Bilaterale Verhandlungen

ShortId
97.1070
Id
19971070
Updated
24.06.2025 21:15
Language
de
Title
Bilaterale Verhandlungen
AdditionalIndexing
Vertrag mit der EU;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;Landverkehr
1
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L02K1803, Landverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Am 16. Mai 1997 hat die Schweiz der Europäischen Kommission ein Non-paper zukommen lassen, in dem sie angab, dass die Höhe der Strassenverkehrsabgaben an die Inflation angepasst werden müsse. Diese Frage war jedoch Bestandteil des noch zu verhandelnden Gesamtpaketes.</p><p>Für Kommissar Kinnock war der Verzicht auf die Indexierung des fiskalischen Maximalbetrages bis zum Jahre 2005 Bedingung für die Einberufung des Verkehrsministerrates. Der Bundesrat war bereit, über die Indexierung zu verhandeln, jedoch nicht, sie vorab bedingungslos preiszugeben. Dieser Entscheid wurde Kommissar Kinnock nach Rücksprache mit dem Bundespräsidenten und dem Vorsteher des EVD durch Bundesrat Leuenberger mitgeteilt. Die niederländische Präsidentschaft hat darauf die Sitzung des Verkehrsministerrates annulliert. Die Meinungsdifferenz betreffend Indexierung ist jedoch nicht der Hauptgrund für die Tatsache, dass bis heute noch kein Landverkehrsabkommen abgeschlossen werden konnte. Vielmehr waren die Differenzen in mannigfaltiger Hinsicht zu gross, als dass eine Einigung mit allen 15 Mitgliedländern möglich gewesen wäre.</p><p>2. Die Fragestellung der Interpellanten beruht offensichtlich auf einem Missverständnis. Der Vorsteher des EVED drückte sein Bedauern aus, dass die Westschweizer Kantone bei den von einer Delegation des Bundesrates im Mai durchgeführten Anhörungen nicht vertreten gewesen waren, zumal die anwesenden Vertreter der Kantone vor einem raschen Abschluss des Landverkehrsdossiers warnten. Mit diesem Bedauern war aber keineswegs eine Form von Schuldzuweisung für die Schwierigkeiten bei den Verhandlungen verbunden.</p><p>3./4. Der Bundesrat bedauert, dass aufgrund der Frage der Strassenfiskalität die Verhandlungen für ein bilaterales Abkommen mit der EU ins Stocken geraten sind. Er hat indes auch gegenüber der EU seinen Wunsch und Willen kundgetan, die Verhandlungen weiterzuführen. Das Treffen vom 28. Mai 1997 zwischen Herrn Staatssekretär Jakob Kellenberger und dem Chefunterhändler der Kommission, Herrn F. Lamoureux, hat gezeigt, dass auch die EU daran interessiert ist, Kompromisslösungen zu finden.</p><p>Die weiteren bilateralen Treffen auf Expertenstufe sollen dazu dienen, den beidseitigen Verhandlungsspielraum im Bereich der Strassenfiskalität neu zu umreissen. Bezüglich eines neuen Angebotes wird der Handlungsspielraum des Bundesrates dadurch bestimmt, dass zum einen laut Verfassungsauftrag der Güterverkehr nachhaltig von der Strasse auf die Schiene verlagert werden muss und dass zum anderen auch das Verhandlungspaket als Ganzes - es besteht aus insgesamt sieben Dossiers - der Schweiz als Partner der EU eine bessere Position verschaffen soll.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die liberale Fraktion hat mit Befremden und Beunruhigung von der unvermittelten Sistierung der bilateralen Verhandlungen mit der EU Kenntnis genommen. Wir stellen fest, dass ein einziges Dossier die bisher erzielten Verhandlungserfolge in Frage stellt. Dabei wäre es für die gesamte Schweizer Wirtschaft sehr wichtig, dass die Verhandlungen rasch abgeschlossen werden.</p><p>Die liberale Fraktion stellt darum folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Verhandlungen unterbrochen wurden, weil von Schweizer Seite eine neue Forderung erhoben oder zumindest auf die Tagesordnung gesetzt wurde?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht von Bundesrat Leuenberger, die Haltung der französischsprachigen Kantone habe zum Scheitern der Verhandlungen beigetragen?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat zum Landverkehrsdossier einen neuen Vorschlag zu machen, der zur Wiederaufnahme der Verhandlungen führen könnte?</p><p>4. Wie soll es weitergehen? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die Verhandlungen so rasch als möglich wiederaufgenommen werden können?</p>
  • Bilaterale Verhandlungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Am 16. Mai 1997 hat die Schweiz der Europäischen Kommission ein Non-paper zukommen lassen, in dem sie angab, dass die Höhe der Strassenverkehrsabgaben an die Inflation angepasst werden müsse. Diese Frage war jedoch Bestandteil des noch zu verhandelnden Gesamtpaketes.</p><p>Für Kommissar Kinnock war der Verzicht auf die Indexierung des fiskalischen Maximalbetrages bis zum Jahre 2005 Bedingung für die Einberufung des Verkehrsministerrates. Der Bundesrat war bereit, über die Indexierung zu verhandeln, jedoch nicht, sie vorab bedingungslos preiszugeben. Dieser Entscheid wurde Kommissar Kinnock nach Rücksprache mit dem Bundespräsidenten und dem Vorsteher des EVD durch Bundesrat Leuenberger mitgeteilt. Die niederländische Präsidentschaft hat darauf die Sitzung des Verkehrsministerrates annulliert. Die Meinungsdifferenz betreffend Indexierung ist jedoch nicht der Hauptgrund für die Tatsache, dass bis heute noch kein Landverkehrsabkommen abgeschlossen werden konnte. Vielmehr waren die Differenzen in mannigfaltiger Hinsicht zu gross, als dass eine Einigung mit allen 15 Mitgliedländern möglich gewesen wäre.</p><p>2. Die Fragestellung der Interpellanten beruht offensichtlich auf einem Missverständnis. Der Vorsteher des EVED drückte sein Bedauern aus, dass die Westschweizer Kantone bei den von einer Delegation des Bundesrates im Mai durchgeführten Anhörungen nicht vertreten gewesen waren, zumal die anwesenden Vertreter der Kantone vor einem raschen Abschluss des Landverkehrsdossiers warnten. Mit diesem Bedauern war aber keineswegs eine Form von Schuldzuweisung für die Schwierigkeiten bei den Verhandlungen verbunden.</p><p>3./4. Der Bundesrat bedauert, dass aufgrund der Frage der Strassenfiskalität die Verhandlungen für ein bilaterales Abkommen mit der EU ins Stocken geraten sind. Er hat indes auch gegenüber der EU seinen Wunsch und Willen kundgetan, die Verhandlungen weiterzuführen. Das Treffen vom 28. Mai 1997 zwischen Herrn Staatssekretär Jakob Kellenberger und dem Chefunterhändler der Kommission, Herrn F. Lamoureux, hat gezeigt, dass auch die EU daran interessiert ist, Kompromisslösungen zu finden.</p><p>Die weiteren bilateralen Treffen auf Expertenstufe sollen dazu dienen, den beidseitigen Verhandlungsspielraum im Bereich der Strassenfiskalität neu zu umreissen. Bezüglich eines neuen Angebotes wird der Handlungsspielraum des Bundesrates dadurch bestimmt, dass zum einen laut Verfassungsauftrag der Güterverkehr nachhaltig von der Strasse auf die Schiene verlagert werden muss und dass zum anderen auch das Verhandlungspaket als Ganzes - es besteht aus insgesamt sieben Dossiers - der Schweiz als Partner der EU eine bessere Position verschaffen soll.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die liberale Fraktion hat mit Befremden und Beunruhigung von der unvermittelten Sistierung der bilateralen Verhandlungen mit der EU Kenntnis genommen. Wir stellen fest, dass ein einziges Dossier die bisher erzielten Verhandlungserfolge in Frage stellt. Dabei wäre es für die gesamte Schweizer Wirtschaft sehr wichtig, dass die Verhandlungen rasch abgeschlossen werden.</p><p>Die liberale Fraktion stellt darum folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Verhandlungen unterbrochen wurden, weil von Schweizer Seite eine neue Forderung erhoben oder zumindest auf die Tagesordnung gesetzt wurde?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht von Bundesrat Leuenberger, die Haltung der französischsprachigen Kantone habe zum Scheitern der Verhandlungen beigetragen?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat zum Landverkehrsdossier einen neuen Vorschlag zu machen, der zur Wiederaufnahme der Verhandlungen führen könnte?</p><p>4. Wie soll es weitergehen? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die Verhandlungen so rasch als möglich wiederaufgenommen werden können?</p>
    • Bilaterale Verhandlungen

Back to List