Analyse der Genese der Krise und Frage nach Reformen

ShortId
97.1034
Id
19971034
Updated
24.06.2025 23:39
Language
de
Title
Analyse der Genese der Krise und Frage nach Reformen
AdditionalIndexing
Managementtechnik;Controlling;Evaluation;Bankeinlage;Zweiter Weltkrieg;Antikrisenplan
1
  • L04K07030502, Managementtechnik
  • L05K0703050102, Controlling
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
  • L04K08020302, Evaluation
  • L06K070401020201, Antikrisenplan
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist nicht zu bestreiten, dass die Tragweite der Frage der nachrichtenlosen Vermögen aus dem Zweiten Weltkrieg allzu lange unterschätzt wurde. Diese Feststellung betrifft nicht nur den Bundesrat, sondern auch das Parlament sowie die in erster Linie betroffenen Banken, aber auch die Wirtschaft, die Medien und die Bevölkerung.</p><p>Bundesrat und Parlament haben auch unverzüglich die Haltung der Bundesbehörden bei der Behandlung dieser Frage analysiert und die nötigen Massnahmen in die Wege geleitet. Erinnert sei hier an die Arbeiten der Geschäftsprüfungskommissionen und an die entsprechenden Beratungen in beiden Räten während der Sommersession 1997.</p><p>Was den Bundesrat betrifft, hat er sich an mehreren Klausursitzungen mit seiner Führung in sogenannten ausserordentlichen Lagen befasst. Er ist zum Schluss gekommen, dass sich unser kollegiales Regierungssystem, soweit es den Courant normal betrifft, gut bewährt hat. Dagegen hat sich gezeigt, dass sich dieses System in bezug auf die Führung unter Zeitdruck öfters als zu schwerfällig und langsam erweist.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb, im Sinne des Urhebers der Anfrage, verschiedene Massnahmen beschlossen und andere in die Wege geleitet.</p><p>Als Sofortmassnahmen hat der Bundesrat Neuerungen auf drei Gebieten beschlossen. Zuerst einmal hat er sein "Frühwarnsystem" verbessert. Die Bundeskanzlei wurde beauftragt, alle zur Verfügung stehenden Nachrichten und Informationen zusammenzufassen und zu analysieren und nötigenfalls dem Bundesrat Massnahmen zu unterbreiten. Auch wenn die Verantwortung in den verschiedenen Departementen beibehalten wird, hofft der Bundesrat, durch diese Neuerungen eine zweite Ebene als zusätzliche Sicherheit zu schaffen, damit Entwicklungen rechtzeitig erkannt und im Rat diskutiert werden können.</p><p>Der Bundesrat wünscht zudem, mehr Zeit zur Verfügung zu haben, um sich an seinen ordentlichen Sitzungen mit den wichtigen politischen Fragen befassen zu können. Zu diesem Zweck hat er die Generalsekretärenkonferenz beauftragt, zu studieren, inwieweit sie weniger wichtige Fragen zwischen den Departementen schlichten und lösen kann; Ziel ist es, die eigentlichen Bundesratssitzungen von solchen Fragen zu entlasten.</p><p>Ausgehend von der Feststellung, dass bei der Führung unter erschwerten Bedingungen der Information eine ganz besondere Aufgabe zukommt, hat der Bundesrat beschlossen, für solche Fälle die Information zu zentralisieren. Der Bundesrat soll auf Antrag des Bundespräsidenten, eines Mitgliedes des Bundesrates oder des Bundeskanzlers beschliessen können, die Information bei der Bundeskanzlei oder beim Informationsdienst eines Departementes zu zentralisieren. Fehlt dazu die Zeit, kann der Bundespräsident in eigener Kompetenz die Zuständigkeiten im Informationsbereich bestimmen, mit dem Ziel, den Erwartungen der Medien und der Öffentlichkeit besser zu entsprechen sowie eine einheitliche und koordinierte Information zu ermöglichen.</p><p>Diese Sofortmassnahmen treten sofort in Kraft und sind für den Bundesrat wichtige Schritte, um schwierige Situationen besser als bisher zu meistern.</p><p>Der Bundesrat hat aber auch mittel- und längerfristige Massnahmen beschlossen. In einer zweiten Phase geht es darum, die heutigen Strukturen und Zuständigkeiten zu überprüfen und zu präzisieren. Anlass dazu geben die Verwirklichung der Regierungs- und Verwaltungsreform sowie verschiedene vom Bundesrat entgegengenommene parlamentarische Vorstösse.</p><p>Längerfristig hat der Bundesrat zudem beschlossen, eine Staatsleitungsreform im Rahmen der Revision der Bundesverfassung in die Wege zu leiten. Hier geht es darum, auf Verfassungsebene Neuerungen bei unserem Regierungssystem vorzuschlagen. Ohne auf das bewährte Kollegialsystem zu verzichten, stehen heute die Stärkung der Rolle des Bundespräsidenten sowie eine allfällige Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Bundesrates im Vordergrund.</p><p>Alle diese Massnahmen beweisen, dass der Bundesrat die gestellte Frage ernst nimmt und die Verbesserung seiner Rührungsstrukturen mit Entschlossenheit angeht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zahlreiche Hinweise von inner- und ausserhalb der Bundesverwaltung deuteten seit bald zwei Jahren darauf hin, dass der Umgang in der Schweiz mit nachrichtenlosen Vermögen aus dem Zweiten Weltkrieg massiver Kritik ausgesetzt werden würde. Immer wieder sind solche Hinweise in der Wirtschaft und in der Bundesverwaltung ignoriert, übersehen und/oder falsch eingeschätzt, jedenfalls massiv unterschätzt worden. Heute wird das Verhalten der Schweiz auf der ganzen Welt als Musterbeispiel für ein höchst ungeschicktes und belastendes, die eigene Position immer mehr untergrabendes statt stärkendes Verhalten angesehen.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, ob es im Hinblick auf kommende Krisen, deren Vorzeichen schneller erkannt, deren Eskalation eher vermieden und deren Ursachen eher angegangen werden könnten, nicht angebracht wäre, die Genese und Entwicklung der gegenwärtigen Krise mit all ihren Fehlleistungen und Schwierigkeiten zu analysieren und anschliessend darzulegen, mit welchen Reformen dazu beigetragen werden könnte, damit in Zukunft und in anderen Zusammenhängen sensibler, weniger unbeholfen und den eigenen Interessen förderlicher reagiert und vor allem rechtzeitig agiert werden kann.</p>
  • Analyse der Genese der Krise und Frage nach Reformen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist nicht zu bestreiten, dass die Tragweite der Frage der nachrichtenlosen Vermögen aus dem Zweiten Weltkrieg allzu lange unterschätzt wurde. Diese Feststellung betrifft nicht nur den Bundesrat, sondern auch das Parlament sowie die in erster Linie betroffenen Banken, aber auch die Wirtschaft, die Medien und die Bevölkerung.</p><p>Bundesrat und Parlament haben auch unverzüglich die Haltung der Bundesbehörden bei der Behandlung dieser Frage analysiert und die nötigen Massnahmen in die Wege geleitet. Erinnert sei hier an die Arbeiten der Geschäftsprüfungskommissionen und an die entsprechenden Beratungen in beiden Räten während der Sommersession 1997.</p><p>Was den Bundesrat betrifft, hat er sich an mehreren Klausursitzungen mit seiner Führung in sogenannten ausserordentlichen Lagen befasst. Er ist zum Schluss gekommen, dass sich unser kollegiales Regierungssystem, soweit es den Courant normal betrifft, gut bewährt hat. Dagegen hat sich gezeigt, dass sich dieses System in bezug auf die Führung unter Zeitdruck öfters als zu schwerfällig und langsam erweist.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb, im Sinne des Urhebers der Anfrage, verschiedene Massnahmen beschlossen und andere in die Wege geleitet.</p><p>Als Sofortmassnahmen hat der Bundesrat Neuerungen auf drei Gebieten beschlossen. Zuerst einmal hat er sein "Frühwarnsystem" verbessert. Die Bundeskanzlei wurde beauftragt, alle zur Verfügung stehenden Nachrichten und Informationen zusammenzufassen und zu analysieren und nötigenfalls dem Bundesrat Massnahmen zu unterbreiten. Auch wenn die Verantwortung in den verschiedenen Departementen beibehalten wird, hofft der Bundesrat, durch diese Neuerungen eine zweite Ebene als zusätzliche Sicherheit zu schaffen, damit Entwicklungen rechtzeitig erkannt und im Rat diskutiert werden können.</p><p>Der Bundesrat wünscht zudem, mehr Zeit zur Verfügung zu haben, um sich an seinen ordentlichen Sitzungen mit den wichtigen politischen Fragen befassen zu können. Zu diesem Zweck hat er die Generalsekretärenkonferenz beauftragt, zu studieren, inwieweit sie weniger wichtige Fragen zwischen den Departementen schlichten und lösen kann; Ziel ist es, die eigentlichen Bundesratssitzungen von solchen Fragen zu entlasten.</p><p>Ausgehend von der Feststellung, dass bei der Führung unter erschwerten Bedingungen der Information eine ganz besondere Aufgabe zukommt, hat der Bundesrat beschlossen, für solche Fälle die Information zu zentralisieren. Der Bundesrat soll auf Antrag des Bundespräsidenten, eines Mitgliedes des Bundesrates oder des Bundeskanzlers beschliessen können, die Information bei der Bundeskanzlei oder beim Informationsdienst eines Departementes zu zentralisieren. Fehlt dazu die Zeit, kann der Bundespräsident in eigener Kompetenz die Zuständigkeiten im Informationsbereich bestimmen, mit dem Ziel, den Erwartungen der Medien und der Öffentlichkeit besser zu entsprechen sowie eine einheitliche und koordinierte Information zu ermöglichen.</p><p>Diese Sofortmassnahmen treten sofort in Kraft und sind für den Bundesrat wichtige Schritte, um schwierige Situationen besser als bisher zu meistern.</p><p>Der Bundesrat hat aber auch mittel- und längerfristige Massnahmen beschlossen. In einer zweiten Phase geht es darum, die heutigen Strukturen und Zuständigkeiten zu überprüfen und zu präzisieren. Anlass dazu geben die Verwirklichung der Regierungs- und Verwaltungsreform sowie verschiedene vom Bundesrat entgegengenommene parlamentarische Vorstösse.</p><p>Längerfristig hat der Bundesrat zudem beschlossen, eine Staatsleitungsreform im Rahmen der Revision der Bundesverfassung in die Wege zu leiten. Hier geht es darum, auf Verfassungsebene Neuerungen bei unserem Regierungssystem vorzuschlagen. Ohne auf das bewährte Kollegialsystem zu verzichten, stehen heute die Stärkung der Rolle des Bundespräsidenten sowie eine allfällige Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Bundesrates im Vordergrund.</p><p>Alle diese Massnahmen beweisen, dass der Bundesrat die gestellte Frage ernst nimmt und die Verbesserung seiner Rührungsstrukturen mit Entschlossenheit angeht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zahlreiche Hinweise von inner- und ausserhalb der Bundesverwaltung deuteten seit bald zwei Jahren darauf hin, dass der Umgang in der Schweiz mit nachrichtenlosen Vermögen aus dem Zweiten Weltkrieg massiver Kritik ausgesetzt werden würde. Immer wieder sind solche Hinweise in der Wirtschaft und in der Bundesverwaltung ignoriert, übersehen und/oder falsch eingeschätzt, jedenfalls massiv unterschätzt worden. Heute wird das Verhalten der Schweiz auf der ganzen Welt als Musterbeispiel für ein höchst ungeschicktes und belastendes, die eigene Position immer mehr untergrabendes statt stärkendes Verhalten angesehen.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, ob es im Hinblick auf kommende Krisen, deren Vorzeichen schneller erkannt, deren Eskalation eher vermieden und deren Ursachen eher angegangen werden könnten, nicht angebracht wäre, die Genese und Entwicklung der gegenwärtigen Krise mit all ihren Fehlleistungen und Schwierigkeiten zu analysieren und anschliessend darzulegen, mit welchen Reformen dazu beigetragen werden könnte, damit in Zukunft und in anderen Zusammenhängen sensibler, weniger unbeholfen und den eigenen Interessen förderlicher reagiert und vor allem rechtzeitig agiert werden kann.</p>
    • Analyse der Genese der Krise und Frage nach Reformen

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