Drei-Schluchten-Projekt. ERG-Entscheid
- ShortId
-
97.1062
- Id
-
19971062
- Updated
-
24.06.2025 23:08
- Language
-
de
- Title
-
Drei-Schluchten-Projekt. ERG-Entscheid
- AdditionalIndexing
-
Wasserkraftwerk;Exportrisikoversicherung;China;Bundesratsbeschluss;Überschwemmung
- 1
-
- L05K0701030304, Exportrisikoversicherung
- L04K03030501, China
- L04K17030202, Wasserkraftwerk
- L05K0602020603, Überschwemmung
- L06K050301010302, Bundesratsbeschluss
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Entscheid des Bundesrates vom 9. Dezember 1996, die grundsätzlichen Anfragen der Firmen ABB und Sulzer-Escher-Wyss für eine ERG-Absicherung von Lieferungen an das Drei-Schluchten-Projekt in China positiv zu beantworten, erfolgte aufgrund einer sorgfältigen Güterabwägung. In diese Abwägung wurden die in der Einfachen Anfrage erwähnten grundsätzlichen Aspekte einbezogen. Sollte die chinesische Regierung zu einer Neubeurteilung der Priorität dieses Projektes kommen - für die wir keine Anzeichen haben -, würde dies die finanziellen Risiken für die ERG kaum beeinflussen, da die ERG-Absicherung gegen eine Garantie der staatlichen chinesischen Entwicklungsbank erfolgt.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Veranlassung von dem vorgesehenen Entscheidungsverfahren abzuweichen, zu dem folgendes zu bemerken ist:</p><p>Die ERG-Kommission hat keine Entscheidungskompetenz, sondern begutachtet die Gesuche und leitet sie mit ihren Anträgen an die zuständige Entscheidungsinstanz. Im Falle des Drei-Schluchten-Projektes ist dies das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement mit Zustimmung des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Der politische Entscheid wurde durch den Bundesrat mit der Beantwortung der grundsätzlichen Anfrage gefällt. Dieser öffnete den schweizerischen Unternehmen die Möglichkeit zur - finanziell aufwendigen - Offertstellung und zur Führung von Vertragsverhandlungen und qualifizierte sie in den Augen der chinesischen Behörden als potentielle Lieferanten. Grundsätzliche Zusagen können deshalb nur widerrufen oder nachträglich verändert werden, wenn sich die Verhältnisse zwischen der Antworterteilung und der endgültigen Garantiegewährung grundlegend und schwerwiegend ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist die Landesregierung nicht auch der Ansicht, dass der definitive ERG-Entscheid bezüglich des Drei-Schluchten-Projektes angesichts seiner Tragweite sowie seiner politischen und finanziellen Implikationen durch den Bundesrat und nicht durch die ERG-Kommission gefällt werden muss?</p>
- Drei-Schluchten-Projekt. ERG-Entscheid
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Entscheid des Bundesrates vom 9. Dezember 1996, die grundsätzlichen Anfragen der Firmen ABB und Sulzer-Escher-Wyss für eine ERG-Absicherung von Lieferungen an das Drei-Schluchten-Projekt in China positiv zu beantworten, erfolgte aufgrund einer sorgfältigen Güterabwägung. In diese Abwägung wurden die in der Einfachen Anfrage erwähnten grundsätzlichen Aspekte einbezogen. Sollte die chinesische Regierung zu einer Neubeurteilung der Priorität dieses Projektes kommen - für die wir keine Anzeichen haben -, würde dies die finanziellen Risiken für die ERG kaum beeinflussen, da die ERG-Absicherung gegen eine Garantie der staatlichen chinesischen Entwicklungsbank erfolgt.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Veranlassung von dem vorgesehenen Entscheidungsverfahren abzuweichen, zu dem folgendes zu bemerken ist:</p><p>Die ERG-Kommission hat keine Entscheidungskompetenz, sondern begutachtet die Gesuche und leitet sie mit ihren Anträgen an die zuständige Entscheidungsinstanz. Im Falle des Drei-Schluchten-Projektes ist dies das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement mit Zustimmung des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Der politische Entscheid wurde durch den Bundesrat mit der Beantwortung der grundsätzlichen Anfrage gefällt. Dieser öffnete den schweizerischen Unternehmen die Möglichkeit zur - finanziell aufwendigen - Offertstellung und zur Führung von Vertragsverhandlungen und qualifizierte sie in den Augen der chinesischen Behörden als potentielle Lieferanten. Grundsätzliche Zusagen können deshalb nur widerrufen oder nachträglich verändert werden, wenn sich die Verhältnisse zwischen der Antworterteilung und der endgültigen Garantiegewährung grundlegend und schwerwiegend ändern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist die Landesregierung nicht auch der Ansicht, dass der definitive ERG-Entscheid bezüglich des Drei-Schluchten-Projektes angesichts seiner Tragweite sowie seiner politischen und finanziellen Implikationen durch den Bundesrat und nicht durch die ERG-Kommission gefällt werden muss?</p>
- Drei-Schluchten-Projekt. ERG-Entscheid
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