Öffentliche Zugänglichkeit von Angaben über Wasserstandspegel

ShortId
97.1028
Id
19971028
Updated
24.06.2025 22:40
Language
de
Title
Öffentliche Zugänglichkeit von Angaben über Wasserstandspegel
AdditionalIndexing
Wasser;Wasserlauf;Informationsverbreitung;Hydrologie;See
1
  • L04K06030302, Wasser
  • L04K06030110, Wasserlauf
  • L04K06030108, See
  • L04K16010404, Hydrologie
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Verordnung über die Landeshydrologie und -geologie (LHG) informiert die LHG (Buwal) die Öffentlichkeit über die hydrologischen Verhältnisse in der Schweiz. Ihre Dienstleistungen werden nach der Verordnung über die Gebühren der LHG verrechnet.</p><p>Bei den meisten hydrometrischen Stationen ist der Pegel öffentlich zugänglich, so dass der Wasserstand von jedermann vor Ort direkt abgelesen werden kann. Vom Messnetz der LHG sind zurzeit rund 80 hydrometrische Stationen technisch so ausgerüstet, dass der Wasserstand mittels Telefon von autorisierten Stellen jederzeit abgefragt werden kann.</p><p>Im Rahmen der geltenden Verordnung kann die LHG vereinbaren, dass eine private Organisation als autorisierte Stelle die Daten von den Messstationen bezieht und diese innerhalb der Organisation zur internen Nutzung weiterverteilt. Hingegen ist es aus urheberrechtlichen Gründen ökonomisch nicht sinnvoll, die Daten an ausserhalb der Organisation stehende Dritte weiterzugeben oder diesen zur Verfügung zu stellen (kein Profit Dritter an von der LHG erhobenen Daten).</p><p>Mittelfristig ist geplant, die Zahl der Stationen mit Fernabfrage zu vergrössern und die Messdaten, z. B. über Internet, allgemein zugänglich zu machen. Neben der Bereitstellung der technischen Voraussetzungen muss deshalb auch die Verordnung über die Gebühren der LHG angepasst werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Landesweit werden an vielen Stellen unserer Fliessgewässer und Seen die Wasserpegel gemessen. Diese Angaben sind für den Hochwasserschutz und die Energieerzeugung von grosser Wichtigkeit. Andererseits haben auch Private wie Fischer oder Wassersportler Interesse an diesen Angaben.</p><p>Besteht die Möglichkeit, dass Private direkt und ständig, z. B. auch an Wochenenden, Zugriff auf diese Angaben bekommen könnten, oder bestehen mindestens diesbezügliche Pläne?</p><p>Könnte allenfalls eine private Organisation mit der Vermittlung der Pegelstände beauftragt werden?</p>
  • Öffentliche Zugänglichkeit von Angaben über Wasserstandspegel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Verordnung über die Landeshydrologie und -geologie (LHG) informiert die LHG (Buwal) die Öffentlichkeit über die hydrologischen Verhältnisse in der Schweiz. Ihre Dienstleistungen werden nach der Verordnung über die Gebühren der LHG verrechnet.</p><p>Bei den meisten hydrometrischen Stationen ist der Pegel öffentlich zugänglich, so dass der Wasserstand von jedermann vor Ort direkt abgelesen werden kann. Vom Messnetz der LHG sind zurzeit rund 80 hydrometrische Stationen technisch so ausgerüstet, dass der Wasserstand mittels Telefon von autorisierten Stellen jederzeit abgefragt werden kann.</p><p>Im Rahmen der geltenden Verordnung kann die LHG vereinbaren, dass eine private Organisation als autorisierte Stelle die Daten von den Messstationen bezieht und diese innerhalb der Organisation zur internen Nutzung weiterverteilt. Hingegen ist es aus urheberrechtlichen Gründen ökonomisch nicht sinnvoll, die Daten an ausserhalb der Organisation stehende Dritte weiterzugeben oder diesen zur Verfügung zu stellen (kein Profit Dritter an von der LHG erhobenen Daten).</p><p>Mittelfristig ist geplant, die Zahl der Stationen mit Fernabfrage zu vergrössern und die Messdaten, z. B. über Internet, allgemein zugänglich zu machen. Neben der Bereitstellung der technischen Voraussetzungen muss deshalb auch die Verordnung über die Gebühren der LHG angepasst werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Landesweit werden an vielen Stellen unserer Fliessgewässer und Seen die Wasserpegel gemessen. Diese Angaben sind für den Hochwasserschutz und die Energieerzeugung von grosser Wichtigkeit. Andererseits haben auch Private wie Fischer oder Wassersportler Interesse an diesen Angaben.</p><p>Besteht die Möglichkeit, dass Private direkt und ständig, z. B. auch an Wochenenden, Zugriff auf diese Angaben bekommen könnten, oder bestehen mindestens diesbezügliche Pläne?</p><p>Könnte allenfalls eine private Organisation mit der Vermittlung der Pegelstände beauftragt werden?</p>
    • Öffentliche Zugänglichkeit von Angaben über Wasserstandspegel

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