Keine Rückschaffungen nach Kosovo
- ShortId
-
97.1022
- Id
-
19971022
- Updated
-
24.06.2025 22:56
- Language
-
de
- Title
-
Keine Rückschaffungen nach Kosovo
- AdditionalIndexing
-
OSZE;politische Gewalt;Ausschaffung;Kosovo;Menschenrechte;internationales Treffen
- 1
-
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L06K030102040101, Kosovo
- L03K050202, Menschenrechte
- L04K10020107, internationales Treffen
- L04K04010105, OSZE
- L03K040301, politische Gewalt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 8. Juli 1992 ist die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) als Teilnehmer der KSZE/OSZE suspendiert und damit von der Mitarbeit in den OSZE-Gremien ausgeschlossen worden.</p><p>Seit der Suspendierung hat sich die Bundesrepublik Jugoslawien verschiedentlich geweigert, OSZE-Aktivitäten zu akzeptieren. So hat sie am 29. April 1993 der Verlängerung der OSZE-Missionen in Kosovo, Vojvodina und Sandschak nicht zugestimmt (seither befasst sich in Wien eine informelle Ad-hoc-Gruppe der OSZE mit der Situation in der genannten Region). Des weiteren hat der OSZE-Vorsitzende eine Mission des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten nach Kosovo in Erwägung gezogen. Die Bundesrepublik Jugoslawien hat dazu bis anhin die Zustimmung verweigert. Die Wiedereingliederung der Bundesrepublik Jugoslawien in die OSZE setzt eine Lösung im Kosovokonflikt und die Wiedereinsetzung der OSZE-Missionen in den Regionen Kosovo, Vojvodina und Sandschak voraus.</p><p>Trotz der Suspendierung der Bundesrepublik Jugoslawien ist die OSZE vor Ort aktiv. So hat sich der frühere spanische Premierminister Felipe Gonzalez im Auftrag des Vorsitzenden der OSZE - und auf ausdrückliche Einladung der jugoslawischen Behörden - am 20./21. Dezember 1996 nach Belgrad begeben, um die Resultate der Gemeindewahlen vom 17. November 1996 zu überprüfen. Die Frage der Minderheiten war ausdrücklich in seinem Mandat enthalten. Im weiteren finden bi- und multilaterale Gespräche statt, um den Demokratisierungsprozess in der Bundesrepublik Jugoslawien voranzutreiben.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die OSZE bei der Lösung der Kosovofrage eine Rolle spielen kann. Die Errichtung einer Langzeitmission, die Entsendung eines persönlichen Vertreters des Vorsitzenden und weitere Massnahmen dieser Art bilden dafür die geeigneten Mittel. Für die Einberufung einer internationalen Konferenz sind demgegenüber die Voraussetzungen heute nicht gegeben. Es bestehen auch erhebliche Zweifel, ob eine internationale Konferenz zur Lösung beitragen könnte.</p><p>Bilaterale Staatsverträge werden aufgrund eines beidseitigen Interesses vereinbart. Vor der Unterzeichnung eines Staatsvertrages wird eine sorgfältige gesamtheitliche Interessenabwägung vorgenommen. Im Fall des vorliegenden Rückübernahmeabkommens verpflichten sich die Vertragsparteien zur Einhaltung völkerrechtlich anerkannter Grundsätze.</p><p>Das mit der Bundesrepublik Jugoslawien abgeschlossene Rückübernahmeabkommen konkretisiert die Verpflichtung beider Staaten, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, die sich illegal im Hoheitsgebiet der jeweiligen anderen Vertragspartei aufhalten. Dieses Abkommen schafft somit die generellen Voraussetzungen für die Rückkehr und Einreise jugoslawischer Staatsangehöriger in ihr Heimatland. Es verpflichtet jedoch die Schweiz nicht, jugoslawische Staatsangehörige zu repatriieren, sondern gibt ihr die Möglichkeit, im Falle fehlender Schutzbedürftigkeit eine Person ohne Anwesenheitsberechtigung zur Rückreise zu verhalten. Voraussetzung einer Rückführung ist selbstverständlich, dass vorgängig die Frage der Schutzbedürftigkeit und der Einhaltung des Gebotes der Nichtrückschiebung gemäss nationalem und internationalem Recht geprüft wird.</p><p>Der Bundesrat - in Übereinstimmung mit dem UNHCR - erachtet im Hinblick auf die gegenwärtige Lage in der Bundesrepublik Jugoslawien, insbesondere in Kosovo, eine Rückführung in den Heimatstaat als grundsätzlich zumutbar. Es gehört zur ständigen Rückkehr- und Rückführungspraxis, dass der Bundesrat die Menschenrechtssituation fortlaufend beobachtet und bei einer grundlegenden Änderung der Lage auf seine Entscheide zurückkommt.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb am 3. März 1997 die Ausreisefrist generell auf den 31. August 1997 angesetzt. Bis dahin werden mit den Kantonen die Modalitäten der Rückführung im einzelnen festgelegt. Die Betroffenen werden rechtzeitig und umfassend orientiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat am 3. März 1997 das mit der serbischen Regierung ausgehandelte Rückübernahmeabkommen für albanische Asylbeweber abgeschlossen, obwohl die Lage in Kosovo ausserordentlich explosiv ist und zurückgeschaffte Asylbewerber aus Deutschland bei ihrer Rückkehr zum Teil schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Es sind Fälle von Festnahmen, Verhören, Misshandlungen und Folter bekanntgeworden. Die Gefahr besteht, dass die Konfliktsituation in Kosovo vom stark unter innenpolitischem Druck stehenden Präsidenten Serbiens, Slobodan Milosevic, für den Erhalt seiner eigenen Macht missbraucht werden könnte. Jede Konfliktverschärfung kann die seit Jahren massiv unter der serbischen Repression leidenden Region dem Ausnahmezustand näher bringen.</p><p>Die Menschenrechtssituation in Kosovo ist derart alarmierend, dass vor einer Rückführung von Flüchtlingen eine starke, flächendeckende Präsenz von militärischen oder zivilen Einheiten der OSZE verwirklicht werden muss. In einer von der OSZE einberufenen Konferenz zur Lösung des Kosovoproblems könnte dies beschlossen werden.</p><p>Wir fragen den Bundesrat an,</p><p>- ob er bereit sei, sich für eine solche Konferenz der OSZE einzusetzen;</p><p>- ob er sich dafür einsetze, dass die OSZE zusammen mit den USA politischen und wirtschaftlichen Druck auf die Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien ausübe, damit diese ihre Gewaltherrschaft in Kosovo endlich beende;</p><p>- ob er bereit sei, solange diese Gewaltherrschaft andauert, keine Verträge mehr mit der Regierung Milosevic abzuschliessen;</p><p>- ob er angesichts der schwierigen Lage in Kosovo bereit sei, auf seinen Entscheid bezüglich der Rückschaffungen zurückzukommen und keine neuen Wegweisungsentscheide mehr zu treffen;</p><p>- ob er bereit sei, den abgewiesenen Asylbewerbern aus Kosovo vorläufige Aufnahme zu erteilen.</p>
- Keine Rückschaffungen nach Kosovo
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 8. Juli 1992 ist die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) als Teilnehmer der KSZE/OSZE suspendiert und damit von der Mitarbeit in den OSZE-Gremien ausgeschlossen worden.</p><p>Seit der Suspendierung hat sich die Bundesrepublik Jugoslawien verschiedentlich geweigert, OSZE-Aktivitäten zu akzeptieren. So hat sie am 29. April 1993 der Verlängerung der OSZE-Missionen in Kosovo, Vojvodina und Sandschak nicht zugestimmt (seither befasst sich in Wien eine informelle Ad-hoc-Gruppe der OSZE mit der Situation in der genannten Region). Des weiteren hat der OSZE-Vorsitzende eine Mission des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten nach Kosovo in Erwägung gezogen. Die Bundesrepublik Jugoslawien hat dazu bis anhin die Zustimmung verweigert. Die Wiedereingliederung der Bundesrepublik Jugoslawien in die OSZE setzt eine Lösung im Kosovokonflikt und die Wiedereinsetzung der OSZE-Missionen in den Regionen Kosovo, Vojvodina und Sandschak voraus.</p><p>Trotz der Suspendierung der Bundesrepublik Jugoslawien ist die OSZE vor Ort aktiv. So hat sich der frühere spanische Premierminister Felipe Gonzalez im Auftrag des Vorsitzenden der OSZE - und auf ausdrückliche Einladung der jugoslawischen Behörden - am 20./21. Dezember 1996 nach Belgrad begeben, um die Resultate der Gemeindewahlen vom 17. November 1996 zu überprüfen. Die Frage der Minderheiten war ausdrücklich in seinem Mandat enthalten. Im weiteren finden bi- und multilaterale Gespräche statt, um den Demokratisierungsprozess in der Bundesrepublik Jugoslawien voranzutreiben.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die OSZE bei der Lösung der Kosovofrage eine Rolle spielen kann. Die Errichtung einer Langzeitmission, die Entsendung eines persönlichen Vertreters des Vorsitzenden und weitere Massnahmen dieser Art bilden dafür die geeigneten Mittel. Für die Einberufung einer internationalen Konferenz sind demgegenüber die Voraussetzungen heute nicht gegeben. Es bestehen auch erhebliche Zweifel, ob eine internationale Konferenz zur Lösung beitragen könnte.</p><p>Bilaterale Staatsverträge werden aufgrund eines beidseitigen Interesses vereinbart. Vor der Unterzeichnung eines Staatsvertrages wird eine sorgfältige gesamtheitliche Interessenabwägung vorgenommen. Im Fall des vorliegenden Rückübernahmeabkommens verpflichten sich die Vertragsparteien zur Einhaltung völkerrechtlich anerkannter Grundsätze.</p><p>Das mit der Bundesrepublik Jugoslawien abgeschlossene Rückübernahmeabkommen konkretisiert die Verpflichtung beider Staaten, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, die sich illegal im Hoheitsgebiet der jeweiligen anderen Vertragspartei aufhalten. Dieses Abkommen schafft somit die generellen Voraussetzungen für die Rückkehr und Einreise jugoslawischer Staatsangehöriger in ihr Heimatland. Es verpflichtet jedoch die Schweiz nicht, jugoslawische Staatsangehörige zu repatriieren, sondern gibt ihr die Möglichkeit, im Falle fehlender Schutzbedürftigkeit eine Person ohne Anwesenheitsberechtigung zur Rückreise zu verhalten. Voraussetzung einer Rückführung ist selbstverständlich, dass vorgängig die Frage der Schutzbedürftigkeit und der Einhaltung des Gebotes der Nichtrückschiebung gemäss nationalem und internationalem Recht geprüft wird.</p><p>Der Bundesrat - in Übereinstimmung mit dem UNHCR - erachtet im Hinblick auf die gegenwärtige Lage in der Bundesrepublik Jugoslawien, insbesondere in Kosovo, eine Rückführung in den Heimatstaat als grundsätzlich zumutbar. Es gehört zur ständigen Rückkehr- und Rückführungspraxis, dass der Bundesrat die Menschenrechtssituation fortlaufend beobachtet und bei einer grundlegenden Änderung der Lage auf seine Entscheide zurückkommt.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb am 3. März 1997 die Ausreisefrist generell auf den 31. August 1997 angesetzt. Bis dahin werden mit den Kantonen die Modalitäten der Rückführung im einzelnen festgelegt. Die Betroffenen werden rechtzeitig und umfassend orientiert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat am 3. März 1997 das mit der serbischen Regierung ausgehandelte Rückübernahmeabkommen für albanische Asylbeweber abgeschlossen, obwohl die Lage in Kosovo ausserordentlich explosiv ist und zurückgeschaffte Asylbewerber aus Deutschland bei ihrer Rückkehr zum Teil schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Es sind Fälle von Festnahmen, Verhören, Misshandlungen und Folter bekanntgeworden. Die Gefahr besteht, dass die Konfliktsituation in Kosovo vom stark unter innenpolitischem Druck stehenden Präsidenten Serbiens, Slobodan Milosevic, für den Erhalt seiner eigenen Macht missbraucht werden könnte. Jede Konfliktverschärfung kann die seit Jahren massiv unter der serbischen Repression leidenden Region dem Ausnahmezustand näher bringen.</p><p>Die Menschenrechtssituation in Kosovo ist derart alarmierend, dass vor einer Rückführung von Flüchtlingen eine starke, flächendeckende Präsenz von militärischen oder zivilen Einheiten der OSZE verwirklicht werden muss. In einer von der OSZE einberufenen Konferenz zur Lösung des Kosovoproblems könnte dies beschlossen werden.</p><p>Wir fragen den Bundesrat an,</p><p>- ob er bereit sei, sich für eine solche Konferenz der OSZE einzusetzen;</p><p>- ob er sich dafür einsetze, dass die OSZE zusammen mit den USA politischen und wirtschaftlichen Druck auf die Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien ausübe, damit diese ihre Gewaltherrschaft in Kosovo endlich beende;</p><p>- ob er bereit sei, solange diese Gewaltherrschaft andauert, keine Verträge mehr mit der Regierung Milosevic abzuschliessen;</p><p>- ob er angesichts der schwierigen Lage in Kosovo bereit sei, auf seinen Entscheid bezüglich der Rückschaffungen zurückzukommen und keine neuen Wegweisungsentscheide mehr zu treffen;</p><p>- ob er bereit sei, den abgewiesenen Asylbewerbern aus Kosovo vorläufige Aufnahme zu erteilen.</p>
- Keine Rückschaffungen nach Kosovo
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