Genug der Rappenspalterei. Es ist fünf vor zwölf

ShortId
97.1075
Id
19971075
Updated
24.06.2025 23:01
Language
de
Title
Genug der Rappenspalterei. Es ist fünf vor zwölf
AdditionalIndexing
Vertrag mit der EU;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;Landverkehr
1
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L02K1803, Landverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Am 16. Mai 1997 hat die Schweiz der Europäischen Kommission ein Non-paper zukommen lassen, in dem sie angab, dass die Höhe der Strassenverkehrsabgaben an die Inflation angepasst werden müsse. Diese Frage war jedoch Bestandteil des noch zu verhandelnden Gesamtpaketes.</p><p>Für Kommissar Kinnock war der Verzicht auf die Indexierung des fiskalischen Maximalbetrages bis zum Jahr 2005 Bedingung für die Einberufung des Verkehrsministerrates. Der Bundesrat war bereit, über die Indexierung zu verhandeln, jedoch nicht, sie vorab bedingungslos preiszugeben. Dieser Entscheid wurde Kommissar Kinnock nach Rücksprache mit dem Bundespräsidenten und dem Vorsteher des EVD durch Bundesrat Moritz Leuenberger mitgeteilt. Die niederländische Präsidentschaft hat darauf die Sitzung des Verkehrsministerrats annulliert. Die Meinungsdifferenz betreffend Indexierung ist jedoch nicht der Hauptgrund für die Tatsache, dass bis heute noch kein Landverkehrsabkommen abgeschlossen werden konnte. Vielmehr waren die Differenzen in mannigfaltiger Hinsicht zu gross, als dass eine Einigung mit allen 15 Mitgliedländern möglich gewesen wäre.</p><p>2. Der Bundesrat bedauert, dass aufgrund der Frage der Strassenfiskalität die Verhandlungen für ein bilaterales Abkommen mit der EU ins Stocken geraten sind. Er hat indes auch gegenüber der EU seinen Wunsch und Willen kundgetan, die Verhandlungen weiterzuführen. Das Treffen vom 28. Mai 1997 zwischen Herrn Staatssekretär Jakob Kellenberger und dem Chefunterhändler der Kommission, Herrn F. Lamoureux, hat gezeigt, dass auch die EU daran interessiert ist, Kompromisslösungen zu finden. Die Verhandlungen werden zwar nun mehr Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich vorgesehen, sind jedoch nicht blockiert. Weitere bilaterale Treffen auf Expertenstufe haben bereits stattgefunden. Sie sollen dazu dienen, den beidseitigen Verhandlungsspielraum im Bereich der Strassenfiskalität neu zu umreissen.</p><p>3. Das Bahnangebot für den Gütertransitverkehr muss attraktiver werden. Der unbegleitete kombinierte Verkehr muss seine Leistungsfähigkeit erhöhen, so dass er in der Lage ist, einen höheren Anteil am Güterverkehr zu übernehmen. Dies dürfte allerdings erst mittelfristig in ausreichendem Ausmass realisierbar sein. Deshalb prüft der Bundesrat die Möglichkeit, mit einer im Betrieb optimierten rollenden Autobahn von Grenze zu Grenze kurzfristig eine sowohl preislich als auch qualitätsmässig attraktive Alternative zur strassenseitigen Durchfahrt zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat ist gewillt, durch die Ausschreibung von Bahnangeboten im Rahmen der Bahnreform den Wettbewerb spielen zu lassen, um dadurch möglichst tiefe Bahnpreise zu erreichen. Auch legt er grosses Gewicht darauf, dass eine der Pilotstrecken der europäischen Güterfreeways durch die Schweiz führt. Die Förderung des internationalen Bahngüterverkehrs kann aber nicht nur Aufgabe eines Staates sein, sondern ist auf die Zusammenarbeit aller betroffenen Länder sowie insbesondere die bisher fehlende internationale Zusammenarbeit der Bahnen angewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Welches waren die Umstände, die zur Annullierung des Verkehrsministerrates vom 29. Mai 1997 geführt haben?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um den toten Punkt in den Landverkehrsverhandlungen mit der EU zu überwinden?</p><p>3. Wie kann insbesondere ein ausgewogenes, allen legitimen Ansprüchen gerecht werdendes und von den schweizerischen Bahnunternehmungen umsetzbares Bahnangebot aussehen?</p>
  • Genug der Rappenspalterei. Es ist fünf vor zwölf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Am 16. Mai 1997 hat die Schweiz der Europäischen Kommission ein Non-paper zukommen lassen, in dem sie angab, dass die Höhe der Strassenverkehrsabgaben an die Inflation angepasst werden müsse. Diese Frage war jedoch Bestandteil des noch zu verhandelnden Gesamtpaketes.</p><p>Für Kommissar Kinnock war der Verzicht auf die Indexierung des fiskalischen Maximalbetrages bis zum Jahr 2005 Bedingung für die Einberufung des Verkehrsministerrates. Der Bundesrat war bereit, über die Indexierung zu verhandeln, jedoch nicht, sie vorab bedingungslos preiszugeben. Dieser Entscheid wurde Kommissar Kinnock nach Rücksprache mit dem Bundespräsidenten und dem Vorsteher des EVD durch Bundesrat Moritz Leuenberger mitgeteilt. Die niederländische Präsidentschaft hat darauf die Sitzung des Verkehrsministerrats annulliert. Die Meinungsdifferenz betreffend Indexierung ist jedoch nicht der Hauptgrund für die Tatsache, dass bis heute noch kein Landverkehrsabkommen abgeschlossen werden konnte. Vielmehr waren die Differenzen in mannigfaltiger Hinsicht zu gross, als dass eine Einigung mit allen 15 Mitgliedländern möglich gewesen wäre.</p><p>2. Der Bundesrat bedauert, dass aufgrund der Frage der Strassenfiskalität die Verhandlungen für ein bilaterales Abkommen mit der EU ins Stocken geraten sind. Er hat indes auch gegenüber der EU seinen Wunsch und Willen kundgetan, die Verhandlungen weiterzuführen. Das Treffen vom 28. Mai 1997 zwischen Herrn Staatssekretär Jakob Kellenberger und dem Chefunterhändler der Kommission, Herrn F. Lamoureux, hat gezeigt, dass auch die EU daran interessiert ist, Kompromisslösungen zu finden. Die Verhandlungen werden zwar nun mehr Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich vorgesehen, sind jedoch nicht blockiert. Weitere bilaterale Treffen auf Expertenstufe haben bereits stattgefunden. Sie sollen dazu dienen, den beidseitigen Verhandlungsspielraum im Bereich der Strassenfiskalität neu zu umreissen.</p><p>3. Das Bahnangebot für den Gütertransitverkehr muss attraktiver werden. Der unbegleitete kombinierte Verkehr muss seine Leistungsfähigkeit erhöhen, so dass er in der Lage ist, einen höheren Anteil am Güterverkehr zu übernehmen. Dies dürfte allerdings erst mittelfristig in ausreichendem Ausmass realisierbar sein. Deshalb prüft der Bundesrat die Möglichkeit, mit einer im Betrieb optimierten rollenden Autobahn von Grenze zu Grenze kurzfristig eine sowohl preislich als auch qualitätsmässig attraktive Alternative zur strassenseitigen Durchfahrt zu schaffen.</p><p>Der Bundesrat ist gewillt, durch die Ausschreibung von Bahnangeboten im Rahmen der Bahnreform den Wettbewerb spielen zu lassen, um dadurch möglichst tiefe Bahnpreise zu erreichen. Auch legt er grosses Gewicht darauf, dass eine der Pilotstrecken der europäischen Güterfreeways durch die Schweiz führt. Die Förderung des internationalen Bahngüterverkehrs kann aber nicht nur Aufgabe eines Staates sein, sondern ist auf die Zusammenarbeit aller betroffenen Länder sowie insbesondere die bisher fehlende internationale Zusammenarbeit der Bahnen angewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Welches waren die Umstände, die zur Annullierung des Verkehrsministerrates vom 29. Mai 1997 geführt haben?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um den toten Punkt in den Landverkehrsverhandlungen mit der EU zu überwinden?</p><p>3. Wie kann insbesondere ein ausgewogenes, allen legitimen Ansprüchen gerecht werdendes und von den schweizerischen Bahnunternehmungen umsetzbares Bahnangebot aussehen?</p>
    • Genug der Rappenspalterei. Es ist fünf vor zwölf

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