Warum kein Junktim des Zollabkommens?

ShortId
97.1086
Id
19971086
Updated
24.06.2025 23:27
Language
de
Title
Warum kein Junktim des Zollabkommens?
AdditionalIndexing
Zollabkommen;Vertrag mit der EU;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;Zusammenarbeit in Rechtsfragen
1
  • L05K0701040110, Zollabkommen
  • L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dieses Abkommen bildet als Zusatzprotokoll Bestandteil des Freihandelsabkommens Schweiz/EWG von 1972. Bezweckt wird, Lücken im Kampf gegen Widerhandlungen, die sich im grenzüberschreitenden Warenverkehr ergeben, zu schliessen. So werden die Vertragsparteien einander gegenseitig jederzeit Amtshilfe leisten, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften (u. a. im Zoll- und Aussenwirtschaftsrecht usw.) zu garantieren und Zuwiderhandlungen zu verhindern.</p><p>Die Verhandlungen über das Amtshilfeabkommen standen in keinem Zusammenhang zu den laufenden sektoriellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Es handelt sich nicht um eine neue Vertragsmaterie, sondern um die Konsolidierung bestehender Verträge. Überdies sind die Interessen im Kampf gegen Betrügereien identisch. Die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Unrecht kann auch nicht eine Vorleistung sein, sondern ist eine Selbstverständlichkeit. Auch hier geht es um das Ansehen unseres Landes. Zur Professionalität der Diplomatie gehört es auch, im Interesse des Landes nicht das Falsche miteinander zu verknüpfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz hat am 9. Juni 1997 in Luxemburg ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe der Verwaltungsbehörden im Zollbereich unterzeichnet. Es geht vor allem um Steuer- und Zollbetrügereien zu Lasten der EU, welche deshalb ein dringlicheres Interesse am Abkommen hat als die Schweiz. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Juli 1997 geplant.</p><p>Bekanntlich besteht die EU in den übrigen bilateralen Verhandlungen auf einem Junktim der einzelnen Abkommen zu einem Gesamtpaket. Warum besteht nicht auch der Bundesrat auf einem Junktim des Zollabkommens mit jenen bilateralen Abkommen, an denen die Schweiz ein Interesse hat? Warum sieht der Bundesrat nicht ein, dass diese Politik der nicht honorierten Vorleistungen an die EU einen taktischen Verhandlungsfehler darstellt, der einer professionellen Diplomatie nicht unterlaufen dürfte?</p>
  • Warum kein Junktim des Zollabkommens?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dieses Abkommen bildet als Zusatzprotokoll Bestandteil des Freihandelsabkommens Schweiz/EWG von 1972. Bezweckt wird, Lücken im Kampf gegen Widerhandlungen, die sich im grenzüberschreitenden Warenverkehr ergeben, zu schliessen. So werden die Vertragsparteien einander gegenseitig jederzeit Amtshilfe leisten, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften (u. a. im Zoll- und Aussenwirtschaftsrecht usw.) zu garantieren und Zuwiderhandlungen zu verhindern.</p><p>Die Verhandlungen über das Amtshilfeabkommen standen in keinem Zusammenhang zu den laufenden sektoriellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Es handelt sich nicht um eine neue Vertragsmaterie, sondern um die Konsolidierung bestehender Verträge. Überdies sind die Interessen im Kampf gegen Betrügereien identisch. Die Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Unrecht kann auch nicht eine Vorleistung sein, sondern ist eine Selbstverständlichkeit. Auch hier geht es um das Ansehen unseres Landes. Zur Professionalität der Diplomatie gehört es auch, im Interesse des Landes nicht das Falsche miteinander zu verknüpfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz hat am 9. Juni 1997 in Luxemburg ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe der Verwaltungsbehörden im Zollbereich unterzeichnet. Es geht vor allem um Steuer- und Zollbetrügereien zu Lasten der EU, welche deshalb ein dringlicheres Interesse am Abkommen hat als die Schweiz. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Juli 1997 geplant.</p><p>Bekanntlich besteht die EU in den übrigen bilateralen Verhandlungen auf einem Junktim der einzelnen Abkommen zu einem Gesamtpaket. Warum besteht nicht auch der Bundesrat auf einem Junktim des Zollabkommens mit jenen bilateralen Abkommen, an denen die Schweiz ein Interesse hat? Warum sieht der Bundesrat nicht ein, dass diese Politik der nicht honorierten Vorleistungen an die EU einen taktischen Verhandlungsfehler darstellt, der einer professionellen Diplomatie nicht unterlaufen dürfte?</p>
    • Warum kein Junktim des Zollabkommens?

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