Ermordung von Kazem Radjavi

ShortId
97.1054
Id
19971054
Updated
24.06.2025 22:54
Language
de
Title
Ermordung von Kazem Radjavi
AdditionalIndexing
Rechtshilfe;Tötung;diplomatischer Dienst;gerichtliche Untersuchung;Attentat;Iran
1
  • L04K04030101, Attentat
  • L06K050102010306, Tötung
  • L05K0303010603, Iran
  • L06K100201020105, diplomatischer Dienst
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 26. Oktober 1996 wurde ein Rechtshilfegesuch des waadtländischen Untersuchungsrichters auf normalem Weg und auf freiwilliger Basis - da kein Rechtshilfeabkommen zwischen der Schweiz und Iran existiert - an die iranischen Behörden gestellt. Die iranische Seite knüpfte die Bereitschaft zur Rechtshilfe an die Bedingung, dass die übermittelten Personennamen und Tatbestände nicht an Dritte (Anwälte, Familienangehörige) weitergegeben würden. Eine solche Auflage ist jedoch nach schweizerischem Recht unzulässig. Des weiteren hat sich die Schweiz gegenüber Frankreich sehr um die Auslieferung zweier im Mordfall Radjavi verdächtiger Iraner bemüht. Eine Auslieferung an die Schweiz wäre für die in Lausanne laufenden Untersuchungen von grosser Wichtigkeit gewesen. Wie auch der französische Conseil d'Etat auf Begehren der Schweiz am 14. Dezember 1994 festgestellt hat, hätte die französische Regierung die beiden Iraner an die Schweiz ausliefern sollen.</p><p></p><p>Das Prinzip der Gewaltenteilung verwehrt es dem Bundesrat, auf die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden Einfluss zu nehmen. Die Untersuchung der Affäre Radjavi untersteht ausschliesslich den Justizbehörden. Das kantonale Strafverfahren läuft weiter und die schweizerische Bundesanwaltschaft hat die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit zum Nachteil oppositioneller Iraner in der Schweiz angekündigt. Überdies stehen unsere Behörden mit den zuständigen deutschen Amtsstellen seit einem Jahr in Verbindung.</p><p></p><p>In politischer Hinsicht hat der Bundesrat bereits gehandelt. Er hat am 16. April 1997 durch das EDA erklären lassen, dass das Berliner Urteil im sogenannten Mykonos-Prozess einen Fall von Staatsterrorismus als erwiesen bezeichnet hat und dies Auswirkungen über das rein deutsch-iranische Verhältnis hinaus hat. Der Bundesrat verstärkte daher seine bisher kritische Haltung gegenüber dem Iran unter Aufrechterhaltung der Beziehungen. Insbesondere wurde die laufende interne Prüfung über den Sinn der Institutionalisierung eines kritischen Menschenrechtsdialoges eingestellt sowie ein von der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung und dem Bundesamt für Aussenwirtschaft geplantes Handelsseminar über Investitionen im Iran abgesagt. Im übrigen hält sich der Schweizerische Botschafter in Teheran gegenwärtig immer noch in der Schweiz auf.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Berliner Kammergericht hat neulich die dem Teheraner Geheimdienst angehörenden Mörder verurteilt, die 1992 vier Kurdenführer umgebracht haben.</p><p>Am 24. 04.1990 ist in Coppet (VD) Professor Kazem Radjav ermordet worden. Dreizehn Iraner, die sich im Besitz von Diplomatenpässen befanden, waren am Verbrechen beteiligt. Mit Rücksicht auf die guten Handelsbeziehungen mit Teheran haben die schweizerischen Behörden die Mörder nur sehr zögerlich verfolgt.</p><p>Welche dringlichen Massnahmen will der Bundesrat angesichts des mutigen Urteils des Berliner Kammergerichts ergreifen, damit Teheran den Rechtshilfeersuchen endlich stattgibt?</p>
  • Ermordung von Kazem Radjavi
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 26. Oktober 1996 wurde ein Rechtshilfegesuch des waadtländischen Untersuchungsrichters auf normalem Weg und auf freiwilliger Basis - da kein Rechtshilfeabkommen zwischen der Schweiz und Iran existiert - an die iranischen Behörden gestellt. Die iranische Seite knüpfte die Bereitschaft zur Rechtshilfe an die Bedingung, dass die übermittelten Personennamen und Tatbestände nicht an Dritte (Anwälte, Familienangehörige) weitergegeben würden. Eine solche Auflage ist jedoch nach schweizerischem Recht unzulässig. Des weiteren hat sich die Schweiz gegenüber Frankreich sehr um die Auslieferung zweier im Mordfall Radjavi verdächtiger Iraner bemüht. Eine Auslieferung an die Schweiz wäre für die in Lausanne laufenden Untersuchungen von grosser Wichtigkeit gewesen. Wie auch der französische Conseil d'Etat auf Begehren der Schweiz am 14. Dezember 1994 festgestellt hat, hätte die französische Regierung die beiden Iraner an die Schweiz ausliefern sollen.</p><p></p><p>Das Prinzip der Gewaltenteilung verwehrt es dem Bundesrat, auf die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden Einfluss zu nehmen. Die Untersuchung der Affäre Radjavi untersteht ausschliesslich den Justizbehörden. Das kantonale Strafverfahren läuft weiter und die schweizerische Bundesanwaltschaft hat die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit zum Nachteil oppositioneller Iraner in der Schweiz angekündigt. Überdies stehen unsere Behörden mit den zuständigen deutschen Amtsstellen seit einem Jahr in Verbindung.</p><p></p><p>In politischer Hinsicht hat der Bundesrat bereits gehandelt. Er hat am 16. April 1997 durch das EDA erklären lassen, dass das Berliner Urteil im sogenannten Mykonos-Prozess einen Fall von Staatsterrorismus als erwiesen bezeichnet hat und dies Auswirkungen über das rein deutsch-iranische Verhältnis hinaus hat. Der Bundesrat verstärkte daher seine bisher kritische Haltung gegenüber dem Iran unter Aufrechterhaltung der Beziehungen. Insbesondere wurde die laufende interne Prüfung über den Sinn der Institutionalisierung eines kritischen Menschenrechtsdialoges eingestellt sowie ein von der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung und dem Bundesamt für Aussenwirtschaft geplantes Handelsseminar über Investitionen im Iran abgesagt. Im übrigen hält sich der Schweizerische Botschafter in Teheran gegenwärtig immer noch in der Schweiz auf.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Berliner Kammergericht hat neulich die dem Teheraner Geheimdienst angehörenden Mörder verurteilt, die 1992 vier Kurdenführer umgebracht haben.</p><p>Am 24. 04.1990 ist in Coppet (VD) Professor Kazem Radjav ermordet worden. Dreizehn Iraner, die sich im Besitz von Diplomatenpässen befanden, waren am Verbrechen beteiligt. Mit Rücksicht auf die guten Handelsbeziehungen mit Teheran haben die schweizerischen Behörden die Mörder nur sehr zögerlich verfolgt.</p><p>Welche dringlichen Massnahmen will der Bundesrat angesichts des mutigen Urteils des Berliner Kammergerichts ergreifen, damit Teheran den Rechtshilfeersuchen endlich stattgibt?</p>
    • Ermordung von Kazem Radjavi

Back to List