Rychen)</p><p>- Verglichen mit 1996 ist im Moment von einem Rückgang des Lehrstellenangebots um etwa 2,5 Prozent oder 1400 Lehrstellen bei einer steigenden Zahl künftiger Lehrlinge auszugehen. Zurzeit verfügen 56 Prozent der befragten Jugendlichen, die im Spätsommer 1997 - also in einem halben Jahr - eine Lehre antreten wollen, über eine feste Zusage für einen Ausbildungsplatz. (Rychen)</p><p>- Gemäss Umfrage besteht von der Nachfrageseite aus gesehen vor allem in den Büroberufen, bei den Zeichnern und den technischen Berufen ein Lehrstellenmangel, während sich die Lage in den Verkaufsberufen, in jenen der Metall- und Maschinenindustrie sowie im Baugewerbe besser präsentiert.</p><p>In den städtischen Gebieten erweist sich die Lehrstellensuche wesentlich schwieriger als in den ländlichen.</p><p>Vor allem schwächere Schüler bekunden Mühe, eine Lehrstelle zu finden. (Rychen)</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die Lage auf dem Lehrstellenmarkt nicht befriedigt. Obwohl dieser - wie der Arbeitsmarkt - keiner staatlichen Steuerung unterliegt und die Interventionsmöglichkeiten entsprechend beschränkt sind, sind alle Mittel, die der Verbesserung der Situation dienen, auszuschöpfen. Für die kommenden Monate sieht der Bundesrat folgende kurz- und mittelfristigen Massnahmen vor:</p><p>Massnahmen</p><p>- Damit ein klares Bild über die Lage auf dem Lehrstellenmarkt entsteht, findet im April 1997 eine zweite Befragung von Unternehmen und Jugendlichen statt. Deren Ergebnisse werden der Öffentlichkeit Mitte Mai 1997 bekanntgegeben.</p><p>- An die ausbildenden Unternehmen wird das EVD aufgrund der Ergebnisse der Umfragen zum Lehrstellenmarkt Aufrufe erlassen, ihre für die Schweizer Wirtschaft zentrale Rolle noch intensiver wahrzunehmen.</p><p>Nichtausbildende Unternehmen werden mit Hinweis auf die wirtschafts- und bildungspolitische Wichtigkeit der Lehrlingsausbildung aufgefordert, Ausbildungsplätze einzurichten. Es sollen besonders Unternehmen aus hochinnovativen Branchen (Biotechnologie, Werkstoffe, Datenverarbeitung, Oberflächenbehandlung, Halbleiter, Polymere) angesprochen werden. (Rychen, Strahm)</p><p>- Das EVD wird in seinen Aufrufen an die Wirtschaft auch darauf hinweisen, dass Jugendliche bereit sein müssen, eine Lehrstelle ausserhalb des eigenen Wohnorts oder in einem Beruf der zweiten Wahl anzutreten. (FDP-Fraktion)</p><p>- Das Biga richtet gegenwärtig ein Internet-Angebot ein, das auch Informationen zu Lehrstellen enthält. (Rychen, Strahm)</p><p>- 1994 bildete die allgemeine Bundesverwaltung (Bundesgerichte, Parlamentsdienste, Bundeskanzlei, Departemente, Regiebetriebe, Rüstungsbetriebe und Alkoholverwaltung) 1433 Jugendliche aus. 1996 waren es 1351. Der Abbau von 82 Lehrstellen erfolgte aufgrund der Reorganisationsmassnahmen im Armeebereich. (Grossenbacher)</p><p>- Der Bundesrat weist die Departemente und die Bundeskanzlei an, die Zahl der Lehrstellen in den nächsten zwei Jahren spürbar zu erhöhen. Hingegen möchte er sich nicht auf ein bestimmtes Verhältnis zwischen der Zahl der Beschäftigten und derjenigen der Ausbildungsplätze festlegen, da die betrieblichen Gegebenheiten in den verschiedenen Bundesämtern und -betrieben sehr unterschiedlich sind. (Rychen, Grossenbacher, Strahm, FDP-Fraktion)</p><p>- Das Biga erarbeitet mit den Kantonen im ersten Halbjahr 1997 eine Übersicht über die kantonalen Gebühren für die Berufsbildung. Es liegt dann an den Kantonen zu prüfen, ob eine finanzielle Entlastung der Lehrbetriebe möglich und sinnvoll ist. Ob sich daraus auch Konsequenzen für den Bund ergeben, kann jetzt nicht abgeschätzt werden. (Strahm)</p><p>- Die Ausweitung von Einführungskursen und die Förderung von Ausbildungsverbünden sieht bereits der bundesrätliche Bericht vom 11. September 1996 über die Berufsbildung vor. Die Ausweitung der Einführungskurse entlastet die Lehrbetriebe in ihrer Ausbildungsaufgabe, die Ausbildungsverbünde sollen auch spezialisierten Unternehmen die Ausbildung ermöglichen. Beide Massnahmen tragen zur Erhöhung des Lehrstellenangebots bei. (Rychen, Strahm, FDP-Fraktion)</p><p>- Für Jugendliche, die besonders Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden, stellen die Kantone spezielle Ausbildungsangebote bereit. Dazu gehören vor allem das 10. Schuljahr (von den Kantonen allein finanziert) sowie die Vorlehren und die Integrationskurse (nach dem Modell "2 Tage Schule, 3 Tage Betrieb", beide vom Bund subventioniert). Das Biga hat mit den Kantonen einen Überblick über diese Angebote erarbeitet. Diese Unterlagen werden den Schulen der Sekundarstufe 1 und den Berufsberatern zu Informations- und Beratungszwecken abgegeben. Dadurch werden diese Ausbildungsgänge noch besser bekannt und in vermehrtem Mass in Anspruch genommen. (Rychen, Grossenbacher)</p><p>Der Bundesrat fordert die Kantone auf, die besonderen Bildungsangebote auszubauen, wenn sich dies aufgrund der Nachfrage durch die Jugendlichen aufdrängt. Der Bund wird ein erhöhtes Angebot der Kantone im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes mitfinanzieren. (Rychen, Grossenbacher, Strahm, FDP-Fraktion)</p><p>Vollzeitliche Ausbildungen an einer Schule mit integrierter Praxisausbildung belasten erfahrungsgemäss die Kantone sehr stark. Deshalb und weil die Bundesbeiträge gemäss Berufsbildungsgesetz - verglichen mit denjenigen gemäss Arbeitslosenversicherungsrecht - gering sind, haben die Kantone bisher kaum solche Vollzeitkurse eingeführt. Eine Mitfinanzierung im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung ist unter gewissen Bedingungen möglich: Kantone können sogenannte "Motivationssemester" für Schulabgänger organisieren, welche als Vollzeitausbildung mit integrierter Praxisausbildung durchgeführt werden. (Grossenbacher)</p><p>- Zentrale Lehrwerkstätten, die von mehreren Betrieben gemeinsam oder von Berufsverbänden getragen werden und die der Einführung in die praktischen Fertigkeiten eines Berufs dienen, können als Einführungskurse im Sinne des Berufsbildungsgesetzes angesehen werden. Demzufolge ist der Bund bereit, die gesetzlich vorgesehenen Beiträge zu entrichten. (Grossenbacher)</p><p>- Die Umplazierung von Lehrlingen durch regionale Arbeitsvermittlungszentren und betriebliche Arbeitsmarktzentren wird durch die Arbeitslosenversicherung mitfinanziert. Eine Änderung des Gesetzes ist nicht erforderlich. (Grossenbacher)</p><p>- Gemäss Avig fördert die Arbeitslosenversicherung die vorübergehende Beschäftigung von Versicherten im Rahmen von Berufspraktika in Unternehmen und Verwaltung. Diese Förderung kommt insbesondere auch Personen zugute, die gerade ihre berufliche Grundausbildung abgeschlossen haben, um ihnen den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. (FDP-Fraktion)</p><p>- Aufbauend auf ein vom Biga in Auftrag gegebenes Gutachten, diskutiert die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zurzeit Lenkungsmassnahmen für den Lehrstellenmarkt und lässt in diesem Zusammenhang Expertengespräche durchführen. In diesen soll abgeklärt werden, ob und welche Lenkungsmassnahmen von der Wirtschaft akzeptiert werden. Die Kommission wird sich voraussichtlich noch im April 1997 zur Frage äussern.</p><p>Es ist a priori klar, dass nur Lenkungsmassnahmen in Frage kommen, die keinen grossen administrativen Aufwand erfordern, keine unerwünschten Nebeneffekte hervorrufen, alle Unternehmen rechtsgleich behandeln, die Motivation, Jugendliche auszubilden, erhöhen und rasch einzuführen sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In einzelnen Kantonen und in den Städten zeichnet sich auf den Sommer 1997 ein noch grösserer Mangel an Lehrstellen ab als in den letzten Jahren. Viele Schulabgänger und Schulabgängerinnen bewerben sich viele dutzendmal erfolglos; und viele Jugendliche werden in Zwischenlösungen (10. Schuljahr usw.) oder in Jobs für Ungelernte abgedrängt. Aufgrund der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung und der Berufsbildungsstatistiken absolvieren rund 10 Prozent der Jugendlichen keine Berufsbildung oder nachobligatorische Schulung mehr, und rund 15 Prozent haben keinen Berufsabschluss, was wir für dramatisch halten.</p><p>Im Kanton Bern z. B. fehlt es vor allem an Lehrstellen mit höherer Qualifikation, z. B. im technischen und Informatikbereich sowie in den kaufmännischen Berufen. Gerade diese Berufsfelder sind wichtig und sollten mehr Lehrstellen anbieten, weil sie eine Grundausbildung für vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten darstellen.</p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat kurzfristig zur Verbesserung des Angebots an Lehrstellen im kommenden Frühjahr/Sommer zu ergreifen?</p><p>2. Ist er bereit, an Firmen in jenen Bereichen einen Lehrstellenappell zu richten, in denen sich ein Lehrstellenmangel abzeichnet? Müsste nicht auch an die zwei Drittel der Firmen appelliert werden, die bisher keine Lehrstellen anbieten und doch vom Ausbildungsaufwand der anderen profitieren?</p><p>3. Ist er bereit, bei allen Bundesämtern, Bundesanstalten und -betrieben darauf hinzuwirken, dass eine bestimmte Anzahl Lehrstellen (Faustregel: 6 Lehrstellen pro 100 ausgebildete Beschäftigte) bereitgestellt werden und dass solche schon auf Spätsommer 1997 angeboten werden?</p><p>4. Wäre der Bundesrat bereit, den Lehrbetrieben und Berufsschulen kurzfristig die Einführungskurse für Lehrlinge und Lehrtöchter zu finanzieren und dadurch den Lehrbetrieben in den Engpassbranchen Kosten abzunehmen?</p><p>5. Was kann der Bundesrat tun, um die Lehrbetriebe von Gebühren (Schulgebühren, Bewilligungsgebühren für Lehrbetriebe, Gebühren für Prüfungsanmeldungen) zu entlasten?</p><p>6. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um schwächeren Schulabgängern und Schulabgängerinnen den Einstieg in eine Berufslehre zu ermöglichen?</p>
    • Lehrstellen. Massnahmen im Frühjahr/Sommer 1997

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