Unabhängige Expertenkommission. Präventive Sicherheitskontrolle

ShortId
97.1085
Id
19971085
Updated
24.06.2025 21:59
Language
de
Title
Unabhängige Expertenkommission. Präventive Sicherheitskontrolle
AdditionalIndexing
Forschungspersonal;Geschichtswissenschaft;Expertenkommission;Bundespolizei;Zweiter Weltkrieg;Sicherheitsüberprüfung von Beamten/-innen
1
  • L05K0403030302, Sicherheitsüberprüfung von Beamten/-innen
  • L05K0804040501, Bundespolizei
  • L06K080602020101, Expertenkommission
  • L05K0201010409, Zweiter Weltkrieg
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
  • L04K16020205, Forschungspersonal
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Rücksprache mit der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) beantwortet der Bundesrat die Anfrage wie folgt: Die Sicherheitsprüfung der administrativen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von der Unabhängigen Expertenkommission selbst angeordnet worden und erfolgte mit dem Einverständnis ihrer MitarbeiterInnen. Die Kommission ersuchte das EDA als administrativen Ansprechpartner, eine solche Überprüfung zu veranlassen. Die Unabhängigkeit der Kommission ist somit nicht angetastet worden. Die Sicherheitsprüfung wurde gemäss der Verordnung vom 15. April 1992 über die Sicherheitsprüfung in der Bundesverwaltung (SR 172.013) durchgeführt.</p><p></p><p>Aufgrund des Bundesbeschlusses vom 13.12.1996 betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte haben die UEK und ihre MitarbeiterInnen. Zugang zu vertraulichen Dokumenten aus öffentlichen wie auch aus privaten Archiven. Die Kommission und ihre MitarbeiterInnen unterstehen deshalb auch dem Amtsgeheimnis. Angesichts dieser besonderen Zugangsprivilegien und des heiklen Umfelds der von der Kommission zu erbringenden historischen und rechtlichen Untersuchung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wäre es aus Sicht der UEK unvorsichtig gewesen, auf eine solche Abklärung zu verzichten.</p><p></p><p>Im übrigen ist zu betonen, dass die Kommission selbst über eine Einstellung resp. Bestätigung ihrer MitarbeiterInnen entscheidet. Die Durchführung der Sicherheitsprüfung ermöglicht es der Kommission, in Kenntnis der Dinge zu entscheiden und sich im Falle von Problemen gegen allfällige Beanstandungen abzusichern.</p><p></p><p>Die Mitglieder der Expertenkommission sind vom Bundesrat ernannt worden. Sie sind keiner Sicherheitsprüfung unterzogen worden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wenn die unabhängige Expertenkommission, die mit der historischen und rechtlichen Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte beauftragt ist, Forscherinnen und Forscher beizieht, so unterliegen diese einer Sicherheitsüberprüfung, im Rahmen derer Auskünfte bei der Bundespolizei eingeholt werden (Dossier der "präventiven" Polizei).</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass ein solches Vorgehen die vom Bundesgesetzgeber vorgeschriebene Unabhängigkeit der Kommission untergräbt? Wäre es nicht von Vorteil, wenn über die von der Kommission beigezogenen Forscherinnen und Forscher keine bundespolizeilichen Nachforschungen angestellt würden? Unterliegen die Mitglieder der Expertenkommission auch einer derartigen Überprüfung durch die Bundespolizei?</p>
  • Unabhängige Expertenkommission. Präventive Sicherheitskontrolle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Rücksprache mit der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) beantwortet der Bundesrat die Anfrage wie folgt: Die Sicherheitsprüfung der administrativen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist von der Unabhängigen Expertenkommission selbst angeordnet worden und erfolgte mit dem Einverständnis ihrer MitarbeiterInnen. Die Kommission ersuchte das EDA als administrativen Ansprechpartner, eine solche Überprüfung zu veranlassen. Die Unabhängigkeit der Kommission ist somit nicht angetastet worden. Die Sicherheitsprüfung wurde gemäss der Verordnung vom 15. April 1992 über die Sicherheitsprüfung in der Bundesverwaltung (SR 172.013) durchgeführt.</p><p></p><p>Aufgrund des Bundesbeschlusses vom 13.12.1996 betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte haben die UEK und ihre MitarbeiterInnen. Zugang zu vertraulichen Dokumenten aus öffentlichen wie auch aus privaten Archiven. Die Kommission und ihre MitarbeiterInnen unterstehen deshalb auch dem Amtsgeheimnis. Angesichts dieser besonderen Zugangsprivilegien und des heiklen Umfelds der von der Kommission zu erbringenden historischen und rechtlichen Untersuchung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wäre es aus Sicht der UEK unvorsichtig gewesen, auf eine solche Abklärung zu verzichten.</p><p></p><p>Im übrigen ist zu betonen, dass die Kommission selbst über eine Einstellung resp. Bestätigung ihrer MitarbeiterInnen entscheidet. Die Durchführung der Sicherheitsprüfung ermöglicht es der Kommission, in Kenntnis der Dinge zu entscheiden und sich im Falle von Problemen gegen allfällige Beanstandungen abzusichern.</p><p></p><p>Die Mitglieder der Expertenkommission sind vom Bundesrat ernannt worden. Sie sind keiner Sicherheitsprüfung unterzogen worden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wenn die unabhängige Expertenkommission, die mit der historischen und rechtlichen Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte beauftragt ist, Forscherinnen und Forscher beizieht, so unterliegen diese einer Sicherheitsüberprüfung, im Rahmen derer Auskünfte bei der Bundespolizei eingeholt werden (Dossier der "präventiven" Polizei).</p><p>Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass ein solches Vorgehen die vom Bundesgesetzgeber vorgeschriebene Unabhängigkeit der Kommission untergräbt? Wäre es nicht von Vorteil, wenn über die von der Kommission beigezogenen Forscherinnen und Forscher keine bundespolizeilichen Nachforschungen angestellt würden? Unterliegen die Mitglieder der Expertenkommission auch einer derartigen Überprüfung durch die Bundespolizei?</p>
    • Unabhängige Expertenkommission. Präventive Sicherheitskontrolle

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