Keine Zwangsrückschaffungen bosnischer Flüchtlinge

ShortId
97.1021
Id
19971021
Updated
24.06.2025 21:27
Language
de
Title
Keine Zwangsrückschaffungen bosnischer Flüchtlinge
AdditionalIndexing
Nationalitätenkonflikt;politische Gewalt;Flüchtling;Ausschaffung;Bosnien-Herzegowina;Menschenrechte
1
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K03010202, Bosnien-Herzegowina
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L04K04010201, Nationalitätenkonflikt
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L03K040301, politische Gewalt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anlässlich der dritten Friedenskonferenz für Bosnien-Herzegowina im Dezember 1996 in London wurde eine umfassende Lagebeurteilung vorgenommen und festgestellt, dass sich die Situation in zahlreichen Bereichen positiv entwickelt hat. Im Verlaufe des vergangenen Jahres gab es keine militärischen Auseinandersetzungen mehr. Die IFOR (Implementation Force) hat ihr Mandat erfolgreich umgesetzt und konnte Ende 1996 durch die SFOR (Stabilisation Force) ersetzt werden. Am 14. September 1996 haben in ganz Bosnien Wahlen unter Einbezug der Oppositionsparteien stattgefunden. Rund 2,4 Millionen Staatsangehörige im In- und Ausland haben teilgenommen. Die Menschenrechtslage hat sich generell verbessert. Die Grundsätze des internationalen Völkerrechtes werden anerkannt. Weiter konnte mit der Beseitigung von gravierenden Hindernissen, die die Bewegungsfreiheit in Bosnien-Herzegowina verunmöglichten, begonnen werden.</p><p>Das UNHCR schliesst zwangsweise Rückführungen ab Frühjahr 1997 nicht aus und postuliert in einer ersten Phase die Rückkehr in Mehrheitsgebiete. Nach der Schaffung vertrauensbildender Massnahmen kann auch eine Rückkehr in Minderheitsgebiete in Betracht gezogen werden.</p><p>Die Schweiz fördert und unterstützt nach wie vor die freiwillige Rückkehr und verzichtet auf organisierte Rückführungen in Minderheitsgebiete. Nach Ablauf der Ausreisefristen soll jedoch unabhängig vom früheren Wohnort der bosnischen Staatsangehörigen die organisierte Rückkehr in Mehrheitsgebiete vorgenommen werden. In Übereinstimmung mit anderen europäischen Aufnahmestaaten erachtet es der Bundesrat als zumutbar, einen (wenn auch bloss vorübergehenden) Wohnsitz im Herkunftsland zu wählen, der nicht dem früheren Wohnort entspricht. Dies um so mehr, als die Schweiz im Rahmen der Wiedereingliederungsprogramme umfangreiche Hilfe gewährt und insbesondere die Schaffung von neuem Wohnraum unterstützt. Im weiteren wird auf diese Weise dem Grundgedanken des kollektiven temporären Schutzes - Aufenthaltsberechtigung solange notwendig und Rückkehr bei Wegfall der Rückkehrhindernisse - Rechnung getragen. Der Bundesrat bestätigt deshalb seinen Beschluss vom 29. Januar 1997.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat Ende Januar entschieden, dass grundsätzlich allen Betroffenen, mit Ausnahme der Kriegsdienstverweigerer, eine Rückkehr nach Bosnien zuzumuten sei. Dabei erwähnt er ausdrücklich auch die Personen, die aufgrund ethnischer Säuberungen nicht mehr in ihr angestammtes Dorf zurückkehren können, und meint, dass diese sich einen neuen Wohnsitz in einem anderen Teil des Landes suchen sollen.</p><p>Damit wird der Vertrag von Dayton verletzt, weil dieser allen Vertriebenen die Rückkehr in ihre ursprüngliche Heimat garantiert. Abgesehen davon ist eine erzwungene Rückkehr in ein Gebiet, in dem immer wieder ernsthafte und gewalttätige Konflikte zwischen den Bevölkerungsgruppen passieren, eine äusserst heikle Angelegenheit und könnte das gefährdete Gleichgewicht empfindlich stören. Mehrere humanitäre Organisationen (UNHCR, Amnesty International, Human Rights Watch) schätzen die Risiken für die zurückgeschafften Personen, die nicht in ihre angestammten Regionen zurückkehren können, als sehr gross ein. Ihre Sicherheit ist überhaupt nicht gewährleistet. Bereits zurückgekehrte Personen sind zum Teil massiven Einschüchterungsmassnahmen von Sicherheitskräften und Zivilpersonen ausgesetzt, ohne dass ihnen indifferente Polizeibehörden den nötigen Schutz gewähren.</p><p>Generell sind Rückschaffungen problematisch, weil grosse Territorien von Landminen bedeckt sind. Zudem besteht überhaupt noch keine genügende Infrastruktur, um den Rückkehrern ein menschenwürdiges Leben zu garantieren.</p><p>Wir fragen den Bundesrat an, ob er angesichts der erwähnten Probleme bereit sei, auf seinen Entscheid bezüglich der Zwangsrückschaffungen zurückzukommen und nur freiwillige Rückkehren vorzusehen, bis sich die Lage so weit entspannt hat, dass eine Rückkehr in Würde und Freiheit möglich ist.</p>
  • Keine Zwangsrückschaffungen bosnischer Flüchtlinge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anlässlich der dritten Friedenskonferenz für Bosnien-Herzegowina im Dezember 1996 in London wurde eine umfassende Lagebeurteilung vorgenommen und festgestellt, dass sich die Situation in zahlreichen Bereichen positiv entwickelt hat. Im Verlaufe des vergangenen Jahres gab es keine militärischen Auseinandersetzungen mehr. Die IFOR (Implementation Force) hat ihr Mandat erfolgreich umgesetzt und konnte Ende 1996 durch die SFOR (Stabilisation Force) ersetzt werden. Am 14. September 1996 haben in ganz Bosnien Wahlen unter Einbezug der Oppositionsparteien stattgefunden. Rund 2,4 Millionen Staatsangehörige im In- und Ausland haben teilgenommen. Die Menschenrechtslage hat sich generell verbessert. Die Grundsätze des internationalen Völkerrechtes werden anerkannt. Weiter konnte mit der Beseitigung von gravierenden Hindernissen, die die Bewegungsfreiheit in Bosnien-Herzegowina verunmöglichten, begonnen werden.</p><p>Das UNHCR schliesst zwangsweise Rückführungen ab Frühjahr 1997 nicht aus und postuliert in einer ersten Phase die Rückkehr in Mehrheitsgebiete. Nach der Schaffung vertrauensbildender Massnahmen kann auch eine Rückkehr in Minderheitsgebiete in Betracht gezogen werden.</p><p>Die Schweiz fördert und unterstützt nach wie vor die freiwillige Rückkehr und verzichtet auf organisierte Rückführungen in Minderheitsgebiete. Nach Ablauf der Ausreisefristen soll jedoch unabhängig vom früheren Wohnort der bosnischen Staatsangehörigen die organisierte Rückkehr in Mehrheitsgebiete vorgenommen werden. In Übereinstimmung mit anderen europäischen Aufnahmestaaten erachtet es der Bundesrat als zumutbar, einen (wenn auch bloss vorübergehenden) Wohnsitz im Herkunftsland zu wählen, der nicht dem früheren Wohnort entspricht. Dies um so mehr, als die Schweiz im Rahmen der Wiedereingliederungsprogramme umfangreiche Hilfe gewährt und insbesondere die Schaffung von neuem Wohnraum unterstützt. Im weiteren wird auf diese Weise dem Grundgedanken des kollektiven temporären Schutzes - Aufenthaltsberechtigung solange notwendig und Rückkehr bei Wegfall der Rückkehrhindernisse - Rechnung getragen. Der Bundesrat bestätigt deshalb seinen Beschluss vom 29. Januar 1997.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat Ende Januar entschieden, dass grundsätzlich allen Betroffenen, mit Ausnahme der Kriegsdienstverweigerer, eine Rückkehr nach Bosnien zuzumuten sei. Dabei erwähnt er ausdrücklich auch die Personen, die aufgrund ethnischer Säuberungen nicht mehr in ihr angestammtes Dorf zurückkehren können, und meint, dass diese sich einen neuen Wohnsitz in einem anderen Teil des Landes suchen sollen.</p><p>Damit wird der Vertrag von Dayton verletzt, weil dieser allen Vertriebenen die Rückkehr in ihre ursprüngliche Heimat garantiert. Abgesehen davon ist eine erzwungene Rückkehr in ein Gebiet, in dem immer wieder ernsthafte und gewalttätige Konflikte zwischen den Bevölkerungsgruppen passieren, eine äusserst heikle Angelegenheit und könnte das gefährdete Gleichgewicht empfindlich stören. Mehrere humanitäre Organisationen (UNHCR, Amnesty International, Human Rights Watch) schätzen die Risiken für die zurückgeschafften Personen, die nicht in ihre angestammten Regionen zurückkehren können, als sehr gross ein. Ihre Sicherheit ist überhaupt nicht gewährleistet. Bereits zurückgekehrte Personen sind zum Teil massiven Einschüchterungsmassnahmen von Sicherheitskräften und Zivilpersonen ausgesetzt, ohne dass ihnen indifferente Polizeibehörden den nötigen Schutz gewähren.</p><p>Generell sind Rückschaffungen problematisch, weil grosse Territorien von Landminen bedeckt sind. Zudem besteht überhaupt noch keine genügende Infrastruktur, um den Rückkehrern ein menschenwürdiges Leben zu garantieren.</p><p>Wir fragen den Bundesrat an, ob er angesichts der erwähnten Probleme bereit sei, auf seinen Entscheid bezüglich der Zwangsrückschaffungen zurückzukommen und nur freiwillige Rückkehren vorzusehen, bis sich die Lage so weit entspannt hat, dass eine Rückkehr in Würde und Freiheit möglich ist.</p>
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