Genfer Aufnahmezentrum für Asylbewerber
- ShortId
-
97.1084
- Id
-
19971084
- Updated
-
24.06.2025 22:34
- Language
-
de
- Title
-
Genfer Aufnahmezentrum für Asylbewerber
- AdditionalIndexing
-
Flüchtlingsbetreuung;Asylverfahren;Genf (Kanton)
- 1
-
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L05K0301010106, Genf (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zunächst sind die Ausführungen der Interpellantin zu präzisieren. Der bestehende Drahtzaun war nie mit Stacheldraht bewehrt. Der Zaun wurde damals aus Sicherheitsgründen errichtet, um Unfälle zu vermeiden.</p><p></p><p>Das Bundesamt für Flüchtlinge ist Mieter und nicht Eigentümer des Gebäudes avenue de la praille 41, in dem sich die Empfangsstelle befindet. Régie Moser & Cie ist nicht die Liegenschaftsverwalterin des Empfangsstellengebäudes, sondern der benachbarten Liegenschaften Nummer 35 und 37 und finanziert deshalb auch nicht die Bauarbeiten. Diese werden durch den Eigentümer der Liegenschaft bezahlt.</p><p></p><p>Am 13. Juni 1996 wurde dem Bundesamt für Flüchtlinge über die vorgenannte Liegenschaftsverwaltung eine Petition der Mieterinnen und Mieter der benachbarten Liegenschaften übermittelt. In dieser Petition wurde insbesondere vorgebracht, dass die Asylsuchenden, die sich auf der Terrasse aufhielten, Lärm verursachen würden. Deshalb wurde die Verwaltung aufgefordert, Sofortmassnahmen zu ergreifen. Wörtlich heisst es:</p><p></p><p>"Unserer Ansicht nach müssen drastische Massnahmen getroffen werden, die darin bestehen, dass entweder der Zugang zum Dach verboten oder eine Mauer errichtet wird...."</p><p></p><p>Auf Initiative des Bundesamtes für Flüchtlinge fand am 10. Juli 1996 in der Empfangsstelle eine Sitzung statt, an der ein Vertreter der Verwaltung, ein Vertreter des Liegenschaftsdienstes der Stadt Carouge, Vertreter der Mieterinnen und Mieter und zwei Mitglieder der ökumenischen Genfer Asylfürsorge (AGORA) teilnahmen. Nach einem über einstündigen Gespräch mussten sämtliche Teilnehmer einsehen, dass der Bau einer abschirmenden Mauer die einzig mögliche Lösung war.</p><p></p><p>Aufgrund des Vorhergehenden ist festzuhalten:</p><p></p><p>- Das Bundesamt für Flüchtlinge hat die Bauarbeiten im Auftrag sämtlicher Teilnehmer der Sitzung vom 10. Juli 1996 und somit nicht auf eigene Initiative angeordnet.</p><p></p><p>- Die Frage nach dem Baustop der Mauer stellt sich zurzeit nicht, nachdem diese am 28. Juni 1997 von unbekannten Dritten zerstört wurde. Ob und gegebenenfalls welche Massnahmen nun zu ergreifen sind, wird geprüft. Dabei ist den Interessen aller Beteiligten Rechnung zu tragen, die zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehungen führen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Genfer Empfangsstelle für Asylbewerberinnen und -bewerber wird eine Schandmauer errichtet.</p><p>Um die zirka zehn Meter lange Terrasse, die bereits von einem hohen Gitter mit Stacheldraht umgeben ist, wird eine Mauer aufgeführt.</p><p>Die Bauarbeiten, die vom Verwalter der Empfangsstelle finanziert werden (Firma Moser & Co.), sollten in ein bis zwei Wochen abgeschlossen sein.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p>- Ist es wahr, dass die Mauer auf Wunsch der Empfangsstelle errichtet wird?</p><p>- Kann der Bundesrat den Bau dieser Schandmauer stoppen?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass wir viel eher Brücken schlagen müssten zwischen den verschiedenen Gemeinschaften, die in unserem Land leben, anstatt die Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, mit Mauern abzuschotten?</p>
- Genfer Aufnahmezentrum für Asylbewerber
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zunächst sind die Ausführungen der Interpellantin zu präzisieren. Der bestehende Drahtzaun war nie mit Stacheldraht bewehrt. Der Zaun wurde damals aus Sicherheitsgründen errichtet, um Unfälle zu vermeiden.</p><p></p><p>Das Bundesamt für Flüchtlinge ist Mieter und nicht Eigentümer des Gebäudes avenue de la praille 41, in dem sich die Empfangsstelle befindet. Régie Moser & Cie ist nicht die Liegenschaftsverwalterin des Empfangsstellengebäudes, sondern der benachbarten Liegenschaften Nummer 35 und 37 und finanziert deshalb auch nicht die Bauarbeiten. Diese werden durch den Eigentümer der Liegenschaft bezahlt.</p><p></p><p>Am 13. Juni 1996 wurde dem Bundesamt für Flüchtlinge über die vorgenannte Liegenschaftsverwaltung eine Petition der Mieterinnen und Mieter der benachbarten Liegenschaften übermittelt. In dieser Petition wurde insbesondere vorgebracht, dass die Asylsuchenden, die sich auf der Terrasse aufhielten, Lärm verursachen würden. Deshalb wurde die Verwaltung aufgefordert, Sofortmassnahmen zu ergreifen. Wörtlich heisst es:</p><p></p><p>"Unserer Ansicht nach müssen drastische Massnahmen getroffen werden, die darin bestehen, dass entweder der Zugang zum Dach verboten oder eine Mauer errichtet wird...."</p><p></p><p>Auf Initiative des Bundesamtes für Flüchtlinge fand am 10. Juli 1996 in der Empfangsstelle eine Sitzung statt, an der ein Vertreter der Verwaltung, ein Vertreter des Liegenschaftsdienstes der Stadt Carouge, Vertreter der Mieterinnen und Mieter und zwei Mitglieder der ökumenischen Genfer Asylfürsorge (AGORA) teilnahmen. Nach einem über einstündigen Gespräch mussten sämtliche Teilnehmer einsehen, dass der Bau einer abschirmenden Mauer die einzig mögliche Lösung war.</p><p></p><p>Aufgrund des Vorhergehenden ist festzuhalten:</p><p></p><p>- Das Bundesamt für Flüchtlinge hat die Bauarbeiten im Auftrag sämtlicher Teilnehmer der Sitzung vom 10. Juli 1996 und somit nicht auf eigene Initiative angeordnet.</p><p></p><p>- Die Frage nach dem Baustop der Mauer stellt sich zurzeit nicht, nachdem diese am 28. Juni 1997 von unbekannten Dritten zerstört wurde. Ob und gegebenenfalls welche Massnahmen nun zu ergreifen sind, wird geprüft. Dabei ist den Interessen aller Beteiligten Rechnung zu tragen, die zur Verbesserung der nachbarschaftlichen Beziehungen führen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Genfer Empfangsstelle für Asylbewerberinnen und -bewerber wird eine Schandmauer errichtet.</p><p>Um die zirka zehn Meter lange Terrasse, die bereits von einem hohen Gitter mit Stacheldraht umgeben ist, wird eine Mauer aufgeführt.</p><p>Die Bauarbeiten, die vom Verwalter der Empfangsstelle finanziert werden (Firma Moser & Co.), sollten in ein bis zwei Wochen abgeschlossen sein.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:</p><p>- Ist es wahr, dass die Mauer auf Wunsch der Empfangsstelle errichtet wird?</p><p>- Kann der Bundesrat den Bau dieser Schandmauer stoppen?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass wir viel eher Brücken schlagen müssten zwischen den verschiedenen Gemeinschaften, die in unserem Land leben, anstatt die Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, mit Mauern abzuschotten?</p>
- Genfer Aufnahmezentrum für Asylbewerber
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