Redefreiheit für Angehörige ausländischer Staaten in der Schweiz
- ShortId
-
97.1060
- Id
-
19971060
- Updated
-
24.06.2025 22:49
- Language
-
de
- Title
-
Redefreiheit für Angehörige ausländischer Staaten in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
Redefreiheit für ausländische Staatsangehörige
- 1
-
- L05K0502010501, Redefreiheit für ausländische Staatsangehörige
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Beschluss des Bundesrates vom 24. Februar 1948 betreffend politische Reden von Ausländern wird von den Kantonen sehr unterschiedlich und von einigen überhaupt nicht mehr angewendet. Es ist deshalb weder über die erteilten Bewilligungen noch über Fälle, in denen gar keine Bewilligung eingeholt wird, eine zuverlässige statistische Aussage möglich. Der Bundesanwaltschaft wurden in den letzten zehn Jahren folgende Anzahl Verweigerungen gemeldet: 1988: 2 Verweigerungen; 1997: 1 Verweigerung.</p><p>Der Bundesrat hat schon am 7. März 1994 mit der Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit erklärt, dass er den Rednerbeschluss mit dem Erlass des Vollzugsrechtes zum Gesetz aufheben werde (BBl 1994 II 1195), obgleich noch im Jahre 1992 die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren dagegen Bedenken geäussert hatte. Der Bundesrat hat auch eine Empfehlung des Ständerates vom 5. September 1996 angenommen (AB S 1996 741). Er hat den Rednerbeschluss deshalb auf den 30. April 1998 aufgehoben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist einer offenen Gesellschaft wenig würdig, dass Menschen um eine Bewilligung nachsuchen müssen, wenn sie sich öffentlich und politisch äussern wollen. Eine offene und demokratische Gesellschaft muss sich auch nie vor der offenen Rede fürchten; freie Bürgerinnen und Bürger können sie ignorieren, widerlegen oder entgegnen im Bewusstsein, dass es der Rede und Gegenrede bedarf, um gemeinsam auf die richtigen politischen Spuren zu kommen. In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie oft ist in den letzten dreissig Jahren um eine Bewilligung für die öffentliche Rede eines Angehörigen eines ausländischen Staates nachgesucht worden, und in wie vielen Fällen ist die Zustimmung verweigert worden?</p><p>2. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Dunkelziffer jener Personen aus dem Ausland, die in der Schweiz öffentlich und politisch auftraten, ohne dass jemand um eine entsprechende Bewilligung für sie nachgesucht hat?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass es sich hier um ein Relikt aus dem Krieg und dem kalten Krieg handelt, auf das heute mit Gewinn verzichtet werden kann? Welche Massnahmen ist er bereit, in diesem Sinne zu ergreifen?</p>
- Redefreiheit für Angehörige ausländischer Staaten in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Beschluss des Bundesrates vom 24. Februar 1948 betreffend politische Reden von Ausländern wird von den Kantonen sehr unterschiedlich und von einigen überhaupt nicht mehr angewendet. Es ist deshalb weder über die erteilten Bewilligungen noch über Fälle, in denen gar keine Bewilligung eingeholt wird, eine zuverlässige statistische Aussage möglich. Der Bundesanwaltschaft wurden in den letzten zehn Jahren folgende Anzahl Verweigerungen gemeldet: 1988: 2 Verweigerungen; 1997: 1 Verweigerung.</p><p>Der Bundesrat hat schon am 7. März 1994 mit der Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit erklärt, dass er den Rednerbeschluss mit dem Erlass des Vollzugsrechtes zum Gesetz aufheben werde (BBl 1994 II 1195), obgleich noch im Jahre 1992 die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren dagegen Bedenken geäussert hatte. Der Bundesrat hat auch eine Empfehlung des Ständerates vom 5. September 1996 angenommen (AB S 1996 741). Er hat den Rednerbeschluss deshalb auf den 30. April 1998 aufgehoben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Es ist einer offenen Gesellschaft wenig würdig, dass Menschen um eine Bewilligung nachsuchen müssen, wenn sie sich öffentlich und politisch äussern wollen. Eine offene und demokratische Gesellschaft muss sich auch nie vor der offenen Rede fürchten; freie Bürgerinnen und Bürger können sie ignorieren, widerlegen oder entgegnen im Bewusstsein, dass es der Rede und Gegenrede bedarf, um gemeinsam auf die richtigen politischen Spuren zu kommen. In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie oft ist in den letzten dreissig Jahren um eine Bewilligung für die öffentliche Rede eines Angehörigen eines ausländischen Staates nachgesucht worden, und in wie vielen Fällen ist die Zustimmung verweigert worden?</p><p>2. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Dunkelziffer jener Personen aus dem Ausland, die in der Schweiz öffentlich und politisch auftraten, ohne dass jemand um eine entsprechende Bewilligung für sie nachgesucht hat?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass es sich hier um ein Relikt aus dem Krieg und dem kalten Krieg handelt, auf das heute mit Gewinn verzichtet werden kann? Welche Massnahmen ist er bereit, in diesem Sinne zu ergreifen?</p>
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